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Mai

Calonne

- Sparsamkeit und Beiziehung der Provinzialstände — dem Hof und der Aristokratie vollends verhaßt und die Veröffentlichung des finanziellen Zustan= bes (compte rendu) bei Gelegenheit einer Anleihe erregte solchen Unwillen gegen diese der öffentlichen Meinung dargebrachte Huldigung, daß er seine Entlassung verlangen mußte. Sein Abgang befreite den Hof ven langweiliger Sparsamkeit, mehrte aber die Unordnung im Staatshaushalt. Die Ausgaben überstiegen jedes Jahr die Einnahmen um viele Millionen; Anleihen konnten bei dem schwachen Kredit und der schon sehr hohen Staatsschuld nur unter unvortheilhaften Bedingungen erlangt wer= den und brachten blos eine kurze Erleichterung, ohne das Uebel zu heben. Der ame= rikanische Krieg verschlang die Einkünfte von drei Jahren und schuf dem Thron außer der finanziellen Verlegenheit mächtige unbekannte Feinde durch Erweckung des Bürgerstolzes, des Republikanersinns und des Freiheitsgefühls bei Hohen und Geringen. 1783. In dieser kritischen Zeit übernahm der leichtsinnige, verschwenderische Calonne die bedenkliche Finanzverwaltung. Er wich von Neckers Sparsystem ab, kam den Wünschen der Königin und den Bedürfnissen der Prinzen und Hofleute willig entgegen und täuschte eine Zeit lang die Welt durch verheißene Finanzreformen, die aller Noth ein Ende machen sollten. Die glänzendsten Feste wurden in Versailles gefeiert und Calonne's Talente hoch gepriesen. Bald waren jedoch auch seine Mittel erschöpft und die aus Adel und Klerus, hohen Staatsbeamten, Parlamentsräthen und einigen 22. Febr. Städteabgeordneten bestehende Notablen-Versammlung, zu deren Einberu= fung man sich seit Begründung der absoluten Königsmacht hie und da in schwierigen Fällen entschloß, sollte Rath schaffen. Aber statt der erwarteten Hülfe fand Calonne in ihr die heftigsten Feinde. Sein Vorschlag einer allgemeinen, auch den Adel und Klerus umfassenden Besteuerung wurde von diesen Privilegirten standhaft verworfen und der Sturm über das bei der Gelegenheit zu Tage gekommene Deficit ward so heftig, daß Calonne seiner Stelle entsagte und sich nach London begab, um der ihm drohenden Anklage zu entgehen. Sein eifrigster Gegner bei der Notablenversamm= lung, Lomenie de Brienne, Erzbischof von Toulouse, wurde sein Nachfolger.

1787.

1787.

§. 708. d) Hader mit dem Parlamente. Brienne hatte einen schweren Stand. Als er zwei neue Steueredicte bei dem Parlamente einzeichnen lassen wollte, stieß er auf so hartnäckigen Widerstand, daß der König zuerst zu dem gewohnten August Zwangsmittel einer Thronsitung (lit de justice) schritt und als selbst dies nichts fruchtete, die kühnsten Räthe nach Troyes verwies. An diesen Streitigkeiten nahm das durch die Notablenversammlung mit dem Zustande der Staatskasse bekannt ge= wordene, für Freiheit und Menschenrechte schwärmende französische Volk den eifrigsten Antheil. Es umstellte lärmend das Sißungshaus, begrüßte mit Jubel die Redner der Opposition und mit Scheltworten die Regierungspartei; schon jest konnte die Justiz nicht mehr gehandhabt werden. Im Parlament wie auf den Straßen wurde der Ruf nach Generalständen laut. Umsonst schloß der Minister mit den ältern bedächtigen Gliedern des nach Troyes verwiesenen Parlaments eine Uebereinkunft, wornach die Steueredicte zurückgenommen, dagegen aber eine Anleihe von 440 Millionen bewilligt werden sollte; kaum wurde in einer königlichen Sißung auf Bestätigung des Anlehns angetragen, als mehrere Mitglieder (vor allen der Herzog von Orleans) gegen die Maßregel protestirten und nach des Königs Entfernung sich in so heftigen Reden ergingen, daß der Hof zu neuen Verhaftungen zu schreiten beschloß, dadurch aber nur die Erbitterung und den Widerstand mehrte. In einer von dem Parlamentsrath Duval d'Epréménil entworfenen und von allen feinen Kollegen angenommenen Erklärung wurde die seit Richelieu herrschende Ansicht, daß dem Monarchen die gefeßgebende und ausübende Gewalt inwohne, erschüt= tert und sowohl das Steuerbewilligungsrecht der Stände als die Ungeseßlichkeit der Haftbriefe und die Gültigkeit der Rechte und Privilegien der Magistrate und Provin=

