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Fried:

1746-66.

Cbri:

ftian VII.

1766

1808.

Lande trug freilich auch dazu bei. Dennoch geschah Manches für Hebung der Industrie, des Handels und Ackerbaues und für Verbesserung des Schulwesens. Die Regierung Friedrichs V. wird als das goldene Zeitalter Dänemarks für Wissen- rich v. schaft und Kunst gepriesen. Glänzende Gebäude erhoben sich, Akademien wurden ge= gründet, ein botanischer Garten angelegt, Schauspiele und Opern, die unter der vorigen Regierung verboten waren, ergößten wieder den Adel und die Bewohner der Hauptstadt, Klopstock erhielt zur Vollendung seiner Messiade einen Jahrgehalt, und auf eine von namhaften Gelehrten (darunter der ältere Niebuhr) unternom= mene Reise in den Orient wurden große Summen verwendet; für Besserstellung des gemeinen Mannes, des Bauern und Handwerkers, geschah dagegen wenig. Nur der ältere Graf von Bernstorf, ein in jeder Hinsicht musterhafter Edelmann, dessen + 1772. Thätigkeit dem Handel, der Industrie und den Wissenschaften nicht minder zugewendet war, als der Hebung des Ackerbaues, sette die leibeigenen Bauern seiner Güter in Freiheit und versorgte sie mit einem genügenden Eigenthum, ein Beispiel, das dann die Krone und der übrige Adel bald nachzuahmen sich genöthigt sahen. Christian VII. war ein geistesschwacher, durch eine verfehlte Erziehung mißleiteter Fürst. Bald nach seiner Thronbesteigung unternahm er eine so unvernünftige, tost spielige und für das arme Land drückende Reise, daß durch eine sogar auf Dienstboten ausgedehnte Kopfsteuer die Kosten dazu aufgebracht werden mußten. Von dieser Reise kam der ausschweifende König geschwächt an Körper und zerrüttet an Geist zurück. Daher fiel es dem deutschen Ärzte Struensee, der die Reise mitgemacht und nun als Leibarzt angestellt wurde, nicht schwer, sich unentbehrlich zu machen und mit Hülfe der Königin Caroline Mathilde, einer Schwester George III. von England, von Stufe zu Stufe zu steigen, bis er als Reichsgraf und allmächtiger Minister den Monarchen und den Staat ganz nach seinem Billen leitete und mit der unerhörten Vollmacht ausgerüstet wurde, daß alle von ihm unterzeichneten und mit dem Kabinetssiegel versehenen Verordnungen dieselbe Gültigkeit haben sollten, als wenn der König selbst sie unterschrieben hätte. Struensee entfernte die bisherigen Minister und Gesellschafter des Königs aus dessen Nähe, verschaffte der hochsinnigen Königin, die dem Fremdling mit ungewöhnlicher Neigung zugethan war, größern Einfluß bei ihrem Gemahl und umgab den Monarhen, dessen Geistesschwäche immer sichtbarer wurde, mit zuverlässigen Leuten, unter denen besonders der gleich Struensee in den Grafenstand erhobene Gesellschafter des Königs, Brand, durch seinen Einfluß wie durch sein tragisches Ende merkwürdig war. Struensee, der aus dem fromm und orthodox erzogenen Sohne eines deutschen Basters ein Freigeist im Sinne Voltaire's und der Encyclopädisten geworden, führte nun eine Reihe höchst wichtiger Neuerungen in Dänemark ein. Bisher waren die meisten Beamtenstellen von den Edelleuten, die höhern an ihre Standesgenossen, die niedern an ihre Diener vergeben worden, jene mit übergroßen, diese mit färglichen Besoldungen. Diesem Uebelstande steuerte Struensee gründlich und auf eine Weise, daß die Verwaltung beffer und die Ausgaben geringer wurden. Ebenso machte er den Gerichtsgang einfacher und weniger kostspielig, schaffte die sehr zahl= reichen Titel und Ehrenauszeichnungen ab und hob die Monopolien, Zünfte und Innungen auf. Während diese und ähnliche Einrichtungen (wodurch die Gewalt der Regierung erhöht, bürgerliche Gleichheit begründet und Ersparungen im Staatshaushalt eingeführt werden sollten) den mächtigen Adel verletzten, beleidigte Struensee durch die Anwendung der deutschen Sprache in seinen Edicten und im Verwal= tungs- und Gerichtswesen das Natin algefühl der auf das deutsche Element ohnedies stets eifersüchtigen Dänen und durch die Aufhebung der dritten Feiertage und Milderung der ftrengen Kirchenzucht die orthodox-lutherische Geistlichkeit. Unter diesen Umständen war die Aufhebung der Censur sehr bedenklich, indem die Presse

