Das Eisenbahntarifwesen im Allgemeinen: und nach seiner besonderen Entwickelung in Deutschland, Österreich-Ungarn, der Schweiz, Italien, Frankreich, Belgien, den Niederlanden und England

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Guttentag, 1886 - 504 Seiten
 

Ausgewählte Seiten

Inhalt

41 Gleiche Einheitssätze
41
Einfluss der verschiedenen Anlage und Betriebskosten der Eisenbahnen auf die Tariffestsetzung
45
Der feste Tarifbestandteil
48
Die Taraklassifikation
49
Die Leistungsunterschiede in der Beförderung
54
21 Der veränderliche Tarifteil
55
Zusammenfassung der mafsgebenden Grundlagen für die privatwirt
59
schaftliche Tarifgestaltung 559
61
Werttarifierung im Personenverkehr sowie für Leichen Fahrzeuge und Vieh
66
Die differentielle Tarif bildung
70
Die relativ differentielle Tarifbildung
77
Die Rückvergütungen Refaktien und Rabatttarife
85
Seite
86
Entwickelung der privatwirtschaftlichen Tarifgestaltung
88
Anfänge einer gemeinwirtschaftlichen Tarifgestaltung
93
Dritter Abschnitt Ergebnisse und Kritik der privatwirtschaftlichen Tarifgestaltung
95
30 Ungleichmässige und ungerechte Festsetzung der Transportpreise und Folgen derselben
96
Unstetigkeit und Unsicherheit der Frachtverhältnisse und ihre Folgen
103
Schwierigkeiten in der Handhabung und demoralisierende Wirkungen der privatwirtschaftlichen Tarifgestaltung
105
Verschiedenheit der privatwirtschaftlichen Eisenbahn und der allge meinen Interessen namentlich bezüglich der Höhe der Transportpreise
107
Grundsätzliche Würdigung der Wertklassifikation und differentiellen Tarifbildung
110
Staatliche Vorschriften zur Kontrolle und Beschränkung der privat wirtschaftlichen Tarifgestaltung
114
Gesetzliche Bestimmungen über das Tarifwesen
116
117 Allgemeine Entwickelung des Tarifwesens
117
Die jetzigen Gütertarife
118
36 Schlufsergebnis
119
Vierter Abschnitt Die gemein wirtschaftliche Tarifgestaltung 37 Die Grundlagen der gemeinwirtschaftlichen Tarifgestaltung
121
Gerechte und für alle gleichmässige Festsetzung der Tarife
124
39 Ordnung des Tarifwesens und der Verkehrsverhältnisse durch staatliche Organe unter Mitwirkung der Verkehrsinteressenten
126
Sicherung der gleichmässigen Behandlung
128
Öffentlichkeit der Tarife
136
43
139
Gröfsere Stetigkeit und Einfachheit der Tarife 139
140
Der mittelbare Nutzen der Eisenbahnen und seine Folgen für die
142
meinwirtschaftliche Tarifgestaltung
149
Gültigkeit der privatwirtschaftlichen Tarifierungsgrundlagen auch für die gemeinwirtschaftliche Tarifgestaltung
150
48 Der Wagenraumtarif 50 Gemeinwirtschaftliche Tarifgestaltung im Personenverkehr 51 Gepäcktarife 52 Tarife für Leichen Fahrzeuge Vieh
152
BESONDERER TEIL Die Entwickelung des Eisenbahntarifwesens in den verschiedenen Kulturstaaten A Deutschland Erster Abschnitt Gesetzliche ko...
173
54 Das Gesetz vom 1 Juni 1882
179
Die übrigen deutschen Staaten 57 Gesetzliche und konzessionsmäfsige Bestimmungen betr das Tarif wesen
200
Das natürliche Tarifsystem und der elsafslothringische Wagenraumtarif
230
Ausdehnung des elsafslothringischen Wagenraumtarifs auf andere Bahnen und Verkehre
235
Bedeutung und Kritik des elsafslothringischen Wagenraumtarifs
237
Neue Reformbestrebungen im Verein deutscher Eisenbahnen
242
215
245
71 Folgen des Nebeneinanderbestehens der drei Tarifsysteme
247
Die allgemeine Tariferhöhung und der daran geknüpfte Versuch der Reichsregierung zur Herbeiführung der Tarifreform
250
73 Vorgehen der Privatbahnen bezüglich der Tarifreform
253
Die Tarifenquête und ihre Ergebnisse
255
Die Vereinbarung eines einheitlichen deutschen Tarifsystems
260
Dritter Abschnitt Die gegenwärtigen Gütertarife 76 Allgemeine Kennzeichnung des deutschen Reformtarifs
262
Die allgemeinen Tarifvorschriften des deutschen Reformtarifs
263
Die weitere Entwickelung des Reformtarifs durch die Tarif kommission und den Verkehrsausschuss
281
Versuche zur Wiederherstellung des Klassifikationssystems
283
Versuch der Reichsregierung zur Einführung materieller Tarifeinheit
288
Die Einführung materieller Tarifeinheit in Preuſsen und Einfluss dieser Maſsregel auf die Entwickelung des deutschen Gütertarifwesens
291
Die Einheitssätze der gröfseren deutschen Eisenbahnen für die Be förderung von Gütern
295
Vierter Abschnitt Tarife für Personen Gepäck Leichen Fahrzeuge und Vieh 83 Personen und Gepäcktarife
299
Tarifbestimmungen und Einheitssätze im Personenverkehr
303
Tarife für Leichen Fahrzeuge und lebende Tiere
314
Fünfter Abschnitt B ÖsterreichUngarn 86 Gesetzliche Bestimmungen bezüglich des Tarifwesens
320
Konzessionsmäfsige und Verwaltungsvorschriften
325
Die Entwickelung der Gütertarifsysteme
330
Der Reformtarif
332
Kennzeichnung des österreichischungarischen Reformtarifs und die neuesten Reformbestrebungen bezüglich des Tarifsystems
351
Der deutschösterreichische Tarif
353
Die materielle Tarifgestaltung
354
Sechster Abschnitt
365
99
374
101
381
Siebenter Abschnitt
388
Einteilung der Gütertarife und die Spezial und Ausnahmetarife
416
Ergänzende Bemerkungen zu den Personentarifen
422
gemeinen
428
110
436
Neunter Abschnitt
455
Leichen Fahrzeuge und Vieh
461
Die gegenwärtigen Tarife der belgischen Staatsbahnen für die Beför
477
Elfter Abschnitt H England 120 Gesetzliche und konzessionsmäfsige Vorschriften betr das Tarifwesen
488
Der ClearinghouseVerein und die Gestaltung der Gütertarife 122 Die Personentarife
493