1787.

Mai

1788.

zen so klar und energisch dargethan, daß der König und die Minister, ergrimmt über die Vermessenheit und beunruhigt über den neuen Geist, von dem der ganze Gerichtshof erfüllt zu sein schien, mit den Barlamenten eine ähnliche Umwandlung wie unter Ludwig XV. vorzunehmen beschlossen. Zu dem Ende wurden die kühnsten Räthe verhaftet, die übrigen durch aufgestellte Truppen und eine Thronsißung zur Annahme der neuen Organisation (in cours plenières) gezwungen. Allein sowohl die kühne Protestation der Räthe gegen die erzwungene Zustimmung als die Unzufriedenheit des Volks, das seine Gesinnung durch Aufstände und wilde Excesse in der Provence, Languedoc, Dauphiné, und besonders in Bretagne, und durch Verbrennung des Minifters im Bilde fund gab, hätte eine einsichtsvolle Regierung überzeugen müssen, daß die Zeit der Machtherrschaft und Autokratie vorüber sei.

Nach der neuen Organisation sollte statt des Pariser Parlaments eine aus dem hohen Adel und einigen Hofleuten gebildete cour plenière die Eintragung der Gesetze und Steuererlasse vornehmen; die Parlamente der Provinzen wurden in ihrem richterlichen Geschäftskreise verkürzt, indem faft alle bürgerlichen Streitigkeiten und alle peinlichen Sachen, bei denen weder Geistliche noch Edelleute betheiligt wären, mittlern Gerichtshöfen (Oberämtern) zur Erkenntniß anheimgegeben wurden.

August

1788.

1788-89.

1788.

§. 709. e) Einberufung der Reichsstände. Der stets zunehmende Eturm gegen den Minister nöthigte endlich den Hof in Brienne's Entlassung zu willigen, zu einer Zeit, wo die Geldnoth so groß geworden, daß alle Baarzahlungen eingestellt werden mußten und ein Staatsbankbruch unvermeidlich schien. Nun erfolgte die Uebertragung des Finanzministeriums an den volksbeliebten Necker, woraus Reder man schloß, daß der König gesonnen sei, der mehrfach verheißenen und von allen Eeiten mit Ungestüm geforderten Einberufung der Stände nunmehr Folge zu geben. Kaum hatte daher Necker durch Freilassung der gefangenen Räthe und durch Zurücknahme der Edicte gegen die Parlamente die Aufregung be= ruhigt und der Regierung wie Zutrauen verschafft, als er die zu dem wichtigen und folgenreichen Ereigniß nöthigen Anordnungen traf. Nun zeigte sich bald, daß die Barlamente nur insofern den Geiste des Fortschritts huldigten, als dieser ihre Standesinteressen nicht gefährdet; denn sowohl sie als die von Necker abermals befragten Notablen waren der Meinung, die neue Versammlung sollte sich in der Novbr. Zahl der Abgeordneten und in dem Geschäftsgange nach den Ständen des Jahres 1614 richten, indeß Necker dem Bürgerstande (tiers état) die doppelte Anzahl zugestanden und nach Köpfen, nicht nach Ständen abgestimmt haben wollte, eine Ansicht, der die talentvollsten Wortführer der Nation in einer Menge von Flugschriften beitraten. Unter diesen hat keine größern Eindruck gemacht als die Schrift von Abbé Sieyes,,Was ist der dritte Stand?" Graf und Geistlicher zugleich, sprach Decbr. er doch sowohl gegen den Adel wie gegen den Klerus und stellte den Hauptsatz der Revolution auf,,,daß der dritte Stand die Nation selbst sei, die Nation in ihrer wahren Souveränetät und Machtvollkommenheit." Der französische Staat gleiche in seiner jetzigen Beschaffenheit einer auf die Spitze gestellten Pyramide; man müsse ihm die naturgemäße Stellung zurückgeben, indem man ihn auf seine Basis, das Volt, stüße. Neckers Meinung siegte. Eine königliche Verfügung bestimmte die Zahl der adeligen und geistlichen Mitglieder auf je 300, die der bürgerlichen auf 600 und setzte den 1. Mai des folgenden Jahrs als Zeitpunkt der Eröffnung fest. Zu spät bereute das von der Ungunst des Volks betroffene Parlament seinen Widerstand und suchte durch Nachgiebigkeit gegen die öffentliche Meinung seine frühere Stellung wieder zu gewinnen die Volksgunst war verscherzt und der Glanz, in dem bald die neue Versammlung strahlte, verdunkelte das Parlament so sehr, daß dessen spätere Auflösung fast unbemerkt vorüberging. Necker war der Held des Ta=

