Die verbindlich vorgeschriebenen Konsultationsorgane des Diözesanbischofs im universalen Recht der lateinischen Kirche und deren Verwirklichung in den Partikularnormen der Diözese Eisenstadt

Cover
Editrice Pontificia Universita Gregoriana, 2011 - 268 Seiten
Die verbindlich vorgeschriebenen Konsultationsorgane des Diozesanbischofs im universalen Recht der lateinischen Kirche und deren Verwirklichung in den Partikularnormen der Diozese Eisenstadt.Eine kanonistische Studie unter besonderer Berucksichtigung der diozesanen GesetzgebungDie vorliegende Arbeit behandelt die drei fur den Diozesanbischof verpflichtend vorgeschriebenen, standigen Beratungsgremien: den Diozesanvermogensverwaltungsrat, den Priesterrat und das Konsultoren-kollegium. Diese drei Gremien werden anhand der Normen des universalen Rechts behandelt und mit der konkreten Gesetzgebung der Osterreichischen Bischofskonferenz und der Diozese Eisenstadt erganzt.Die Dissertation legt ausgehend von den Beispruchsrechten in can. 127 die Charakteristika der drei Beratungsgremien dar und erbringt eine kritische Betrachtung einer diozesanen Gesetzgebung.

Autoren-Profil (2011)

Petar Ivandic, geboren 1969 in Zavidovići, Bosnien und Herzegowina. Studium der Theologie in Sarajewo und Zagreb. Priesterweihe 1998. Studium des Kanoni­schen Rechts an der Päpstlichen Universität Gregoriana: 2007 Lizentiat, 2008 Spezialisierung in kirchlicher Rechts­spre­chung, 2010 Promotion zum Dr. iur. can. mit vorliegen­der Arbeit. Seit 2010 Moderator der Diözesankurie Eisen­stadt, Leiter des Bischöflichen Sekretariates und Pfarrer.

Bibliografische Informationen