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1647.

dem blutigen Treffen bei Freiburg gegen den umsichtigen Feldmarschall Merch, der meisten Festungen am Rhein bis Mainz bemächtigt hatten, den Krieg nach Bayern. Merch's Tod und Niederlage bei Allersheim unfern Nördlingen öffneten den Franzosen den Weg nach Süddeutschland. Besorgt für sein Land, schloß Maximilian zu Ulm mit den Feinden einen Waffenstillstand, trat aber, als Türenne und Wrangel sich entfernt hatten, wieder auf Desterreichs Seite. Da zogen die beiden Feldherren als Rächer der gebrochenen Treue abermals nach Bayern, nöthigten den Kurfürsten zur Flucht nach Salzburg und straften das Land mit schrecklicher Verheerung. „Denn das war nun das Geschick von Deutschland, daß das culturzerstörende Verderben feine Provinz verschonen sollte;“ jeder Theil suchte den Boden, den er verließ, für den Gegner, der nach ihm kam, unwirthbar zu machen. Schon dachte Wrangel auf einen neuen Zug nach Böhmen, wo der schwedische General Königsmark glückliche Fortschritte gemacht und die Kleinseite von Prag erobert hatte, als die Kunde von dem Abschluß des westfälischen Friedens 24. Det. die Kriegsunternehmungen beendigte. In Prag, wo der Kampf begonnen, fand er auch sein Ziel.

7. Der westfälische Friede und die Folgen des Kriegs.

1659.

§. 583. Schon seit dem Jahr 1643 wurden zu Osnabrück (zwischen dem Kaiser und den Katholiken einerseits und den Schweden und Evangelischen andrersetts) und zu Münster (zwischen Deutschland und Frankreich) Friedensunterhandlungen geführt. Aber theils die hohen Ansprüche Frankreichs und Schwedens, theils das wechselvolle Glück der Waffen, das die Forderungen der Sieger immer heber spannte, theils kleinliche Streitigkeiten über Rang, Titel und Etikette verzögerten den Abschluß des Friedens, den die kriegsmatten Völker mit drohender Verzweiflung forderten *). Als endlich alle Schwierigkeiten, welche Habsucht, Ehrgeiz, 24. Det. Leidenschaften und falsche Staatskunst bereitet, aus dem Wege geräumt waren, vereinigte man sich über folgende Punkte:

a) Territorialbestimmungen. Frankreich erhielt außer der Bestätigung der im schmalkaldischen Krieg erworbenen Stifter Met, Toul und Verdun §. 493) den österreichischen Theil des Elsasses, den Sundgau, Breisach und das Besatzungsrecht von Philippsburg, mußte jedoch den Reichsstädten (wozu das wichtige Straßburg gehörte) und den übrigen unmittelbaren Ständen im Elsaß ihre bisherigen Freiheiten und ihr Verhältniß zum deutschen Reich zusichern. Schweden bekam Vorpommern und von Hinterpommern Stettin u. a. Stäcte, die Insel Rügen, die Stadt Wismar und die Visthümer Bremen und Verden, aber unter der Oberhoheit des deutschen Reichs, dazu eine Entschädigung von fünf Millionen Thaler. — Der östliche Theil von Hinterpommern wurde Brandenburg zuerkannt, und dieses noch außerdem mit den Bisthümern Magdeburg, Halberstadt, Minden und Camin entschädigt. Mecklenburg erhielt für das verlorne Wismar die Bisthümer Schwerin und Razeburg; Sachsen die Laufig und vier Magdeburgische Aemter; Hessen außer einer Geldentschädigung die Abtei Hersfeld und einige Aemter vom Bisthum Minden (Schaumburg). Bayern blieb im Befiß der Oberpfalz sammt der Kurwürde; - die Unterpfalz mit der neugeschaffenen achten Kurwürde wurde dem Sohn des geächteten Friedrich - Karl

1648.

Ludwig zurückgegeben. Die übrigen Fürsten und Reichsstände traten in ihren früheren Besigstand und die Schweiz und die Niederlande wurden als selbständige Staaten anerkannt.

