Jahrbuch für volkswirthschaft und statistik, Band 1H. Hübner, 1852 |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
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Beliebte Passagen
Seite 94 - Die Bundesglieder behalten sich vor, bei der ersten Zusammenkunft der Bundesversammlung in Frankfurt wegen des Handels und Verkehrs zwischen den verschiedenen Bundesstaaten, sowie wegen der Schiffahrt nach Anleitung der auf dem Congreß zu Wien angenommenen Grundsätze in Berathung zu treten.
Seite 72 - Sollte der Staat künftighin zu seiner Erhaltung oder zur Förderung des allgemeinen Besten in die Notwendigkeit kommen, zur Aufnahme eines neuen Darlehns zu schreiten, so kann solches nur mit Zuziehung und unter Mitgarantie der künftigen reichsständischen Versammlung geschehen.
Seite 82 - Keinem selbstständigen Preußischen Unterthan darf an dem Orte, wo er eine eigene Wohnung oder ein Unterkommen sich selbst zu verschaffen im Stande ist, der Aufenthalt verweigert oder durch lästige Bedingungen erschwert werden.
Seite 121 - Rübenzucker soll gegen den Eingangszoll vom ausländischen Zucker stets so viel niedriger gestellt werden, als nöthig ist, um der inländischen Fabrikation einen angemessenen Schutz zu gewähren , ohne zugleich die Konkurrenz des ausländischen Zuckers auf eine, die Einkünfte des Vereins oder das Interesse der Konsumenten gefährdende Weise zu beschränken, es...
Seite 94 - Waren die inländische Gewerbsamkeit zu schützen und dem Staate das Einkommen zu sichern, welches Handel und Luxus, ohne Erschwerung des Verkehrs, gewähren können.
Seite 121 - Zuckers auf eine, die Einkünfte des Vereins oder das Interesse der Konsumenten gefährdende Weise zu beschränken, es sollen jedoch...
Seite 121 - ... welcher in der, mit dem 1. September des nämlichen Jahres beginnenden zweijährigen Periode für den Centner der zur Zuckerbereitung bestimmten rohen Rüben zu entrichten ist. Gleichzeitig mit diesem Steuersatze werden auch die EingangsZollsätze für den ausländischen Zucker und Syrup bekannt gemacht und in Anwendung gebracht, daher solche aus der Reihe der übrigen, mit dem Kalenderjahre laufenden Sätze des Zolltarifs ausscheiden. ART.
Seite 99 - Januar 1876 von dem einen oder dem anderen der vertragenden Theile aufgekündigt wird, auf weitere zwölf Jahre und so fort von zwölf zu zwölf Jahren als verlängert angesehen werden.
Seite 69 - Teils der Gesamtschuld auf die von der Monarchie getrennten zwei Fünftel ihres Länderbestandes und ihrer Einnahmequellen, sondern trieb selbst das so geschmälerte Staatseinkommen fast zwei Jahre lang mit der schonungslosesten Strenge für eigene Rechnung ein, brandschatzte einzelne Provinzen mit unerschwinglichen Summen, belegte alles, was auch nur den Anschein von...
Seite 213 - Gesammtbevölkerung des Vereins , beziehungsweise besonderen Verbandes (Art. 12.) fallende Anlheil an jenem Ertrage ermittelt sein wird, soll dieser Antheil um drei Viertheile, jedoch was die Antheile an der Eingangs-Abgabe nebst Rübenzuckersteuer betrifft, um höchstens 20 Silbergroschen in einem Jahre für jeden Einwohner vermehrt, und die dadurch sich ergebende Geldsumme für Hannover vorabgenommen werden und dessen Antheil an den in die Gemeinschaft fallenden Abgaben bilden.