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damit die Alten und Kranken nach Flensburg zu schaffen. Damit hatte also dies Kloster ein Ende. Die Bürgerschaft legte freilich, was die Kirche betraf, Protest ein, weil sie innerhalb der Stadt-Freiheit läge und eine Pfarrkirche sei. Als die Tonderschen Brüder 1530 nach Flensburg zogen, muß das dortige Kloster noch in seinem Bestande gewesen sein. Die Reformation hatte freilich in Flensburg schon 1526 den Sieg davongetragen, aber man ließ die Mönche noch in Ruhe. 1530 schenkte der König das Kloster an seinen Hofbeamten Magnus Gjöe, aber dieser mußte es noch selbigen Jahres wieder abtreten, wofür er das Graubrüderkloster zu Randers erhielt, und 1530, Mittwoch nach Cantate, schenkte Friederich I. der Stadt das Kloster mit Kirche, Kirchhof und allem Zubehör zu ihrem Nußen, und behielt sich nur den Baumhof des Klosters vor (der indessen auch 1566 halb dem Kloster, halb der Schule geschenkt ward). Die Kirche und der Umgang sollten so eingerichtet werden, daß darin arme ehrliche Leute wohnen könnten. Noch aber kam die Einrichtung des Klosters zu diesem Zwecke nicht zu Stande. Die Mönche waren noch im Kloster verblieben. Und solches darum“, sagt Jonas Hoyer, weil die papistische Religion in den Herzen vieler von den vornehmsten Bürgern noch nicht erkaltet war". Da begab es sich aber, daß auf einer Hochzeit zwei junge Leute sich verunwilligten, und einer dem andern ein Messer in den Leib stieß, so daß er starb. Der Thäter entkam ins Kloster. Die Verwandten des Entleibten, so von den Festersen, als dem vornehmsten Geschlechte waren“, begehrten die Auslieferung, welche die Mönche verweigerten. „Nachdem aber dieser Troß ihnen geschahe, ist der gemeine Mann zugefallen und hat das Kloster mit Gewalt eingenommen, die Mönche herausgejaget und es dahin gewandt, dazu es von Königl. Maht. gnädigst ist verordnet worden. Und hat man, weil sie Bettler oder Baarfüßer - Mönche waren, überflüßig viele Victualien und allerley Getränke bei ihnen gefunden". Es mag dies etwa in die Zeit um 1536, vielleicht auch noch später fallen. Einer der Mönche, Broder Lütke Naamann, der anfangs im Kloster zu Tondern gewesen zu sein scheint, erbte von seinen 1549 verstorbenen Aeltern, die viele Landgüter in Langenhorn, wo sie auf Loheide eine Zeitlang gewohnt, und anderswo besaßen, sich zuletzt nach Flensburg begeben hatten, ein beträchtliches Vermögen. Er hätte nun gerne ein neues Kloster aufgerichtet, was ihm

aber nicht gestattet wart, daher er denn zu einer Schule die Mittel hergab, welche 1566 zu Stande kam im Kloster oder vielmehr neben demselben, wovon unten weiter die Rede sein wird. Er hat dort auch noch bis Ende des Jahres 1574 gelebt, festhaltend an seinem alten Glauben, ist auf sein eigen Begehren auf dem Klosterkirchhof vor seiner Thür begraben, 77 Jahre alt. Inzwischen hatte

Christian III. 1551 in der Kirche des heiligen Geistes ein Armenhaus oder Gasthaus gestiftet und dazu alle Güter und Einkünfte der alten Heiligengeist-Stiftung, des S. Jürgenshauses, des Kalandes und der Marianer gelegt, auch das Graue Kloster mit seinem Gebäude. Die Vorsteher sollten den Klosterkirchhof aufs Baldigste reinigen und zum Begräbnißplaß der Verstorbenen einrichten lassen. Es ward 1563 dies 1551 fundirte Armenstift nach dem ehemaligen Kloster verseßt, die Heiligengeist-Kirche aber stand nun wüste, bis sie nachher zur dänischen Kirche bestimmt worden ist. Die Klosterkirche stand noch, als 1563 das Hospital oder Gasthaus nach dem Kloster verlegt ward, sie wird aber sehr verfallen gewesen sein, denn Reinhusen sagt in seinem Manuscript: „,1579 den 6 Mart. Fredages im Bastelavende fel de Closter Kercke tho Flensborch dal". Damit stimmt auch Jonas Hohers Nachricht über die im Kløster begraben gewesene Markgräfin Sophie von Brandenburg (sie lag in einer sonderlichen Capelle, die an das Kloster angebaut war, nach dem Norden, und ihre Leichenstein hatte diese Inschrift: Anno 1248, 3 Novembris obiit domina Sophia Marchionissa de Brandenborch, filia quondam Regis Woldemari II. hic sepulta cum prole sua de novo edita):,,Als aber das Gebäude Ao. 1579, den 5. Martii, heruntergefallen, hat der Herr Stadthalter Hinrich Rantzow ihre Gebeine aufgraben und weil die Stätte wüste nach S. Nicolai firche vor dem Altar transferiret und wieder bestätigen lassen. Ihre und ihres Kindes gar zarte Gebeine sind beteinander als wenn sie in einem Sarg zusammengelegen gefunden worden. Zu ihrem Haupt hat sie eine wächserne Krone gehabt, so doch mehrentheils verweset". Helduader, der um 1620 schrieb, sagt: „vor kerzen Jahren da das Kloster zerstöret“, sei die schöne Kirche heruntergerissen, zu den Zeiten des Statthalters Hinrich Ranzau