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

100 Zentner allgemeinen Anlagekapitals Anwendung Artikel aufser Ausnahmetarife Bahnen Bahnverwaltungen bedeckt gebauten Beförderung besonders bestehen Bestimmungen betreffenden bezüglich bezw Billets Bundesrat Cohn dafs daſs deshalb deutschen Bahnen Differentialtarife direkten Tarife direkten Verkehr Eilgut einheitliche einzelnen Eisen Eisenbahnbetriebsordnung Eisenbahntarifwesen Eisenbahnverwaltung Eisenbahnwesen Emballagen Englische Eisenbahnpolitik Entfernungen Entwickelung erheblich ermäfsigten Ermäfsigung ersten Expeditionsgebühr Fall festen Selbstkosten festgesetzt Fracht Frachtbriefe Frachtgut Frachtsätze Freigepäck Gebühr gemeinwirtschaftlichen Tarifgestaltung Genehmigung Gesetz gewährt Gewicht gleicher Einheitssätze grofsen Grund Grundsätze Gütertarife Güterverkehr Hessische Ludwigsbahn Höhe indem insbesondere Interessen Jahre Kilometer Klasse Klassifikation Konkurrenz Konzessionen Kosten Landes letzteren lichen möglich mufs niedriger öffentlichen Österreich-Ungarn österreichischen Personen Personenverkehr Personenzug preufsischen Privatbahnen privatwirtschaftlichen Tarifgestaltung Prozent Reformtarif Regel Reichseisenbahnamt Reinertrag Sätze Schnellzügen sowie sperrige Güter Spezialtarife Staat Staatsbahnen Stationen Stückgut Stückgutklasse Tarifeinheit Tarifenquête Tarifierung Tarifsätze Tarifsystem Tarifsystems Tarifteil Tarifwesens Teil Tonnenkilometer Transport Transportpreise Verbände Vereins deutscher Eisenbahnen Verladung verschiedenen Versender Verwaltung Volkswirtschaft Wagen Wagenklasse Wagenladungen Wagenladungsklasse Wertklassifikation Wettbewerb wirtschaftlichen Zahl Zentner

