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1548.

24. Febr. größer. Nun hielt Karl einen glänzenden Reichstag in Augsburg. Hier brachte er die protestantischen Fürsten zu dem Versprechen, sich dem Concil zu unterwerfen, wenn es wieder nach Trient zurück verlegt und die bereits entschiedenen Punkte einer neuen Berathung unterworfen würden. Da aber hierzu weder der Papst noch die in Bologna versammelten Theologen vorerst zu bewegen waren, so faßte der Kaiser, der jetzt auf dem Höhepunkt seiner Macht stand und die deutschen Fürsten in Demuth und Ehrerbietung seiner Befehle gewärtig sah, den Entschluß, aus eigner Machtvollkommenheit eine Reformation der deutschen Kirche vorzunehmen, und eine Verordnung ergehen zu lassen, wie es bis zu Austrag des Concils gehalten werden solle. Dies geschah durch das Augsburger Interim, bei dessen Abfassung der gemäßigte Julius Pflug von katholischer und der brandenburgische Theolog Agricola von protestantischer Seite thätig waren.

15. Mai

Nach des Kaisers Absicht wurde in dem Augsburger Interim die päpstliche Macht beschränkt; allein in Betreff der Bischofsgewalt, der hierarchischen Verfassung und des ganzen Cultus und Ceremoniels sollte der bisherige Brauch der katholischen Kirche auch ferner beobachtet werden, nur Kelch und Priesterehe ward den Protestanten zugestanden, und in der Lehre von der Rechtfertigung, der Messe u. a. wurde versucht, durch einige unbestimmte Ausdrücke die beiden Ansichten einander näher zu bringen; die Herausgabe der Kirchengüter sollte durch gütlichen Vergleich bewirkt werden.

§. 492. Das Interim war für beide Confessionen bestimmt. Da aber die katholischen Stände (den mit dem Papste innig verbundenen Herzog von Bayern an der Spize) dasselbe verwarfen, so wurde es auf die Protestanten beschränkt. Allein auch hier fand es vielen Widerspruch, weniger bei den Fürsten (von denen außer dem gefangenen Joh. Friedrich nur noch zwei, Pfalzgraf Wolfgang von Zweibrücken und Markgraf Johann von Küstrin, ihre Zustimmung bestimmt versagten), als bei den Städten und Predigern. Zwar brachte Karl durch Zwang und Drohungen die meisten oberdeutschen Städte zum Gehorsam, nachdem die Vernichtung der demokratischen Verfassung in Augsburg (wo die Zünfte aufgehoben und das Regiment einigen reichen Kaufherren übertragen worden) und die gewaltsame Unterwerfung von Konstanz unter Desterreichs unmittelbare Herrschaft (was auch daselbst die Rückkehr zur katholischen Kirche herbeiführte) die andern erschreckt hatte. Aber weder Drohungen noch Verfolgungen, weder Kerkerstrafe noch Schädigung an Gut und Amt waren im Stande, die protestantischen Prediger zur Annahme einer Religionsbestim= mung zu bewegen, die ihrem Gewissen widerstrebte. Von ihren Stellen vertrieben, flohen sie die Heimath und den häuslichen Herd, um sich auf verborgenen Wegen nach den norddeutschen Städten zu retten, die das,,seelenverderbende" Interim ent= schieden zurückwiesen und entschlossen waren, ihre Religionsfreiheit um jeden Preis zu behaupten. Gegen 400 Prediger (darunter Joh. Brenz) waren landesflüchtig; den meisten bot das mit der Acht belegte Magdeburg ein Asyl. Auch in Sachsen, der Wiege der Reformation, entflohen viele Geistlichen aus Haß gegen das Leip= ziger Interim, bei dessen Abfassung sich Melanchthon den Vorwurf der Schwäche und Muthlosigkeit zugezogen hat. Von Magdeburg gingen eine Menge heftiger Flugschriften, Satiren, Spottgedichte und Holzschnitte aus, welche Hohn und Haß gegen das Katholiken und Protestanten gleich widerwärtige Interim und dessen Urheber bei dem Volke zu erregen suchten.

