Daher werden weder ältere noch neuere kirchliche Stiftungen ohne Ermächtigung von Seite des heiligen Stuhles aufgehoben oder vereiniget werden, jedoch unbeschadet der Vollmachten, welche das heilige Concilium von Trient den Bischöfen verliehen hat. Archiv für katholisches Kirchenrecht - Seite 2931868Vollansicht - Über dieses Buch
| Karl von Martens, Ferdinand de Cornot baron de Cussy - 1857 - 636 Seiten
...einzuführen. Doch werden sie sich hierüber mit der kaiserlichen Regierung ins Einvernehmen setzen. ART. XXIX. Die Kirche wird berechtigt sein, neue Besitzungen...Ermächtigung von Seite des heiligen Stuhles aufgehoben oder vereiniget werden, jedoch unbeschadet der Vollmachten, welche das heilige Concilium von Trient den... | |
| Karl von Martens - 1857 - 636 Seiten
...einzuführen. Doch werden sie sich hierüber mit der kaiserlichen Regierung ins Einvernehmen setzen. ART. XXIX. Die Kirche wird berechtigt sein, neue Besitzungen...neuere kirchliche Stiftungen ohne Ermächtigung von Seile des heiligen Stuhles aufgehoben oder vereiniget werden, jedoch unbeschadet der Vollmachten, welche... | |
| Karl Joseph freiherr von Czoernig - 1857 - 732 Seiten
...hierüber mit der kaiserlichen Regierung ins Einvernehmen setzen. 29. Artikel. Die Kirche wird berechtiget sein, neue Besitzungen auf jede gesetzliche Weise...frei zu erwerben, und ihr Eigenthum wird hinsichtlich alle« Dessen, was sie gegenwärtig besitzt oder in Zukunft erwirbt, unverletzlich verbleiben. Daher... | |
| Joseph Augustin Ginzel - 1857 - 562 Seiten
...Dessen, was sie gegenwärtig besitzt oder i» Zukunft erwubt, mweiletzlich verbleiben. Daher weiden weder ältere noch neuere kirchliche Stiftungen ohne...Ermächtigung von Seite des heiligen Stuhles aufgehoben ober vereiniget werden, jedoch unbeschadet der Vollmachte», welche das heilige Con22 Hltieulu» XXX.... | |
| Karl von Czörnig - 1858 - 752 Seiten
...hierüber mit der kaiserlichen Regierung ins Einvernehmen setzen. 29. Artikel. Die Kirche wird berechtiget sein, neue Besitzungen auf jede gesetzliche Weise...gegenwärtig besitzt oder in Zukunft erwirbt, unverletzlich verbleiben. Daher werden weder ältere noch neuere kirchliche Stiftungen ohne Ermächtigung von Seite... | |
| ERNST FREIHERRN V. MOY DE SONS - 1859 - 784 Seiten
...sichtlich alles Dessen, was sie gegenwärtig besitzt oder in Zukunft erwirbt, unverletzlich verbleiben. Daher werden weder ältere, noch neuere kirchliche Stiftungen ohne Ermächtigung von Seite des heil. Stuhles aufgehoben oder vereiniget werden, jedoch unbeschadet der Vollmachten, welche das heilige... | |
| Austria, Leo Geller - 1882 - 934 Seiten
...Heiligkeit Papst Pins IX. und Sr. kk Apost. Majestät Franz Joseph L, Kaiser von Oesterreich. Art. XXIX. Die Kirche wird berechtigt sein, neue Besitzungen...hinsichtlich alles dessen, was sie gegenwärtig besitzt oder ' Darflber Pfaff und Hofmanii Excurse ][. S. 8 fg. (156). „Durch die Art. XX1X n. XXXV. sind die... | |
| Johannes Baptist Alzog - 1882 - 940 Seiten
...der kaiserlich« Regierung ins Einvernehmen fetzen. Art. XXIX. Die Kirche wird berechtigt sein, »eu Besitzungen auf jede gesetzliche Weise frei zu erwerben und ihr Eigenthum wird hinsichlich alles dessen, was sie gegenwärtig besitzt oder in Zukunft erwirbt, unverletzlich »e5... | |
| 1872 - 736 Seiten
...Doch werden sie sich hierüber mit der kaiserlichen Regierung ins Einvernehmen setzen. || Art. XXIX. Die Kirche wird berechtigt sein, neue Besitzungen...gegenwärtig besitzt oder in Zukunft erwirbt, unverletzlich verbleiben. Daher werden weder ältere noch neuere kirchliche Stiftungen ohne Ermächtigung von Seite... | |
| Hugo Kremer (Ritter von Auenrode) - 756 Seiten
...Regierung ins Einvernehmen setzen. || Art. XXIX. Die Kirche wird berechtigt sein, neue Besitzungen auf iede gesetzliche Weise frei zu erwerben und ihr Eigenthum...alles Dessen, was sie gegenwärtig besitzt oder in Znkunft erwirbt, unverletzlich verbleiben. Daher werden weder altere noch neuere kirchliche Stiftungen... | |
| |