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Carignan vermählte Nichte Olympia war die Mutter von Prinz Eugen. Cange in hoher Gunst bei dem König fiel sie später in Ungnade und nahm ihren Aufenthalt in Brüffel.

B. Das Zeitalter Ludwigs XIV. und der unumschränkten
Fürstenmacht.

I. Ausgang des siebenzehnten Jahrhunderts.

1. Ludwig XIV. und seine Minister und Feldherren.

§. 611. In Ludwig XIV. erreichte die königliche Allgewalt den höchsten Gipfel. Das ganze öffentliche Leben drehte sich um den Hof und die Person des Monarchen. Er ward als Halbgott verehrt und von seinen Unterthanen erhielt nur der Bedeutung, auf dem die Gnade des Gebieters ruhte. Er war von einem Selbstgefühl durchorungen, das nicht den leisesten Schatten auf der spiegelhellen Fläche sei= nes Glanzes dulden wollte. Dies hatte für den König die Folge, daß Befriedi gung feiner Eigenliebe, seines Stolzes und seiner Despotenlaune das Hauptziel seines Strebens wurde, für die Untergebenen, daß sie durch Schmeiche lei, Servilismus und Kriecherei die Hofgunst, die allein zu Glück und Ehre führte, zu erlangen suchten.,,Es war, als ob sie Alle aufgäben, für sich selbst etwas zu sein; fie waren nur in so fern etwas, als sie im Verhältniß zu dem König standen, ein Abglanz von ihm." Jedes Zeichen der Gnade machte sie glücklich, die mindeste Ungunst elend. Daher lagerten sich alle bösen Geister eines entarteten Hofes, Charakterlosigkeit, Berleumdung, Ränkesucht und Neid um den König und verschlossen allmählich der Tugend, Rechtschaffenheit und Tüchtigkeit den Weg. Um die verschiedenen Seiten der langen glanzvollen Regierung Ludwigs XIV. zu beurtheilen, muß man die vier Haupteigenschaften seiner Natur, Herrschsucht, Stolz, Prachtliebe und reli= giöse Devotion ins Auge faffen. Die erste verleitete ihn, durch vier blutige Kriege ganz Europa in Bewegung zu sehen, sein Stolz sprach für den Hof von Versailles (wohin die königliche Residenz verlegt wurde) den ersten Rang an; seine Pracht= liebe machte Frankreich zum Muster des Geschmacks in Kunst, Literatur, Moden und Lebenseinrichtungen, und seine religiöse Devotion, die von Zeit zu Zeit sein fündhaftes Leben durchbrach, trieb ihn zur Verfolgung der Huguenotten. Alle feine Handlungen hatten übrigens ihren Grund in dem selbstherrischen (autokratischen) Geiste des Machthabers, der sich auch darin beurkundete, daß er nach Mazarins Tode keinen Bremierminister mehr duldete, sondern sich von den verschiedenen Ministern unmittelbar referiren ließ. Der Generalprokurator und Oberintendant Nicol. Fouquet, der unter Mazarin das ganze Finanzwesen fast unumschränkt geleitet und burch sein Ansehen bei den Geldmännern den Kredit des Staates aufrecht erhalten, sich aber dabei so bereichert hatte, daß er einen größern Aufwand machen konnte, als der König selbst, wurde seiner Stelle entsegt und in Nantes, als er gerade vom König nach Hause ging, auf Ludwigs ausdrücklichen Befehl verhaftet. Das einige Zeit nachher von dem Gerichtshof gegen den Intendanten gefällte Urtel der Landesverweisung schärfte der König, indem er den einflußreichen und geistvollen Mann, der Künstler und Dichter mit freigebiger Hand unterstügt, aus fernen Gegenden seltene Gewächse

Beber, Geschichte. II. 9. Aufl.

