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seinem Amte weichen. (2) Statt seiner wurde eingesetzt Johannes Wildenhein, bisheriger Pastor an der Friedrichsberger Kirche zu Schleswig. Aber die Propstei und das Pastorat zu Apenrade erhielt Arnkiel 1689 wieder und lebte bis 1713; worauf Dr. Christian Gottlieb Koch folgte, welcher schon seit 1700 im Pastorate und seit 1701 in der Propstei Arnkiel's Adjunct gewesen und sein Schwiegersohn war.

3. Die Propstei Gottorf wurde fortwährend von dem jedesmaligen Generalsuperintendenten verwaltet, hatte auch kein eigenes Consistorium, sondern stand unter dem Oberconsistorium. Die Kirchen Schwabstedt und Treya kamen zu der Propstei hinzu, imgleichen die Domcapitelskirchen, wie Kosel und Haddebye. Ueber andere Domcapitelskirchen hatte bereits früher Gottorf die Episcopalhoheit gehabt, 3. B. Rabenkirchen, Nübel. Zu Nübel aber, welches zu der dem Könige zugetheilten Vogtei Berend gehörte, erlangte der König das Patronatrecht, welches erst 1711 gegen dasjenige der Kirche zu Langenhorn ausgetauscht wurde. Hier hatte früher der Thesaurarius des Capitels das Patronatrecht gehabt, welches darauf 1661 mit der Vogtei Langenhorn Herzoglich geworden war; die Episcopalhoheit hatte jedoch der König, und die Kirche gehörte zur Propstei Flensburg. Auf der kleinen Insel Arnis in der Schlei, zur DomkirchenVogtei Grodersbye gehörig, entstand eine neue Kirche. Diese Jnsel war den Cappeler Einwohnern zum Wohnsiße eingeräumt, welche zum Theil auszuwandern beschlossen, weil sie von Detlef Rumohr auf Röest 1666 hart bedrückt wurden. Darauf leisteten 64 ausgetretene Cappeler am 11. Mai 1667 dem Herzoge den Unterthaneneid und bauten sich auf Arnis an, nachdem sie von dem Landesherrn einen speciellen Freiheitsbrief erhalten hatten. Anfangs hielt man Gottesdienst in einem Privathause, und der Cappeler Prediger nahm sich der Ausgewanderten an, bis ihm dieses von dem Gutsherrn auf Röest verboten ward. Mit dem Kirchenbau scheint man 1668 den Anfang gemacht zu haben, im folgenden Jahre wurde zur Fortsetzung desselben eine Collecte erlaubt, und 1673 kam endlich die Kirche zu Stande. Der erste Prediger daselbst wurde 1669 angestellt.

Die Domkirche in Schleswig wollte der Fürstliche General

(2) Bezügliche Documente sind in Fald's Staatsb. Mag. abgedruckt.

superintendent Niemann seiner Inspection unterziehen; allein der Pastor Martini behauptete sich bei seiner Exemption, und der Nachfolger Niemann's machte keine Ansprüche weiter. So blieb die Domkirche, wie es in einem Manuscript ausgedrückt wird, ein „separates corpus", und der Dompastor blieb Propst an seiner eigenen Kirche. Noch im Jahre 1704 hat der Pastor Stricker den Diaconus Israel Noodt „nach alter Gewohnheit bei dem niedern Altar“ introducirt; aber die Ordination hat der Generalsuperintendent Muhlius verrichtet.

In dem füdlichen Theile der Propstei Gottorf wurde 1693 eine neue Kirche gestiftet, nämlich zu Hohn. Es lag hier dicht vor Rendsburg die alte Kampener Kirche, bei welcher seit 1539 der Flecken Vindeshier entstanden war. (3) Als nun der König die Festung Rendsburg durch das Kronwerk an der Nordseite erweitern wollte, brachte er tauschweise vom Herzoge die Kampenkirche und den Fürstlichen Antheil von Vindeshier an sich. In der Kampenkirche wurde zum letzten Male Gottesdienst gehalten am 13. Sonntage nach Trinitatis 1691, darauf aber die Kirche abgebrochen. Der Gottesdienst zu Hohn wurde eröffnet am folgenden Sonntage für die Fürstlichen Unterthanen, und zwar zuerst in dem Hause des Hardesvogts, wohin die Kirchenornamente, als Altar, Kanzel, Taufbecken, Bänke u. s. w., gebracht waren. Dagegen die Königlichen Unterthanen des somit aufgelösten Kampen-Kirchspiels hatten ihren Gottesdienst vorläufig zu Fockbek, welchen ein Prediger zu Rendsburg besorgte, bis die Christ-Kirche im Rendsburger Neuwerk zu Stande kam, zu welcher dann die Königlichen Unterthanen gelegt wurden. Zu Hohn aber, woselbst sofort ein Kirchhof eingerichtet und dahin der Glockenthurm der Kamper Kirche versezt war, begruben die Fürstlichen Unterthanen ihre erste Leiche am 11. October 1691. Doch dauerte es bis 1693, bevor das Kirchgebäude in Hohn zu Stande fam.

