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3. Bonifaz VIII. (1294-1303). Die maßlose Leidenschaftlichkeit, womit dieser Papst die Allgewalt des römischen Pontifikats gemäß Gregors VII. Programm zur Geltung zu bringen suchte, fand ihren Ausdruck einerseits symbolisch, durch den zweiten Reif, welchen er zuerst in die Papstkrone aufnehmen ließ, sowie in der mit reichlichen Ablaßspenden ausgestatteten, von hunderttausenden von Pilgern besuchten kirchlichen Jubiläumsfeier des Jahres 1300, wo Bonifaz in pomphaftem Aufzuge zwei Schwerter (Anspielung auf Luk. 22, 38 gemäß kurialistischer Deutung) vor sich hertragen ließ, andererseits urkundlich in seinen Erlassen an seinen weltlichen Hauptgegner, den ganz und gar durch freisinnige Legisten (vgl. unt. 4) geleiteten Franzosenkönig Philipp le Bel (1285-1314). So zuerst 1296 in der Bulle Clericis laicos, worin er alle Besteuerung des Klerus durch weltliche Fürsten bei Strafe des Bannes untersagte, damit aber ein für ihn höchst empfindliches Geldausfuhrverbot des Königs herbeiführte; sodann (nachdem der Streit infolge einiger Akte der Nachgiebigkeit seitens des durch die Partei der ghibellinischen Colonnas in Rom bedrängten Papsts mehrere Jahre geruht hatte) im Sommer 1301 in der kategorischen Aufforderung an den König, den ihm verwilligten Kirchenzehnten zu einem Kreuzzuge und zu nichts anderem zu verwenden (von Philipp erwidert durch Bestrafung des diesen Befehl ihm insinuierenden Bischofs Bernhard von Pamiers als Hochverräter); ferner in den berüchtigten Dezember-Erlaffen dess. Jahres: der (Bulle Salvator Mundi [zur Suspension aller dem Könige verliehenen Privilegien]; der Dekretale Ausculta fili [zur Definition der unbeschränkten Allgewalt des Statthalters Christi]*) und dem kurzen Schreiben Deum time, welches Philipp mit einem Spottbrief von entsprechender lakonischer Fassung erwiderte **). Den Gipfel seiner Anmaßungen bezeichnet die Bulle Unam Sanctam vom 18. Nov. 1302, welche kraft jener ZweiZweischwertertheorie alle weltl. Reiche für Lehen des Papsts erklärte u. diesem das Einsetzungs- und Absehungsrecht in Bezug auf alle Fürsten zusprach.***) Daher

...

*) Ausculta, fili carissime, praecepta patris etc... Christi vicarius Petrique successor sibi collatis clavibus regni coelorum, judex a Deo vivorum et mortuorum constitutus agnoscitur. Quare, fili carissime, nemo tibi suadeat, quod superiorem non habeas et non subsis summo hierarchae ecclesiasticae Hierarchiae. Nam desipit, qui sic sapit, et pertinaciter haec affirmans convincitur infidelis. (Das Schreiben vollständig bei Raynald., Ann. ad an. 1301).

**)

1. Bonifacius Episc. servus servorum Dei Philippo Francorum regi. Deum time et mandata eius observa. Scire te volumus, quod in spiritualibus et temporalibus nobis subes. Beneficiorum et praebendarum ad te collatio nulla spectat

Aliud autem credentes haereticos reputamus. Datum Laterani, Non. Dec., Pontificatus nostri anno VII.

2. Philippus D. g. Francorum rex Bonifacio se gerenti pro summo Pontifice salutem modicam seu nullam. Sciat maxima tua fatuitas, in temporalibus nos alicui non subesse; ecclesiarum ac praebendarum vacantium collationem ad Nos iure regio pertinere; fructus earum nostros facere. Secus autem credentes fatuos et dementes reputamus. Datum Parisiis.

....

