Die verbindlich vorgeschriebenen Konsultationsorgane des Diözesanbischofs im universalen Recht der lateinischen Kirche und deren Verwirklichung in den Partikularnormen der Diözese EisenstadtEditrice Pontificia Universita Gregoriana, 2011 - 268 Seiten Die verbindlich vorgeschriebenen Konsultationsorgane des Diozesanbischofs im universalen Recht der lateinischen Kirche und deren Verwirklichung in den Partikularnormen der Diozese Eisenstadt.Eine kanonistische Studie unter besonderer Berucksichtigung der diozesanen GesetzgebungDie vorliegende Arbeit behandelt die drei fur den Diozesanbischof verpflichtend vorgeschriebenen, standigen Beratungsgremien: den Diozesanvermogensverwaltungsrat, den Priesterrat und das Konsultoren-kollegium. Diese drei Gremien werden anhand der Normen des universalen Rechts behandelt und mit der konkreten Gesetzgebung der Osterreichischen Bischofskonferenz und der Diozese Eisenstadt erganzt.Die Dissertation legt ausgehend von den Beispruchsrechten in can. 127 die Charakteristika der drei Beratungsgremien dar und erbringt eine kritische Betrachtung einer diozesanen Gesetzgebung. |