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für seine prachtvollen Gärten und Landhäuser herbeigeschafft und Adel und Beamtenwelt durch Darlehn sich verpflichtet hatte, auf einer entlegenen Festung den Rest seines Lebens zubringen ließ. Seitdem verwaltete Colbert († 1683), Fouquets Gegner, ein einfacher höchst arbeitsamer Mann, unter einem bescheidenen Titel (General-Controleur) die Finanzen des Reiches mit solcher Weisheit, daß er nicht allein das Geld zu den kostspieligen Kriegen, zu den glänzenden Festen und Einrichtungen und zu den Bestechungen auswärtiger Minister ohne drückende Maßregeln herbeischaffte, sondern daß er auch der Betriebsamkeit Frankreichs einen neuen Schwung gab, Fabriken und Manufakturen (Gobelins-Teppiche), Handel und Seewesen hob, eine glänzende Marine schuf und Künste und Wissenschaften unterstüßte. Die Bestras fung aller Partisans" (§. 610) und ihrer Unterbeamten an Geld oder Freiheit, die Herabsetzung der Rente, die Verminderung der Zahl der Steuer-Eremtionen, die Einführung einer gleichmäßigen Zollordnung für das ganze Reich und die Einseßung eines Gerichtshofs zur Untersuchung finanzieller Unterschleife bildete den Anfang des neuen Staatshaushalts. Der Kanzler Le Tellier besorgte mit Umsicht, Wohlwollen und Geschäftsthätigkeit die inneren, und der gewandte feine und scharfblickende Lionne mit Klugheit und Würde die äußeren Angelegenheiten.,,Mit diesen drei Männern speciellster Befähigung verwaltete nun Ludwig XIV. die Geschäfte seines Reichs. Der Eine war der geübteste und scharfsinnigste Diplomat, den es vielleicht in der Welt gab, der Zweite der in den innern Geschäften des Reichs erfahrenste Staatsmann von erprobter Zuverlässigkeit, der Dritte ein Mann von schöpferischen Ideen für allgemeine Reformen und einer nie zu ermüdenden Arbeitskraft. Sie hatten alle unter Mazarin die zweite Rolle gespielt, und waren zufrieden, eben so dem König zur Seite zu stehen, ohne Anspruch darauf, etwas für sich selber zu sein.“ Neben ihnen machte sich einige Jahre später Le Telliers ehrgeiziger Sohn, der Kriegs: 1666. minister Louvois, berühmt durch die neue treffliche Organisation des Heerwesens, dessen Einrichtungen bald von allen europäischen Fürsten nachgeahmt wurden, wie berüchtigt durch seine grausame und verwüstende Kriegsweise. Er vereinigte einen beweglichen, durchdringenden Verstand mit einem allezeit entschlossenen Willen, und da die Gunst und Gnade des Königs,,,dessen geheimste Gedanken und Wünsche er verstand und an das Licht des Tages hervorries", sein höchstes Lebensziel war, so erlangte er den höchsten Einfluß. Auch Colberts Sohn, der Marquis von Seig nelai († 1690) und sein Bruder Croissy Colbert erwarben sich als Minister hohe Achtung. In diesen beiden Familien war somit die gesammte Staatsverwaltung vereinigt. Dieselbe Ueberlegenheit der Talente, die Ludwig in seinem Cabinet verei= nigte, zeigte sich auch im Heerwesen und in der Flotte. Wie verschieden war seine Armee von dem freiwilligen und auf eine gemessene Zeit beschränkten Dienste des Adels, mit welchem Heinrich IV. seine Feldzüge hatte führen müssen, und von der zweifelhaften Ergebenheit ausländischer Söldner und ihrer Führer, auf welche Richelieu noch angewiesen war! Die königlichen Truppen standen unter Feldherren wie Türenne, Condé und Luxemburg; die Edelleute, welche die Öffiziersstellen inne hatten, wetteiferten in Treue und Hingebung für den Monarchen, dessen Gnadenzeichen, der neu gegründete militärische Orden, ihnen als höchste Ehre galt; Vauban, der berühmteste Kriegs-Ingenieur, verwandelte die eroberten Grenzstädte in uneinnehmbare Festungen, und suchte zugleich durch nationalökonomische Schriften alle Kräfte der Nation in den Dienst des Staats zu zwingen; Dü Quesne und Tourville brachten das französische Seewesen zu hohem Ansehen. In den Künsten der Diplomatie was ren die französischen Gesandten allen andern eben so überlegen, wie Ludwig XIV. an Herrschergaben, gebieterischem Wesen und königlichem Anstand die meisten Fürsten sei ner Zeit übertraf. Er besaß von Natur die zum Geschäft der Regierung erwünschtesten Eigenschaften: richtigen Verstand, gutes Gedächtniß, festen Willen. Er wollte nicht