*) Frankreichs Sache führte der gewandte, feingebildete Graf d'Avaux und der geistreiche, aber anmaßende Servien. Schweden wurde vertreten von Johann Oxenftierna, dem Sohn des Kanzlers, und dem schleichenden Salvius; Oesterreichs Angelegenheiten besorgte der verständige und einsichtsvolle Graf von Trautmannsdorf, das päpstliche Interesse vertrat Chigi (nachmals Papst Alexander VII.). Frankreich_befolgte eine so selbstsüchtige und treulose Politik, daß d’Avaux einst rieth, „die Religionsstreitigkeiten in Deutschland nicht zu beendigen, um durch solche Schwäche der Einmischung und Eroberung immerdar sicher zu sein“. Maximilian hielt zu Frankreich, dessen Macht er für minder gefährlich hielt als die der Protestanten und Schweden.

§. 584. b) Rechtszustand und Religionssachen. In Betreff des Staatsrechtes wurde festgesetzt: Das Recht der Gesetzgebung, Steuererhebung, Kriegs- und Friedensschlüsse, Achtserklärung u. a. steht den von Kaiser und Ständen gebildeten Reich stagen zu; die Fürsten besigen Landeshoheit und dürfen Bündnisse unter sich und mit andern Mächten eingehen, nur nicht ge= gen Kaiser und Reich; das Reichskammergericht, vor dem die Klagen der Stände unter sich und mit ihren Unterthanen zur Entscheidung kommen, wird aus Richtern beider Confessionen gleichmäßig besetzt; auf den Reichstagen ha= ben die Reichsstädte gleiches Stimmrecht mit den Fürsten und wenn bei Berathungen beide Religionstheile ungleicher Meinung sind, soll nichts durch Stimmenmehrheit, sondern durch gütlichen Vergleich entschieden werden. Hinsichtlich der kirchlichen Angelegenheiten vereinigte man sich nach langen Kämpfen dahin, daß der Passauer Vertrag und der Augsburger Religionsfriede den Protestanten bestätigt, der,,geistliche Vorbehalt" aufgehoben und der Friede auch auf die Bekenner der helvetischen Confession ausgedehnt ward. Für den Besisstand der geistlichen Güter wie für das Recht freier Religionsübung wurde das Normaljahr 1624 angenommen. Wie es damals gewesen, solle es bleiben oder werden. Somit wurde dem landesherrlichen Reformationsrecht ein Ende gemacht und den drei christlichen Confeffionen Religions- und Cultusfreiheit und politische Rechtsgleichheit zugesichert. Andersgläubigen ward Hausandacht, Gewissensfreiheit und das Recht freier Auswanderung zugestanden. Seit dem traten die religiösen Interessen hinter die politischen zurück.

§. 585. Folgen. a) Deutschlands politischer Zustand seit dem westfälischen Frieden. Durch die erwähnten Rechtsbestimmungen sank die kaiserliche Macht immer mehr zu einem Schattenbild herunter, indeß die einzelnen Landesfürsten zu souveräner Gewalt emporstiegen und alle wichtigeren Reichsangelegenheiten der Entscheidung des Reichstags anheimfielen, dessen Geschäftsgang durch die Vermehrung stimmberechtigter Glieder von nun an immer schleppender ward. (Mit Einschluß der 8 Kurfürsten gab es 240 Reichstagsstimmen, wovon die geistlichen Fürsten 69, die weltlichen Fürsten 96 und die Reichsstädte 61 besaßen; die nicht gefürsteten Prälaten hatten zusammen 2 Stimmen, die sämmtlichen Grafen und Herren 4 Stimmen; die protestantischen Bischöfe hatten gleich den katholischen Siß und Stimme auf den Reichstagen.) Die ungebührliche Ausdehnung der Gerechtsame der Landesherren war das Resultat des Krieges. Denn während desselben waren die Landstände an eine regelmäßige Besteuerung ohne Anfrage gewöhnt worden; nun ließ man sie fortbestehen; die Soldtruppen, welche die Landesfürsten während des Kriegs geworben, wurden beibehalten, woraus für den Adel und Bür

