Veröffentlichungen der Kommission für Neuere Geschichte Österreichs, Band 7

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Seite 481 - ... eines eigenen oesterreichischen canzlers ablehnten. Mit der unter Ferdinand II. erfolgten Separation war die reichscanzlei anfangs gar wohl zufrieden, weil sie glaubte, die oesterreichische würde bei ihren landsachen alleine bleiben. Es ereigneten sich aber gar bald sehr viele und mehrist schon ad acta publica gebrachte gravamina; dann dieselbe massete sich des vorhin geführten kaiserlichen styli sowohl als auch der reichsstandserhebungen an und sie suchte in der that die reichscanzlei unter...
Seite 410 - ... diese auch nur zweimal als dann den Vortrag zu machen hätte) vorzunehmen. Als ist folgendes zu beobachten, I.° es wird der erste Hofkanzler einen Extrakt von dem ihme zukommenden Relationen, wie dann ebenfalls eine schriftliche Anmerkung von deme, was die fremden Ministri, so an ihn angewiesen, demselben an und vorgebracht, und das ein so wohl als das andere in der ob angeiührten Conferenz beibringen und sein mündliches Votum über derselben Enthalt zum ersten vortragen
Seite 482 - ... verhandelt worden. In der ganzen Staatsregistratur sind gar wenig instructiones oder relationes der kaiserlichen gesandten zu finden wo nicht die kaiserliche oder reichssachen den grössten theil ausmachen, welche aber von denen hausangelegenheiten abzusondern und die passus herauszuschneiden ohnehin nicht thunlich ist. Der wienerische hof hat sich damit zu begnügen, wann ihm wie allen anderen reichsständen benöthigten falls aus der gemeinen reichscanzlei die anverlangende nachrichten und...
Seite 481 - Die reichscanzlei hat ihren wesentlichen ursprung mit 10 dem anfang des teutschen kaiserthums genommen, durch diese sind alle kaiserliche, reichs- und staatssachen gegangen, welche sowohl in kaiserlichen als churfürstlichen pflichten in der person ihres oberhaupts, des churfürsten von Mayntz, stehet und nebst denen reichsangelegenheiten auch die davon inseparable gemeine weltsachen zu besorgen, auch zu diesem in zwei besondere expe- 15 ditiones als die teutsche und lateinische abgetheilot hat.
Seite 482 - ... vergeben werden. Uiberhaupt bringet die natur der teutschen reichsverfassung und eines jeden wahlreichs von Selbsten mit sich, dass jedem successori die anteacta seines vorfahren ohne anstand ausgeliefert werden müssen. Die anverlangte Separation an sich selbst ist so ohnmöglich als ohnstatthaft. Alle kaiserliche Staatsgeschäfte sind jederzeit vornemlich in kaiserlichem namen verhandelt worden. In der ganzen Staatsregistratur sind gar wenig instructiones oder relationes der kaiserlichen gesandten...
Seite 420 - Wegen der finanzeneonferenz finde selbe unnöthig, indeme er 5 grafi allein mir in selben an die hand gehen solle, welches geschwinder und besser sein wird; also habe resolvirt, selbe aufzuheben, denen räthen ferners die helfte ihres gehalts beizulassen und dieses a 1. iulii ; diese resolution soll er graf an alle intimirn lassen. 10 Maria Theresia. Nr. 55. Aktenstücke zur Geschichte der Kriegsverwaltung. 1740-1746. A— D. & hiezu im allgemeinen die Ausführungen über den Hofkriegsrat in dem...
Seite 373 - Wie mir anjetzo vorgehalten worden und ich in allen wohl und deutlich verstanden, demselben soll und will ich treu und fleissig nachkommen, so wahr mir Gott helfe.
Seite 479 - ... [Fellner].) Man kann nicht unerinnert lassen ausser allem zweifei zu sein, dass schon von Zeiten kaisers Friderici III. an alle expeditionen sowohl in reichs- als oesterreichischen angelegenheiten einzig und allein durch die reichscanzlei besorget und die Contrasignatur von einem zeitlichen reichsvicekanzler vollzogen worden. Dahero man auch alle und jede acta bei der reichscanzlei niedergeleget inmassen keine besondere oesterreichische canzlei vorhanden gewesen und könten hier viele heirathscontracten...
Seite 480 - ... erzhauses zu entdecken oder aber der königin bei dem von der Sachen wahren hergang nicht genug unterrichteten theil des reichs gehässigkeit zuzuziehen. Um solchemnach dieser nicht nur für das erzhaus, sondern auch die meiste reichsstände, das gesamte reich und die ansehnlichste europäischen mächten so sehr nachtheiligen absieht zu begegnen, haben I" M' die königin nicht nur gleich allen anfangs und auf das erstere wegen des reichsarchivs unter dem 9.
Seite 481 - ... würde bei ihren landsachen alleine bleiben. Es ereigneten sich aber gar bald sehr viele und mehrist schon ad acta publica gebrachte gravamina; dann dieselbe massete sich des vorhin geführten kaiserlichen styli sowohl als auch der reichsstandserhebungen an und sie suchte in der that die reichscanzlei unter sich zu bringen und die vornehmsten reichs- und Staatssachen an sich zu ziehen. Zu solchem ende wurde endlich in diesem seculo aus mehrgedachter oesterreichischen canzlei eine absonderliche...

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