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allein ein weiser oder ein gerechter, oder ein tapferer Fürst sein: nicht allein vollkommen frei von fremdem Einfluß, unabhängig im Innern, gefürchtet von seinen Nachbarn, sondern alle diese Vorzüge wollte er zugleich besißen. Er wollte nicht allein jein, noch viel weniger blos scheinen, er wollte beides: sein und dafür gelten, was er war. Er war verführerisch, hinreißend, wenn er es sein wollte, in demselben Grade aber schrecklich, wenn er zürnte. Denn auch zu zürnen hielt er für königlich. Seine Stirne war, wie man sich ausdrückte, mit dem Blig bewaffnet." Unbedingter Gehorfam galt ihm als Verdienst; jedes Widerstreben als strafwürdiges Verbrechen. „So start aber auch im Innern die Hand empfunden wurde, welche die Zügel ergriffen hatte, so wird man doch nicht etwa die Hingebung der Großen wie des Adels, die fast ununterbrochene Ruhe der Provinzen, die Anhänglichkeit des Bürgerstandes der rohen Gewalt zuschreiben wollen: der allgemeine Gehorsam beruhte noch auf einem andern tiefern Grunde. Es waren die großen Ideen der Einheit der Nation, einer durchgreifenden gesetzlichen Ordnung und einer ruhmvollen Stellung in der Welt, die dem Königthum, welches sie repräsentirte, Dienstwilligkeit und selbst freudiges Anschließen verschafften.“

2. Die zwei ersten Kriege.

§. 612. Der spanische Krieg (1667-1668). Nachdem Ludwig XIV. die ersten Jahre seiner Selbstherrschaft angewendet, um mit den rheinischen Kurfürsten Bündnisse zu schließen, Dünkirchen durch Kauf an sich zu bringen und Frankreichs Vorrang über England (das sich bequemte den Seegruß zu bieten), über Spanien (das dem französischen Gesandten den Vortritt gestattete) und den Papst (der für den Ungestüm seiner korsischen Garde in einem Streite mit einigen Franzosen durch eine feierliche Gesandtschaft demüthige Abbitte thun mußte) zu begründen, benußte er den Tod seines Schwiegervaters, Philipps IV. von Spanien, um im Namen seiner Gemahlin die spanischen Niederlande für Frankreich anzusprechen. Zwar hatte die Infantin bei ihrer Vermählung mit Ludwig allen Erbansprüchen entsagt; dies hinderte aber den französischen König nicht, eine Bestimmung des in den Niederlanden gültigen Civilerbrechts, Devolutions - Recht genannt, wornach der Königin von Frankreich, als der ältern Schwester, näheres Recht auf die Erbfolge in den Niederlanden zustehe, als ihrem jüngeren Bruder, durch eine gezwungene Deutung auf die Krone auszudehnen und seinen Ansprüchen mit zwei wohlgerüsteten Heeren Nachdruck zu geben. Ludwig selbst unterwarf ohne Mühe die burgundische Freigrafschaft (Franche Comté), indeß seine Feldherren rasche und leichte Eroberungen in Flandern machten. Die Ohnmacht der spanischen Regierung während Karls II. Minderjährigkeit (§. 607) und der Hader der oranischen und republikanischen Partei in den Niederlanden begünstigten das Unternehmen. Aber die reißenden Fortschritte des eroberungsfüchtigen Königs machten die Holländer besorgt. Sie schlossen daher unter Vermittelung des britischen Gefandten Will. Temple im Haag mit England einen Vertrag, der nach dem Beitritt Schwedens der Dreimächtebund (Tripleallianz) hieß, und die Erhaltung der spanischen Herrschaft in Flandern und Brabant zum Zweck hatte. Dadurch sah sich Ludwig XIV. genöthigt, den Frieden von Aachen einzu- “1668.

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gehen, wornach die eroberten niederländischen Städte Charleroi, Douai, Tournai, Courtroi, Lille und Oudenarde bei Frankreich verblieben (und durch Vauban zu unüberwindlichen Festungen umgeschaffen wurden), die Freigrafschaft aber den Spaniern zurückgegeben ward.

