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Novbr. 1838.

1842.

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ham, das Haupt der radicalen Whigs, als Gouverneur mit dictatorischer Gewalt nach Canada. Dieser stellte durch Kraft und Milde die Ordnung wieder her, und wenn gleich sein Verfahren ihm das Mißfallen des Ministeriums zuzog, so daß er bald sein Amt niederlegte und nach England zurückkehrte (wo er kurze Zeit nachher, 28. Juli 1840, in Ostindien. ein frühes Grab sank), so wurde doch die Ruhe nicht weiter gestört. 2) In Ostindien erlangte die britische Herrschaft eine größere Ausdehnung und der britische Kriegsruhm neuen Glanz. Durch kluge Einmischung in die Thronkämpfe der mohammedanischen Fürsten war es den Engländern gelungen, ihr Gebiet über das rechte Indusufer auszudehnen und fich der wichtigen Handelsstädte Pischaur, Kabul, Ghasni, Kandahar u. a. durch Besatzungen zu versichern; da glückte es dem russischen Einflusse, das streitbare, tapfere Bergvoll der Afghanen zum Aufstand und blutigen Kampf gegen die Engländer zu reizen. In Kabul, Ghasni u. a. D. wurde die britische Besatzung vertrieben und alles Land bis zum Indus mit wilder Kriegswuth erfüllt; nur in Dschellalabad hielt sich der tapfere General Sale : durch die heldenmüthigste Vertheidigung; in Kandahar fiel der berühmte Reisende Alex. Burnes als Opfer seines Forschungstriebes. Afghanistan war unhaltbar; aber die Niederlage und die beleidigte Nationalehre Englands forderte Rache. Darum unternahm der tapfere Gouverneur Ellenborough einen neuen Feldzug, um die britische Kriegsehre herzustellen und die Feinde zu züchtigen. Iftalif und Kabul gingen in Flammen auf und alles Land der Afghanen vom Indusufer bis an die riesigen Arme des Hindukuhgebirgs wurde mit Feuer und Schwert schwer heimgesucht. Dann verließen die britischen Heere Afghanistan, um ihre Waffen gegen nähere Feinde zu kehren. Sind, ein großes Land am südlichen Indus, dessen Emir mit den Afghanen verbunden gewesen, wurde von General Napier bekriegt und nach Eroberung der Hauptstadt Hyderabad dem englischen Gebiete beigefügt. Lord Ellenborough, dessen kriegerischer Sinn dem Handelsgeiste der ostindischen Compagnie nicht zusagte, wurde auf deren Betreiben zurückgerufen und durch Sir W. Hardinge ersetzt. Allein so friedfertig des Letztern Instructionen waren, konnte er doch einem blutigen, hartnäckigen Krieg mit den tapfern, abgehärteten Sikhs nicht ausweichen, einem Krieg, der nach vielen mörderischen Schlachten mit dem Siege der britischen Waffen endigte. Die Sikhs, in ihrer kriegerischen Macht gebrochen, mußten sich den Frieden von Lahore gefallen lassen, der die Selbständigkeit ihres Reichs vernichtete. Zwei Fürsten regieren Lahore nebst dem reizenden Thale von Kaschmir unter der Obers hoheit der oftindischen Compagnie, die sich nebst dem ausschließlichen Handel noch andere bedeutende Hoheitsrechte vorbehielt. Auch über einen Theil Hinderindiens wurde die britische Herrschaft ausgedehnt durch den im J. 1826 begonnenen und nach langer Unterbrechung im J. 1852 erneuerten Krieg mit den Birmanen, einem Volke, das Judien von dem „himmlischen Reiche“ der Chinesen trennt. — Eben so ruhmvoll endete der Krieg Ghina. mit China. Zwischen den Chinesen und der ostindischen Compagnie bestanden alte Handelsverbindungen, die von Canton und Macao aus unter Vermittlung der chinesischen Hong-Kaufleute (Mäkler) unterhalten wurden. So lange die ostindische Compagnie unbedingt in den öftlichen Meeren herrschte, traten nur selten und vorübergehend einige Stö rungen der Handelsverhältnisse ein, indem die klugen Kaufherren dem kindischen Hochmuth und Nationaldünkel der Chinesen, die auf die fremden, „rothborstigen Barbaren“ mit Verachtung herabsehen, nicht schroff entgegentraten. Als aber die englische Regierung den offindischen Handel unter ihre eigene Leitung nahm und dadurch mit dem Beherrscher des „himmlischen Reichs“ in eine veränderte völkerrechtliche Beziehung trat, führten Handelsconflicte einen merkwürdigen Krieg zwischen den beiden Reichen herbei, der eine Vergrös Berung der englischen Macht und eine Erschließung des chinesischen Weltreichs für den europäischen Verkehr zur Folge hatte. 3m 3. 1836 erließ die chinesische Regierung, be sorgt über die gefährliche Wirkung der wachsenden Opium consumtion unter dem entkräf» teten Volke, ein strenges Verbot gegen den Verbrauch und Verkauf des Opiums, eine Maßregel, welche dem Handel der Engländer, die aus der Einführung dieses Artikels un