1788.

ges, aber er war nicht der Lenker des Staatsschiffs, sondern „,trieb nur mit dem Winde." Ohne Plan und Vorbereitung trat der kurzsichtige Vertreter der Regierung den von den kühnsten und mannichfachsten Ansichten erfüllten Volksvertretern entgegen.

Durch eine mangelhafte und nach den Provinzen verschiedene Wahlart wurde der Grundbesitz ungenügend vertreten und durch die von den alten Generalständen beibehaltene Einrichtung, daß die Wählercorporationen ihren Abgeordneten Instruktionen und Wäusche schriftlich (in Cahiers) mitgaben, kamen viele übereilte Reformvorschläge in die Kammer. Vernichtung des absoluten Königthums, Aufhebung der Feudalverhältnisse und Minderung der Macht und des Reichthums der Hierarchie standen in erster Reihe. „In ganz Frankreich war nur der eine Gedanke, daß von hier an ein neues Zeitalter für das Volk und das Reich beginne, und, trete in den Weg wer da wolle, sich vollenden müsse.“

1789.

II. Die constituirende Versammlung (5. Mai 1789 bis
30. Sept. 1791).

§. 710. Die Nationalversammlung. Anfangs Mai versammelten sich die Abgeordneten der drei Stände, darunter die talentvollsten und gebildetsten Männer Frankreichs, in Versailles. Schon in der Tracht (der Adel trug schwarze mit Gold und Spizen beseßte Sammetmäntel mit Federhüten, der Bürgerstand einfache schwarze Mäntel, Hüte ohne Knöpfe und Federn) mehr aber noch bei der Audienz fühlte sich der dritte Stand zurückgeseßt und verletzt. Desto mehr Geltung verschaffte er sich gleich nach der feierlichen Er5. Mai öffnung. Bereits in den ersten Sizungen gerieth er mit den beiden oberen Ständen und der Regierung über die Prüfung der Vollmachten in Streit, indem die leztern eine nach Ständen gesonderte Untersuchung verlangten, der Bürgerstand dagegen auf einer gemeinschaftlichen bestand. Da dieses auch gemeinschaftliche Berathung und Abstimmung nach Köpfen zur Folge hatte, wodurch der Adel und die Geistlichkeit, von denen viele den Ansichten des dritten Standes huldigten und etliche ausgeblieben waren, in Nachtheil kommen mußten, so wurde dieser Streit mehrere Wochen lang hartnäckig fortgesezt, bis er durch einen kühnen und erfolgreichen Schritt zum Vortheile des Bürgerstandes entschieden ward. Dieser nämlich, der den edlen, von wahrem Enthusiasmus und Freiheitssinn durchdrungenen Abgeordneten von Paris, den Astronomen Bailly, zum Präsidenten gewählt hatte, aber von den über17. Juni. legenen Talenten eines Sieyes und Mirabeau geleitet wurde, erklärte sich zur Nationalversammlung, und lud die andern Stände zum Beitritt ein, worauf ein Theil der niedern Geistlichkeit sich dem ihr verwandten Bürgerstande anschloß, während die andern in ihrem Widerstande verharrten. Die Beschlüsse, welche die Nationalversammlung nach diesem wichtigen Schritt faßte, sich nicht eher zu trennen, bis sie der Nation ihre alten Rechte wiedergegeben, und indessen dafür zu sorgen, daß die bestehenden Abgaben, so ungesetzmäßig sie auch seien, fort erhoben und die Zinsen der Staatsschuld entrichtet

