Abbildungen der Seite
PDF
EPUB

-

Nation durch Unterrichtsanstalten besorgt. Sie ließ fremde Bücher ins Russische überseßen, und legte selbst Hand an; sie schrieb Kinderbücher und Theaterstücke für ihre Entel, und schuf eine Akademie nach dem Muster der französischen zur Ausbildung der russischen Sprache. Künste und Wissenschaften fanden in ihr eine freigebige Gönnerin, und religiöse Duldung übte sie in hohem Grade. Vieles jedoch, was von Voltaire und Andern gepriesen wurde, war nur Schein und hatte nicht mehr Gehalt als die Schöpfungen Potemkins bei Katharina's Reise nach Taurien, 1787. wo künstliche Dörfer, zusammengetriebene Hirten und Heerden und ländliche Feste als Blendwerk gebraucht wurden, um die Kaiserin glauben zu machen, das Land sei blühend und volkreich. Ihren Sohn Paul hielt sie von allen Staatsgeschäften fern, vernachlässigte seine Erziehung und ließ ihn aufs Sorgfältigste überwachen, damit er nicht die Hand nach der ihm gebührenden Krone ausstrecken möge. Die dauernd= ften Verdienste erwarb sich Katharina durch Hebung des Handels, wozu die neu eroberten Länder vortrefflich geeignet waren, durch Beförderung innerer Industrie, durch Begünstigung des Kaufmannsstandes, durch Sorge für Schifffahrt und Seewesen, und durch Abschaffung vieler Monopole. Doch blieb die Hauptsorge der Verbesserung und Ausbildung des Kriegswesens, als der Grundlage des russischen Eroberungsstaates, zugewendet. Was den russischen Hof und Katharina's Brivatleben angeht, so konnte an Sittenlosigkeit, Luxus, Ueppigkeit und entnervender Bollust Petersburg mit Paris und Versailles verglichen werden. Wie hier Mätressen das Staatsruder führten und die Staatseinkünfte verpraßten, so dort Günstlinge. Nach Gregor Orloff, dem die Kaiferin zum Lohne für seine Mitwirkung bei der Ermordung ihres Gemahls sich und das Reich überlassen, folgte eine große Reihe anderer Liebhaber, die alle mit Ehren und Reichthümern überschüttet wurden. Die Stelle eines begünstigten Lieblings der Kaiserin wurde zuletzt wie ein Hofamt vergeben. keiner genoß jedoch so dauernd ihre Gunst und benutte seinen Einfluß auf seine Gebieterin so sehr zur Befriedigung seines Ehrgeizes, seiner Geldgier und seiner Genußsucht als Potemkin der Taurier. 16 Jahre lang leitete er die † 1791, Angelegenheiten des Staats und die Eroberungspläne, lebte während der Zeit mit einer ans Fabelhafte grenzenden Pracht und trug die Reichthümer, womit ihn seine freigebige Gebieterin, der er abwechselnd schmeichelte und troßte, überschüttete, auf die auffallendste Weise zur Schau. Selbst als sich die Neigung Katharina's Andern zugewendet, blieb der übermüthige Potemkin an der Spite aller Unternehmungen; ja er führte der Kaiserin selbst Günstlinge zu; sobald aber einer derselben seine Stellung zu Intriguen gegen ihn mißbrauchte, erzwang er dessen Entfernung. Der tüne Unternehmungsgeist des Tauriers, der weder Menschenleben noch Geld schonte, imponirte der Kaiserin; nur ein Mann von solchen Eigenschaften war nach ihrer Ansicht fähig, ihrer Regierung den würdigen Glanz und Ruhm zu verleihen. Die Leiden, die dessen barbarischer Ungestüm und seine maßlose Verschwendung über das Volk brachten, schlug sie nicht an. In ihrem Alter verabscheute Katharina II. die Ideen von Freiheit und Menschenbeglückung, die sie in ihrer Jugend gehegt, als die Vorgänge in Frankreich zeigten, welche Folgen die verkehrte Anwendung und Verwirklichung dieser Ideen nach sich zöge. Alle Pläne wurden sofort aufgegeben, durch deren Ausführung der Absolutismus in seiner Machtvollkommenheit irgendwie hätte beschränkt oder dem Volte irgend ein Einfluß auf die Gestaltung des Staatslebens hätte gegeben werden können; zugleich wurde die später zum Grundsatz erhobene Absperrung gegen das europäische Leben eingeleitet. Aber wie sehr die Kaiserin zum Krieg wider das revolutionäre Frankreich drängte, sie selbst war nicht gewillt, die Waffen zu ziehen; ihr Zweck war nur, Preußen, Desterreich und Schweden in einen weitaussehenden Kampf im Westen zu verwickeln, um dann desto freiere Hände gegen Polen und die Türkei zu haben.