und auch dies stimmt mit obigen Nachrichten überein. Die eisernen Klammern an der Nordseite des jezigen Klostergebäudes zeigen die Jahreszahl 1638, wo also wohl ein Neubau Statt gefunden hat.

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Doch scheinen die Grundmauern alt. — In Husum wurden die Bettelmönche 1528 vertrieben, und demnächst schenkte Herzog Christian dem S. Jürgens-Hospital die Gebäude des Grauen Klosters, welche abgebrochen, und auf dem S. Jürgens-Kirchhofe in der Stadt davon Armenhaus und Capelle erbaut wurden. Auf dem Plaze, wo das Kloster gestanden hatte, wurde nachher 1573 das Schloß erbaut (28). Das Kloster zu Kiel (29) schenkte Friederich I. 1530 der Stadt Donnerstags nach Dionysii, also im October, nachdem er kurz zuvor Montags nach Francisci (Francisci-Tag ist der 4. October, Dionysii der 9.) dem Guardian und anderen grauen Brüdern in Kiel kund gethan: dat jy juw alles juwes predigendes afdon un entholden, ock henfürder schlichts, noch binnen efte buten Klosters kein Missen celebreren, edder andre Cerimonien, dar gh dat Volc süs lang mede verföret hebben, gebrucken". Sie sollten an Bürgermeister und Rath alle Kleinodien und alles Hausgeräth überantworten und weiteren Bescheid erwarten. 1531 Montags nach Palmarum schrieb er an den Magistrat, derselbe möge die noch vorhandenen Mönche, acht an der Zahl,,,welcke byna alle ser krank, ock tom Dele lam un blind, un tom Dele mit schwerem Older beladen wesen scölen, so dat se sick gar weinig behelpen un etliche van en weder gan effte stan könen", im Kloster behalten und Zeitlebens mit Kost und Kleidung versorgen. Wäre es dem Magistrat nicht gelegen, daß dies im Kloster geschähe, so möchte ihnen außerhalb des Klosters eine passende Wohnung und Versorgung angewiesen, es solle ihnen aber bedeutet werden, „dat se sick dermaten schicken, dat se twischen dem Adel un Börgern edder ock sünst mit alle, gar keen Upror,. Wedderwillen edder Twitracht erwecken".

Nicht lange nachher wurden die Armen aus dem HeiligengeistHause, das in der Nähe der Holstenbrücke gestanden hatte und verfallen war, nach dem Marien-Kloster gebracht. Ferner wurden dahin die Armen aus dem verfallenen Gasthause in der Holstenstraße 1555 versetzt, und ihnen ein Gebäude eingeräumt, so wandages bi der Mönke tiden dat Gasthus genömet worden“. 1562 wurde wegen dieser beiden Stiftungen eine Ordnung getroffen. Beide sollten von einander geschieden sein, die Mönchenkirche aber beiden

(28) Beccau, Geschichte von Husum (Schleswig 1854), S. 182 ff.

(29) S. betreffende Urkunden bei Westphalen, Mon. Ined. IV, p. 3359 ff. 3388 ff.

