| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1908 - 472 Seiten
...Vorschrift des § 6, Alinea 3 des Statuts Anwendung. Ist dieses Wahlrecht innerhalb eines von dem Kuratorium zu bestimmenden angemessenen Zeitraumes nicht ausgeübt worden, so ergänzt sich das letztere durch Kooperation aus der Zahl der in Berlin wohnenden Rechtsverständigen. Es müssen jedoch stets zwei... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1881 - 268 Seiten
...des §. 6, Alinea 3 des Statuts Anwendung. Ist dieses Wahlrecht innerhalb eines von dem Guratorium zu bestimmenden angemessenen Zeitraumes nicht ausgeübt worden, so ergänzt sich das Letztere durch Gooperation aus der Zahl der in Berlin wohnenden Rechtsverständigen. Es müssen jedoch stets zwei... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1882 - 744 Seiten
...Vorschrift des §. 6, Alinea 3 des Statuts Anwendung. Ist dieses Wahlrecht innerhalb eines von demGuratorium zu bestimmenden angemessenen Zeitraumes nicht ausgeübt worden, so ergänzt sich das Letztere durcli Gooperation aus der Zahl der in Berlin wohnenden Rechtsverständigen. Es müssen jedoch stets... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1884 - 276 Seiten
...des §. 6, Alinea 3 des Statuts Anwendung. Ist dieses Wahlrecht innerhalb eines von dem Curatorium zu bestimmenden angemessenen Zeitraumes nicht ausgeübt...weder der Akademie noch der Universität angehören. Ueber jeden Wahlact des Curatoriums wird eine notarielle Urkunde aufgenommen. §. 8. Das Curatorium... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1885 - 814 Seiten
...des §. 6, Alinea 3 des Statuts Anwendung. Ist dieses Wahlrecht innerhalb eines von dem Guratorium zu bestimmenden angemessenen Zeitraumes nicht ausgeübt...ergänzt sich das Letztere durch Cooperation aus der Zahl dei- in Berlin wohnenden Rechtsverständigen. Es müssen jedoch stets zwei Mitglieder im Guratorium... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1887 - 284 Seiten
...der in Berlin wohnenden Rechtsverständigen. Es müssen jedoch stets zwei Mitglieder im Guratorium sitzen, welche weder der Akademie noch der Universität angehören. Über jeden Wahlact des Guratoriums wird eine notarielle Urkunde aufgenommen. §. 8. Das Guratorium legitimirt sich als Vertreter... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1888 - 544 Seiten
...des §. 6, Alinea 3 des Statuts Anwendung. Ist dieses Wahlrecht innerhalb eines von dem Guratorium zu bestimmenden angemessenen Zeitraumes nicht ausgeübt...Rechtsverständigen. Es müssen jedoch stets zwei Mitglieder im Guratorium sitzen, welche weder der Akademie noch der Universität angehören. Über jeden Wahlact... | |
| Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin - 1896 - 190 Seiten
...Vorschrift des § 6 Alinea 3 des Statuts Anwendung. Ist dieses Wahlrecht innerhalb eines von dem Curatorium zu bestimmenden angemessenen Zeitraumes nicht ausgeübt worden, so ergänzt sich das Letztere durch Cooptation aus der Zahl der in Berlin wohnenden Rechtsverständigen. Es müssen jedoch stets zwei Mitglieder... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1898 - 416 Seiten
...Vorschrift des §. 6, Alinea 3 des Statuts Anwendung. Ist dieses Wahlrecht innerhalb eines von demCuratonum zu bestimmenden angemessenen Zeitraumes nicht ausgeübt...angehören. Über jeden Wahlact des Curatoriums wird eino notarielle Urkunde aufgenommen. §. 8. Das Curatorium legitimirt sich als Vertreter der Stiftung... | |
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