1763.

b) Die erste Theilung Polens und der erste Türkenkrieg.

§. 692. Polens Ohnmacht (vgl. §. 643). Unter dem kraftlosen Regimente Augusts III. (§. 652) erreichte der anarchische Zustand Polens einen solchen Grad, daß der Fortbestand des Reichs unter der bisherigen Verfassung unmöglich schien. Die Krone war durch die beschränkendsten Wahlcapitulationen (pacta conventa) aller Macht entkleidet; die Krongüter waren in den Händen des Adels (der Starosten), der nur eine geringe Abgabe vom Reinertrag an die Staatskasse entrichtete und aus Eigennnt die Bewirthschaftung nachlässig betrieb; der hohe Adel, der sich die Leitung des Kriegswesens, der Rechtspflege, der Schazkanımer und der Polizei angeeignet, nahm vom König weder Befehle an, noch legte er demselben Rechenschaft ab, und betrachtete die Aemter und Richterstellen nur als Mittel zur Vermehrung seiner Einnahme; das abenteuerliche Recht des liberum Veto, das die Landboten (Vertreter des Adels) als Grundlage der gleichen Berechtigung Aller festhielten, und das Recht der bewaffneten Conföderationen machten zeitgemäße Reformen auf friedlichem Wege unmöglich und riesen die leidenschaftlichen Parteikämpfe hervor, durch welche der polnische Reichstag sprichwörtlich geworden; die Wahlverfassung hatte längst die Nation der Käuflichkeit zugänglich gemacht und den benachbarten Staaten alle Mängel und Schwächen aufgedeckt. Der Bauer schmachtete unter dem Drucke der Leibeigenschaft in thierischer Stumpfheit und in einer Unwissenheit, welche fast die „leßte Spur der Denkkraft" vertilgte und ihn für alle höheren Güter, für alle Mißgeschicke des Vaterlandes unempfänglich machte. Das polnische Reich war ein morscher Bau, der nur durch die Zwietracht und Eifersucht der Nachbarstaaten, nicht aber durch eigene Kraft sich aufrecht erhielt. In kurzsichti ger Verblendung ließ der selbstsüchtige Adel, der zwar an Güterbesit sehr ungleich, aber im Genuß der politischen Rechte und der persönlichen Freiheit ganz gleich war, im siebenjährigen Krieg die günstige Gelegenheit vorübergehen, durch Anschluß an Preußen sich der drohenden Uebermacht Rußlands zu erwehren; die Republik, deren Kriegswesen ganz heruntergekommen war, beobachtete eine schädliche Neutralität, die sie nicht einmal zu behaupten vermochte; denn russische Heere zogen ohne Umstände burch polnisches Gebiet und Friedrich ließ russische Magazine auf polnischem Grund und Boden zerstören.