nun ihre Angriffe hauptsächlich gegen den Minister selbst richtete. Ueber dem Haupte Struensee's und der mit ihm verbundenen Königin zog sich daher bald- ein unheilvolles Gewitter zusammen, dessen Ausbruch er selbst durch Mangel an Muth und Entschlossenheit beschleunigte. Ein von 300 Matrosen erregter Tumult segte ihn so in Schrecken, daß er mit dem Hofe davonfloh und den Tobenden ihre Forderung gewährte. Die berittene Leibgarde, die er unter andere Regimenter vertheilen wollte, empörte sich und troßte ihm ihren Abschied und Geldgeschenke ab. Die bei diesen und anderen Gelegenheiten bewiesene Unentschlossenheit und Muthlosigkeit Struensee's erfüllte die herrschsüchtige Stiefmutter des Königs, Juliane, und ihre Vertrauten Guldberg und Ranzau-Ascheberg mit dem Gedanken, den Sturz des Ministers zu bewirken. Durch eine nächtliche Ueberraschung und durch Schilderung bevorstehender Gefahren brachten sie den König dahin, die gegen Struensee, Brand und zwölf andere einflußreiche und mit dem Minister befreundete Männer bereits ausgefertigten Verhaftsbefehle zu unterzeichnen und die Königin durch ein Handbillet nach der Festung Kronenburg zu verweisen. Hierauf wurden Struensee und Brand gefesselt in moderige Kerker geworfen, nach einer unter Angst und Entbehrungen fünf Wochen lang ertragenen Haft vor ein außerordentliches, größtentheils aus ihren Gegnern zusammengesettes Gericht gestellt und als Hochverräther mit 28. Aprit Enthauptung und Verlust der rechten Hand bestraft. Die Königin Caroline Ma1772. thilde, durch Struensee's Schwäche verrathen, wurde von dem König geschieden.

Sie lebte fortan in Celle, eine liebevolle Helferin der Armen und Bekümmerten, starb 1775. aber schon nach drei Jahren vor Gram. Nach Struensee's Sturz bemächtigte sich Juliane der Regentschaft und ließ durch Guldberg alle mißfälligen Neuerungen abstellen. Erst nach zwölf Jahren wurden beide durch den Kronprinzen Friedrich entfernt, der alsdann im Namen seines Vaters die Regierung führte, und die Lei+1797. tung des Ministeriums und der Verwaltung dem jungen Bernstorf, des Vorigen Neffen, übertrug. Dieser ausgezeichnete Staatsmann stand bis zu seinem Tod dem hohen Posten mit Kraft und Klugheit vor und war auf Hebung des Ackerbaues, der Industrie, des Handels und der Wissenschaft rühmlichst bedacht. Er bewies, daß selbst in einer absoluten Monarchie Preßfreiheit bestehen könne, wenn die Berwaltung fich in tüchtigen Händen befindet und die Regierung das Volkswohl gewissenhaft im Auge hat.

1773.

Der Haus-Vertrag mit Rußland, wodurch der Großfürft Paul als Herzog von Hol stein seinen Antheil an diesem Lande und alle Ansprüche auf Schleswig an Dänemark abtrat und dafür die bald nachher zum Herzogthum erhobenen Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst erhielt, war zwar für Dänemark vortheilhaft, begründete aber daselbst den russischen Einfluß. Nicht lange darauf übertrug Paul das neue Herzogthum Oldenburg dem Fürstbischof Friedrich August von Lübeck von der jüngern Holfteinischen Linie.

§. 682. b) Schweden unter Gustav III. Die nach Karls XII. Ermordung in Schweden eingeführte Adelsherrschaft unter dem Scheinregimente eines Königs (§. 649) führte eine Periode der Schmach herbei. Die herrschende Aristokratie oder Oligarchie bestand aus Leuten ohne Ehrgefühl und Patriotismus, die sich fremden Staaten verkauften und denjenigen Höfen dienten, von de nen sie die größten Summen zogen; des Landes Ehre und Wohlfahrt kam dabei nicht in Betracht. Nach dem Abschlusse der erwähnten schmachvollen Friedensschlüsse (§. 649) verkauften sich die Einen, Graf Gyllenborg an der Spite, an Frant reich, die Andern, unter dem Paniere des Grafen Horn, an Rußland. Jene bezeichnete man als Hüte, diese schalt man Müßen. Beide Parteien haßten und verfolgten einander aufs Blut und machten die Reichstage zum Schauplatz ihrer feindseligen Angriffe. Beim Ausbruch des österreichischen Erbfolgekriegs wünschte

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1741.