werden sollten, so lange die Stände nicht aus irgend einem Grunde aufgelöst würden, waren klug berechnet, um den Hof zu schrecken und die Nation, besonders die Staatsgläubiger, für das Fortbestehen der Versammlung zu interessiren.

§. 711. Die königliche Sißung (23. Juni). Diese Vorgänge be= unruhigten den Hof und gaben ihm den Gedanken ein, der Nation selbst eine neue Verfassung zu verleihen und dadurch die Reichsstände entbehrlich zu machen. Zu diesem Zweck wurde auf den 23. Juni eine königliche Sizung anberaumt und unterdessen, um die dazu nöthigen Vorkehrungen zu treffen, der Versammlungssaal geschlossen. Als nun Bailly, der erst ganz spät von dem Vorhaben in Kenntniß gesetzt worden, mit sämmtlichen Abgeordneten erschien, wurde ihnen der Eintritt versagt, worauf sie sich unter dem Geleite einer unermeßlichen Menschenmenge in den leeren Saal des Ballhauses 20. Juni. begaben und dort die Hände zum feierlichen Eide erhoben, daß sie sich nicht trennen wollten, bis sie dem Reiche eine neue Verfassung gegeben. Bei der nächsten in der Ludwigskirche abgehaltenen Versammlung schloß sich die größere Hälfte der Geistlichkeit, mehrere Erzbischöfe an der Spize, dem Bürgerstande an. Am 23. Juni fand die königliche Sizung statt. Die mit Mißbilligungen, Vorwürfen und Drohungen gefüllte Declaration des Königs erregte um so mehr Verdruß, als die Abwesenheit Neckers, von dem der erste Entwurf herrührte, zu beweisen schien, daß er die später damit vorgenommenen Aenderungen nicht billigte, weshalb auch die entworfene Staatsreform sehr kalt aufgenommen wurde. Namentlich fand der Punkt, daß Niemand in seinem Eigenthum gekränkt werden sollte, Anstoß, weil die bevorzugten Stände gerade alle die Rechte als Eigenthum ansprachen, die der dritte Stand abgeschafft wünschte. Nach geendigter Sißung hieß der König die Versammlung auseinandergehen. Der Adel und die Geistlichkeit gehorchten; aber der Bürgerstand blieb unbeweglich sizen; und als der Ceremonienmeister zum Gehorsam aufforderte, rief Mirabeau, nachdem er die Versammlung an ihren Eid erinnert und zum Widerstande ermahnt:,,Sagen Sie Ihrem Herrn (maître), daß wir hier sind kraft der Macht des Volks und daß man uns nur durch die Gewalt der Bayonette wegtreiben wird.“ Der gutmüthige König wagte es nicht, dem entschlofsenen Widerstand mit Gewalt zu begegnen. Die Versammlung erklärte sich für unverleglich, und bald schloß sich wiederum ein Theil des höhern Klerus (darunter Talleyrand-Perigord, Bischof von Autun, und Henri Gregoire, nachmals Bischof von Blois) und des Adels (den lasterhaften, reichen und ehrsüchtigen Herzog von Orleans an der Spize) dem Bürgerstande an, so 27. Junt daß nunmehr Ludwig selbst zu einer vollständigen Vereinigung rieth.