***) Unam sanctam Ecclesiam catholicam et ipsam apostolicam urgente fide credere cogimur et tenere. Igitur Ecclesiae unius et unicae unum corpus, unum caput, non duo capita quasi monstrum: Christus videlicet et Christi vicarius Petrus, Petrique successor. In hac eiusque potestate duos esse gladios, spiritualem videlicet et temporalem, evangelicis dictis instruimur (Luk. 22, 38; weiterhin Röm. 13,1; Jer. 1, 10; 1. Kor. 2, 15). Quicunque igitur huic potestati a Deo sic ordinatae resistit, Dei ordinationi resistit; nisi duo, sicut Manichaeus, fingat esse principia. Porro subesse Romano Pontifici, omni humanae creaturae declaramus, dicimus, defi

nun Aufruf Philipps an die ganze französische Nation zum Kampfe wider den Papst, Anklage desselben als eines Kezers vor der Ständeversammlung. Endlich (7. September 1303) überfall des in Anagni residierenden Papstes durch Philipps Vizekanzler Wilhelm von Nogaret und den rachedürftenden Sciarra Colonna (welcher lettere den drei Tage lang gefangen Gehaltenen fogar persönlich mißhandelte). Bald darauf (11. Oktober 1303) raffte den so Gedemütigten ein mit Wahnsinnserscheinungen verbundenes hißiges Fieber hinweg.

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vom

4. Kirchliche Opposition wider Bonifaz. Curialisten und Anticurialisten. Viele früher papstgetreue Christen, Geistliche wie Laien, beginnen unter dem Eindruck der maßlofen Gewaltakte und der Herrsch- und Habsucht dieses Papsts lettere u. a. in Ausübung des fog. jus praeventionis bei Erle= digung geistlicher Stellen zu bezeichnendem Ausdruck gelangend päpstlich-absolutistischen System sich abzuwenden. Neben solchen Curialisten wie Bonifaz VIII. selbst (der als Sammler eines zum Decretum Gregors IX. hinzugefügten Lib. sextus decretalium [1298] auch für die Ausbildung des kanonischen Rechts Bedeutung erlangt hat) u. wie der ihn umgebende dekretistische Juristenkreis, beginnt seit seiner Zeit eine anticurialistische Schule von Kirchenrechtslehrern sich zu bilden, die, ohne so weit wie die das Königtum dem Papsttum geradezu überordnenden Legiften od. Imperialisten gehen zu wollen, doch die Zweischwertertheorie, d. h. die Lehre von des Papstes absoluter Algewalt auch über die temporalia, verwerfen und bekämpfen. So als Erste besonders Ägidius de Columna, Erzbischof von Bourges († 1316) und Joh. de Parrhifiis, Dominikaner in Paris († 1306), denen dann die in der Opposition meist noch weiter gehenden Zeitgenossen und Anhänger Ludwigs d. Bayern folgten (f. d. flg. Per.). Auch in den Schriften vieler Laien seit Bonifazs Zeit regen sich anticurialistische Ideen. So namentlich bei mehreren Dichtern, wie in Italien Jacoponus, der berühmte franziskanische Hymnensänger (f. ob.) und der große Florentiner Dante († 1321). bei den Deutschen der steiermärk. Reimchronist Ottokar von Horneck (um 1309) u. a.*).

5. Häretische Opposition, Opposition, insbesondere von franzis= tanischer Seite. Die Apostelbrüder. Ein Hauptsiz der Opposition gegen das mehr und mehr verweltlichende und entartende Papsttum wird seit dem lehten Viertel des 13. Jahrhunderts die rigoristische oder spiritale Partei im Orden des Hl. Franziskus. Der schon zwischen dem Stifter selbst und seinem Vikar und späteren Nachfolger Elias von Cortona († 1253) entbrannte Streit wuchs an Heftigkeit in dem Maße wie einerseits die larere Partei der

nimus et pronunciamus omnino esse de necessitate salutis (Rayn. ann. 1302,
Nr. 13). Vgl die staatsrechtliche Erläuterungsschrift von J. Berchtold, Die Bulle
Un. sanctum (München 1888), nebst der Kritik von W. Martens, Das Vatikanum und
Bonifaz VIII. 2c. (ebendaselbst).