gerstand eine Entwöhnung der Waffen, für die Fürsten die Möglichkeit, jeden Widerstand niederzuschlagen, hervorging. Hofräthe, Kanzleien, Hofgerichte und eine Echaar von Beamten und Schreibern waren die nächste Folge der fürstlichen Territorialhoheit, wodurch wieder Mehrung der Steuern und Abgaben und Ausdehnung der Hoheitsrechte herbeigeführt wurden. Die größtentheils den Landesfürsten zu Gute kommende Säcularisation der geistlichen Stifter trug zur Ausbildung und Hebung dieser Territorialgewalt wesentlich bei. Das deutsche Reich" stellte bald nur noch eine lockere Föderation einzelner territorialer Gewalten dar. „Von den Kurfürstenthümern und Fürstenthümern geistlichen und weltlichen Ursprungs an bis zu den reichsgräflichen, städtischen und ritterschaftlichen Territorien herab bildete fich eine bunte Masse von Gebieten aus mit besonderen Grundgesetzen, eigener Rechtspflege und Polizei, eigenen Steuern, eigenen Kriegsordnungen, mit dem anerkannten Rechte, Krieg zu führen, Frieden zu schließen und völkerrechtliche Bündniffe einzugehen. Gegenüber dieser so vielfältigen Gliederung, die in dem angebernen Individualismus der deutschen Natur ihre starke Grundlage fand, vermochte der Grundsatz einer abgeschwächten, mittellofen Einheitsgewalt nur ein unzuläng= liches Gegengewicht zu üben.“

b) Was Deutschlands religiöse Zustände angeht, so war der Sieg, den die protestantische Kirche aus dem westfälischen Frieden davontrug, zu= nächst kein Gewinn für den freien Glauben. Denn der lebendige und schöpferische Geist, den die Reformatoren der Kirche eingeflößt, wich allmählich einer starren Berehrung des Buchstabens der symbolischen Bücher und einem neuen knechtischen Autoritätsglauben; eine starre, mit rechthaberischer Heftigkeit verfochtene Orthodoxie trat an die Stelle der innern Glaubenswärme und statt des geiftigen Lebens und der schaffenden Seelenthätigkeit des 16. Jahrhunderts herrschte nunmehr ein dürrer Dogmatismus und eine protestantische Scholastik, bis einerseits die Gemüthswelt der Pietisten, anderseits die Speculation der Philosophen sie bemeisterten.

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c) Für Ackerbau, Gewerbsleiß und Handel hatte der dreißigjährige Krieg die nachtheiligsten Folgen. Die Verheerungen der Soldaten hatten ganze Gegenden in Wüsteneien umgewandelt und die heimkehrenden Krieger fanden statt rolfreicher Städte und blühender Dorfschaften Aschenhaufen und Trümmer und statt Felder und Wiesen mit Buschwerk überdecktes Haideland. Hatten doch Schwert, Hungersnoth und Seuchen über die Hälfte der Bevölkerung dahingerafft! Die Stadt Augsburg zählte einst über 90,000 Einwohner; nach dem Krieg schlichen noch 6000 Bewohner durch die weiten stillen Gassen; und wie sah es erst im Norden aus, wo Krieg, Pest und feindliche Occupation ganz anders wütheten als im Süden! und gab auch der Pflug und die Karste dem Boden seine frühere Gestalt und Fruchtbarkeit wieder, Industrie und Handel erlangten nie mehr ihren vorigen Flor. Weder die Auffindung des Seewegs nach Ostindien, noch die Ausbreitung der türkischen Herrschaft über die Levante und die Südküsten des Mittelmeers waren vermögend gewesen, im Reformationsjahrhundert den italienischdeutschen Handel zu vernichten, vielmehr nahm nach dem Abschluß des Augsburger Friedens die Handels- und Gewerbthätigkeit einen neuen Schwung, als der ganze Westen Europa's durch Philipps II. Religionseifer von blutigen Kriegen heimgesucht war. Noch beherrschte die Hanse den nordischen Handel, bis England und Holland, wo die Reformation neue Lebensthätigkeit geschaffen, ihr über den Kopf wuchsen; die Augsburger Kaufleute Fugger und Welser machten Antwerpen, wohin sie übersiedelten, zur glücklichen Nebenbuhlerin von Lissabon und ließen Handelsschiffe nach Ostindien und Amerika absegeln, bis Alba's Härte den Flor von Antwerpen vernichtete und Handel und Verkehr ihren Sit in Amsterdam

