Oesterreich's neugestaltung, 1848-1858Cotta, 1858 - 728 Seiten |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
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Beliebte Passagen
Seite 639 - Wichtigkeit ist, dass unbeschadet des Rechtes, den Zehent dort einzufordern, wo er noch wirklich besteht, an den übrigen Orten statt des gedachten Zehents und als Entschädigung für denselben von der kaiserlichen Regierung Bezüge aus liegenden Gütern oder versichert auf die Staatsschuld angewiesen, und Allen und Jedem ausgefolgt werden, welche das Recht, den Zehent einzufordern, besassen. Zugleich erklärt Seine Majestät, dass diese Bezüge, ganz so wie sie angewiesen sind, kraft eines entgeltlichen...
Seite 633 - Amte verbundenen Pflichten und Rechte betreffen, einzig und allein vor das kirchliche Gericht gehören, so wird über dieselben der kirchliche Richter erkennen , und es hat somit dieser auch über die Ehesachen nach Vorschrift der heiligen Kirchengesetze und namentlich der Verordnungen von Trient zu urtheilen und nur die bürgerlichen Wirkungen der Ehe an den weltlichen Richter zu verweisen.
Seite 634 - Conciliums von Trient dienen sollen , nicht vollkommen genügt, wird für dessen Vermehrung in angemessener Weise gesorgt werden. Die Bischöfe werden dieselben nach Richtschnur der heiligen Kirchengesetze mit vollem und freiem Rechte leiten und verwalten. Daher werden sie die Vorsteher und Professoren oder Lehrer gedachter Seminare ernennen und wann immer sie es für...
Seite 88 - Da nach dem Ergebnisse der gepflogenen Verathungen die bezogene Verfassungsurkunde weder in ihren Grundlagen den Verhältnissen des österreichischen Kaiserstaates angemessen, noch in dem Zusammenhange ihrer Bestimmungen ausführbar...
Seite 634 - Er verordnen, dass alle Behörden des Reiches sowohl den Erzbischöfen oder Bischöfen selbst als auch der Geistlichkeit bei jeder Gelegenheit die ihrer Stellung gebührende Achtung und Ehrenbezeigung erweisen.
Seite 632 - Seminares in der Theologie zu unterrichten, werden zu solchen Professoren immerdar Männer bestellt werden, welche der Bischof zu Verwaltung gedachten Amtes für vorzugsweise tauglich hält. Bei Prüfung Derjenigen, welche sich für das Doctorat der Theologie oder des...
Seite 635 - Kirchengesetzen zu verfügen, deren Bestimmungen auch von den gesetzlichen Erben, welche den Nachlass derselben ohne letztwillige Anordnung antreten , genau zu beobachten sind. In beiden Fällen werden bei Bischöfen, welche einen Kirchensprengel leiten, die bischöflichen Abzeichen und Kirchengewande ausgenommen sein ; denn diese sind als zum bischöflichen Tafelgute gehörig anzusehen und gehen auf die Nachfolger im Bisthume über. Dasselbe wird von den Büchern dort, wo es in Uebung ist, beobachtet...
Seite 637 - Wenn die Patrone den durch das Kirchengesetz ihnen auferlegten Verbindlichkeiten nicht vollkommen genügen und insbesondere, wenn der Pfarrer seinen Gehalt aus dem Religionsfonde bezieht, so wird mit Rücksicht auf Alles, was nach der Sachlage zu berücksichtigen ist, Vorsorge getroffen werden.
Seite 637 - Alles hat auch von den weiblichen Orden in' soweit zu gelten, als es auf dieselben Anwendung leidet. Den Erzbischöfen und Bischöfen wird es frei stehen, in ihre Kirchensprengel geistliche Orden und Congregationen beiderlei Geschlechtes nach den heiligen Kirchengesetzen einzuführen. Doch werden sie sich hierüber mit der kaiserlichen Regierung ins Einvernehmen setzen.
Seite 615 - Entziehung dieser Ermächtigung macht jedoch einen von der Regierung angestellten Lehrer nicht des ihm gesetzlich zustehenden Anspruches auf einen Ruhegehalt verlustig. §. 3. Es bleibt Sache der Regierung, Männer, welche vom Bischöfe die Ermächtigung zum Vortrage der Theologie erhalten haben, an den theologischen Fakultäten zu Professoren zu ernennen, oder als Privatdozenten zuzulassen, und diese verwalten ihr Amt nach Massgabe der akademischen Gesetze, j...