1742.

Adolf

die französische Regierung Rußland zu beschäftigen, um es vom Anschluß an Maria Theresia abzuhalten. Sie bewirkte daher durch ihre Partei in Schweden, daß die Reichsstände an Rußland den Krieg erklärten, wozu die Ermordung eines schwedischen Gesandten durch russische Soldaten die Veranlassung bot. Da aber der herrschende Adel die von Frankreich gewährten Subsidiengelder unter sich ge= theilt hatte, so war das Heer in der erbärmlichsten Verfassung. Die Schweden wurden daher bei Willmanstrand in Finnland aufs Haupt geschlagen und bei Helsingfors so eingeschlossen, daß sie in ihrer Rathlosigkeit Finnland den Russen hätten preisgeben müssen, hätte nicht die Kaiserin Elisabeth unter der Bedingung, daß das Unrecht an der mit Rußland verwandten Holstein-Gottorpschen Linie wieder gut gemacht würde, in dem Frieden von Åbo ihre Forderungen herabge 1743. stimmt. Die Schweden ernannten den Herzog von Holstein - Gottorp, Adolf Friedrich, den nächsten Verwandten des russischen Großfürsten, zum Thronerben und willigten in die Abtretung Finnlands bis zum Flusse Kymene. Unter der Regierung des schwachen, mit einer Schwester Friedrichs II. von Preußen vermählten Königs Adolf Friedrich gelang es dem schwedischen Adel, die Königs Friedrich rechte noch mehr zu beschränken und die Krone vollends um alle Macht und alles 1757-71. Ansehen zu bringen. Der Reichsrath mischte sich in die innern Angelegenheiten der königlichen Familie und in die Erziehung der Prinzen; er riß die Befugniß an sich, die wichtigsten Staatsämter zu beseßen und Beschlüsse, denen der König zweimal seine Zustimmung versagt, eigenhändig mit deffen Unterschrift zu versehen. Ein Versuch der Müßen“, die Verfassung zu Gunsten des Monarchen zu än= dern, schlug fehl und verschaffte den „Hüten“ den vollständigsten Sieg. Die Folge daven war, daß Schweden als Bundesgenosse Frankreichs gegen den Willen des mit dem preußischen Hofe verwandten Königs in den siebenjährigen Krieg gezogen wurde, wodurch das ohnedies verarmte Land in die traurigste Lage kam. Dies führte zwar den Sturz der französischen Partei herbei, aber die neue Oligarchie der russischen Partei tyrannisirte König und Volk nicht minder als ihre Vorgän= ger, so daß Adolf Friedrich zuletzt durch die Drohung, die Krone niederzulegen, die Machthaber zwang, einen außerordentlichen Reichstag einzuberufen. Diejer entließ den größten Theil der dem Monarchen widerstrebenden Räthe und gab dem Thron wieder einiges Ansehen zurück; aber eine gänzliche Umgestaltung der bestehenden Ordnung, wie der fühne und kluge Kronprinz sie gewünscht, scheiterte an der Friedensliebe und Rechtlichkeit des Vaters.

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1769.

Gustav

III.

Bei dem Tode Adolf Friedrichs befand sich sein Sohn Gustav III. in Paris. 1771. Er faßte alsbald den Plan, die Verfassung umzustürzen, und empfing von dem französischen Hose Mittel und Rath dafür, leistete aber dennoch den Eid auf die 1771–92. bestehende Ordnung. Gustav war ein für französische Sitten und Bildung eingenommener Mann, beredt, flug, entschlossen und tapfer und bei dem schwedischen Volle als eingeborner König sehr beliebt. Die Zwietracht des übermüthigen Adels, der Haß des rechtlosen Volkes gegen die herrschende Oligarchie, und die traurige Lage des Landes bestärkten den jungen, in der Kunst der Verstellung geübten Monarchen nach seiner Rückkehr in dem Vorsag, der Krone ihre frühere Macht wieder zu geben. Bald nach seiner kostspieligen, pomphaften Krönung fündigte in Christianstadt verabredetermaßen ein Hauptmann mit seiner Mannschaft den versam= melten Ständen den Gehorsam auf, und während diese Anstalten trafen, die Vermessenheit zu bestrafen, glückte es dem ritterlichen König, durch eine wohlgeseßte Rede die in der Hauptstadt liegenden Garden zu gewinnen und zu einem Eide, der sie nur ihm verpflichtete, zu bewegen. Leicht brachte er dann das Volk, das dem freundlichen König ebenso gewogen als der stolzen Adelsaristokratie abgeneigt war, auf seine Seite, indeß seine Brüder in den Provinzen die Truppen zu ge=

1788.

winnen wußten. Unter diesen Umständen blieb dem am 20. August zusammengetretenen Reichstag nichts übrig, als die vom König vorgelegte Verfassung_anzunehmen, zumal das Sizungshaus mit Militär und Geschüß umstellt war. Durch diese unblutige Revolution, bei der sich Gustav mit großer Umsicht und Mäßigung benahm, wurde dem schwedischen Throne Ehre und Macht zurückgegeben.