§. 613. Einleitung zum Krieg wider Holland. Holland hatte ge= wagt, den Siegeslauf des großen Königs zu hemmen. Es hieß, eine ruhmredige Schaumünze sei geprägt worden, in der sich ein holländischer Gesandte als den Josua bezeichnet habe, welcher der Sonne, dem Sinnbilde des Königs, Stillstand geboten. Für diese Vermessenheit sollte es bestraft werden. Man machte in Paris geltend, welcher Zuwachs an Macht für Frankreich entstehen würde, wenn es gelänge, die reiche Republik mit ihrer Seemacht, ihren Colonien und ihrem Handel dem französischen Scepter zu unterwerfen. Würden dann nicht die spanischen Niederlande von selbst dem französischen Reiche zufallen? und wer wollte den großen Ludwig hindern, den Rhein zur Grenze seiner Herrschaft zu machen? Die kirchlichen und politischen Gegenfäße beider Staaten, ausschließender Katholicismus und protestantische Toleranz, Monarchie und Republik, Mercantilsystem und freier Handel, erhöhten noch die Verstimmung. Mit Eifersucht schaute das monarchische und katholische Frankreich, wo die ganze öffentliche Gewalt in den Händen eines Einzigen vereinigt war, auf das protestantische Holland, wo man Alles abzuschaffen bemüht war, was noch aus alten Zeiten an die Monarchie erinnerte, und wo die aus politischen oder religiösen Gründer in Frankreich Verfolgten oder Flüchtigen eine Freistätte zu literarischer Thätigkeit und eine freie Presse für ihre freisinnige Polemik fanden (§. 630). Den verstimmten und gereizten Staatsmännern Frankreichs erschien die Zertrümmerung dieses Gemeinwesens, das so verhaßten Richtungen Leben gab, als ein wünschenswerthes Ziel der Waffenmacht. Die Zustände der wichtigsten europäischen Staaten waren dem Unternehmen günstig. Der deutsche Kaiser Leopold I. besaß zu wenig Staatsflugheit und war zu sehr im Osten seines Reichs beschäftigt, als daß er der schlauen Politik Ludwigs, der mit dem Kurfürsten von Köln, dem Bischof von Münster und mehreren andern Reichsständen einen Bund geschlossen und den ersten Minister des Kaisers, Lobkowis, durch Bestechung gewonnen hatte, einen kräftigen Widerstand hätte bieten können; Schweden, wo während Karls XI. Minderjährigkeit eine selbstsüch= tige Aristokratenpartei die Herrschaft besaß, wurde leicht von der Tripleallianz abge= löst und in Frankreichs Interesse gezogen. Noch leichter geschah dies in England, wo der leichtfertige, charakterlose Karl II. mit Freuden einen Bund mit Ludwig XIV. einging, als dieser ihm einen Jahrgehalt zusicherte und seine Schwägerin Henriette von Orleans, Karls katholisch gewordene Schwester, in Begleitung einer schönen französischen Hofdame nach London schickte, wo lettere als Herzogin von Portsmouth bald großen Einfluß erlangte und im Interesse Frankreichs und des Katholicismus wirkte. Ein nur den beiden Monarchen bekannter Vertrag setzte die Subsidien und die Abtretungen fest, die Karl für die Einführung des katholischen Glaubens in England und für die Unterstüßung im holländischen Krieg erhalten sollte. Der Beistand der englischen Kriegsflotte schien den Ausgang des Unternehmens zu sichern. So von allen Seiten gerüstet und gedeckt erklärte Ludwig XIV. den uneini1672. gen Generalstaaten den Krieg.

Seit dem Frieden mit Cromwell und während der Minderjährigkeit Wilhelms III. von Oranien (§. 602) stand der holländische Staat ganz unter der Leitung der Repu blikaner. Die Häupter dieser Aristokratenpartei, besonders der Großpensionär Joh. de Witt, gehörten zu den edelsten Männern und uneigennütigsten Patrioten, die Holland je besessen. Der blühende Handel und der treffliche Zustand der Seemacht (wodurch sich die Republik zum Schiedsrichter des dänisch-schwedischen Kriegs (§. 588) aufwerfen konnte)

1664-67.