Beliebte Passagen

Seite 205 - Bundesrats-Ausschusses festzustellenden, niedrigen Spezialtarif einzuführen, welcher jedoch nicht unter den niedrigsten auf der betreffenden Bahn für Rohprodukte geltenden Satz herabgehen darf.
Seite 205 - Bestimmungen sind auf Bayern nicht anwendbar. Dem Reiche steht jedoch auch Bayern gegenüber das Recht zu, im Wege der Gesetzgebung einheitliche Normen für die Konstruktion und Ausrüstung der für die Landesverteidigung wichtigen Eisenbahnen aufzustellen.
Seite 206 - Das Reichs-Eisenbahn-Amt hat innerhalb der durch die Verfassung bestimmten Zuständigkeit des Reichs 1. das Aufsichtsrecht über das Eisenbahnwesen wahrzunehmen; 2. für die Ausführung der in der Reichsverfassung enthaltenen Bestimmungen, sowie der sonstigen auf das Eisenbahnwesen bezüglichen Gesetze und verfassungsmäßigen Vorschriften Sorge zu tragen; 3.
Seite 210 - Einverständniss mit dieser Beförderungsart zu erkennen, falls er nicht bei der Aufgabe durch schriftlichen Vermerk auf dem Frachtbriefe die Beförderung des betreffenden Gutes in gedeckten oder mit Decken versehenen Wagen ausdrücklich verlangt. Die Eisenbahn ist jedoch in diesem Falle berechtigt, einen Zuschlag zu der tarifmässigen Fracht zu erheben.
Seite 205 - Bei eintretenden Notständen, insbesondere bei ungewöhnlicher Teuerung der Lebensmittel, sind die Eisenbahnverwaltungen verpflichtet, für den Transport, namentlich von Getreide, Mehl, Hülsenfrüchten und Kartoffeln, zeitweise einen dem...
Seite 205 - Holz, Erzen, Steinen, Salz, Roheisen, Düngungsmitteln und ähnlichen Gegenständen ein dem Bedürfnis der Landwirtschaft und Industrie entsprechender ermäßigter Tarif, und zwar zunächst tunlichst der Einpfennig-Tarif eingeführt werde.
Seite 177 - Gesellschaft verpflichtet, über alle Teile ihrer Unternehmung genaue Rechnung zu führen und hierin die ihr von dem Handelsministerium zu gebende Anweisung zu befolgen. Diese Rechnung ist jährlich bei der vorgesetzten Regierung einzureichen.
Seite 366 - Rückvergütungsversprechen zu verlangen, welche dem in Ziffer 3 dieses Artikels enthaltenen Grundsatze der Gleichberechtigung zuwiderlaufen. 5) Jede Aenderung am Tarif oder an den Transportreglementen soll gehörige Veröffentlichung bekommen, erstere in der Regel mindestens 14 Tage vor ihrem Inkrafttreten. Wenn die Gesellschaft es für angemessen erachtet, ihre Taxen herabzusetzen, so soll diese Herabsetzung in Kraft bleiben mindestens 3 Monate für die Personen und ein Jahr für die Waaren.
Seite 207 - Eisenbahn-Verwaltungen oder EisenbahnVerbände haben neben diesem Reglement nur Geltung, wenn sie in die bezüglichen Tarife aufgenommen sind, mit den Festsetzungen dieses Reglements nicht im Widerspruch stehen, dieselben vielmehr nur ergänzen oder wenn sie dem Publikum günstigere Bedingungen gewähren.
Seite 182 - Pommern, Brandenburg, Posen, Schleswig-Holstein, Hannover; aus je drei Mitgliedern für die Provinzen Schlesien, Sachsen, Westfalen und die Rheinprovinz, nebst einer gleichen Anzahl von Stellvertretern. Dieselben werden durch die Bezirkseisenbahnräte aus den Kreisen der Land- und Forstwirtschaft, der Industrie oder des Handelsstandes innerhalb der Provinz , bezw.

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