Der aus 17 Edelleuten bestehende Reichsrath wurde in die Schranken einer bes rathenden Behörde gewiesen und ihm nur das Vorschlagsrecht bei der Besetzung erledigter Rathsstellen. gelassen. Die Stände durften sich nur in Folge einer königlichen Einberufung versammeln und blos mit dem befassen, was der König ihnen vorlegen würde, wogegen sich dieser verpflichtete, keinen Krieg ohne ihre Zustimmung anzufangen. Die aus. übende Gewalt aber, die Verfügung über die Land- und Seemacht, die Anstellung aller Staats- und Kriegsbeamten und das Recht, mit fremden Nationen Verträge zu schließen, lag gänzlich in der Hand des Monarchen. Ja sogar die Besteuerung war seinem Willen fast ganz anheimgestellt, indem er nur einen von ihm abhängigen Ausschuß der Stände zu Rathe zu ziehen brauchte, eine bei einem so prachtliebenden und verschwenderischen Fürsten, wie Gustav III., höchst bedenkliche Bestimmung.

§. 683. Gustavs III. Ausgang. Von den Einrichtungen, die Gustav III. nach der Verfassungsänderung traf, gereichten einige zum Wohle des Volks, wie die Verbesserung des Gerichtswesens, wobei die Folter abgeschafft wurde, die Anlegung von Hospitälern und Waisenhäusern u. A. m., zum großen Theil aber gingen sie aus Prachtliebe, aus Nachahmungssucht französischer Sitten und aus Anhänglichkeit an verschwundene Ritterzeiten hervor. Die Gründung einer Akademie nach französischem Zuschnitt, die Errichtung von Theatern und Opernhäusern und die Wiederherstellung der Turniere und Ringelrennen brachten dem Lande nicht den geringsten Vortheil und kosteten weit mehr Geld, als durch die Abstellung alter Mißbräuche erspart wurde. Des Königs unzeitgemäße Heldenträume, die Wiederbelebung einer untergegangenen Ritterlichkeit, die versuchte Einführung einer allgemeinen Nationaltracht u. dgl. m. lenkten seine Thätigkeit und seinen Sinn auf nichtige Dinge und betrogen die Welt um die großen Hoffnungen, die sie von seinen Talenten gehegt. Seine oft unüberlegten Neuerungen erbitterten den gegen ihn aufgebrachten Adel immer mehr und das Gesetz, welches das Branntweinbrennen für ein königliches Vorrecht erklärte und allen Schweden die Berpflichtung auflegte, das gewohnte, sonst von jeder Familie selbst bereitete Geträn! um theures Geld den königlichen Brennereien abzukaufen, erregte auch bei den untern Ständen große Unzufriedenheit. Die feindselige Stimmung gab sich zu= erst kund, als Gustav, ohne bei den Ständen anzufragen, einen Krieg ge= gen Rußland unternahm, um die früheren schwedischen Besizungen wieder zu er obern. Die finnische Armee, durch russische Unterhändler verführt, erklärte sich nach einigen Gefechten gegen den verfassungswidrigen Krieg. Bestürzt verließ Gustav das Heer und wendete sich mit seiner eindringlichen Beredsamkeit an das Volk, besonders die kräftigen Dalekarlen im nördlichen Gebirgsland, die ihn bald in Stand setzten, an seinen Widersachern Rache zu nehmen. Durch die sogenannte Vereinigungs- und Sicherheits-Acte, die er dem durch die Verhaftung von 30 seiner Hauptgegner geschwächten Reichstag abtroßte, riß der König das Recht an sich, ohne Befragung der Stände Krieg zu führen, hob den Reichsrath und alle bei der Aenderung der Verfassung noch übrig gelaffenen Schranken auf und gewährte dem Bürgerstand den Zutritt zu allen Aemtern und die Befug= niß, Rittergüter zu erwerben. Durch eine neue drückende Steuer mit dem noth wendigen Gelde versehen, sezte jetzt Gustav den Krieg zu Wasser und zu Lande mit Ernst gegen Rußland fort; allein so viele Proben er auch von persönlicher

1790.