*) Von Jacoponus, der während der fünf lezten Jahre Bonifaz's von diesem in harter Kerterhaft gehalten wurde (wegen Beteiligung an jenem Aufstand der Ghibellinen unter den Colonnas, siehe ob., S. 167), gehört u. a. hieher sein Klagelied über die Kirche: Piange la ecclesia, piange e dolura! sowie sein kühner Zuruf an den Papst: O papa Bonifatio, molt ai jocato al mondo! (vgl. Laurmann, Art. Jac. da Todi, in PRE.2). Von Dante:feine um das Jahr 1300 geschriebnen drei Bände De monarchia, sowie mehrere Auslassungen der Div. Commedia über den (gleich Kaiser Friedrich II. in die Hölle versetzten) Bonifaz: Infern. XXVII, 85 (Lo principe de' novi Farisei); Purgat XVI, 97. Aus

Communitätsbrüder (f. o. V, 1) sich sicher zu fühlen und ihren Güterbesitz zu erweitern begann, und wie andererseits die durch Joachimische Ideen (f. III, 4, S. 156) genährte u. begeisterte Spiritalenpartei in ihrer Forderung einer absoluten Besiglosigkeit oder völligen Bettelarmut immer fanatischer wurde. Mehrere Vorgänger von Bonifaz VIII. hatten hier vergebens Abhilfe zu leisten versucht. Weder Nikolaus' III. Vermittlungsversuch in jener Bulle vom Jahre 1279,*) noch Nikolaus' IV. gefeßgebendes Eingreifen (auf welches sich insbesondere die festere Organisation der franziskanischen Bußbrüderfchaften oder des Tertiarierwesens [durch die Bulle Supra montem, 1289] zurückführt, f. ob. IV, 4), noch Cölestins V. Aufnahme eines Teils der Strengeren in seinen Cölestiner-Eremitenorden (1294) vermochten den Bruch der Mehrheit mit der zur häretischen Sekte werdenden Zelantenpartei zu verhindern. Seit Anfang der 90er Jahre werden die Anhänger derselben nach einem ihrer Führer, dem franzöfifchen Apokalyptiker und Joachimiten Joh. Petr. de Olivi († 1297) Olivisten genannt. Später, seit den von Bonifaz VIII. über sie und jene Cölestinereremiten verhängten Verfolgungen (1302 f.) wird der Name Fraticellen (oder auch Begharden) für sie besonders üblich. — Bis zu noch schrofferer Sektenbildung und letztlich zu bewaffneter Rebellion schritt fort die verwandte, gleichfalls joachimitisch beeinflußte Partei der Apostelbrüder. Ihr Stifter Gerhard Segarelli aus Parma, an ihrer Spike thätig seit dem (in Joachims Weissagungen vom ewigen Evangelium als Anfangspunkt des Zeitalters des hl. Geistes eine wichtige Rolle spielenden) Jahre 1260, bethätigte unter wiederholten Verfolgungen anfänglich noch eine kirchlichere Haltung; zuleht aber Papsttum und Kirche als antichristliche Mächte bekämpfend, endigte er 1300 auf dem Scheiterhaufen. Desgleichen wurde sein heldenkühner Schüler Fra Dulcino nach zweijähriger bewaffneter Gegenwehr wider die Kreuzestruppen des Bischofs Rainer von Vercelli (auf dem Berge

Ottokars Reimchronik gehört hieher die berühmte Klage über die verderblichen Wirkungen der Donatio Constantini (cap. 448):

Ey Chaiser Constantin

War tet du deinen Sin,

Do du den Phaffen geb
Den Gewalt und daz Urleb,
Daz Stet, Purger und Lant
Untertenig ier Hant

Und irm Gewalt scholt wesen?
Gaistlicher Zuchte-Pesem
Ist nu ze scharff worden.
Du soldest in dem Orden
Die Phaffen haben lan,

Als sein Sand Peter began:

Daz were hoher Miete (hohen Lohns) wert.

Constantin nu sich an,

Hetets du ze Lateran

Den Pabst den Salter (Psalter)lazzen lesen,
Und den Chaiser gewaltig wesen,

Als er vor deinen Zeiten was:

So wer unser Spiegel-Glasz (Kleinod),
Akersz (Acco) deu werd Stat,

Nicht verlorn so draht (so schnell).

Ähnliche Betrachtungen bei nicht wenigen Prosaisten der nächsten Folgezeit, z. B. bei dem Chronisten Johann von Winterthur (ca. 1340), der den wohlgemeinten Schenkungsatt Konstantins geradezu eine Vergiftung der Kirche nennt: Proprie venenum ecclesiae infusum a voce memorata dicitur, quia illa liberalis datio Constantini fomes et occasio (quamquam bono zelo fecerit) schismatis praelibati, contentionum, proeliorum, homicidiorum, scandalorum extitit (Neander, KG. II, 699).

