| Friedrich August Pischon - 1846 - 482 Seiten
...jeder Stand bis zur allgemeinen Kirchenuersammlung in Betress des Wormser Edicts sich so halten sollte, wie er es gegen Gott und Kaiserliche Majestät zu verantworten sich getraue; das heißt, es blieb Alles beim Alten. Unterdessen war ein großes Unheil über Deutschland gekommen,... | |
| Hartwig - 1846 - 688 Seiten
...wonach „jeder Stand in Sachen, die das Wormser Edikt betrafen, so leben, regieren und es halten solle, wie er es gegen Gott und Kaiserliche Majestät zu verantworten sich getraue ", zu Gunsten des Katholieismus auslegen wolle. — Ja, zwei Jahre darauf wurde unterm 20. Juli 1528... | |
| Georg Weber - 1861 - 974 Seiten
...denken sei, überließ es daher jedem Reichsstand, „sich in Ansehung des Wormfer Edicts zu halten, wie er es gegen Gott und kaiserliche Majestät zu verantworten sich getraue" und gestattete somit jedem Territorialherrn, in seinem Gebiet die kirchlichen Zustände nach eignem... | |
| Julius Hartmann - 1862 - 374 Seiten
...allgemeines Concil jeder Stand für sich also zu leben, zu regieren und zu halten berechtigt sein soll , wie er es gegen Gott und Kaiserliche Majestät zu verantworten sich getraue, den evangelischen Ständen Freiheit genug dazu ließ. Jn Anordnung des Gottesdienstes band der Rath... | |
| Wilhelm Maurenbrecher - 1865 - 560 Seiten
...Seiten wurde dieser Schluß des Reichstage« gebilligt, daß bis zum allgemeinen oder nationalen Eonzile ein jeder Stand „so lebe, regiere und es halte,...Und der Kaiser hat, von seiner Seite einem solchen Reichs« tllgsbeschlusse kein Hinderniß mehr in den Weg gelegt : in die italienischfranzösischen... | |
| Georg Weber - 1873 - 940 Seiten
...Zachen der Religion und des Bonns« Ediktes .jeder Reichsftand so leben, regieren und es halten solle, wie er es gegen Gott und Kaiserliche Majestät zu verantworten sich getraue', und somit einen» jeden Territorialherrn überlassen, in seinem Gebiet die kirchlichen Zustünde nach... | |
| Hermann Weingarten - 1874 - 206 Seiten
...„In Sachen der Religion und des Wormser Edicts solle jeder Stand so leben, regieren und es halten, wie er es gegen Gott und kaiserliche Majestät zu verantworten sich getraue." 20. Oct. Synode zu Homberg. Hessische Kirchenordnung unter dem Einfluss von Franz Lambert (geb. 1487... | |
| Georg Weber - 1874 - 632 Seiten
...Beschluß gefaßt, „daß in Sachen der Religion jeder Reichsstand fo leben, regieren und es halten solle, wie er es gegen Gott und kaiserliche Majestät zu verantworten sich getraue", somit jeder Territorialmacht das Recht eingeräumt, in ihrem Gebiet die kirchlichen Zustände nach... | |
| Friedrich Heinrich Geffcken - 1875 - 692 Seiten
...Beschluß, daß jeder Stand hinsichtlich des Wormser Edictes »so leben, regieren und es halten möge, wie er es gegen Gott und Kaiserliche Majestät zu verantworten sich getraue.« Hierdurch ward einmal das Princip der territorialen Entwicklung auch für die religiöse Frage maßgebend,... | |
| H. N. A. Jensen - 1877 - 778 Seiten
...Speier von 1526 wurde festgesetzt, daß jeder Reichsstand „so leben, regieren und es halten möge, wie er es gegen Gott und Kaiserliche Majestät zu verantworten sich getraue". Die Folge davon war, daß die territoriale Entwicklung des Kirchenwesens freigegeben worden, und es... | |
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