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ermeßliche Summen zogen, schwere Wunden schlug. In Folge dieses Verbots verlangte der chinesische Gouverneur Lin die Auslieferung alles in Canton vorräthigen Opiums und ließ, als sich die englischen Kaufleute außer Stand sahen, der Forderung zu widerstehen, 20,000 Kisten Opium, im Werth von vier Millionen Pfd. St., vernichten. Dies war der Anfang von einer Reihe feindseliger Handlungen, die endlich einen Krieg zwischen England und China herbeiführten. Die britische Flotte befuhr die chinesischen Gewässer, um den Forderungen der Handelsherren auf Entschädigung Nachdruck zu geben. Da aber der Krieg aus Rücksicht für den Theehandel, der dadurch eine Störung erleiden konnte, von Seiten der Engländer anfangs schwankend und kraftlos geführt ward, so suchte die kaiserliche Regierung von Peking die feindliche Macht durch falsche, treulose Politik hinzuhalten und zu schwächen, indem sie stets über Friedensbedingungen unterhandeln, aber nie abschließen ließ. Endlich erkannten die Engländer ihre fehlerhafte Politik und schritten zu energischen Maßregeln. Sie besetzten die Insel Tschusan, eroberten eine bedeutende Handelsstadt am Yang-tse-kiang und dem Kaiserkanal und bedrohten endlich die wichtige Stadt Nanking. Dies brach den Widerstand der Chinesen, die während dieses Kriegs, wenn auch nicht Tapferkeit, doch Muth im Dulden und Ertragen, Anhänglichkeit an Vaterland und Nationalität und Treue gegen Kaiser und Reich bewiesen. Es kam ein Friede zu Stande, welcher den Engländern fünf chinesische Häfen eröffnete, 21 Millionen Dollars zusprach und die Insel Hong-Kong überließ.

B. Deutschland.

1839.

19. Aug.

1842.