nahmen. Große Handelsstraßen durchzogen Deutschland von Danzig nach Genua,
von Nürnberg nach Lyon; schlesische Leinwand, wollene Tücher und Seidenstoffe
wurden in Deutschland fabricirt und dem Auslande mit unermeßlichem Gewinn
zugeführt. Allgemeiner Wohlstand war die Folge. Mit der Thätigkeit der Hände
hielt die Regsamkeit des Geistes gleichen Schritt. Dies Alles ging durch den drei-
ßigjährigen Krieg zu Grunde. Der Hansebund umfaßte bald nur noch Lübeck,
Hamburg und Bremen, neben welchen Städten blos noch Frankfurt und
Leipzig lebhaften Handel trieben; die meisten Reichsstädte wurden allmählich
von fürstlichen Residenzstädten überholt und verloren ihre Bedeutung;
manche gingen ihrer Selbständigkeit verlustig und wurden Landesfürsten unterthan.
Die bisherigen Handelswege konnten der Unsicherheit wegen nicht mehr befahren
werden, daher wurden die Märkte und Waarenlager verlegt; baar Geld war we-
nig im Lande und bis die Wunden des Kriegs geheilt waren, hatten die Nieder-
lande, England und Frankreich einen zu großen Vorsprung gewonnen.
schöne Cultur des Reformationsjahrhunderts ging unter. Die Kunst verschwand
ganz, und in der Literatur verdrängte die Nachahmung fremder Unnatur die
nationalen Geistesprodukte. Frankreichs Sprache, Literatur und Moden herrschten
von nun an in Deutschland und im übrigen Europa. Geschmacklose Trachten,_ge=
puderte Haare und Perrücken und die tausend Auswüchse einer unnatürlichen Con-
venienz galten fortan als Kennzeichen feiner Bildung. Das Spanische wurde
durch das Französische verdrängt, aber auch das altdeutsche Volksthum
erlag dem Einfluß des Fremden.

Die

Christine -1654.

2. Der Norden Europa's.

§. 586. Christine von Schweden. Durch Gustav Adolfs Herrschertalent und Feldherrngröße nahm Schweden einen mächtigen Aufschwung nach Außen und Innen. Während der Minderjährigkeit seiner Tochter Christine leiteten die fünf höchsten Beamten (worunter Axel Oxenstierna und zwei seiner Verwandten den größten Einfluß besaßen) als Vorsteher des Reichs1632-44. raths die Angelegenheiten des Staats zwölf Jahre lang.

1654.

Unter diesem Regiment vermehrte der Adel seine ohnedies schon sehr hohen Vorrechte, so daß von der Zeit an eine mächtige Aristokratie mit dem Königthum in stetem Kampfe lag. Befreiung von Steuern und Zöllen, Jagd- und Fischereirecht und Alleinbesitz der einträglichen Aemter gehörten zu seinen Privilegien. Der Bauernstand war arm und gedrückt; die Krone hatte ein geringes Einkommen, das unter Christine noch abnahm, weil diese Fürstin, um ihre Liebe zu Künsten und Wissen= schaften, wie ihren Hang zu glänzenden Hoffesten und zu verschwenderischer Freigebigkeit zu befriedigen, viele Krongüter verkaufte. Die Besoldungen der Reichsräthe dagegen waren auffallend groß. -Durch Beförderung der Künste und Wissenschaf= ten verlieh übrigens Christine ihrem Lande hohen Glanz. Sie selbst besaß vielseitige Kenntnisse und ging gerne mit Gelehrten um. Darum berief sie aus allen Ländern Männer der Wissenschaft nach Stockholm (Salmafius, Cartesius, Heinsius, Hugo Grotius u. A.). Ihre Bildung war männlich wie ihr Charakter und Wesen, aber ihre Natur fühlte sich in dem rauhen protestantischen Norden nicht heimisch.