Das Leipziger Interim. Die Kurfürsten von Brandenburg und von der Pfalz, Herzog Erich von Braunschweig u. A. nahmen das Interim unbedingt an; Moriß

bat sich Bedenkzeit aus, weil er seinen Ständen Religionsschutz zugesagt hatte. Er fand anfangs entschiedenen Widerspruch; aber es gelang ihm, Melanchthon, dessen von dem Kaiser begehrte Auslieferung Moriß verweigerte, zu einer Abänderung der Augsb. Confession und zur Theilnahme an dem Vereinigungswerk zu bewegen. So entstand unter seiner Leitung das Leipziger Interim,,,in welchem hinsichtlich des Glaubens Unevangelisches abgelehnt, aber der größte Theil des katholischen Ceremoniels als gleichgültig (adiaphoron) zugestanden ist. Des Papstes und der Bischöfe Gewalt sollte anerkannt werden, wenn sie dieselbe zur Erbauung und nicht zur Zerstörung der Kirche brauchten“. Dieses Gesetz ward nach großem Widerstreben von Seiten der Stände und Geistlichen in Sachsen eingeführt. Theils in dieser, theils in der ursprünglichen Fassung wurde das Interim sofort auch in Hessen, Pommern, Mecklenburg, Lippe u. a. D. angenommen.

e) Morig.

1551.

§. 493. Magdeburg. In dem Augenblick, wo der dem Kaiser ergebene 1. Sept. Papst Julius III. das Concilium aufs Neue nach Trident verlegte, wo die Beschickung desselben sowohl von Seiten der katholischen Kurfürsten als mehrerer evangelischer Stände (Sachsen und Würtemberg) Karls lange gehegten Wünsche zum Ziel zu führen schien, wo alle Umstände sich vereinigten, ihn zum weltlichen Oberhaupt der Christenheit im mittelalterlichen Sinne zu erheben, und er bereits mit dem Plane umging, seinen Sohn zu seinem Nachfolger wählen zu lassen und dadurch diese erneute Kaisermacht in seiner Familie erblich zu machen, fand er einen unerwarteten Widersacher in dem Manne, dem er seine bisherigen Siege hauptsächlich zu verdanken hatte, — in Morit von Sachsen. Die Pläne des Kaisers drohten dem deutschen Reiche eine Umgestaltung zum Nachtheile der Fürstenmacht; die fortdauernde Anwesenheit spanischer und italienischer Truppen in Süddeutschland lastete drückend auf dem Land; die schweren Strafen, womit jede Uebertretung des katholischen Ritus belegt wurde, machten böses Blut: man schien Deutschland in eine spanische Provinz umwandeln zu wollen. Die Verstimmung erreichte den höchsten Grad, als Moritz, der verhaßte Verräther der protestantischen Sache und ihrer Führer, im Namen des Kaisers die Vollziehung der Acht wider Magdeburg Oct. 15). übernahm und die Stadt, „wo das lautere Wort des Evangeliums allein noch eine Freistätte gefunden,“ zu belagern begann. Dieser Verstimmung kam nur der Jubel gleich, mit dem man die heldenmüthigen Kriegsthaten der von den Geistlichen angefeuerten Magdeburger Bürgerschaft vernahm, die im zuversichtlichen Vertrauen auf den Beistand Gottes, dessen Sache sie führte, und stark durch den Eid, im Leben und Tod Alle für Einen Mann zu stehen, die Stürme und Angriffe muthig zurückschlug. In Sachsen herrschte große Aufregung; die Stände warfen bereits ihre Blicke auf Morigens Bruder August. Da gingen dem jungen Kurfürsten die Augen auf über seine Stellung. Seine wiederholten Verwendungen für die Befreiung seines in Mecheln gefangen gehaltenen Schwiegervaters Philipp waren bisher ohne Erfolg geblieben, vielmehr dessen Haft, seit einem gescheiterten Fluchtversuch, noch geschärft worden; das verpfändete Wort des Kurfürsten schien bei dem Kaiser wenig Gewicht zu haben. Morigens Ehre war für immer dahin, wenn er sie nicht durch eine

1551.