Bald nach Abschluß des Hubertsburger Friedens gab der Tod Augusts III. das polnische Reich den alten Wahlstürmen preis. Es bildeten sich zwei Parteien, wovon die eine (die Familie Potocki, den Kronfeldherrn Branicki und den jüngern Fürsten Radzivil an der Spiße) den alten Zustand erhalten, aber jeden fremden Einfluß bei der Königswahl ausschließen wollte; die andere dagegen (Czartoriski, Poniatowski u. A.) nach einer Reform der Verfassung, wenn auch unter fremdem Beistand, strebte. Rußland und PreuBen, erfüllt von der Begierde und Hoffnung, sich auf Kosten des zwieträchtigen 1764. Nachbarstaats zu vergrößern, schlossen ein Schuß- und Truzbündniß zur Erhaltung der polnischen Wahlverfassung, zur Beschüßung der rechtlosen Dissidenten und zur Erhebung des feingebildeten, aber jeder Willenskraft und Charakterstärke ermangelnden Stanislaus Poniatowski, eines frühern 4. Sept. Geliebten der russischen Kaiserin, auf den machtlosen Thron Polens. Nach einem stürmischen, blutigen Wahlkampf wurde Poniatowski unter dem Ges flirre russischer Säbel in der Ebene von Wola zum Könige gewählt und seine Gegner zur Flucht genöthigt; aber die beabsichtigte Reform der Verfassung

April

1764.

scheiterte am Einspruch des russischen Gesandten Repnin, der sich in Warschau wie ein Dictator benahm und im Namen seiner Kaiserin eine Art Protectorat über Bolen übte. Poniatowski, als König eben so schwach und haltungslos, wie als Privatmann und feiner Kenner und Beschüßer der Literatur und Künfte liebenswürdig, mußte schon jetzt einwilligen, daß Rußland zur Abrundung seiner Grenzen eine Strecke Landes von Polen losriß.

1767.

§. 693. Der Dissidentenstreit. Da geschah es, daß die Dissidenten, wozu nicht nur Protestanten und Socinianer, sondern auch die Bekenner der griechischen Kirche gerechnet wurden, um Rückerstattung der ihnen durch den Frieden von Oliva zugesicherten (§. 587), aber durch den Einfluß der Jesuiten längst entrissenen Religionsfreiheit und Rechtsgleichheit mit den Katholiken bittend einkamen. Ihr nicht nur von Rußland und Preußen, sondern auch von Schweden, Dänemark und England unterstüßtes und von dem König gebilligtes Gesuch wurde auf Betreiben des Klerus von dem katholischen Adel auf dem Reichstage verworfen. Da bildeten die Dissidenten im Verein mit den „Mißvergnügten“ die General- 23. Juft Conföderation von Radom, um unter dem Schuße Repnins und der von ihm herbeigerufenen russischen Armee ihre Forderungen mit Gewalt durchzuseßen. Der Reichstag, eingeschüchtert durch die Verhaftung des fanatischen Bischofs von Krakau (Soltyk) und die gewaltsame Wegführung der eifrigsten Gegner der Duldung, bewilligte den Dissidenten freie Religionsübung, Zutritt zu allen Aemtern, Stimmrecht in der Nationalversammlung und die im Jahre 1717 inne gehabten Kirchen. Umringt von russischen Truppen unterzeichneten die Landboten unter dem Bildnisse der Kaiserin die in ganz Europa mit Jubel begrüßte Toleranzacte, das Wahrzeichen der Ohnmacht. Bolens; und damit diese Ohnmacht dauernd bliebe, mußte derselbe Reichstag die Beibehaltung des liberum Veto und aller Uebelstände der alten Verfassung beschließen, so sehr auch der König, seine Oheime (Czartoriski) und andere patriotische Edelleute auf Abstellung des anarchischen Zustandes hinwirkten. Ohne die Zustimmung Rußlands, das die polnische Verfassung gewährleistete, sollte in Zukunft kein Reichstagsbeschluß Geltung haben. So wußte Rußland die unvernünftige Intoleranz der Priester und Altgläubigen im Namen religiöser Duldsamkeit heuchlerisch auszubeuten, um die obrigkeitlichen Gewalten immer mehr in den Staub zu ziehen und alles Ungesunde und Verworrene der polnischen Verfassung unter seinen Schuß zu nehmen. Diese Vorgänge verlegten das Nationalgefühl und weckten den Religionshaß der latholischen Eiferer. Die podolische Gegenconföderation von Bar (ge- 28. Febr. leitet von Krasinski, Pulawski, Potocki u. A.) hatte zum Ziel: Abschüttelung der russischen Uebermacht und Vernichtung der den Dissidenten verliehenen Rechte. Nun zwang Repnin den Senat zu der Bitte, die Kaiserin möge ihre Heere nicht aus Polen entfernen. Ein wüthender Kampf erhob sich zwischen den von Frankreich mit Geld und Offizieren unterstüßten Conföderirten und den Russen und ihren polnischen Schüßlingen. Alle Schrecken eines verhee

1768.

