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purpora

purporatus

purporarius

purporeus

Sie erstrecken sich auch auf Eigennamen, besonders römischer Kaiser, wobei eine deutliche Unterscheidung des Federzugs sichtbar ist, wenn dem Appellativum das Attribut Ceser oder imperator beigesezt ist, z. B. S. 28:

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Auf S. 30 werden italienische Städtenamen mit Unterscheidung ihrer Einwohner gegeben, z. B.:

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Mit diesen und andern zahlreichen Beispielen endigen die lacerae tabulae, welche jedenfalls ein merkwürdiges Zeugniß für das Streben und für den Zug der semitischen Sprache und Schrift vom Orient nach dem Occident und für die Befähigung der syrischen Charaktere zum graphischen Ausdruck auch occidentalischer Sprachen sind. Jede weitere Erläuterung der Abbreviaturen fehlt aber, namentlich auch die Untersuchung, ob sie Abbreviaturen der Sprache sind, welche die varia fex hominum oder welche die legati aulici, qui Gothi erant, sprachen, oder der beigefügten lateis nischen Ueberseßung entsprechend lateinische oder lombardische Abbreviaturen. Doch scheint leßteres der Fall zu sein. Denn troß der oft vorkommenden ungleichen und vernachlässigten Zeichnung eines und desselben Charakters an verschiedenen Stellen, wie z. B. die dreifache Bezeichnung für Domitianus S. 28 untereinander abweichend ist, lassen sich die den Anfangsbuchstaben der lateinischen Wörter entsprechenden syrischen Buchstaben nicht verkennen, wie denn in allen drei Abbreviaturen des Domitianus das syrische Dolath, wenn es auch schon ganz dem currentschriftlichen Daleth, , gleichkommt, auf den ersten Blick erkannt wird.

Gewiß würde es der Mühe lohnen, wenn das sehr interessante Werk des Vulcanius einer gründlichern und bessern Untersuchung unterzogen würde, als sie hier möglich ist. Schon für die Geschichte der Stenographie ist Vulcanius eine wichtige Erscheinung. Viele Charaktere seiner lacerae tabulae find den von Stolze aufgezeichneten Charakteren der römischen Stenographie bis zur Gleichheit ähnlich, und eine Vergleichung dieser verschiedenen Charaktere wird einen starken Syriasmus der römischen Stenographie darlegen. Dennoch hat nicht einmal Gabelsberger in seiner trefflichen Ges schichte der Stenographie, a. a. D., S. 22–98, und kein stenographischer Schriftsteller vor und nach ihm des wackern Vulcanius gedacht. Das überaus seltene und erst neuerlich von Pott,,,Zigeu ner", I, 3, jedoch auch nur in Beziehung auf die bei Vulcanius befindlichen Zigeuner- und Gaunervocabeln in Erinnerung gebrachte Buch befindet sich auf der königlichen Universitätsbibliothek zu Halle und regt den lebhaften Wunsch an, daß ein berufener

Gelehrter eine neue Ausgabe desselben baldmöglichst veranstalten möge. 1)

Siebzightes Rapitel.

7. Die Inschrift im Stephansdom zu Wien.

Gerade hier bei Vulcanius mag die nicht leicht anders gebotene Gelegenheit benußt werden, des besonders in Norddeutschland verbreiteten Irrthums zu erwähnen, daß nämlich im Stephansdom zu Wien eine Inschrift auf Stein sich befinde, welche althebräische Münzschriftbuchstaben, nach andern Versionen sogar Currentschriftbuchstaben enthalte. Dieser ganze Mythus, bei welchem wie gewöhnlich Unwissenheit hinter Geheimthuerei sich versteckt, reducirt sich auf eine lateinische Grabschrift, welche man in Hormayr's, Wien", zweiter Jahrg., Bd. I (d. h. dem sechsten des ganzen Werks), Heft 1, beschrieben und in einem beigegebenen Kupferstich abgebildet findet. 2) In der angeführten Stelle ist E. 133 die Rede von der Eingangshalle neben der sogenannten Eugenischen oder Kreuzkapelle, dem Bischofshofe gegenüber. „An derjenigen Wand", heißt es,,,welche dem von außen Eintretenden

1) Nur ein Zufall brachte den Vulcanius in meine Hände. Es galt mir, die bei Pott, a. a. D., I, 6, erwähnten 57 (58) Gaunervocabeln zu prüfen, über deren Originalität Zweifel war., Nur erst durch Begünstigung des Hohen Cultusministeriums zu Berlin wurde mir von Halle der Vulcanius geschickt, bei dessen erstom Anblick der Syriasmus der Lombardischen Noten sogleich frappant in die Augen fiel. Das hallesche Gremplar hat stark durch Wurmfraß gelitten und dürfte kaum weiter auswärts verliehen werden können. Erst im März 1860 glückte es mix, selbst ein außerordentlich gut erhaltenes Exemplar des Vulcanius antiquarisch zu erwerben, nachdem ich mir vier Jahre vorher den Vulcanius selbst ganz copirt und die vielen Holzschnitte nach dem halleschen Eremplar durchgezeichnet hatte.