zeugten von der Thätigkeit und dem vaterländischen Sinne dieser Republikaner. Aber als Karl II, der mütterliche Oheim des jungen Oranien und der Feind der holländischen Aristokraten, die ihn einst aus ihrem Lande gewiesen (§. 602 c.), den englischen Thron bestieg, hob die in Seeland, Ober-Yssel und Gröningen mächtige oranische Partei ihr Haupt kühner empor. Bald entstand Krieg zwischen England und Holland. Streitigkeiten der englischen und holländischen Ansiedler auf der afrikanischen Westküste (Guinea) und in Amerika gaben dem Londoner Hofe, der den Krieg wünschte, eine willkommene Veranlassung. In einem schlachtenreichen Seekrieg maßen die beiden nach der Herrschaft des Meeres firebenden Nationen ihre Kräfte; Ehrgefühl, Nationalstolz und Ruhmbegierde, verbunden mit Eroberungsluft, Gewinnsucht und Handelsinteressen, trieben sie zu Großthaten. Der Herzog von York (Karls Bruder), als Groß- Admiral der englischen Flotte, und der zum Herzog von Albemarle erhobene Monk (§. 604) kämpften anfangs mit Glück und Erfolg gegen die holländischen Seehelden de Nuyter und den jüngeren Tromp. Aber be Witts Energie und de Ruyters Ueberlegenheit trugen endlich den Sieg davon. Der lehtere fuhr fiegreich die Themse hinauf, vernichtete die englische Flotte und blokirte die Häfen. Dies bewog die englische Regierung in dem Frieden von Breda die Navigationeacte (§. 602 c.) zum Vortheile der Holländer zu mildern und Surinam der Republik 1668. zu überlassen. Die erwähnte Triple-Allianz gegen Frankreich, mit dem die republikanische Partei bisher in gutem Vernehmen gestanden, war die nächste Folge dieses Friebensschlusses. Die Republikaner, die sich während des englischen Kriegs genöthigt gefehen hatten, aus Rücksicht für die oranische Partei nicht nur die Ausschließungs acte wieder aufzuheben, sondern auch dem jungen Oranien ein Staatsgehalt anzuweisen, beschlossen jezt, das Ansehen, das ihnen der vortheilhafte Friedensschluß gewährte, zur Sicherstellung der republikanischen Verfassung in Holland anzuwenden. Das von den holländischen Ständen beschlossene ewige Edikt bestimmte, daß in Zukunft der Oberbefehl über die Land- 1668. und Seemacht von der Statthalterschaft getrennt sein sollte; nur unter dieser Bedingung dürfe die Statthalterschaft wieder ins Leben treten. Diesem Beschluß traten allmählich alle Provinzen bei.

§. 614. Der holländische Krieg 1672-1679. Noch ehe die Kriegserklärung an die Generalstaaten erlassen worden, hatte Ludwig XIV. das günstig gelegene Lothringen, dessen Herzog mit den Holländern im Bunde war, durch den Marschall Crequi in Besitz genommen, ohne Rücksicht auf Kaiser und Reich, unter deren Schutz derselbe stand. Jetzt rückte der König selbst an der Spitze eines wohlgerüsteten, von den trefflichsten Feldherren (Condé, Türenne, Vauban) geführten Heeres von 120,000 Mann durch das Gebiet des Kurfürsten von Köln (der sich von dem französisch gesinnten Domherrn Fürstenberg zu einem Bündniß mit dem Reichsfeinde „zum Vortheil der katholischen Religion“ hatte verleiten lassen) an den Rhein, erzwang, durch kölnische und münstersche Truppen verstärkt, den berühmten Uebergang über den Rhein bei Tolhuis (Zollhaus) und drang im reißenden Siegeszug in das Herz der Generalstaaten. Da war Holland in Noth. Ueber dem ganzen Lande lag jenes betäubende Gefühl, wo ein Jeder, an den öffentlichen Dingen verzweifelnd, nur sein persönliches Dasein zu retten sucht." Viele flohen nach Seeland, ja nach Hamburg und Dänemark. Die Republikaner, die bisher den Staat geleitet, waren mehr auf Hebung der Seemacht als auf Erhaltung und Mehrung der Landheere bedacht gewesen, und wenn gleich der große Kurfürst von Branden

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1667.

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