Almanach, Bände 38-39

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Verlag der Osterreichischen Akademie der Wissenschaften, 1888
Vols. for 1854-19 include section: Die feierliche Jahressitzung (called Die feierliche Sitzung, 1854-1914; Die statutenmässige Jahressitzung, 1915-21; published also separately, 1848-99)
 

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Seite 106 - Silber für das relativ beste deutsche dramatische Werk (ohne Unterschied der Gattung) zu verleihen, welches im Laufe des letzten Trienniums auf einer namhaften deutschen Bühne zur Aufführung gelangt und nicht schon von anderer Seite durch einen Preis ausgezeichnet worden ist.
Seite 144 - Arbeiten sowie für die Zuerkennung des Preises durch den Vorstand zu stellenden Endtermine sowie die sonst für die Preisbewerbung inne zu haltenden Modalitäten, insonderheit die zur Concurrenz zuzulassenden Sprachen, Adresse der Einsendung, Zulässigkeit oder Unzulässigkeit einer Theilung des Preises festzustellen; 2.
Seite 143 - Leibnizens im Jahre 1884 feiern wird, und von da ab an dem akademischen Leib niz tage von vier zu vier Jahren. §. 13. Der Vorsitzende des Vorstandes hat ein Jahr vor dem Termin der Zuerkennung den sämmtlichen Mitgliedern des Vorstandes von der bevorstehenden Preisertheilung Anzeige zu machen und ein jedes aufzufordern, seine Vorschläge, betreffend die zu prämiirenden Werke, eventuell die Stellung von Preisaufgaben, bis zum nächsten 1. Januar dem Vorsitzenden einzureichen. Jedes Mitglied kann...
Seite 146 - Juni ihre Vota dem Vorsitzenden schriftlich einzureichen. Das Votum des einzelnen Mitgliedes hat eines der in Vorschlag gebrachten Werke zur Krönung, resp. eine der vorgeschlagenen Preisaufgaben zur Stellung zu bezeichnen; es wird nichtig, wenn es mehr als ein Werk, resp. mehr als eine Preisaufgabe, ebenso wenn es ein Werk, resp. eine Preisaufgabe bezeichnet, welche zum Vorschlag nicht gebracht waren; dessgleichen wenn es dem Vorsitzenden erst nach dem l . Juni zugeht.
Seite 79 - Beschlusses, in der feierlichen Sitzung am 30. Mai 1871, Herrn Dr. Leander Ditscheiner, ao Professor am Wiener kk polytechnischen Institute, zuerkannt, und zwar für seine in der Sitzung der Classe am 15.
Seite 143 - Vorstande nicht mitgetheilt, so wird das bezeichnete Mitglied als solches angesehen, bis die betreffende Akademie dessen Ausscheiden anzeigt. Tritt, sei es durch Ablauf der Frist, auf welche ein Mitglied ernannt ist, sei es durch Rücktritt oder Tod, eine Vacanz ein, so benachrichtigt der Vorsitzende (s. §. 7) des Vorstandes davon möglichst bald die Akademie, welche das ausscheidende Mitglied ernannt hat, und diese theilt ihrerseits dem Vorsitzenden das Ergebnis der von ihr vorgenommenen Ersatzwahl...
Seite 147 - ... bezeichnen, welchen dieselben zur Prüfung zugehen sollen, in welchem Falle die Letzteren schriftlich Bericht zu erstatten und auf Grund dieses sämmtlichen Mitgliedern des Vorstandes mitzutheilenden— 'Berichtes diese über die Vergebung des Preises abzustimmen haben.
Seite 143 - GoncurrenzSahig sind nur Schriften, die in lateinischer oder in französischer oder in italienischer oder in deutscher oder in englischer Sprache abgefasst sind, und deren erste Veröffentlichung nicht früher als höchstens vier Jahre vor dem der Preisertheilung vorangehenden 1. Januar stattgefunden hat. Ausgeschlossen sind die von den Mitgliedern des Vorstandes veröffentlichten Schriften.
Seite 220 - Über den Zusammenhang der Nerven mit Bindegewebskörperchen und mit Stomata des Peritoneums, nebst einigen Bemerkungen über das Verhalten der Nerven in dem letzteren.
Seite 146 - Juni zugeht. §. 15. Ist auf diesem Wege eine Majorität nicht herbeigeführt worden, so beruft der Vorsitzende die in Berlin domicilirten Mitglieder des Vorstandes zusammen, und es wird durch mündliche Abstimmung entweder für einen der Vorschläge entschieden, für welche eine gleiche Zahl von Stimmen abgegeben war, oder beschlossen, für dieses Mal von der Vergebung des fälligen Betrages abzusehen und denselben zum Capital zu schlagen. §. 16. Ist die Stellung einer Preisaufgabe beschlossen,...

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