Detbr.

1768.

renden Kriegs lagerten sich über das unglückliche Land. Bald waren die Conföderirten aufs Aeußerste gebracht, so daß sie nach Erstürmung ihrer Festungen Bar und Krakau sich auf türkisches Gebiet flüchten mußten. Die Russen folgten ihnen und enthielten sich selbst im fremden Lande des Brennens und Plünderns nicht; sie ermordeten in einem türkischen Flecken an 1000 Männer, Weiber und Kinder und brannten ein mohammedanisches Bethaus nieder. Die Nachricht davon wurde von dem französischen Gesandten in Konstantinopel in so aufregender Weise verbreitet, daß ein Volksaufstand die Pforte zwang, den Großvezier abzusetzen und den Krieg an Rußland zu erklären. Die polnischen Conföderirten begrüßten diese Kriegserklärung mit Jubel und benutzten die Bestürzung ihrer Gegner zu blutiger Rache an den Dissidenten.

§. 694. Der erste Türkenkrieg. Der mörderische Krieg, der nunmehr zwischen Rußland und der Türkei ausbrach, wurde mit furchtbarer Wuth und unter entseßlichen Gräueln an mehreren Orten zugleich geführt. Während u. 1. aug. der tapfere Romanzoff nach zwei blutigen Treffen am Pruth und am Kagul (oder Kartal) die Moldau und Walachei eroberte und die grausige 26. Sept. Erstürmung von Bender Europa mit Staunen füllte, wurde Morea, wo

18. Juli

1770.

16. Juli

sich die Griechen im Vertrauen auf russische Hülfe gegen die drückende Herrschaft der Türken erhoben hatten, von diesen mit Feuer und Schwert entseglich verwüstet, so daß ganze Strecken mit Trümmern und Leichenhaufen bedeckt 1770. waren. Zugleich wüthete der furchtbarste Seekrieg. Im Hafen von Tsches mé, der Insel Chios gegenüber, wurde die ganze türkische Flotte in Brand geseßt, wovon in Smyrna die Erde bebte und das Meer wie von einem Sturm bewegt ward. Der Ruhm der russischen Waffenthaten erscholl in ganz Europa. Die Kaiserin wurde die Große genannt; der Beh von Aegypten kündigte dem Sultan den Gehorsam auf und trat mit Rußland in Verbindung; aber die eroberten Länder, zu denen bald auch noch die Halbinsel Krim kam, waren verwüstet und menschenleer; blutgetränkte Steppen, niedergebrannte Ortschaften und jammernde Völker bezeichneten den Weg der russischen Heere. Der schreckliche Alexis Orloff, der die Flotte befehligte, wurde, wie sein Bruder Gregor, Katharina's roher Günstling, mit Ehren und Reichthümern überschüt tet, aber die Noth des Volks, das außer dem Krieg auch noch durch eine vers Heerende Pest, die allein in Moskau und der Umgegend 90,000 Menschen hinraffte, heimgesucht ward, wurde von Niemand beachtet.

