Zeitschrift für das Berg-, Hütten- und Salinenwesen in dem Preussischen Staate, Band 4

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Wilhelm Hertz, 1857
 

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Beliebte Passagen

Seite 175 - Speisen des Kessels; auf die Ausführung und den Zustand der Mittel, den Normalwasserstand in dem Kessel zu allen Zeiten mit Sicherheit beurtheilen zu können; auf die Vorrichtungen, welche gestatten, den etwaigen Niederschlag an den Kesselwandungen zu entdecken und den Kessel zu reinigen ; auf die Vorrichtungen zum Erkennen der Spannung der Dämpfe im Kessel; auf die Ausführung und den Zustand der Mittel , den Dämpfen einen freien Abzug zu gestatten , wenn die Normalspannung überschritten wird...
Seite 175 - Niederschlag an den Kesselwandungen zu entdecken und den Kessel zu reinigen ; auf die Vorrichtungen zum Erkennen der Spannung der Dämpfe im Kessel; auf die Ausführung und den Zustand der Mittel, den Dämpfen einen freien Abzug zu gestatten, wenn die Normalspannung überschritten wird; auf die Ausführung und den Zustand der Feuerungsanlage selbst, die Mittel zur Regelung und Absperrung des Zutrittes der atmosphärischen Luft und zur thunlichst schnellen Beseitigung des Feuers.
Seite 52 - Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden, König von Preussen etc. etc. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie, was folgt: §. 1.
Seite lv - Statistisch-Technische Karte von Oberschlesien, zum hüttenmännischen Führer durch Oberschlesien, enthaltend alle Eisen- und Zinkhütten unter Angabe ihrer technischen Benennung, wie auch die Chausseen, Eisenbahnen und Kreisstädte. Entworfen von Ludwig Wachler,
Seite 145 - Verfügung in betreff der in den Berg-, Hütten- und Pochwerken verwendeten jugendlichen Arbeiter ergangen. Berlin, den 4. Juni 1856. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, von der Heydt.
Seite 206 - Recht: dass der Rechtsweg in dieser Sache für unzulässig und der erhobene Competenz-Conflict daher für begründet zu erachten. Von Rechts wegen. Gründe. Der Kläger, Christian K.
Seite 52 - Angelegenheiten- ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 7.
Seite 17 - Obereigentum des Guts- oder Grundherrn und des Erbzinsherrn, desgleichen das Eigentumsrecht des Erbverpächters; der Erbzinsmann und der Erbpächter erlangen mit dem Tage der Rechtskraft des gegenwärtigen Gesetzes, und lediglich auf Grund desselben, das volle...
Seite 11 - Ausführung des Gesetzes über die Verhältnisse der Miteigentümer eines Bergwerks vom 12. Mai 1851 das in Beziehung auf die Herbeiführung der in den §§. 8.
Seite 168 - Salzsäure, der man einige Tropfen Salpetersäure zugefügt hat, dampft das Ganze bis zur Trockne ab, um die Kieselsäure vollkommen abzuscheiden, weicht hierauf die Masse mit Wasser, unter Zusatz einiger Tropfen Salzsäure, auf, setzt die Ammoniakflüssigkeit zu, erwärmt, filtrirt und verfährt wie oben. Ad C. Rohe Blende behandelt man im fein pulverisirten Zustande in einem Kolben mit Königswasser, bis das Schwefelzink zersetzt ist, und nur etwa gelber Schwefel obenauf schwimmt, fügt dann die...

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