§. 833. Liberale Bewegungen. Das deutsche Volk entschließt sich schwer zum eigenen politischen Handeln; der Anstoß dazu kommt in der Regel aus der Fremde, aus dem benachbarten Frankreich. Als die Kunde von der Pariser Julirevolution am Rhein erscholl, ergriff eine mächtige Bewegung die Geister. Der Moment schien gekommen, wo die franken Zustände des Staatslebens geheilt, wo die deutsche Nation zur Einheit, Freiheit und Größe zurückkehren werde. Aber mit dem allgemeinen Gefühl der Krankheit kam nicht auch zugleich die Erkenntniß der Heilmittel. Wie hätte eine seit Jahrhunderten politisch und firchlich getrennte und zerrissene Nation, mit einem starken Gefühl der Stammverschiedenheit und der Sonderinteressen und ohne gemeinsame Bundesrepräsentation und kräftiges Staatenband, plößlich sich über allgemeine Nationalinteressen, über gemeinschaftliche Staats- und Regierungsformen, über die Mittel und Wege einer raschen Verständigung und eines übereinstimmenden Handelns vereinigen sollen? Jeder Staat und jede Landschaft suchte daher zunächst Abstellung der eigenen Leiden und Nöthen, unbekümmert um den Nachbar, und die Regierungen eilten, theils durch billige Zugeständnisse, theils durch rasche Anerkennung glücklich vollbrachter Umgestaltungen die Sonderinteressen wach zu halten und eine gemeinsame Verständigung zu hintertreiben. So kam es, daß in verschiedenen deutschen Staaten, in Braunschweig, Sachsen, Hessen, Hannover u. a. D., sowohl in der Verfassung als in der Verwaltung wesentliche Beränderungen und Reformen ins Leben traten. Als aber die Juliregierung einen. so friedlichen Charakter annahm und zugleich die Bestrebungen der deutschen Libe= ralen nach einer fräftigen, einheitlichen Staatsform bestimmter und fühner hervortraten, da vereinigten sich die Regierungen zu gemeinsamen Maßregeln und traten den Neuerern mit Strenge entgegen. Ein Bundestagsbeschluß verfügte, daß jede October deutsche Regierung verpflichtet sei, dem Nachbar auf sein Verlangen militärische Hülfe zur Erhaltung der Ruhe und Ordnung zu gewähren und brachte die Beschlüsse über Beschränkung der Presse in Erinnerung. Der Fall von Warschau und die Sertbr. Auswanderung der polnischen Patrioten steigerte die Aufregung in Deutschland und verstärkte den Ruf nach Freiheit und politischer Umgestaltung. Am lantesten äußerte

