Oesterreich von Világos bis zur gegenwart: bd. Das decennium des absolutismus

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F.A. Brockhaus, 1872
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 82 - Jede gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft hat das Recht der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung, ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig, bleibt im Besitze und Genusse der für ihre Cultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonde, ist aber wie jede Gesellschaft den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen.
Seite 245 - Verwaltung ihrer Angelegenheiten, ferner im Besitze und Genusse der für ihre Cultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonde erhalten und schützen wollen, wobei dieselben den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen bleiben.
Seite 439 - Da alle kirchlichen Rechtsfälle und insbesondere jene, welche den Glauben, die Sakramente, die geistlichen Verrichtungen und die mit dem geistlichen Amte verbundenen Pflichten und Rechte, einzig und allein vor das kirchliche Gericht gehören, so wird über dieselben der kirchliche Richter erkennen...
Seite 53 - Von Unserer glorreichen Armee versehen Wir Uns der altbewährten Tapferkeit, Treue und Ausdauer. Sie wird Uns wie Unseren Vorfahren ein Pfeiler des Thrones, dem Vaterlande und den freien Institutionen ein unerschütterliches Bollwerk sein.
Seite 52 - Gesamtmonarchie führen soll. Auf den Grundlagen der wahren Freiheit, auf den Grundlagen der Gleichberechtigung aller Völker des Reiches und der Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetze, sowie der Teilnahme der Volksvertreter an der Gesetzgebung...
Seite 534 - Österreichs innere Wohlfahrt und äußere Macht durch zweckmäßige Entwicklung seiner reichen geistigen und materiellen Kraft wie durch zeitgemäße Verbesserungen in Gesetzgebung und Verwaltung dauernd zu...
Seite 79 - Theorie, die nicht nur mit den tatsächlichen Verhältnissen der Monarchie in entschiedenem Widerspruch stehen, sondern überhaupt der Begründung eines geordneten Rechtszustandes im Staate entgegentreten, haben die Wiederkehr der Ruhe, der Gesetzlichkeit und des öffentlichen Vertrauens in die Ferne gerückt...
Seite 190 - Stuhle nothwendig ist, sind liiezu die nöthigen Vorbereitungen und Einleitungen zu treffen. Dieses Einvernehmen wird sich auch auf die Regelung des Einflusses zu erstrecken haben, der Meiner Regierung gewahrt werden muss, um von geistlichen Aemtern und Pfründen im Allgemeinen Männer fern zu halten, welche die bürgerliche Ordnung gefährden könnten.
Seite 246 - ... 17. Das Richteramt wird im ganzen Reiche von den dazu bestellten Behörden und Gerichten nach den bestehenden Gesetzen im Namen Seiner kaiserl.
Seite 67 - Himmel dürfen nnr in Fällen dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit untersagt werden.

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