Im westlichen Theile der Propstei in der Gegend von Husum richteten 1717 die Ueberschwemmungen große Verwüstungen an. Die Kirche zu Simonsberg kam außerhalb des Seedeichs zu liegen. Beide Pastorate an derselben für die Simonsberger und Padelecker Gemeine, welche sich gemeinschaftlich dieser Kirche bedienten, gingen verloren. Zuletzt hatte indessen M. Johannes Cröchel seit 1711

(3) Jensen, Kirchl. Statist. S. 1238.

beide Dienste verwaltet mit Hülfe eines ordinirten Küsters Gottlieb Tornau, der 1717 Cantor zu Husum wurde. Auch M. Cröchel zog nach Husum und lebte als wohlhabender Mann von seinem Ver= mögen bis 1723. Die übrig gebliebene Gemeinde konnte fortan nur einen Prädicanten halten, und die Amtsgeschäfte wurden durch einen benachbarten Prediger verrichtet.

4. Die Kirchen auf Nordstrand und Pellworm mit den zugehörigen Halligen hatten noch bis 1664 einen besonderen KirchenInspector in der Person des Pastors Johannes Heimreich zu Pellworm. Als derselbe aber den 3. November 1664 mit Tode abging, wurde die Inspection über diese Kirchen dem Generalsuperintendenten übertragen. Es waren nämlich die beiden Kirchen auf Pellworm, wie die auf Hooge, Oland, Gröde, Nordmarsch. Dazu war 1663 eine Kirche oder Kapelle auf Langenes gekommen, wo man auch seit diesem Jahre einen Prädicanten hielt. Aber seit 1668 wurde den Langenessern erlaubt, „einen ordinirten Prediger zu vociren, doch ist dem Pastoren auf Oland seine vorige Gerechtigkeit daselbst vorbehalten worden". Auf Oland wurde die alte hölzerne und verfallene Kirche 1709 abgebrochen, und eine neue von Brandmauer erbaut. Auf Nordmarsch war schon 1684 die Kirche neu erbaut. Die Kirchen auf diesen Halligen, so wie auf Nordstrandisch Moor litten sehr durch die Wasserfluthen, besonders 1717. In diesem Jahre gingen namentlich auf Nordstrandisch Moor Kanzel, Altar, Stühle und Fenster der Kirche verloren. Ueber die Kirche zu Odenbüll auf Nordstrand und über die auf dem Moor hatten die Niederländer, welche die Wiederbedeichung von Nordstrand übernehmen wollten, freilich 1652 das Patronatrecht erlangt, aber es blieben doch diese Kirchen unter der Aufsicht des Generalsuperintendenten. Dasselbe war der Fall bei der Kirche auf Helgoland, welche 1686 neu erbaut und 1707 mit einem Thurme 20 Faden hoch versehen wurde.

Unter der unmittelbaren Aufsicht des Generalsuperintendenten stand gleichfalls die Kirche zu Friedrichstadt, welche im Jahre 1672, wie wir früher gesehen haben, nachdem sie nur reichlich zwanzig Jahre gestanden hatte, fast ganz von Neuem wieder aufgeführt werden mußte. Das Kirchencollegium daselbst, aus dem Prediger und zehn der angesehensten Gemeindeglieder bestehend, wurde 1664 errichtet.

5. Husum blieb mit seinem eigenen Stadtconsistorium für sich, und die Pastoren fungirten als Kirchen- und Schul-Inspectoren. Die Kirche ward 1669 vom Blize getroffen, der in den ansehnlichen 335 Fuß hohen Thurm schlug. Die ganze Spitze von 95 Fuß mußte abgenommen werden, und wurde nicht wieder aufgerichtet. Man begnügte sich damit, über dem Gitterwerk des Thurmes, der noch eine Höhe von 240 Fuß behielt, ein Verdeck anzubringen.

