Almanach, Bände 55-56

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Verlag der Osterreichischen Akademie der Wissenschaften, 1905
Vols. for 1854-19 include section: Die feierliche Jahressitzung (called Die feierliche Sitzung, 1854-1914; Die statutenmässige Jahressitzung, 1915-21; published also separately, 1848-99)
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 9 - In der feierlichen Sitzung eröffnet der Präsident den versiegelten Zettel jener Abhandlung, welcher der Preis zuerkannt wurde, und verkündet den Namen des Verfassers. Die übrigen Zettel werden uneröffnet verbrannt, die Abhandlungen aber aufbewahrt, bis sie mit Berufung auf das Motto zurückverlangt werden.
Seite 350 - Es ist festzustellen, ob ein Bruchteil des Stickstoffes der im tierischen Körper umgesetzten Albuminate als freier Stickstoff in Gasform, sei es durch die Lunge, sei es durch die Haut ausgeschieden wird.
Seite 180 - Kuratorium, daß sie von dem Rechte des § 16, Alinea 3, Gebrauch mache. so ist die Masse der ferneren Verfügung der Akademie entzogen. Diese verfallenen Massen werden einem besonders zu verwaltenden Fonds der Stiftung zugeschrieben, dessen Zinsen zur Deckung der Druckkosten für die prämiierten Werke gleichzeitig mit der Zinsenmasse des Kapitalvermögens (§ 1 2) der Akademie zur Verfügung gestellt werden.
Seite 177 - Reisestipendium zu ertheilen, 4. die zur Ausführung einer rechtswissenschaftlichen Arbeit erforderlichen Geldmittel zu gewähren. Dem freien Ermessen der Akademie bleibt überlassen, ob sie die ihr zur Verfügung gestellte Zinsenmasse zu einem und demselben Unternehmen oder zu verschiedenen Zwecken (Nr. l — 4) verwenden will.
Seite 147 - Schlüsse des Jahres zu bestimmen, in welchem ihm der Preis zuerkannt worden ist. §. 7. Wenn unter den in Betracht kommenden Arbeiten sich keine nach §. 5 preiswürdige Arbeit befindet, hat über Antrag der im §. 3 bestimmten Commission die...
Seite 278 - Akademien der Wissenschaften zu München und Wien und der Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen...
Seite 118 - Eigentum derselben über." ,§ 60. Die wirklichen Mitglieder der Akademie dürfen an der Bewerbung um diese Preise nicht teilnehmen. " ,§61. Abhandlungen, welche den Preis nicht erhalten haben, der Veröffentlichung aber würdig sind, können auf den Wunsch des Verfassers von der Akademie veröffentlicht werden.
Seite 154 - Staatsrente und 4249 fl. 55 kr. in barem beläuft und nachdem der besagte bare Betrag von 4249 fl. 55 kr. dem sofortigen Beginne der Herausgabe eines Werkes des Erblassers gewidmet ist, hat die kaiserliche Akademie der Wissenschaften die Obligation der in Noten verzinslichen einheitlichen Staatsschuld Nr. 3579, dd IMärz imBetrage von 42.200 fl.ö.
Seite 314 - M. Steinschneider, Die europäischen Übersetzungen aus dem Arabischen bis Mitte des 17.
Seite 197 - Akademie der Wissenschaften in Wien zu. § 5. So lange der jährliche Reinertrag des Stiftungsvermögens die Summe von 500 Mark nicht erreicht hat, wird er zum Kapital geschlagen. Hat er 500 Mark erreicht, so soll alle zwei Jahre ein Stipendium von 1 000 Mark vergeben, der überschüssige Ertrag aus diesen zwei Jahren aber gleichfalls dem Stiftungskapital zugeführt werden.

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