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Mat

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fich der Liberalismus am Rhein, in Baden, Hessen und besonders in Rheinbayern, wo die alten Erinnerungen an die Revolutionszeit, die mit manchem Leid auch Segen und Glück gebracht, wieder auftauchten. Hier wirkte Dr. Wirth aus Hof, ein feuriger, charakterfester, wenn gleich in Ueberspannung und wunderlichen Ideen befangener Mann, in Verbindung mit mehreren gleichgesinnten Advocaten, Beamten, Literaten und Bürgern durch Zeitungen (,,die deutsche Tribüne“), Flugschriften, Reden und Vereine für constitutionelles Staatswesen, für Volksfreiheit, für ,, Deutschlands Wiedergeburt". Die aus der französischen Zeit geretteten freieren Institutionen des Landes gestatteten eine größere Wirksamkeit, eine ungehindertere Kraftentfaltung. Die Folge war eine mächtige, durch eingeborene und eingewanderte Demagogen und Zeitungsschreiber genährte Aufregung, die ihren Höhepunkt in dem am 27. Mai 1832 auf der Hambacher Schloßruine bei Neustadt a. d. Haardt abgehaltenen Constitutionsfest erreichte. Hier wurden von einer aus allen Theilen des südwestlichen Deutschlands zusammengeströmten Volksmenge, wobei sich auch Franzosen und Polen befanden, feurige Reden voll, wogenden Freiheitsdranges" gehalten, die ,,Tyrannei" der Fürsten, die,,Servilität“ und „, Despotie" der Beamten, die Brutalität des Militärs, der Aristokratismus der Vornehmen mit hochtönenden Worten und schwungvollen Redensarten bekämpft, besiegt, vernichtet; man geberdete sich, als ob der Feind schon bezwungen sei, als ob die den Männern der französischen Revolutionszeit abgelernten begeisterten Reden, glühenden Phrasen, heftigen Invectiven Throne umzustürzen, Heere zu überwältigen im Stande wären. Es lag viele Uebertreibung, viel Unverstand, viel hohles, eitles Wesen in dem Lärmen und Treiben, in dem Reden und Thun dieser Verfechter der Freiheit, aber viele ihrer Klagen waren gerecht und das Regierungssystem, das sie bekämpften, trug manche Gebrechen. Eine kräftige, die Interessen und Wohlfahrt des Gesammtvolks beachtende Obrigkeit hätte die billigen Wünsche und Forderungen durch zeitgemäße Reformen befriedigen, dabei aber immerhin die Ungebührlichkeiten und Uebertreibungen energisch zurückweisen können. Statt aber diesen Weg der Vermittelung und Verföhnung einzuschlagen, vereinigten sich alle Regierungen, unter der Aegide von Preußen und Desterreich, zu einem System des Widerstandes und der unbedingten Versagung, ohne zu bedenken, daß die Mißstände, über die keine Klagen laut werden dürfen, nichtsdestoweniger vorhanden sind, und daß Verstimmung und Unzufrieden heit unter Druck und Despotismus unkrautartig zunimmt. Freilich kamen dieses und des nächsten Jahres noch mehrere Umstände zusammen, die den Zorn der auf die drei östlichen Großmächte gestüßten und vor Frankreichs Angriffen sichern Regierungen reizen mußten: Eine heftige, mit Talent, Geschicklichkeit und Kraft geführte Opposition, die theils in den süddeutschen Kammern, theils in den zahlreichen Journalen und Flugschriften, welche trotz des gesteigerten Preßzwangs in wuchernder Fülle auftauchten, sich kund gab; geheime Verbindungen, die durch eine weitverzweigte Propaganda im Einverständniß gehalten, durch Verschwörungen und unbesennene Aufstände die behagliche Ruhe des,, Polizeistaats" störten; und vor Allem das Wiedererwachen der burschenschaftlichen Verbrüderungen und des Demagogen3. Avril wesens auf den Universitäten, das zu dem thörichten und frevelhaften Frankfur 1833. ter Attentat führte. Von der Ansicht ausgehend, daß auf dem friedlichen Wege des Verständnisses und des geistigen Kampfes feine durchgreifende Staatsreform erzielt werde, beschlossen nämlich einige jugendliche Brausetöpfe, Studenten, Litera ten, politische Flüchtlinge und schwärmende Freiheitsfeinde, einen gewaltsamen Ums sturz zu versuchen und mit Frankfurt, dem Siz des Bundestages, den Anfang zu machen. Im Vertrauen auf einige Mitverschworne der Stadt und getäuscht durch lügenhafte Vorspiegelungen gewiffenloser Verführer, die ihnen zahlreiche Zuzüge aus der Ferne und die sichere Hülfe des umwohnenden Landvolks in Aussicht stellten,

wagten die Verblendeten einen bewaffneten Angriff auf die Constabler-Wache, tödteten einige Soldaten und riefen das Volk zur Freiheit auf. Als aber die Frankfurter Bürgerschaft sich von ihrem Freiheitsruf nicht begeistern ließ und die erwarteten Zuzüge ausblieben, wurden sie von dem anrückenden Militär nach tapferm Kampfe übermannt und, wer sich nicht durch schleunige Flucht zu retten vermochte, in Haft gebracht.

