| Friedrich Wilhelm Otto Ludwig freiherr von Reden - 1853 - 1034 Seiten
...Bezirksbeamlen (siehe Punkt 4) kann aber nach Umständen ein eigener Gerichts- oder politischer Beamte zugetheilt werden, je nachdem die Verhältnisse es...drei Instanzen bestehen. 21. Die rein juridischen , so wie die mit der politischen Verwaltung als Bezirksämter fuiigirenden ersten Instanzen sind für... | |
| Austria - 1856 - 778 Seiten
...anzunehmen. In der inner« Einrichtung dieser Bezirksämter ff. Punkt 4) kann aber nach Umständen ein eigener Gerichts- oder politischer Beamter zugetheilt...wie in Strafsachen sollen drei Instanzen bestehen. Ni. 87« - »»IN z>, D««m»ei ,85!. ß75 21. Die rein juridischen, sowie die mit der politischen... | |
| Josef A. Ritter von Grimm - 1856 - 220 Seiten
...ff. Punkt 4) kann aber nach Umständen ein eigener Gerichts« oder politischer Beamter zuge« lheilt werden, je nachdem die Verhältnisse es erfordern....in streitigen, als nicht streitigen Civil«, wie in Straf« fachen sollen drei Instanzen bestehen. .,'»., !!! 35, 21. Die rci» juridische», sowie die... | |
| Karl Joseph freiherr von Czoernig - 1857 - 732 Seiten
...anzunehmen. In der inneren Einrichtung dieser Bezirksämter (s. Punct 4) kann aber nach Umständen ein eigener Gerichts- oder politischer Beamter zugetheilt...die mit der politischen Verwaltung als Bezirksämter fnngirenden ersten Instanzen sind für Civil-Ang-elegenheilen inner zu bestimmenden Gränzen — für... | |
| Austria. Statistische Zentralkommission - 1857 - 770 Seiten
...Einrichtung dieser Bezirksämter kann aber nach Umständen ein eigener Gerichts- oder politischer Beamte zugetheilt werden, je nachdem die Verhältnisse es...erfordern. 20. Sowohl in streitigen als nicht streitigen Ciril- wie in Straf-Sachen sollen drei Instanzen bestehen. 21. Die rein juridischen, sowie die mit... | |
| Gustav Keller - 1866 - 364 Seiten
...Kinzelugerichten als ersten Instanzen die Vereinigung mit der Verwaltung im Bezirksamte anzunemen (Abs. 19). Sowol in streitigen, als nicht streitigen Civil- wie in Strafsachen sollen drei Instanzen bestehen (Abs. 20). Der oberste Gerichtshof hat als dritte Instanz (also nicht mehr als Cassationshof) zu bestehen... | |
| Edmund Bernatzik - 1906 - 794 Seiten
...(siehe Punkt 4l kann aber nach Umstünden ein eigener (icrichtsorler politischer Beamter zugeteilt werden, je nachdem die Verhältnisse es erfordern. 20. Sowohl in streitigen als nicht streitigen Zivil- wie in Strafsachen sollen drei Instanzen bestehen. 21. Die rein juridischen, sowie die mit der... | |
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