§. 712. Erstürmung der Bastille (14. Juli). Dieser Sieg des dritten Standes, und noch mehr die unruhigen Bewegungen der Hauptstadt, schreckten die aristokratische Hofpartei und führten sie auf den Gedanken, sich durch einen Machtstreich der drohenden Gefahr zu entledigen. Da man den

1789.

von der Bewegung fortgerissenen und mit der Bürgerschaft sympathisirenden Garden nicht traute, so wurde der König beredet, einige Regimenter deutscher und schweizer Truppen nach Versailles zu berufen. Vergebens suchte die Nationalversammlung das Vorhaben, von dem ihr nichts Gutes ahnte, durch Vorstellungen zu hintertreiben; der Hof beharrte bei der Maßregel. Die Besorgnisse der Stände theilten sich schnell der Bürgerschaft von Paris mit.

Hier hatten sich die Wähler nach der Wahl ihrer Abgeordneten zu einem Verein gebildet, um als Vermittelung zwischen der Stadtgemeinde und der Nationalversammlung zu dienen, ein Beispiel, das bald in den Provinzen Nachahmung gefunden. Dieser demokratische Wählerverein wurde durch Aufwiegler, durch Zeitungen und Flugschriften, die legionenweise auftauchten, durch Reden in Kaffeehäusern und Weinschenken in steter Aufregung und im Haß gegen die höhern Stände erhalten, und suchte seine Gesinnung auch den untern Volksklassen mitzutheilen. So kam es, daß sich die lebhafte, volfreiche Stadt in einer beständigen Aufregung und Gährung befand, und daß im Palais royal (der Wohnung des Herzogs von Orleans) an öffentlichen Pläßen, in Wirthshäusern, Schaaren müssiger und verwegener Menschen den aufreizenden Reden des jungen hochbegabten und für Freiheit schwärmenden Advokaten Camille Desmoulins und anderer Demagogen über Volksfreiheit, Menschenrechte und Gleichheit aller Stände begierig zuhörten. In diesen Tagen der Aufregung wurde der Grund zu der bewaffneten Bürgermacht gelegt, die unter dem Namen Nationalgarde an den stürmischen Ereignissen der nächsten Zukunft einen so wesentlichen Antheil hatte. Den Kern bildete ein abgefallenes Garderegi= ment. Dadurch gerieth die Hauptstadt ganz in die Gewalt des Wählervereins, der nach dem Bastillesturm, in welchem Flesfelles Prévôt des Marchands, das bisherige Oberhaupt der mittelalterlichen Stadtverfassung, seinen Tod fand, eine neue demokratische Municipalität (Gemeinderath und Magistratsbehörden) einseßte. Bailly zum Maire (Bürgermeister) von Paris machte und durch die Vorsteher der 60 Districte (Sectionen), in welche damals die Hauptstadt getheilt war, fortwährend das untere Volk und den schrecklichen Pöbel der Vorstädte bearbeiten fonnte.

Die Kunde von der Zusammenziehung der Truppen, die von den geheimen Aufwieglern Mirabeau's und Orleans' als offenbarer Beweis eines beabsichtigten Machtstreichs dargestellt wurde, hatte bereits das Volk in große 12. Juli. Aufregung versett, als die Nachricht nach Paris kam, Necker sei plötzlich entlassen und des Landes verwiesen worden und ein Günstling der Königin und des verhaßten Grafen von Artois (Foulon) sei an seine Stelle getreten. Dies galt für den ersten Schritt des Gewaltstreichs und gab das Signal zu einer allgemeinen Erhebung. Schaaren rohen Gesindels zogen lärmend durch die Straßen, mit der neuerfundenen National-Kokarde geschmückt; die Sturmglocken wurden geläutet, die Werkstätten der Waffenschmiede geplündert, Tumult und Verwirrung herrschte überall. Am 14. Juli, als das Volk aus dem Invalidenhaus 30,000 Flinten und etliche Kanonen weggenommen, er14. Sufi. folgte die Erstürmung der Bastille. Die Zerstörung dieser, am Eingang in die Antoniusvorstadt gelegenen Burg sollte nicht nur die Stadt gegen einen möglichen Angriff sicher stellen, sondern auch das Ende der Zwingherrschaft und der Haftbriefe und den Sieg der neuen Zeit über die mittelalterlichen

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