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" Verwaltung ihrer Angelegenheiten, ferner im Besitze und Genusse der für ihre Cultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonde erhalten und schützen wollen, wobei dieselben den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen... "
Oesterreich von Világos bis zur gegenwart: bd. Das decennium des absolutismus - Seite 245
von Walter Rogge - 1872
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Archiv für das civil- und criminal recht der königl[ichen] preuss ..., Band 71

1880 - 428 Seiten
...sollte, wie dies insbesondere aus dem zweiten Satze des Art. 15 : „und bleibt im Besitze und Genuß der für ihre CultuS-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds" geschlossen werden muß; daß hiernach anzunehmen ist, daß auch zur Verfügung über das Vermögen...
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Historisch-politische Blätter für das katholische Deutschland, Band 23

Guido Görres, George Phillips, Georg Maria von Jochner - 1849 - 872 Seiten
...Ordnung und Verwaltung der geistlichen Angelegenheiten durch die Kirche, und der Besitz und Genuß der für ihre Cultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds und der freie Verkehr mit Rom verbürgt. Die Bekanntmachung ihrer Anordnungen ist nur denjenigen Beschränkungen...
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Das preussische und deutsche Verfassungswerk: mit Rücksicht auf mein ...

David Hansemann - 1850 - 400 Seiten
...Staat", durch die Bestimmung ersetzt worden, daß „jede Religionsgesellschaft im Besitz und Genuß der für ihre Cultus- Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds bleibt." Diese Bestimmung hätte man füglich den Verfassungen oder der Gesetzgebung der Einzelstaaten...
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Politisch-statistische Uebersicht der Veränderungen in der Verfassung ...

Josef von Hauer - 1851 - 372 Seiten
...öffentlichen „Religionsübung, ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten „selbstständig, bleibt im Besitze und Genusse der für ihre Cul„tus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anhalten, Stiftungen und Fonde, ist aber, wie jede Gesellschaft, „den allgemeinen Staatsgesetzen...
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Lehrbuch des katholischen und evangelischen Kirchenrechts: mit besonderer ...

Aemilius Ludwig Richter - 1853 - 820 Seiten
...wurden : „ Wir erklären . . , dass Wir jede . . gesetzlich anerkannte Kirche und Relig.-Gesellschaft in dem Rechte der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung,...Verwaltung ihrer Angelegenheiten , ferner im Besitze und Genüsse der für ihre Cultus-, Unterrichts- und Wohlthiitigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen...
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Der preußische Staat: Eine übersichtl. Darst. seiner Bildungsgeschichte ...

Heinrich Friedrich Jacobson - 1854 - 246 Seiten
...Religionsgesellschaft, ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Cultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds. Art. 16: Der Verkehr der Religionsgesellschaften mit ihren Oberen ist ungehindert. Die Bekanntmachung...
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Die Zeichen der Zeit: Briefe an Freunde über die Gewissensfreiheit ..., Band 1

Christian Carl Josias Bunsen, Christian Karl Josias Freiherr von Bunsen - 1855 - 338 Seiten
...ausdrücklich, daß wir jede in diesen Kronländern gesetzlich anerkannte Kirche und Neligionsgesellschaft in dem Rechte der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung,...Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonde erhalten und schützen wollen, wobei dieselben den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen bleiben."...
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Die Zeichen der Zeit, Briefe an Freunde über die Gewissensfreiheit und das ...

Christian Carl Josias Bunsen - 1855 - 718 Seiten
...gültig, Folgendes: „Wir erklären jedoch ausdrücklich, daß wir jede in diesen Kronländern gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft in dem...Verwaltung ihrer Angelegenheiten, ferner im Besitze und Gennsse der für ihre Cultus-, Unterrichts und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stistungen...
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geiltliche Angelegeuheiten,

Jranz Rieder - 1855 - 372 Seiten
...erklaren durch gegenwärtiges Patent ausdrücklich, daß Wir jede in den erwahnten Kronlandern gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft in dem...gemeinsamen öffentlichen Religionsübung, dann in der selbstständigen Verwaltung ihrer Angelegenheiten, ferner im Besitze und Genuße der für ihre Cultus-,...
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Praktische Theologie der evangelischen Kirche augsb. und ..., Band 1,Teil 2

Karl Kuzmány - 1856 - 494 Seiten
...gegenwärtiges Patent ausdrücklich, dass Wir jede in den Eingangs erwähnten Kronländern gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft in dem...gemeinsamen öffentlichen Religionsübung, dann in der selbstständigen Verwaltung ihrer Angelegenheiten , ferner im Besitze und Genusse der für ihre Cultus,...
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