*) Die Bulle Nikolaus' III. Exiit qui seminat (aufgenommen von Bonifatius VIII. in den L. sextus Decretall. V, t. 12) deflariert die Regel des hl. Franz näher dahin: zwar nicht als Eigentum, aber doch (nach Christi und der Apostel Vorbild) zum Niesbrauch soll irdisches Gut den Minderen Brüdern gestattet sein. Aller Besitz des Ordens soll in nos et ecclesiam Romanam plene et libere pertinere". Hierauf gründeten dann die Franziskaner ihre Theorie von einer Schenkung (in Wahrheit Scheinschenkung) ihrer Güter an die Kirche.

Zabello) 1307 gefangen genommen und verbrannt. Vereinzelte Reste dieses Apostelbrüdertums erhielten sich im Schoße der Fraticellenfekte bis ins 15. Jahrhundert hinein.

6. Scholastik, Mystik und Missionsunternehmungen zu Bonifaz VIII. Zeit. Während die kirchliche Kunst in allen oben genannten Zweigen ihren Blütezustand noch bis ins 14. Jahrhundert hinein bewahrt, gibt die scholastische Theologie seit dem ausgehenden 13. bedeutsame Symptome eines beginnenden Verfalles kund. Es gehört dahin die überspißfindige dialektische Methode, verbunden mit barbarischer Verwilderung der Latinität, wie sie in den Schriften des Franziskanertheologen Joh. Duns Scotus, genannt Dr. subtilis oder quodlibetarius († 1308), hervortritt, dessen von den Anschauungen des Aquinaten stark abweichende Lehrweise den Grund zu dem später so folgenreich gewordenen Lehrgegensahe zwischen Scotiften und Thomisten legte (f. DG.). Desgleichen die ebensowohl scholastisch-dialektische wie mystisch überspannte Lehrweise, welche der spanische Edelmann Raimund Lullus aus Majorka (geb. 1234, Stifter einer mystischen Schule der Lullisten) unter dem Namen Ars magna ausbildete und praktisch- missionarisch, zur Bekehrung der nordafrikanischen Sarazenen mittelst Disputationen in arabischer Sprache, zu verwerten suchte, wobei er letztlich 1315 zu Bugia in Tunesien den Märtyrertod erlitt. - Besseren Fortgang als durch diese nußlosen Anstrengungen Lulls unter den Mauren gewann damals die Ausbreitung des Christentums auf dem seit Gregor X. neu und mit größerem Glücke als früher (f. V, 3) angebauten asiatisch-mongolischen Arbeitsfelde. Den Grund dazu legte die 1272 unter Gregor erfolgte Entsendung zweier Dominikaner an Kublai-Chan nach China, welchen sich Marco Polo, der berühmte vene= tianische Reisende, anschloß. Seit 1291 erfolgreiches Wirken des Franziskaners Johann de Monte Corvino unter eben jenem Chan in Kambalu-Peking, wo er 1307-28 als Erzbischof waltete und eine Gemeinde von mehreren Tausenden sammelte.

5. Rückblick und Nachlese, nebst Literatur.

1. Als Zeitalter der Kreuzzüge ist die mittelaltrige Ausbildungsperiode Blütezeit der Rittertums. Ritterlichen Charakter tragen denn auch die zumeist charakteristischen kirchlichen Lebenserscheinungen dieser beiden Jahrhunderte: die Hierarchie samt dem ihr zur Stüße gereichenden Mönchtum - zur Vergegenwärtigung ihres rittermäßigen Auftretens und Strebens braucht ja nicht erst speziell an solche individuelle Phänomene wie die geistlichen Ritterorden, oder die den Streitkolben schwingenden Erzbischöfe (Christian von Mainz, Arel von Roeskild 2c.) gedacht zu werden; ferner die Mystik (Bernhards, Hugos, Bonaventuras, Lulls 2c.) das Rittertum des asketisch frommen Andachtslebens; die Scholastik - mit ihren turnierartigen Disputationen und ihren selbst in solchen tiefsinnigen Gedankengebilden wie Anselms Satisfaktionstheorie an ritterliche Denkweise gemahnenden Spekulationen das Rittertum philosophisch-theologischer Gelehrsamkeit; die Gotik samt der minnegefangartigen geistlichen Dichtung (lat., ital., provencal. Hymnik) — das

