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bescheret, unter welcherem fürstlichen und väterlichen Schuß und Schirm wir bei Friede und daneben bei Deinem seligmachenden Wort, rein und unverfälscht in diesem Lande geprediget, gegen mancherlei ges fährliche und hochschädliche attentationes, Praktiken und Anschläge des leidigen Teufels unverhindert erhalten sind u. s. w.“ Wohin diese Worte zielten, ist leicht zu verstehen. Ohne Zweifel würden Viele sich lauter und stärker geäußert haben, wenn nicht das fürstliche Mandat dagewesen wäre. So ward vor der Hand Ruhe geschafft.

Wie ernst übrigens die Sache war, erkennt man daraus, daß die Norder-Dithmarscher, als zu Lunden am 9. September 1616 die Huldigung für den neuen Herzog Friederich vor sich gehen sollte, sich vorher eine beruhigende Erklärung darüber erbaten, daß sie bei der reinen, unverfälschten lutherischen Confession gelassen werden möchten; und die Zusicherung wurde ihnen ertheilt. Der Wortführer der Dithmarscher vor dem Herzoge Friederich, der zur Huldigung selber erschien, war der alte Peter Nanne, der dabei eine Rede hielt, die ihm bei seinen Landsleuten großen Ruhm erwarb, indem er sich freimüthig auf die Landesrechte berief, und dabei als ersten Punkt der Landesherrlichen Zusagen hervorhob, daß sie bei der reinen unverfälschten · Confession gelassen werden sollten (14).

Zum Schlusse (15) wollen wir noch kurz erwähnen, daß man nicht allein in dem Fürstlichen Antheile der Herzogthümer Noth hatte mit dem sogenannten Krypto-Calvinismus, sondern auch im Königreiche Dänemark, wo diese Richtung damals weit verbreitet war. In demselben Jahre, da Dr. Philipp Cäsar von Gottorf sich entfernen mußte, wurde der Bischof von Odensee wegen des Calvinismus angeklagt und abgesetzt. Dieses berührt uns aber hier insofern, als seiner Aufsicht auch die Kirchen auf Alsen und Aerröe untergeben waren. Es war M. Johannes Canutsius (Hans Knudsen), der diesem Amte seit 1606 vorstand. Man wurde aber 1614 darauf aufmerksam, wie er nicht allein in Predigten sich unbedacht

(14) Der Inhalt dieser Rede ist näher angegeben von Neocorus in der Chronit, S. 415-416. Es wird dabei erzählt, daß der Herzog eben zuvor die Predigt von M. Philipp Fabricius gehört habe, welche veel van dem Amte der Overichkeit unnd schuldigen Denste der Underdahnen“ enthielt.

(15) Bei diesem Capitel ist im Allgemeinen zu vergleichen: Matthiä, Beschreibung der Kirchenverfassung in den Herzogthümern Schlesw. u. Holst. 2 Thle. Flensburg 1778 u. 1786.

Michelsen, Kirchengeschichte Schleswig-Holsteins. III.

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sam äußerte, sondern auch auf seinen Visitationsreisen den Predigern die Schriften Calvins empfahl, ja, in Disputationen mit denselben Calvinische Lehrsäge verfochten und die Prediger verwirrt hatte. Er wurde zum 13. September 1615 nach Kolding vor eine Synode geladen, die aus Reichsräthen und den Bischöfen gebildet werden sollte, aber erst im folgenden Jahre in Kopenhagen zu Stande kam, wo er am 26. Mai verhört ward, und das Urtheil der Absetzung am 3. Juni erfolgte. Er wollte nicht leugnen, daß er mit Luther in der Abendmahlslehre nicht übereinstimme. Es wurde ihm aber auch der Vorwurf gemacht, daß er den ihm untergebenen Predigern nicht Luthers und Melanchthons Schriften empfohlen, und daß er wider das Kniebeugen bei dem Namen Jesu sich geäußert habe, und letzteres namentlich auf einer Visitation, als ein Prediger seine Kinder dazu ermahnte. Nach seiner Absetzung lebte er mehrere Jahre in seinem Geburtsorte Weile in Jütland, ist aber im Jahre 1629 zu Franeker in den Niederlanden gestorben, wohin er seine Söhne auf die reformirte Universität gebracht hatte.

Urkundliche Beilagen.

1.

Uebereinkunft des päpstlichen Legaten Raimund und dessen Subdelegaten Dr. Johannes Speglin mit dem Herzoge Friederich I. zu Gottorf wegen einer großen Ablaßverkündigung in dem Herzoglichen Lande, um zu den Kosten des Krieges gegen die Türken beizutragen. 1501, Novbr. 30.

vor

Wii Johannes Speglin Doctor in der Hilligen schrift, Abbet to Alterippe Cisterciensis Ordens vnde des Erwerdigesten in got vaders vnde Heren, Hern Raymundi des titels Sancte Marie Noue presters Cardinalis vnßes Hilligesten vaders des Paweses a Latere Legaten ouer dudesche lant, Dennemargken, Sweden, Norwegen, Freßlant vnde Prüffen Subdelegate Don witlich openbare bekennen vnde betugen In vnde myt desseme vnseme openen breue alleswemen, So als vns denn mitsampt vnßen Commissarien vnde Deneren, de Hochgeborne Furste vnde Here, Here Frederich Erffgenhame to Norwegen, Hertog to Sleßwigk ock Hertog to Holsten Stormarn vnde der Ditmerschen, Greue to Oldemborg vnde Delmenhorst. Sodan gulden jare gnade vnde afflat von vnßem Hilligesten vader deme Pawese Inholde Pawestlicher Bullen, derhaluen jegen den Vigent Cristi vnde vnses gelouen den Türchen vthgegangen, deme Pewestlichen stole to Rome to gehorsame, eren vnde wolgefalle in synen furstlichen gnaden landen, steden vnde gebeden, Nomelichen bynnen Sleßwigk, Hadersleue, Hußum, tom Kyle, to Izeho, Tundern, Eyderstede vnde Strantt vnde nergen anders in syner gnade landen to vorkündigende, dat crüce vptorichtende in ehner islichen vorben. stede vnde lande eyn, ehne Dreslotige kysten, darvan syne fürstliche gnade van islicher kisten eynen slotell by sik in vorwaringe hebben schall, to förende, van allen vnde islichen saken, articulen vnde faculteten inholde vnde vermoge dersuluen Bewestlichen Bullen, alle gelt so derhaluen fallende werdet, van vns, vnßen Commissarien, bichtehöereren vnde deneren darhen in to vorwißende vnde intoleggende, vnde myt vnde by allen anderen,

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