6. Die Propstei Eiderstedt bestand fort, und die Prediger behielten hier das Vorrecht, ihren Propsten zu wählen. Nach dem 1676 den 22. November erfolgten Tode des M. Andreas Connerus, Pastor zu Garding, der seit 1653 Propst gewesen war, verwalteten einstweilen, während die Fürstlichen Lande vom Könige sequestrirt waren, die beiden Senioren im Oster- und Westertheile der Landschaft die Propsteigeschäfte. Endlich wurde am 19. August 1680 wiederum zur Propstenwahl geschritten, die auf M. Bernhard Oldermann, Pastor zu Koßenbüll, fiel, welcher aber schon am 9. December des folgenden Jahres verstarb. Darauf ward 1682 den 7. Februar der Pastor zu Tönning Dr. Nicolaus Alardus zum Propsten erwählt, legte aber die Propstei 1686 nieder, da er als Königlicher Generalsuperintendent nach Oldenburg ging. Es war dies während des abermaligen Sequesters, und von König Christian V. wurde zu dessen Nachfolger im Pastorat und in der Propstei 1686 Achatius Majus „ernannt“, welcher bisher Hofprediger zu Heidelberg gewesen Er blieb auch im Amte, nachdem das Sequester 1689 den 12. Juli aufgehört hatte, und starb 1698 am 14. Mai. Darauf waren Pröpste Dieterich Andreä zu Welt 1698-1700; Nicolaus Laurentius zu S. Peter 1700-1708; und M. Wilhelm Beselin zu Bollerwiek seit dem 12. April 1708. Als 1713 der König das Land in Besit nahm, welches Gottorfisch war, legte Beselin die Propstei nieder, behielt indessen sein Pastorat. Der König übertrug nun seinem Generalsuperintendenten Dassovius die Propstei in Eiderstedt, welche derselbe bis an seinen Tod 1721 verwaltet hat.

war.

Tönning litt besonders viel in diesem Zeitraume, nachdem es seit 1644 zu einer Festung gemacht worden war. Dasselbe hielt 1660 eine Blockade aus, ward 1675 dem Könige übergeben, der die Werke schleifen ließ. Der Blizz schlug 1686 in die Thurmspiße ein, welche bis auf das Gitterwerk abgesägt werden mußte, aber schon im folgenden Jahre wieder errichtet ward. Als 1692 der Herzog

die Festungswerke wieder hatte herstellen lassen, wurde 1694 auch der Anfang gemacht mit dem Bau einer Garnisonskirche, welche 1699 von dem Generalsuperintendenten Muhlius eingeweiht ward und zwei Prediger erhielt, einen Pastor und einen Compastor. Die Kirche wurde die Sophien-Kirche genannt. Sie litt aber im Jahre 1700 während des Bombardements sehr. Dasselbe war der Fall mit der Stadtkirche, deren Thurm bis auf das Mauerwerk niedergeschossen ward; Kanzel, Altar, Boden und Stühle wurden zerschmettert. Erst 1703 war die Kirche so weit hergestellt, daß am 31. October eine Wiedereinweihung statthaben konnte. Nachdem die Festung, in welche Steenbock 1713 sich hineinwarf, am 7. Februar 1714 sich ergeben hatte und darauf die Festungswerke abgetragen wurden, war die Garnisonskirche, die auch nach 1714 keine Prediger mehr hatte, überflüssig und ward in der Folge abgetragen. Zu Garding warf der Sturm am 16. November 1660 den Thurm über die Kirche, welche dadurch großen Schaden litt. Es dauerte bis 1752, che wieder eine Thurmspite errichtet ward. Zu Tating wurde 1694 die Thurmspite ebenfalls durch einen Sturm niedergeworfen und 1699 wieder aufgerichtet.

7. Von Fehmern ist in diesem Zeitraume nichts Besonderes zu berichten.

Was die Herzoglichen Kirchen in Holstein anbelangt, so bestand hier unverändert

8. die Propstei Norder-Dithmarschen, und zwar in zunehmender Unabhängigkeit von den Generalsuperintendenten. Es war hier der Propst nicht allein Special-, sondern auch General-Visitator, so daß bloß zuweilen auf besonderen Befehl der Landesherrschaft von einem Generalsuperintendenten Kirchenvisitation gehalten ward. (4) Bei vacanter Propstei präsentirte die Landschaft dem Landesherrn aus ihrem Ministerio drei Glieder, von welchen nach eingezogenem Berichte des geistlichen Ministeriums daselbst einer ernannt ward. Die dortigen Pröpste waren in dieser Periode folgende: Peter Ludenius, Pastor zu Weddingstedt, Propst seit 1630, gest. am 17. Juni 1677; M. Hinrich Fischer, zu Lunden, seit dem 7. August 1667, gest. den 26. December 1679; M. Johann Krüger, zu Heide, seit dem 3. März 1680, gest. 1681; Samuel Schulz, zu Heide, wurde

(4) Bolten, Dithmars. Gesch. IV, 397.

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