Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 3 - Wahlvorstand. Die Wahlen erfolgen nach absoluter Stimmenmehrheit. Wahlstimmen unter Protest oder Vorbehalt abgegeben, sind ungültig. Ergiebt sich bei der ersten Abstimmung keine absolute Mehrheit, so wird zu einer engeren Wahl geschritten.
Seite 3 - Verhandlungen über die Urwahlen nach den Vorschriften dieser Verordnung zu prüfen und, wenn er einzelne Wahlakte für ungültig erachten sollte, der Versammlung der Wahlmänner seine Bedenken zur endgültigen Entscheidung vorzutragen. Nach Ausschließung derjenigen Wahlmänner, deren Wahl für ungültig erkannt ist, schreitet die Versammlung sofort zu dem eigentlichen Wahlgeschäfte. Außer der vorgedachten Erörterung und Entscheidung über die etwa gegen einzelne Wahlakte erhobenen Bedenken dürfen...
Seite 11 - Militairpersonen des stehenden Heeres und die StammMannschaften der Landwehr wählen an ihrem Standorte, ohne Rücksicht darauf, wie lange sie sich an demselben vor der Wahl aufgehalten haben. Sie bilden, wenn sie in der Zahl von 750 Mann oder darüber, zusammenstehen, einen oder mehrere besondere Wahlbezirke. Landwehrpflichtige, welche zur Zeit der Wahlen zum Dienste einberufen sind, wählen an dem Orte ihres Aufenthaltes für ihren Heimathsbezirk.
Seite 203 - Verordnung vom 3. Januar 1849 über die Einführung des mündlichen und öffentlichen Verfahrens mit Geschworenen in Untersuchungssachen und •la,- Gesetz vom 3.
Seite 301 - Gesetzes, betreffend die Dienstvergehen der nicht richterlichen Beamten, die Versetzung derselben auf eine andere Stelle oder in den Ruhestand vom 21.
Seite 11 - Klassensteuer-Veranlagung eine ungefähre Einschätzung bewirkt, und der Betrag ausgeworfen werden, welchen jeder Urwähler danach als Klassensteuer zu zahlen haben würde. Wird die Gewerbesteuer von einer Handelsgesellschaft entrichtet, so ist die Steuer, behufs Bestimmung, in welche Abtheilung die Gesellschaften gehören, zu gleichen Theilen auf dieselben zu repartiren.
Seite 346 - Empfänger selbst oder an dessen Bevollmächtigten. Der Empfänger, welcher einen Dritten zur Empfangnahme der an ihn zu bestellenden Gegenstände bevollmächtigen will, muß die Vollmacht schriftlich ausstellen und in dieser die Gegenstände genau bezeichnen zu deren Empfangnahme der Bevollmächtigte befugt sein soll. Insofern die betreffenden Gesetze nicht eine besondere Form der Vollmachten vorschreiben, muß die Unterschrift des Machtgebers unter der Vollmacht, wenn deren Richtigkeit nicht ganz...
Seite 3 - Wahl statt. § 24. Der gewählte Wahlmann muß sich über die Annahme der Wahl erklären. Eine Annahme unter Protest oder Vorbehalt gilt als Ablehnung, und zieht eine Ersatzwahl nach sich. § 25. Das Protokoll wird von dem Wahlvorstande (§. 20.) unterzeichnet und sofort dem Wahlkommissar (§. 26.) für die Wahl der Abgeordneten eingereicht.
Seite 16 - Orte endigt, welcher nicht über 10 Kilometer hinter oder seitwärts einer Station liegt, so hat der Reisende nicht nöthig, auf der letzten Poststation die Pferde zu wechseln, vielmehr müssen ihm auf der vorletzten Station die Pferde gleich bis zum Bestimmungsorte gegen Entrichtung der vorgeschriebenen Sätze für die wirkliche Entfernung, jedoch mindestens für 15 Kilometer, gegeben werden, XIX.
Seite 5 - Besuch zu verlangen , in so weit das Sostrum für die etwa zu machenden Operationen nicht höher ist, in welchem Falle der Besuch nicht besonders honorirt wird.

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