Tapferkeit ablegte und so glänzend der Waffenruhm der Schweden auch erneuert 14. Aug. wurde, so ließ der Friede von Werelä doch die frühern Grenzen bestehen und der fostspielige Krieg blieb ohne allen Gewinn. Noch bluteten die Wunden, die der russische Krieg geschlagen, und eine schwere Schuldenlast drückte das Land, als Gustav, nunmehr im Bunde mit Rußland, auf einen neuen Krieg mit Frankreich janu, um der Verbreitung der Revolutionsideen entgegenzutreten und in der Ret= tung des unglücklichen Ludwigs XVI. seinen ritterlichen Sinn zu bewähren. Schon hatte Gustav eine Reise nach Deutschland unternommen, um für diesen, die Kräfte feines Volks weit übersteigenden Krieg Bundesgenossen zu werben, als sein Unternehmen zuerst an der hartnäckigen Weigerung der Stände, die nöthigen Geld= mittel zu bewilligen, scheiterte; und um einen neuen Gewaltstreich abzuwenden, bildeten einige tiefgetränkte Edelleute eine Verschwörung, in Folge deren Gustav III. auf einem Maskenballe von dem ehemaligen Gardeoffizier Ankarström eine tödt- †29. Mrz. liche Schußwunde empfing, an welcher er zwölf Tage nachher starb. Sein Sohn Gustav Gustav IV., der bis zu seiner Volljährigkeit unter der Leitung seines Oheims 1792Karl von Südermanland stand, erbte seines Vaters ritterliche Grillen, trieb fie aber zu seinem Unglück auf eine so bedenkliche Höhe, daß sie seine Absetzung zur Folge hatten (§. 753).

3. Deutschland zur Zeit Friedrichs des Großen und Josephs II.

§. 684. a) Das deutsche Reich (vergl. §. 656 b). Schon längst war das deutsche Reich als Staatseinheit um alle Achtung gekommen und sowohl das Oberhaupt als die Glieder verfolgten ihre eigenen Interessen, unbekümmert um das Gemeinwohl. Der aus bevollmächtigten Gesandten der Fürsten und Reichsstädte bestehende ständige Reichstag in Regensburg (§§. 585. 655) hatte alles Ansehen verloren, indem er vor Reden und Unterhandlungen selten zu einem Beschluß kam, oder, wenn er dazu kam, demselben keinen Nachdruck zu geben vermochte. Die alten Reichscollegien entbehrten des lebendigen Zusammenhangs, boten feine wirkliche Vertretung des Reichs mehr und waren in ein Labyrinth schwerfälliger Formen und pedantischer Ceremonien verstrickt." Durch Uebertra= gung waren in der Regel mehrere Stimmen in Einer Hand vereinigt und die Abgesandten größerer Staaten vertraten zugleich die Rechte der kleineren, der Kosten= ersparung wegen. Mit kleinlicher Eifersucht verfocht man veraltete Rechte, wachte mit der größten Sorgfalt über Rang, Titel und Stimmberechtigung und widmete zwedlosen Streitigkeiten über äußerliche Formalitäten oder über zweifelhafte Rechte und Befugnisse dieses oder jenes katholischen oder evangelischen Reichsstandes alle Zeit und Thätigkeit, während Fremdlinge oder dem Reiche entfremdete einheimische Fürsten Deutschland zum Schauplatz ihrer Kriege machten und den vielfach ge= trennten und uneinigen Staatsförper mit Verachtung und Uebermuth behandelten. Burde nach jahrelangen Berathungen die Aufstellung eines Reichsheers beschlossen, so war dasselbe so mangelhaft und in so elendem Zustande, daß es zum allge= meinen Gespötte diente. Die im fiebenjährigen Kriege gegen Friedrich II. erlassene Achtserklärung wurde mit Hohn und Gelächter vernommen und so gering war das Gewicht, das der Beitritt des deutschen Reichs in die Wagschale des Kriegs legte, daß dasselbe bei den Friedensunterhandlungen in Hubertsburg nicht vertreten war und der Abschluß ohne seine Zustimmung erfolgte. Der Reichstag hatte nichts dabei zu thun, als dem Kaiser zu danken, daß er mit landesväterlicher Sorge für Erhaltung der Verfassung, Würde und Freiheit des Reiches bedacht gewesen sei, obwohl Deutschlands verwüstete Fluren und niedergebrannte oder ausgeplünderte Ortschaften noch lange die Wunden zeigten, die der Krieg geschlagen.

1792.

IV.

1809.

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