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§. 834. Reaction. Dieses thörichte Unterfangen und sein kläglicher Ausgang verseşte dem Liberalismus eine tiefe Wunde und zog über seine Anhänger die schwere Hand der Verfolgung herab. Zahllose Verhaftungen und gerichtliche Proceduren und Untersuchungen ohne Ende wurden über die Schuldigen und Verdächti= gen verhängt; Kerfer und Festungen füllten sich mit „politischen Verbrechern“ (Wirth, Behr, Eisenmann, Seidensticker u. A.), ein ehrloses, Treue und Vertrauen aus der Menschenbrust tilgendes System von Angeberei, Spion- und Polizeiwesen ward ge= duldet oder gar begünstigt; Ueberschreitungen des Militärs blieben ungeahndet; liberale Staatsdiener wurden versest, entlassen, gekränkt. Hessische Reiter überfielen eine Schaar Bauern, die zur Erhaltung der Ordnung und zum Schutz des Eigen= thums gegen einen aufrührerischen Volkshaufen ins Feld gezogen waren; am Jahrestag des Hambacher Festes wurden einige Spaziergänger und Einwohner von Neustadt, die durch eine stille Nachfeier ihre liberale Gesinnung fund gaben, von Soldaten angefallen und selbst Greise, Weiber und Kinder verwundet und mißhan= belt; im Großherzogthum Baden, dem Heerd des Liberalismus, wo einige Zeit die Breßfreiheit waltete, wurden, nachdem auf höhere Anordnung die Censur wieder eingeführt worden, die Professoren Rotted und Welder, die Herausgeber des Freifinnigen," und des Staats- Lexifons", ihres Lehramts entsetzt und die Universität Freiburg auf einige Zeit geschlossen; in Bayern kam man durch Polizei- und Cabinetsjustiz dem langsamen Rechtsgang zu Hülfe, führte politische Gefangene zur Abbitte vor das Bildniß des Königs und errichtete eine Art Staatsinquisition, der Niemand leicht entging, namentlich da die Denuncianten mit Aemtern und Orden belohnt wurden. Im Darmstädtischen endete der wegen Dema= gogie verhaftete Pfarrer Weidig nach langer Kerkerqual im Gefängniß, wie es hieß, durch Selbstmord, wie später behauptet worden, aus Verzweiflung über die Beinigung seines feindlich gesinnten, im Rufe der Trunksucht stehenden Untersuchungsrichters und in Folge gewissenloser Unterlassung ärztlicher Hülfe. Im Kurfürstenthum Hessen wurde Professor Jordan von Marburg in Untersuchungshaft gebracht und nach langen Gefängnißleiden, die seine Gesundheit untergruben, auf Indicien hin verurtheilt,,wegen Beihülfe zum versuchten Hochverrath durch Nichtverhinderung hochverrätherischer Unternehmungen vermittelst der unterlassenen Anzeige," ein Richterspruch, der in ganz Deutschland einen Schrei der Entrüstung hervorrief. Solche und ähnliche Vorgänge erfüllten die Liberalen mit Schrecken und Besorgniß und bewirkten, daß die an den,, hochverrätherischen Umtrieben" Betheiligten und Alle, die in den Vorderreihen gestanden und gerichtliche Verfolgungen zu fürchten hatten, sich ins Ausland flüchteten und in der Schweiz oder Frankreich Schutz suchten, und daß Schaaren von Auswanderern ihre Habe, ihren Fleiß und ihr deutsches Herz übers Meer trugen, um im,,Lande der Freiheit" sich ein neues Dasein zu gründen. Die Gemäßigten und Aengstlichen verließen entweder die Fahne des,,Liberalismus“ oder fie verschlossen ihre Gesinnung in schweigsamer Brust. So gewannen die Regierungen den Sieg. Aber durch die Art, wie man ihn gebrauchte, verlegte man das Rechtsgefühl des Volks und schlug der öffentlichen Meinung, die bei der allgemeinen Theilnahme am politischen Leben, bei der zunehmenden Reise und bei der durch die Bresse bewirkten größeren Einsicht in das Staatswesen eine bedeutende Macht ge= worden war, ins Angesicht. Durch Zurücksetzung und Verfolgung der Liberalen, und

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August

1832.

1837.

durch Begünstigung der „Loyalen" zogen sich die Regierungen den Vorwurf der Parteilichkeit zu und beluden ihr System mit dem gehässigen Schein der Nache und des Mißbrauchs der Gewalt zu persönlichen Zwecken. Der von Oesterreich und Preußen geleitete Bundestag trat dem demokratischen Geiste, der sein Organ hauptsächlich in den Landtagen hatte, immer schärfer entgegen. Nachdem er die Det. 1831. Einsendung von Adressen untersagt, erfolgten (besonders auf Betreiben Preußens, das Fürst Metternich schlau vorzuschieben wußte, damit es den öffentlichen Haß allein zu tragen hätte) die bekannten Bundestagsbeschlüsse vom 28. Juni und 5. Juli, zur Aufrechthaltung der gesetzlichen Ordnung und Ruhe."