Rittertum der christlichen Kunst. Den durchgreifendsten Einfluß von allen hier genannten Phänomen übt das Mönchtum, der eigentliche Haupthebel sowohl für das Machtstreben des Papsttums und der Hierarchie als für die Fortentwicklung der Scholastik, Mystik, Gotik, Hymnik. Denn noch mehrere andere wichtige Gebiete des geistigen und geistlichen Schaffens der Kirche außer den bisher genannten sind Schauplätze mönchischer Thatkraft. So die kirchenrechtliche und kirchendisziplinarische Literatur (Gratianus von Bologna; Raimund von Pennaforte); das Kultusleben, welches seit dem 13. Jahrhundert besonders durch die Bettelmönche (franziskanische Volksprediger; dominikanische Asketiker und Liturgiker, wie Nikolaus, einen Hauptförderer der Paternoster= oder Rosenkranzandacht um 1280, Jakobus a Voragine den Verfasser der Legenda aurea † 1298, Humbert de Romanis 2c.) gehoben und vermannigfaltigt wird; die theoretische wie praktische Kezerbestreitung (St. Bern= hard, Alanus, Moneta, Stephan von Bourbon, Rainer Sacchoni und andere Dominikaner); sowie endlich vor allem die Heidenmission. Ihrer Pflege widmen sich bis gegen Ende des 12. Jahrhunders noch überwiegend die Angehörigen älterer Orden (wie Benediktiner [zu deren Regel und Paris im wesentlichen Bischof Otto von Bamberg, der Pommernapostel, sich hielt], Augustinerchorherren und Prämonstratenser [dahin gehörig die von Norbert von Magdeburg entsandten Wendenmissionare, sowie Vicelin von Seegeberg, der Wagrierapostel]); seit etwa 1190 hauptsächlich Cistercienser (besonders in den baltischen Küstengebieten, seit Bertholds von Loccum Mission 1198); seit der Mitte des 13. Jahrhunderts hauptsächlich Minoriten und Dominikaner. Die letteren richten ihr Bemühen - dem Vorbild des hl. Franz folgend vornehmlich auf die muhammedanischen und ostasiatischen Länderbereiche (vgl. Näheres in der Evangelistik, Bd. IV). Freilich bethätigt das Mönchtum überall hier neben der Licht- auch die Schattenseite seines Wirkens, und zwar dies in eben dem Maße, wie es mit der römischen Kurie in engeren Verband trat und sich vom Papsttum als williges Werkzeug zu dessen Tyrannei und Habgier (auf dem Gebiete der Inquisition seit Gregor IX., später auf dem des Ablaßwesens 2c.) gebrauchen ließ.

2. Die Papstgewalt, der alles zusammenfassende und überragende Zielpunkt und Schlußstein all dieser Entwicklungen, thront auf dem stolzen Bau der Hierarchie des Kreuzzugzeitalters wie die himmelanstrebende Kuppel auf dem Riesenbau einer Kathedrale. Dank dem großartigen Programm Gregors VII. am Schlusse des vorigen Zeitraums, dank der mit Weisheit und Geistesschärfe gepaarten Energie eines Innocenz III. um die Mitte der Periode, dank dem fanatischen Absolutismus eines Bonifaz VIII. am Schlusse der Periode, vereinigt das Papsttum in diesen den Höhepunkt des Mittelalters repräsentierenden Jahrhunderten eine Fülle von Vorrechten und Gewalten in fich, zu welchen die Entwicklung der Folgezeit kaum noch etwas hinzuzufügen vermochte und in welchen eine geradezu diktatorisch zu nennende absolute Machtstellung, ein fast unwidersprochenes „Stat pro ratione voluntas!" zum Ausdruck gelangt. Zählt man die wichtigsten der in dieser Machtfülle des Vicarius Christi Petrique successor einzelnen Rechte nach ihrem Alter, d. h. nach den ungefähren Zeitpunkten, in welchen sie dem Stuhle Petri zugefallen, auf, so erhält man die folgende Reihe:

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