2) Ich verdanke diese Mittheilung, gleich manchen andern sehr schäßenswerthen, meinem geistreichen unermüdlichen Freunde, Hrn. Fidelis Chevalier in Wien, welcher bei seiner genauen Kenntniß und richtigen Auffassung der wiener Verhältnissse mich auch hier sofort belehren und mir die Abbildung des prachtvollen Portals, an dessen Seite sich die Inschrift befindet, zusenden konnte.

gerade gegenübersteht, bemerkt man eine seltsame Inschrift in Zei chen von Rudolf's eigener Erfindung, welche nach Johann Keyser's glücklicher Auslegung (bei Gerbert,,,Topographia", P. 1, Lib. III, p. 174) heißt: Hic est sepultus Dei gratia Dux Rudolphus fundator." Dies ist alles und commentirt genugsam die zweizeilige Inschrift, welche nach dem erwähnten Kupferstich hier mit· getheilt wird:

FUR #Q50 # X Ø 1 5 Ø D V Z 9 Q

PƠI ĐI TAO QH024X57d

Wenn nach verbürgter Autorität hier die bloße subjective Willkür in Form und Wahl der Buchstaben vorliegt, so findet man doch auch viele Aehnlichkeit in den einzelnen Charakteren mit den verschiedenen von Vulcanius, a. a. D., E. 43 und 44, dargestellten Alphabeten, welche er um die Mitte des 16. Jahrhunderts von Daniel Rogersius erhalten hat und welche sämmtlich dänischen und gothländischen Ursprungs sind, auch zum Theil mit den von Olaus Magnus in seiner Historia Gothorum Sueonumque", Lib. I, c. 7, dargestellten Alphabeten Uebereinstimmendes haben.

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Einundliebzigtes Kapitel.

g) Die krummen Zeilen in der Currentschrift.

Die gerade und festgezogenen horizontalen und verticalen Grundzüge der hebräischen Quadratschrift, sowie die wennschon minder eckigen und charakteristischen Züge der deutschrabbinischen Schrift machen es zu einer fast natürlichen Nothwendigkeit, die Zeilen der Schrift in durchaus gerader Linie laufen zu lassen. Auch die Linien der Currentschrift, obwol die Züge derselben nichts weniger als steif und eckig sind und die Führung der beim Schreiben von rechts nach links durch Hand und Feder verdeckten Buchstaben in gerader Linie mindestens für den Ungeübten schwierig

ist, werden in genauer gerader Richtung fortgeführt. Doch findet man zuweilen selbst in sauber und correct geschriebenen currentschriftlichen Documenten, besonders Briefen, daß die erste (bisweilen auch noch die zweite und dritte) Zeile zu Anfang des Briefes sich nach links auffallend abwärts neigt. Diese frummen Linien haben eine eigenthümliche Bedeutsamkeit und sind, um so mehr zu beachten, als sie in Gaunerbriefen stark ausgebeutet werden und selche Briefe in Untersuchungen gegen Gauner von großer Wichtigkeit sein können.

Die Talmudisten führen neununddreißig Hauptarbeiten (2, aboss, Väter) und eine Unzahl anderer aus diesen hergeleiteter und ihnen ähnlicher Arbeiten (77, toldoss, Kinder) auf, welche am Sabbat durchaus verboten sind und welche man im Talmud, Tractat Schabbat, Abschn. 7, Mischnah 2, aufgeführt findet. Unter den neununddreißig Aboß findet sich das Verbot, auch nur zwei Buchstaben zu schreiben oder zwei Buchstaben zu tilgen und zwei andere dafür zu schreiben. Das absolute Verbot des schriftlichen Verkehrs erstreckt sich auch auf die übrigen Festtage, unter benen C, pessach, Ostern (acht Tage), und 1, suckoss, Hüttenfest (neun Tage), zu den längsten Festen gehören. Die vellen strengen Feiertage beider Feste sind aber auf die zwei ersten und zwei lezten Tage beschränkt, sodaß die vier oder fünf mittlern Tage,, chol hammoëd, Halbfeiertage, Zwischenfeiertage, nur als halbe Feiertage gelten. Auch an diesen Halbfeiertagen soll man ohne dringende Noth keine Arbeiten verrichten, also auch nicht schreiben. Tritt jedoch eine dringende Nothwendigkeit, ein drohender Schade oder ein Zwang ein, so darf man in beschränkter Weise das Allernöthigste thun und auch Briefe schreiben. Doch pflegt man, zum Zeichen der Unfreiwilligkeit, die erste Zeile schief zu schreiben. Der Schulchan Aruch" gibt im ersten Buch Orach Chajim (545) sehr specielle Vorschriften in Bezug auf die verschiedenen Gelegenheiten zum Schreiben während des Chol Hammoëd. 1) Gebildete Juden pflegen die erste Zeile in

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1) H. G. F. Löwe erwähnt in seiner Uebersehung des Schulchan Aruch“

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