März

Avril

That wieder herstellte; und wie konnte er die öffentliche Stimme, gegen die kein bedeutender Mann gleichgültig ist, besser gewinnen, als wenn er die Freiheit des Reichs und der Kirche mit Einem Schlag der Nation zurückgab! Zu dem Zwecke verband er sich zuerst mit dem eifrigen Bundesgenossen der Magdeburger, dem unternehmenden Markgrafen Johann von Küstrin, mit dem er bisher manche Gefechte bestanden. Dieser betrieb die Aussöhnung der beiden sächsischen Linien und die Beilegung des Streits mit Magdeburg. Bald tra= ten der Herzog von Mecklenburg, die Söhne des Landgrafen von Hessen u. A. dem Bunde bei, und der ritterliche Markgraf Albrecht von Brandenburg-Culmbach verfolgte gleiche Zwecke. Dieser war es auch, der zuerst eine Verbindung mit Frankreich bewirkte. In dem Vertrag, den dann Moritz mit König Heinrich II. abschloß, wurde diesem gestattet, für die den protestantischen Fürsten zu leistende Hülfe die Städte Met, Toul, Verdun und Cambray zu besetzen, mit Vorbehalt der Rechte des Reichs.

§. 494. Innsbruck und Passau. Während dieser Verhandlungen hatte Moritz zum Schein die Belagerung von Magdeburg fortgeseßt. Kaum war aber der Vertrag mit Frankreich abgeschlossen, so bot er der Stadt Gnade und 6. Nov. Religionsfreiheit an und brachte sie dadurch zur Huldigung und Anerkennung seiner Hoheitsrechte. Der Kaiser befand sich ohne Truppen in Innsbruck, mit dem Tridentinischen Concil und seinen Entwürfen beschäftigt. Umsonst kamen ihm Warnungen zu; Moritz, schlau und geheimnißvoll und Meister in der Verstellung, wußte aus der Ferne allen Argwohn, der in des Kaisers Seele auftauchte, zu zerstreuen. Unter äußerer Fröhlichkeit versteckte er seine tiefen Pläne, und seine lustigen Gelage, seine Jagdliebe und seine galanten Abenteuer dienten ihm oft als Hülle, oft als Mittel zur Erforschung fremder Vorsäge. Der in spanischen und italienischen Ränken geübte Karl hielt es für unmöglich, daß ein Deutscher ihn überliste. Plötzlich brachen drei Heerhaufen unter Morig, Albrecht und dem hessischen Prinzen Wilhelm, dem Sohn des Landgrafen, nach Süden auf, beseßten Augsburg, wo die alte volksthümliche Zunftverfassung und der religiöse Frieden wieder hergestellt wurde, und rückten, die zerstreuten Besatzungen des Kaisers niederwerfend, in Tyrol ein, indeß die französischen Truppen Meß eroberten und über Lothringen nach dem Elsaß und Oberrhein vordrangen. Schon hatte Moriß die Ehrenberger Klause erstürmt und näherte sich Innsbruck, um den Kaiser, der sich in der größten Verlegenheit befand, gefangen zu nehmen, als eine Menterei unter den deutschen Landsknechten dem leztern Gelegenheit zur Flucht gab. In großer Bestürzung hatte sich bereits das Concil aufgelöst, als Karl den gefangenen Kurfürsten Johann Friedrich in Freiheit setzte und dann gichtkrank und niedergeschlagen bei nächtlicher Weile über die schneebedeckten tyroler Gebirge durch das Pusterthal nach Villach in Kärnthen floh. Seinem Bruder Ferdinand, der des Kaisers Absichten und Interessen nicht theilte und den Deutschen mehr gewogen war, wurde nun das schwierige Geschäft der Friedensstiftung übertragen. Nach Abschluß einer Waffenruhe trat dieser sofort mit den sechs Kurfürsten,

mit den Herzögen von Pommern, Würtemberg, Bayern, Braunschweig u. a. 31. Julizu einer Berathung zusammen, die den Abschluß des Passauer Vertrags zur 2. Aug. Folge hatte.