Nach einer zehnjährigen selbständigen Regierung entsagte Christine der Krone von Schweden zu Gunsten ihres Vetters Karl Gustav, behielt sich

eine bedeutende Leibrente vor und verließ das Land ihrer Väter. In Innsbruck trat sie feierlich zur katholischen Kirche über, durchreiste dann die Niederlande, Frankreich und Italien und nahm endlich ihren bleibenden Aufenthalt in dem von aller Herrlichkeit der Kunst angefüllten Rom, wo Künstler und Dichter ihr reichliches Lob und Schmeicheleien spendeten. Da ihre Geld bezüge in Stocken kamen, war ihr Alter von Sorgen verbittert. Sie starb im Jahr 1689. Ihre Leiche liegt in der St. Peterskirche. Eitelkeit war der Grundfehler ihrer Natur.

1654-60.

§. 587. Karl X. Durch die Ausdehnung der Steuerfreiheit auf die vom kart X. Avel allmählich erworbenen, früher steuerpflichtigen Güter und durch die Verminde= rung des Kronguts waren bei Christina's Abdankung die königlichen Einkünfte so zusammengeschmolzen, daß ohne eine übermäßige Belastung des gedrückten Bauernstandes die Regierungsausgaben nicht bestritten werden konnten. Der Adel mußte sich daher in die Nothwendigkeit fügen, die seit Gustav Adolfs Tod durch Kauf, List oder Schenkung erworbenen Krongüter theils mit, theils ohne Entschädigung wieder herauszugeben. Die Herausgabe war aber sehr unvollständig, daher unter der folgenden Regierung eine gänzliche Rückerstattung aller Krongüter erzwungen ward.

a) Polenkrieg. Um der beschränkten Königsmacht wenigstens äußern Glanz zu verleihen, suchte der neue König Karl (X.) Gustav von PfalzZweibrücken (Kleeburg) den schwedischen Kriegsruhm zu erneuern. Zu dem Ende gab er den Einflüsterungen eines verrätherischen polnischen Vicekanzlers Gehör und überzog das von äußern Feinden bedrohte und von innern Factionen zerrissene Polen mit Krieg. Die Weigerung Johann Casimirs von Polen, den neuen Schwedenkönig anzuerkennen und die von seinem Vater Sigismund (§. 510) ererbten Ansprüche auf den schwedischen Thron aufzugeben, mußte als schwacher Grund zum Krieg dienen.

Wladis=

1632-48.

Jobann

1648-69.

Wladislav IV. und sein Bruder und Nachfolger Iohann Casimir, die Polen: Söhne des schwedischen Sigismund, führten einen blutigen Kampf wider die als lav IV. gewandte Reiter ausgezeichneten Kosaden, die an den Küsten des schwarzen Meers ein kühnes Freibeuterleben führten, dem Namen nach der polnischen Schutzherrlich- Gamir feit unterworfen, in der That aber unter selbstgewählten Häuptlingen (Hetmans) einer wilden Ungebundenheit folgend. Da beschloß der polnische Reichstag, den Kosacken das Wahlrecht ihres Hetman zu entreißen und das Land durch polnische Statthalter verwalten zu lassen. Der Druck der fremden Beamten, verbunden mit Religionszwang, brachte aber das wilde, streitbare Volk bald zur Empörung. Unterstüt von den Tataren und Russen, erkämpften sie sich Unabhängigkeit von Polen und begaben sich dann unter die Schußherrlichkeit des Zaars von Mosfau. Als Bekenner der griechischen Religion standen sie ohnedies den Russen näher als den römisch-katholischen Polen. Umsonst kehrte der polnische Adel sein Schwert gegen die früher oft überwundenen Feinde; die Russen und ihre neuen Bundesgenossen behielten den Sieg über Wladislav, der noch vor Beendigung des Krieges 1647-54. kummervoll ins Grab sank; sie eroberten Smolensk und Kiew und bedrohten Polen im Osten zu derselben Zeit, als der Schwedenkönig mit seinen abgehärteten. Truppen und seinen im dreißigjährigen Kriege gebildeten Feldherren siegreich von Norden und Westen vorrückte.

Die verrätherischen Statthalter (Starosten) von Posen und Kalisch übergaben die ihnen anvertrauten Provinzen dem schwedischen General Wittenberg.

(Kosacken

frieg)

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