| 1822 - 736 Seiten
...erwerben und V evbindli с hkeiten eingehen, Eigenthum und andere dingliche Rechte an Bergwerken und Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt...Gerichtsstand ist bei dem Gerichte, in dessen Bezirk das Bergwerk liegt. § 96. — Hiermit ist die selbstständige kaufmännische Bewegungs und Handlungsfähigkeit... | |
| 1893 - 460 Seiten
...die Handelsgesellschaft unter ihrer Firma Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, Eigenthum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden kann uud ihren ordentlichen Gerichtsstand nicht bei dem Gerichte des Wohnsitzes der Gesellschafter... | |
| 1861 - 746 Seiten
...Eommanditgesellschaft kann unter ihrer Firma Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, Eigenthum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden. Weiter läßt sich als eine Sonderung des Vermögens der Gesellschaft von deni der Theilnehmer der... | |
| 1861 - 1418 Seiten
...Kommanditgesellschaft kann unter ihrer Firma Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, Eigenthum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt weiden. Weiter läßt sich als eine Sonderung des Vermögens der Gesellschaft von dem der Teilnehmer... | |
| 1868 - 456 Seiten
...juristische Personen im Sinne der Rechtstheorie Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, Eigenthum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen, und verklagt werden dürfen 159 15. Die Legitimation des Wechselinhabers zur Wechselklage kann auch durch eine, in einer... | |
| 1874 - 456 Seiten
...offenen Handelsgesellschaften noch besonders dadurch manifestire, daß diese unter ihrer Firma Eigenthum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden könnten. Werde nun ein bestehendes Handelsgeschäft sammt Firma durch Verkauf oder andere Arten der... | |
| 1866 - 408 Seiten
...juristische Personen im Sinne der Rech'tstheorie Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, Gigenthum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden dürfen. Allgem. Deutsche» Handelsgesetzbuch «rt. 85. ff. l50. ff. 207. ff. 250-270. 271. 272. »... | |
| Robert Hermann - 1858 - 112 Seiten
...Rechte und Pflichten, sie kann Eigenthum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben; sie kann vor Gericht klagen und verklagt werden. Ihr ordentlicher Gerichtsstand ist bei dem Handelsgerichte des Orts, wo sie ihre Niederlassung hat." — Der von der Redaetionseommission bearbeitete... | |
| Johann Caspar Bluntschli - 1860 - 678 Seiten
...Handelsgesellschaft kann unl<T ihrer Firma Recht erwerben und Verbindlichkeiten einsehen , Eigentlium und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden. 12. Code de commerce g. 20. La societc en nom collecliv est celle que contraclent deui personnes ou... | |
| Hermann Schulze-Delitzsch - 1862 - 288 Seiten
...8- 12. Der Verein kann unter seiner Firma Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen , Eigenthum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden. Sein ordentlicher Gerichtsstand ist bei dem Gericht , in dessen Bezirk er seinen Sitz hat. z. 13. Die... | |
| |