gemeinsam. Diese Kirche, welche damals restituirt, erneuert und stattlich gebauet war, sollte „hernachmals tho aller Tidt der hilligen Dryfaldicheit tho sondere Loff, Pryse und Ehren des hilligen Geistes Kerke heten" und darin jeden Montag um 8 Uhr gepredigt werden. Vielleicht ist auch damals erst die Versetzung der Heiligengeist-Stiftung nach dem Kloster geschehen. 1598 stürzte das Kloster und die Kirche großentheils ein, ward aber im folgenden Jahre wieder reparirt und 1601 eine Collecte in der ganzen Stadt gesammelt, 1632 auch ein eigener Prediger bei dieser Kirche angestellt. Als in der Folge 1665 die Klostergebäude für die Universität eingeräumt wurden, verlegte man die Armenstiftungen nach dem Küterthor, wo sie blieben, bis sie endlich 1822 mit den übrigen Armenstiftungen zu dem neuen Stadtkloster vereinigt und nach der S. Jürgens-Kirche hinaus verlegt wurden. Die Universität blieb aber in dem ehemaligen Kloster, bis 1767 ein neues akademisches Gebäude beim Schlosse erbaut und am 1. October 1768 eingeweiht wurde. Die alte Marien-, nachher Heiligen-Geist-Kirche war inzwischen Universitätsfirche (templum academicum) gewesen. Das Franciscaner= Kloster zu Lunden in Dithmarschen, dessen wir oben schon gedacht haben, bestand bis 1532. Damals wurde am Sonntage Quasimodogeniti den Mönchen das Messelesen verboten, das Predigen noch erlaubt, aber auch dieses am Tage Allerheiligen ihnen untersagt, und ihnen der Befehl ertheilt, das Kloster zu verlassen. Die Klosterkirche ward noch einige Jahre benutzt, um bisweilen darin Predigten zu halten; 1539 aber wurde sie mit sämmtlichen Kloster= gebäuden abgebrochen, und die Materialien zur Verbesserung des Hammhauses verwendet.

Man sieht aus allen diesen Nachrichten, daß gerade gegen die Bettelklöster im Ganzen wenig Schonsamkeit bewiesen ward, und die Bewohner derselben mögen viel dabei verschuldet haben, sowohl durch ihre vorige Lebensweise, wodurch sie in der Achtung sehr gesunken waren, als auch vielleicht durch ihr Verhalten beim Beginn der Reformation, welcher sie sich wohl oft mit einem gewissen unverschämten Trog widersetten. Die Dominicaner waren ja ohnehin die Kezermeister und mußten sich sehr dazu aufgefordert fühlen, der von ihnen sogenannten Lutherischen Ketzerei sich entgegenzustellen; ohnehin sahen sowohl sie als die Franciscaner in der Reformation ihren augenscheinlichen Untergang. Wir erblicken daher diese beiden

einander sonst so feindseligen Orden auch verbündet in Dithmarschen, als es galt, Heinrich von Zütphen vom Leben zum Tode zu bringen.

Mit den armen Nonnen dieser Orden, deren übrigens nicht viele waren, mag man doch mehr Mitleiden gehabt haben. Die zu Neustadt im Annen Kloster wird man gelassen haben, bis sie ausstarben. In Plön bestand das Schwesternkloster noch 1542; die Matersch schien damals ihres Amts überdrüssig. Es war schon um 1523 dem Kloster gestattet worden, sich nach Neumünster überzusiedeln. Zu Neumünster finden wir es 1560 aber in Auflösung begriffen. Die Matersch war eben so häufig auf der Mühle als im Kloster; die Schwestern fingen an das Kloster zu verlassen.

Im Zusammenhange mit den vorstehenden Angaben über die bei der Reformation erfolgte Verwendung der Heiligengeisthäuser, der S. Jürgens-Hospitäler und Bettelklöster in den Städten für die Armen und Kranken ist hervorzuheben, daß diese neu eingerichteten Anstalten, die zum Theil reicher dotirt wurden, eine zeitge= mäße Einrichtung und Ordnung erhielten. Im Großen und Ganzen ist jedoch in Ansehung der Armenpflege mit Recht gesagt worden, daß unsere lutherische Kirche die Fürsorge für Arme und Kranke gleichsam als ein Vermächtniß ihrer Vorgängerin erhalten habe (30). Es waren der Stiftungen zum Besten der Armen nicht wenige vorhanden, welche erhalten blieben, ihr eigenes Vermögen und bestimmte Einkünfte hatten, die zum Theil vermehrt wurden. Es wurde noch lange nach der Reformation auch das Betteln für wirklich Hülfsbedürftige speciell gestattet, und die Ausschreibung von Armengeldern über die Commüne kommt noch während des siebenzehnten Jahrhunderts selten vor. Es ist erst in neueren Zeiten durch ausführliche Anordnungen diese Angelegenheit gesetzlich näher bestimmt worden (31). Dabei sind jedoch die Anstalten zur Versorgung der Armen immer noch mehr oder minder kirchliche Institute geblieben, so daß dieselben unter der Oberaufsicht der geistlichen Vorgesezten standen, und die Prediger jedes Orts fortwährend an der Verwaltung des Armenwesens einen wesentlichen Antheil nahmen. Dabei wurden jedoch für die Armenpflege Armenvorsteher und eigene Armenpfleger

(30) Lau, Reformationsgesch., S. 489.

(81) Vgl. Fald, Handb. d. S. H. R., S. 734 ff; Callisen, Anleitung mit den Landesherrlichen Kirchenverordnungen bekannt zu werden. Ausg, 2, 3. 226 ff.

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