Real-encyklopädie für protestantische theologie und kirche, Band 14

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Johann Jakob Herzog
J.C.Hinrichs, 1884
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 272 - Die bisherige Religionsübung eines jeden Landes soll gegen Aufhebung und Kränkung aller Art geschützt sein; insbesondere jeder Religion der Besitz und ungestörte Genuß ihres eigentümlichen Kirchenguts auch Schulfonds nach der Vorschrift des Westfälischen Friedens ungestört verbleiben; dem Landesherrn steht jedoch frei, andere Religionsverwandte zu dulden und ihnen den vollen Genuß bürgerlicher Rechte zu gestatten.
Seite 50 - Anordnungen nicht förmlich festgesetzt worden ist, werden der freien und vollen Disposition der respectiven Landesherrn, sowohl zum Behuf des Aufwandes für Gottesdienst, Unterrichts- und andere gemeinnützige Anstalten, als zur Erleichterung ihrer Finanzen überlassen, unter dem bestimmten Vorbehalte der festen und bleibenden Ausstattung der Domkirchen, welche werden beibehalten werden, und der Pensionen für die aufgehobene Geistlichkeit, nach den, unten theils wirklich bemerkten, theils noch...
Seite 12 - Ersten wird von dem Christenthum an sich selbst und dessen Behauptung wider die Atheisten und dergleichen Leute; im Ändern von der Verbesserung des Weltlichen und im Dritten des Geistlichen Standes nach dem Zweck des Christenthums gehandelt.
Seite 480 - denn die Seele des Fleisches ist im Blute, und ich habe es euch gegeben zum Altare, zu sühnen eure Seelen...
Seite 58 - Wir werden für hinreichende Belohnung der obersten geistlichen Behörden und mit dem Rathe derselben für reichliche Dotirung der Pfarreien, Schulen, milden Stiftungen und selbst derjenigen Klöster sorgen, welche sich mit der Erziehung der Jugend und der Krankenpflege beschäftigen , und welche durch obige Vorschriften entweder an ihren bisherigen Einnahmen leiden oder deren durchaus neue Fundirung nöthig erscheinen dürfte.
Seite 324 - Grafenkronen, lebten im Glück oft nur so lange der Papst lebte, und stifteten, auch wenn ihre Macht zerfiel, neue Familien von päpstlichem Fürstenadel. Die Nepoten waren der Ausdruck der persönlichen Landeshoheit der Päpste und zugleich die Stützen wie Werkzeuge ihrer weltlichen Herrschaft, ihre vertrauten Minister und Generale. Der Nepotismus wurde zum System des römischen Staats; er ersetzte die in ihm fehlende Erblichkeit; er schuf für den Papst eine Regierungspartei und auch einen Damm...
Seite 264 - Wahrlich, wahrlich, ich sage euch : Wer nicht zur Thür hinein gehet in den Schafstall, sondern steiget anderswo hinein, der ist ein Dieb und ein Mörder.
Seite 85 - Ach bleib bei uns, Herr Jesu Christ, Weil es nun Abend worden ist, Dein göttlich Wort, das helle Licht, Laß ja bei uns auslöschen nicht.
Seite 37 - ... iudiciae, sententiae, narrationes, responsa, facetiae. E codice Bibliothecae Orphanotrophei Halensis cum perpetua collatione Editionis Rebenstockianae edita et prolegominis indicibusque instructa ab Henrico Ernesto Bindseil. 3 vols. 1863-1866. Lemgoviae et Detmoldiae. Printed Editions of Sources 31. M. Anton Lauterbachs Diaconi zu Wittenberg, Tagebuch auf das Jahr, 1538, die Hauptquelle der Tischreden Luthers.
Seite 277 - Keine Religionsgemeinde kann der Leiche eines ihr nicht Angehörigen die anständige Beerdigung auf ihrem Friedhofe verweigern: 1. wenn es sich um die Bestattung in einem Familiengrabe handelt, oder wenn 2. da, wo der Todesfall eintrat oder die Leiche gefunden ward, im Umkreis der Ortsgemeinde ein für Genossen der Kirche oder Religionsgenossenschaft des Verstorbenen bestimmter Friedhof sich nicht befindet.

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