| Georg Friedrich Martens - 1923 - 1016 Seiten
...betreffenden Gebieten jeweilig Geltung haben. Für die Verhandlungen, welche zur Übertragung des Eigentums oder zur Überlassung in die Benutzung an den Preußischen...übrigen Freiheit von Stempel und Gerichtsgebühren ein. Dasselbe gilt für die Verbandlungen, welche zur Übertragung des Eigentums an der Feldabahn und den... | |
| Georg Friedrich Martens - 1921 - 822 Seiten
...Eigentums oder zur t'ebcrlassung in die Benutzung an den Preussischen Staat in deu bezeichneten Füllen erforderlich sind, namentlich auch für die Auflassung...Grundbüchern, sind nur die Auslagen der Gerichte zu erstatten. Im Ijen tritt Freiheit von Stempel und Gerichtsgebühreu ein. Dieselben Grundsätze sollen Geltung... | |
| Georg Friedrich Martens - 1919 - 996 Seiten
...Verhandlungen, die zur Übertragung des Eigentums oder zur Überlassung in die Benutzung an den Preussischen Staat in den bezeichneten Fällen erforderlich sind,...Grundbüchern, sind nur die Auslagen der Gerichte zu erstatten. Im übrigen tritt Freiheit von Stempel und Gerichtsgebühren ein. Artikel V. Die Tarife und Fahrpläne... | |
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