In dem Passauer Vertrag wurde die Herstellung eines beständigen Friedenszustandes als erste Bedingung festgesezt, so daß Alles, was diesem Frieden im Wege stehe, theils sogleich gehoben, theils auf einem demnächst zu berufenden Reichstag beigelegt werden sollte. Vor Allem kam man daher überein, daß den Bekennern der Augsburger Confession unbedingte Religionsfreiheit gewährt, das Interim abgestellt, das Tridentiner Concil nicht auf die Protestanten ausgedehnt und der Landgraf von Hessen in Freiheit gesezt würde; der Entscheidung des Reichstags sollten die Beschwerden über Verletzung der Reichsgesetze und die Herstellung der Einigkeit in Glaubenssachen vorbehalten. bleiben, doch so, daß wenn auch kein Religionsgesetz zu Stande käme, doch der Friedenszustand bestehen solle. Der Zutritt zum Kammergericht sollte beiden Confef= fionen geöffnet sein und durch eine umfassende Amnestie das Vergangene vergessen und vergeben werden. Unter den Freudenthränen und dem Jubel des Volks kehrten die gefangenen, gleich Märtyrern verehrten Fürsten in die Heimath und die vertriebenen Prediger zu ihren Gemeinden zurück. Zwei Jahre später (März 1554) starb der vielgeprüfte Kurfürst Iohann Friedrich, der sein Gottvertrauen, das er in dem schönen Kirchenlied: „,Wie's Gott gefällt, so g’fällts mir auch!“ ausgesprochen, auch in Noth und Gefangenschaft bewährt hatte.

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1552.

§. 495. Morigens Tod. Der Kaiser, immer noch auf Wiederherstellung der Religionseinheit bedacht, verwarf den Artikel von dem unbedingten Friedenszustand; aber der französisch-osmanische Krieg, der mit erneuter Stärke ausbrach, zog ihn von den deutschen Angelegenheiten ab. Während nun die kaiserlichen Truppen die von den Franzosen besetzte und von dem Herzog von Guise tapfer vertheidigte Stadt Met vergebens belagerten, Moritz mit Ferdinand gegen die Osmanen in Ungarn kämpfte und eine französisch - türkische Flotte Neapel bedrohte, führte Markgraf Albrecht von Brandenburg, der dem Passauer Vertrag nicht beigetreten war, einen Raubkrieg wider die Bischöfe von Bamberg und Würzburg und suchte sich für seine Kriegskosten durch die Plünderung und Brandschaßung von Klöstern und Stiftern zu entschädigen. Da der Kaiser seinem wilden Treiben ruhig zusah und ihn schonte, um sich seiner gegen die Franzosen und bei Gelegenheit auch gegen die deutschen Fürsten zu bedienen, so verband sich Moriß mit Ferdinand, Heinrich von Braunschweig (der nach der Schlacht von Mühlberg wieder Land und Freiheit erlangt hatte, §. 483) und den von dem Markgrafen befehdeten geistlichen Fürsten zur Erhaltung des Landfriedens und erneuerte heimlich seinen Bund mit Frankreich. Um die Vereinigung der feindlichen Streitkräfte zu hindern, zog nunmehr Albrecht, ein kühner, unternehmender Kriegsmann, wider Heinrich von Braunschweig und suchte Niedersachsen mit rohem Raub- und Fehdewesen heim. Da rückte ihm Moritz entgegen. Bei dem Dorfe Sievershausen, an der Stelle, wo drei Jahrhunderte 1553. später ein Denkmal errichtet ward, kam es zur blutigen Schlacht. Der rasche Morit siegte, aber im wilden Reitergetümmel empfing er eine Schußwunde, an der er zwei Tage nachher, in der Blüthe männlicher Kraft, verschied. Er war ein Mann von feltenen Eigenschaften; „so bedächtig und geheimnißvoll, so unternehmend und thatkräftig, mit so vorschauendem Blick in die Zukunft und bei der Ausführung so_vollkommen bei der Sache." Die Todeswunde in der Brust, befaßte er sich noch mit den kriegerischen und politischen Angelegenheiten Deutschlands. Das Männliche und Kühne seines Charakters hat ihn zum Helden des protestantischen Volks gemacht. Sein Fall gab dem Markgrafen neue Hoffnung. Er erneuerte nach einiger Zeit sei=

