| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1908 - 472 Seiten
...der Geber gemäß nutzbar gemacht werden, zu welchem Ende nachstehendes Statut festgesetzt ist. I. Zweck der Stiftung. § 1. Der Zweck der Stiftung ist,...ohne Rücksicht auf die Nationalität der Verfasser. II. Name und Sitz der Stiftung. § 2. Die Stiftung trägt den Namen der Diez-Stiftung und führt in... | |
| Gustav Gröber - 1880 - 660 Seiten
...gemacht werden, zu welchem Ende nachstehendes Statut festgesetzt ist. I/.•weck der Stiftung. § !. Der Zweck der Stiftung ist, wissenschaftliche Arbeiten...Geschichte der Literaturen der romanischen Völker zu lördern ohne Rücksicht auf die Nationalität der Verfasser. II. Name und Sitz der Stiftung. ' §... | |
| Gustav Gröber - 1880 - 680 Seiten
...gemacht werden, zu welchem Ende nachstehendes Statut festgesetzt ist. I. /.weck der Stiftung. § i. Der Zweck der Stiftung ist, wissenschaftliche Arbeiten...Geschichte der Literaturen der romanischen Völker zu lördern ohne Rücksicht auf die Nationalität der Verfasser. II. Name und Sitz der Stiftung. § 2.... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1881 - 272 Seiten
...der Geber gemäss nutzbar gemacht werden, zu welchem Ende nachstehendes Statut festgesetzt ist. I. Zweck der Stiftung. §. 1. Der Zweck der Stiftung...Rücksicht auf die Nationalität der Verfasser. n. Narae und Sitz der Stiftung. gt Di« Stiftung trägt den Namen der Diez-Stiftuug und fährt in ihrem... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1881 - 268 Seiten
...der Geber gemäss nutzbar gemacht werden, zu welchem Ende nachstehendes Statut festgesetzt ist. I. Zweck der Stiftung. §. 1. Der Zweck der Stiftung...ohne Rücksicht auf die Nationalität der Verfasser. II. Name und Sitz der Stiftung. §. U2. Die Stiftung trägt den Namen der Diez-Stiftuug und führt... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1882 - 744 Seiten
...der Geber gemäss nutzbar gemacht werden, zu welchem Ende nachstehendes Statut festgesetzt ist. I. Zweck der Stiftung. §. 1. Der Zweck der Stiftung...fördern ohne Rücksicht auf die Nationalität der Ver- " fasser. U. Name und Sitz der Stiftung. §. 2. Die Stiftung trägt den Namen der Diez-Stiftu... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1882 - 328 Seiten
...der Geber gemäss nutzbar gemacht werden, zu -welchem Ende nachstehendes Statut festgesetzt ist. I. Zweck der Stiftung. §. 1. Der Zweck der Stiftung...oder der Geschichte der Literaturen der romanischen Völke r zu fördern ohne Rücksicht auf die Nationalität der Verfasser. H. Name und Sitz der Stiftung.... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1884 - 276 Seiten
...gemacht werden, zu welchem Ende nachstehendes Statut festgesetzt ist. I. Zweck der Stiftung. §. l . Der Zweck der Stiftung ist, wissenschaftliche Arbeiten...§. 3. Das Gapitalvermögen der Stiftung wird aus der* gesammelten Beiträgen und aus künftig eingehenden Zuwendungen gebildet, sofern über die Verwendung... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1885 - 814 Seiten
...der Geber gemäss nutzbar gemacht werden, zu welchem Ende nachstehendes Statut festgesetzt ist. I. Zweck der Stiftung. §. 1. Der Zweck der Stiftung...Siegel diese Bezeichnung. Sie hat ihren Sitz in Berlin. III. Vermögen der Stiftung. §. 3. Das Gapitalvermögen der Stiftung wird aus den gesammelten Beiträgen... | |
| |