§. 695. Polens erste Theilung. Mittlerweile wurde Polen von den Schaaren der zwieträchtigen, nur auf Raub und Rache sinnenden Conföderirten, denen sich Dümouriez und andere französische Offiziere ange1771. schlossen, durchzogen. Sie erklärten den König für abgeseßt und machten den Versuch, ihn aus Warschau zu entführen; nur wie durch ein Wunder entging Poniatowski den Händen der Verschwornen. Die Gräuel gegen die Dissidenten rissen die Russen zu gleicher Leidenschaft fort; die Bauern aus der Ukraine und die Kosacken aus den Morästen des Dnepr nahmen blutige Rache an den katholischen Polen für alte an den Bekennern der griechischen Kirche

begangene Frevel; weithin rauchte das Land und Tausende wurden erhängt, ermordet, in die Erde gegraben. Das polnische Reich war zerrissen, seine Ohnmacht lud zum Raube ein. Ländersucht führte Preußen und Oesterreich zur ungerechten und falschen Politik. Um Polen den Russen nicht allein als Beute zu überlassen, beschlossen jene Mächte, an dem Raube Theil zu nehmen. Nach einer mündlichen Besprechung Friedrichs II. mit Joseph II. (da die rechtlich gesinnte Maria Theresia dem Theilungsplane abhold war) und nach einem Besuch des Prinzen Heinrich von Preußen in Petersburg kam zwischen Rußland, Preußen und Desterreich ein Theilungsvertrag zu Stande, 5. aug. in Folge dessen jeder dieser Staaten die an sein Gebiet grenzenden polnischen Länderstrecken an sich riß.

Ein Manifest, worin die drei Mächte die Wiederherstellung und Erhaltung der Ruhe und Ordnung in Polen, der alten Verfassung und der Freiheit des Volkes als Zweck ihrer gemeinsamen Wirksamkeit darstellten, suchte dann durch Geltendmachung verjährter Rechte und Ansprüche zu beweisen, daß das von Düna, Dnepr und Drudsch eingeschlossene Land von 2000 Quadratmeilen und mit mehr als 1/2 Million Einwohnern den Russen rechtlich zustehe, daß das polnische Preußen sammt dem Netzdistrict und den fruchtbaren Gegenden an der Weichsel (Elbing, Marienburg, Culm u. s. w.) von etwa 630 Quadratmeilen und mit mehr als 400,000 Menschen den Preußen gehöre, und Ostgalizien und Lodomirien, etwa 1300 Quadratmeilen reichbevölkertes, mit 300 Städten und Flecken geziertes Land, mit 21⁄2 Millionen Bewohnern und den unschätzbaren Salzbergwerken von Wielicka ein Bestandtheil von Oesterreich sei, und forderte alle Polen auf, Zwist und Täuschung bei Seite zu setzen und für jenen Zweck mit thätig zu sein. Rit Thränen nahm Maria Theresia die ihr zugetheilte Beute.

1772.

König und Reichstag widersetten sich; der lettere bewies, daß die angeführten Rechte längst durch Verträge und Verzichtleistungen aufgehoben worden und daß ein solches Verfahren Treue und Glauben umstoße, und protestirte feierlich vor Gott und vor der Welt gegen den Mißbrauch der Uebermacht. Weder Drohungen noch Versprechungen waren vermögend, den Widerstand des Reichstags zu brechen; selbst die Mißhandlung der Widerspenstigen durch russische Einquartierungen blieben ohne Einfluß auf die Landboten, die bei dieser Gelegenheit einen edlen Patriotismus an den Tag legten. Erst die Drohung, daß bei längerem Widerstand ganz Polen getheilt würde, brachte den von russischen Waffen umringten Reichstag zur Einwilligung in die Landabtretung, zumal da seit dem Frieden von Kudschuck Kainardsche, 21. Juli den die Pforte nach den schweren Verlusten von Schiumla mit Rußland abschließen mußte, auch die Hoffnung auf türkischen Beistand vernichtet war. Der Rest des Polenreichs behielt seine verderbliche Wahlform, sein liberum Veto und alles Unheil des alten Zustandes; und die Errichtung des ohne Zuthun des Königs vom Adel gewählten und nach Katharina's und ihres Gesandten Weisungen handelnden immerwährenden Raths, der für die Vollziehung der Gefeße und die Besetzung aller Staats- und Kirchenämter sorgen sollte, entriß dem König den lezten Rest von Herrschermacht. Von dem an war der russische Gesandte in Warschau der eigentliche Gebieter der polnischen Republik.

1774.

« ZurückWeiter »