Almanach, Band 52

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Verlag der Osterreichischen Akademie der Wissenschaften, 1902
Vols. for 1854-19 include section: Die feierliche Jahressitzung (called Die feierliche Sitzung, 1854-1914; Die statutenmässige Jahressitzung, 1915-21; published also separately, 1848-99)
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 79 - SD Florenz, R. deputazione sopra gli studi di storia patria per le Provincie della Toscana, dell
Seite 152 - Verhältnis zu einander behandeln, ferner solche, welche die von Savigny begonnenen Untersuchungen in seinem Sinne weiterführen; 2. besonders befähigte Rechtsgelehrte in den Stand zu setzen, die Rechtsinstitutionen fremder Länder durch eigene Anschauung kennen zu lernen und darüber Berichte oder weitere Ausführungen zu liefern. 2. Befähigung zur Teilnahme.
Seite 130 - Österreicher sind. Das auf dem Titelblatte eines Werkes angegebene Verlagsjahr ist als das Jahr der Veröffentlichung anzusehen. Werke, welche hiernach erst in dem Jahre der Preiszuerkennung veröffentlicht erscheinen, sind dann mit in Betracht zu ziehen, wenn sie von dem Autor noch vor Beginn dieses Jahres der kaiserlichen Akademie zur Berücksichtigung bei der Preiszuerkennung überreicht worden sind. Arbeiten von wirklichen Mitgliedern der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften in Wien oder...
Seite 96 - In der feierlichen Sitzung eröffnet der Präsident den versiegelten Zettel jener Abhandlung, welcher der Preis zuerkannt wurde, und verkündet den Namen des Verfassers. Die übrigen Zettel werden uneröffnet verbrannt, die Abhandlungen aber aufbewahrt, bis sie mit Berufung auf das Motto zurückverlangt werden.
Seite 157 - Nr. 2), so veröffentlicht sie innerhalb eines Jahres, von dem Zeitpunkte an gerechnet, wo ihr die Zinsenmasse zur Verfügung gestellt ist, in ihren Organen und in den ihr geeignet erscheinenden öffentlichen Blättern das Thema, die Bedingungen der Goncurrenz und den Zeitpunkt der Ablieferung der Arbeiten, setzt auch das Guratorium hiervon in Kenntnis.
Seite 103 - Nie war Natur und ihr lebendiges Fließen Auf Tag und Nacht und Stunden angewiesen. Sie bildet regelnd jegliche Gestalt, Und selbst im Großen ist es nicht Gewalt.
Seite 170 - Anzeige von der Ernennung an die königliche Akademie der Wissenschaften zu Berlin oder an den Vorsitzenden des Vorstandes ergangen ist. §. 6. Der Vorstand...
Seite 163 - Anspruch machen können. Der Preis darf nicht unter die Verfasser mehrerer Dramen getheilt werden. IV. Für jedes Triennium ist beim Beginne desselben die Bestellung eines aus fünf Mitgliedern- bestehenden Preisgerichtes durch die kaiserliche Akademie der Wissenschaften zu veranlassen. Zu diesem Ende wählt die philosophisch -historische Glasse der kaiserlichen Akademie einen Preisrichter und fordert die Schriftstellergesellschaft „Concordia" auf, einen zweiten Preisrichter zu benennen.
Seite 177 - Prüfungskommission in Österreich ein Zeugnis für das Obergymnasium, in Deutschland ein Oberlehrerzeugnis erworben haben. Dokumente, welche das Erfülltsein dieser Bedingungen sichern, sind den Bewerbungsgesuchen im Original oder in beglaubigten Abschriften beizulegen.
Seite 156 - Reisestipendium zu ertheilen, 4. die zur Ausführung einer rechtswissenschaftlichen Arbeit erforderlichen Geldmittel zu gewähren. Dem freien Ermessen der Akademie bleibt überlassen, ob sie die ihr zur Verfügung gestellte Zinsenmasse zu einem und demselben Unternehmen oder zu verschiedenen Zwecken (Nr.

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