Preis ist demnach jedesmal nur jener Betrag zu verwenden, welcher nach Abzug der seit der letzten Preiszuerkennung aufgelaufenen Verwaltungskosten von den seit jenem Zeitpunkte fällig gewordenen und eincassirten Zinsen und Zinseszinsen erübrigt. Almanach - Seite 77von Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1870Vollansicht - Über dieses Buch
| Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1874 - 554 Seiten
...von den seit jenem Zeitpunkte fällig gewordenen und einkassirten Zinsen und Zinseszinsen erübrigt. Den Mitgliedern der im §. 3 bestimmten Commission...Rechte und obliegenden Verbindlichkeiten gehen, wenn iliese Klasse als eine besondere Abtheilung der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften zu bestehen... | |
| Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1872 - 506 Seiten
...von den seit jenem Zeitpunkte fällig gewordenen und einkassirten Zinsen und Zinseszinsen erübrigt. Den Mitgliedern der im §. 3 bestimmten Commission...Remunerationen aus den Stiftungsgeldern nicht bewilligt werden. t §.11. Die der mathematisch-naturwissenschaftlichen Klasse der Akademie der Wissenschaften bezüglich... | |
| 1866 - 288 Seiten
...von den seit jenem Zeitpunkte fällig gewordenen und einkassirten Zinsen und Zinseszinsen erübrigt. Den Mitgliedern der im §. 3 bestimmten Commission...Stiftungsgeldern nicht bewilligt werden. §.11. Die der mathematisch-naturwissenschaftlichen Classe der Akademie der Wissenschaften bzüglich dieser Stiftung... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1872 - 514 Seiten
...von den seit jenem Zeitpunkte fällig gewordenen und einkassirten Zinsen und Zinseszinsen erübrigt. Den Mitgliedern der im §. 3 bestimmten Commission...Stiftungsgeldern nicht bewilligt werden. §. 11. Die der mathematisch-naturwissenschaftlichen Klasse der Akademie der Wissenschaften bezüglich dieser Stiftung... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1876 - 324 Seiten
...von den seit jenem Zeitpunkte fällig gewordenen und eincassirten Zinsen und Zinseszinsen erübrigt. Den Mitgliedern der im §. 3 bestimmten Commission...Remunerationen aus den Stiftungsgeldern nicht bewilligt werden. §. 1 1. Die der mathematisch-naturwissenschaftlichen Clasee 'ler Akademie der Wissenschaften bezüglich... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1877 - 546 Seiten
...von den seit jenem Zeitpunkte fällig gewordenen und eincassirten Zinsen und Zinseszinsen erübrigt. Den Mitgliedern der im §. 3 bestimmten Commission dürfen für ihre Mühewaltung Remunerationen ans den Stiftungsgeldern nicht bewilligt werden. §.11. Die der mathematisch-naturwissenschaftlichen... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1881 - 268 Seiten
...eincassirten Zinsen und Zinseszinsen erübrigt. Den Mitgliedern der im §. 3 bestimmten Gommission dürfen für ihre Mühewaltung Remunerationen aus...11. Die der mathematisch - naturwissenschaftlichen Glasse der Akademie der Wissenschaften bezüglich dieser Stiftung zustehenden Rechte und obliegenden... | |
| Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1881 - 556 Seiten
...eincassirten Zinsen und Zinseszinsen erübrigt. Den Mitgliedern der im §. 3 bestimmten Commissioi> dürfen für ihre Mühewaltung Remunerationen aus...11. Die der mathematisch -naturwissenschaftlichen Glasse der Akademie der Wissenschaften bezüglich dieser Stiftung zustehenden Rechte und obliegenden... | |
| Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1883 - 540 Seiten
...von den seit jenem Zeitpunkte fällig gewordenen und eincassirten Zinsen und Zinseszinsen erübrigt. Den Mitgliedern der im §. 3 bestimmten Commission...11. Die der mathematisch -naturwissenschaftlichen Classe der Akademie der Wissenschaften bezüglich dieser Stiftung zustehenden Rechte und obliegenden... | |
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