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Darin ist ausgesprochen, daß die gesammte Staatsgewalt in dem Fürsten vereinigt sei; daß die Steuerverweigerung der Stände einem Aufruhr gleich komme; daß die Gesetzgebung der einzelnen Staaten dem Zweck des Bundes oder den Bundespflichten nicht entgegen sein dürfe, folglich einzelne Landesgeseße vom Bunde cassirt werden könnten; daß eine Bundes - Commission stete Aufsicht über die Verhandlungen der Landftände führen solle; daß die Auslegung der Bundesgeseße ausschließlich der Bundesversammlung zustehe; daß auswärtige Zeitungen und Schriften unter 20 Bogen nur mit Erlaubniß der Regierungen ausgegeben werden dürften; daß politische Vereine, so wie alle Abzeichen, Farben, Fahnen, verboten seien, Volksversammlungen und Volksfeste nur mit höherer Genehmigung statt haben und die Universitäten wieder unter die frühere strenge Aufsicht gestellt werden sollten und alle Bundesregierungen einander zu gegenseitigem schnellen militärischen Beistand bei Unruhen verpflichtet seien. Diese Reactionsbeschlüsse erhielten 12 Juni zwei Jahre später ihre Vervollständigung durch die geheime Minister - Conferenz in Wien, worin die Bestimmungen der Bundesgeseße, daß die gesammte Staatsgewalt den Fürsten inwohne und die Regierungen sich durch ständische Einsprüche in ihrem Gange nicht stören lassen sollten, und die Kammern die Gültigkeit der Bundesbeschlüsse keiner Berathung unterwerfen dürften, von Neuem anerkannt wurden, das Steuerbewilli gungsrecht der Stände eine solche Deutung erfuhr, daß es zu einem Schein herabsant, die Beeidigung des Militärs auf die Verfassung untersagt ward und den Regierungen der Grundsatz empfohlen wurde, daß Staatsdiener zu ihrem Eintritt in die Kammer der obrigkeitlichen Erlaubniß bedürften. Dabei wurden Bestimmungen getroffen, wie die Rebes, Lehr- und Preßfreiheit auf die sicherste und unanstößigste Weise beschränkt und die Ueberwachung der Universitäten in ihren Lehrern und Zöglingen zuverlässig bewerkstelligt werden könne und endlich zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Regierungen und Ständen ein vom Bundestag einseitig angeordnetes Schiedsgericht bestellt, das nur aus Bevollmächtigten der Regierungen bestehend, seinem Namen nicht entsprach und daher keine Wirksamkeit hatte.

Durch diese Verfügung wurde das constitutionelle Wesen in den deutschen Staaten verkümmert und herabgewürdigt. Die Minister führten ihr Amt fort, mochte auch die Kammermehrheit sich gegen sie erklären; kam ein mißfälliger Antrag mit einiger Aussicht auf Erfolg vor, so wurden die Kammern aufgelöst und vermittelst Wahlbeherrschung, Urlaubsverweigerungen, Bestechung eine willfährigere gebildet. In Bayern dehnte man die Staatsdienereigenschaft auf Advocaten, Aerzte und Magistratsbeamte aus, die daher nur mit höherer Erlaubniß ihre Repräsentantenpflicht ausüben durften; in Kurhessen bestritt man den Ständen die Befugniß, aus dem Gesammtvolke zu wählen, und verweigerte, wie auch zum Theil in Bayern geschah, die Nachweisungen und Rechenschaftsablage der Staatsausgaben; ja man ging so weit, daß man erklärte, ein Steuer bewilligungsrecht begreife das Steuerverweigerungsrecht nicht in sich, und erlaubte sich unter Scheffers Ministerium gegen die Ständeversammlung ein Benehmen, das sogar dem österrei chischen Gesandten,,das Blut in den Adern rollen machte." In Nassau erlärte

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