9. Juft

Kurs sachsen.

nen Angriff auf Braunschweig; aber zum zweitenmal besiegt und als Friedensstörer von dem Reichskammergericht und endlich auch vom Kaiser mit der Acht belegt, mußte er seine Erblande (Bayreuth und Hof) seinen Feinden überlassen und als Flüchtling Schuß in Frankreich suchen. Allmählich kehrte die Ruhe in die deutschen Gauen zurück. Nach zweijährigem Aufenthalt kam Albrecht wieder nach Deutschland, fand aber ein frühes Grab auf dem Schlesse zu Pforzheim, wo ihm der Markgraf von Ba= den, sein Schwager, Schutz gewährt hatte. Seine evangelisch-christliche Gesinnung hat er in einigen Kirchenliedern kund gegeben. (,,Was mein Gott will, gescheh allzeit!")

Im Kurfürstenthum Sachsen folgte auf Moritz sein Bruder August (1553-1586), der tro mancher Ungerechtigkeiten, deren er sich durch Vergrößerung seines Gebiets auf Unkosten seiner Nachbarn schuldig machte, bei seinen Unterthanen in liebevollem Andenken geblieben ist. Durch sorgfältige Pflege der Landwirthschaft, insbesondere der Obstcultur, suchte er den Wohlstand des Volks zu heben; durch weisen Haushalt, worin er selbst und seine dänische Gemahlin,,, Mutter Anna," als Muster vorleuchteten, gewann er die Mittel zur Anlegung nüßlicher Anstalten, zur Beförderung der Wissenschaften, zur Belebung des Handels. Durch Aufnahme betriebsamer Niederländer brachte er die sächsische Industrie, namentlich die Tuchbereitung und Baumwollenmanufactur, in Aufschwung. Aber viele seiner Schöpfungen gingen nach der kurzen Regierung seines Sohnes Christian I. (1586-1591) und seines minderjährigen Enkels Christian II. (1591-1611) unter seinem zweiten Enkel Johann Georg (1611-1656) in den Stürmen des dreißigjährigen Krieges wieder zu Grunde. Johann Georg I. und seine drei Nachfolger gleichen Namens (Johann Georg II. 1656-1680; Joh. Georg III. 1680-1691 und Joh. Georg IV. 1691-1694) standen meistens in engem Bunde mit Desterreich, nicht immer zum Vortheil ihres Landes und Volkes.

f) Der Augsburger Religionsfriede und Karls V. Ausgang.

§. 496. Durch schwere Erfahrungen waren beide Confessionsparteien zu der Ueberzeugung gekommen, daß der Friede im Reich nur durch gegenseitige Anerkennung der Glaubensfreiheit zu sichern sei. Diese Anerkennung zerstörte aber Karls Pläne und Entwürfe hinsichtlich der Kirche und Kaisermacht für immer; kein Wunder also, daß ihm die deutschen Angelegenheiten verleidet waren und er den Vorsiz bei dem im Passauer Vertrag verheißenen Reichstage seinem Bruder überließ, um nicht die Demüthigung zu erfahren, öffentlich eingestehen zu müssen, daß er den Hauptgedanken seines Lebens nunmehr aufgebe. Auf diesem denkwürdigen in Augsburg abgehaltenen Reichstage kam nach 21. Sept. langen lebhaften Verhandlungen der Religionsfriede zu Stande, in welchem den protestantischen Ständen Augsburger Confession nicht nur völlige Gewissens- und Religionsfreiheit, sondern auch politische Rechtsgleichheit mit den Katholischen und der Fortbesitz der bereits eingezogenen Kirchengüter zugesichert ward. Für Unterthanen, die der Religion des Landesfürsten nicht folgten, wurde das Recht freien Abzugs und für die Bleibenden Duldung ausbedungen. Den heftigsten Streit erregte die Forderung der Altgläubigen, daß die geistlichen Stände, die in Zukunft der neuen Kirche beitreten würden, ihrer Würden und Einkünfte verlustig gehen. sollten. Da man sich hierüber nicht vereinigen konnte, so wurde der soge

1555.

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