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Tragweite verdankt dieselbe dem abgetretenen Minister des Inneren, Seiner Excellenz Herrn Dr. Giskra, welcher auf Verwendung des hohen Curatoriums, mit Erlaß vom 31. December 1869, als Erledigung einer Eingabe der Akademie vom 30. Mai 1869, dieser die Besorgung der Cassageschäfte aller ihrer Einnahmen und ihres Vermögens selbständig und in voller Unabhängigkeit von der Staatsverwaltung anheimgibt. Ich kann es mir nicht versagen, aus diesem denkwürdigen Aktenstücke, welches der diesjährige Almanach seinem ganzen Inhalte nach abgedruckt enthält, die folgende Stelle anzuführen:

..,Von dem lebhaften Wunsche durchdrungen, die Stellung dieses ersten wissenschaftlichen Institutes des Reiches gegenüber den Organen der Staatsverwaltung auf jenen Standpunkt zu bringen, welcher dem Statute der Akademie und zugleich der Würde der Wissenschaft entspricht und anderseits die Überzeugung hegend, daß die vollkommen freie Gebarung innerhalb der Grenzen ihrer Dotation eine wesentliche Bedingung des Gedeihens und der sich den jeweiligen Bedürfnissen anpassenden freien Bewegung auf dem Gebiete der Wissenschaft ist, habe ich, die in der vorliegenden Eingabe enthaltenen Wünsche der kaiserlichen Akademie anticipirend, bereits bei der Zusammenstellung des Staatsvoranschlages für das Jahr 1870 eine wesentliche Änderung in der bisherigen Art der Behandlung des Voranschlages der kaiserlichen Akademie eintreten lassen, indem ich in den Staatsvoranschlag, Titel: Kaiserliche Akademie der Wissenschaften in Wien, nur drei Posten, nämlich:

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cinstellte und von einer Prüfung des Details des Voranschlages gänzlich absehen zu sollen erachtete.“

„Ich bin hiebei von der Anschauung ausgegangen, daß die erwähnten drei Hauptposten in den §§. 14, 18 lit. 5 und 18 lit. 5 des Statutes, die zweite Hauptpost noch speciell in der Allerhöchsten Entschließung vom 6. Jänner 1867 ihre Begründung finden, daß die sub 1 bezeichnete Summe insbesondere im Hinblicke auf die Bestimmung des §. 15 des Statutes als unveränderlich zu betrachten ist, die Summen sub 2 und 3 aber als Pauschalbeträge anzusehen sind, welche nach den bisherigen Erfahrungen eher unter als über dem wirklichen Bedarfe ausgemittelt worden sind."

...

Nach meinem Dafürhalten wäre daher bezüglich der künftigen Gebarung mit der gesammten Jahresdotation der Akademie dieselbe Einrichtung zu treffen, welche bereits auf Grund der Allerhöchsten Entschließung vom 6. Jänner 1867 bezüglich des Druckkosten-Pauschales von 20.000 fl. besteht, nämlich alle Theile der Dotation im Gesammtbetrage von jährlichen 63.000 fl. in vierteljährigen Anticipativraten zu Handen der kaiserlichen Akademie anzuweisen und derselben die Besorgung der Cassageschäfte, sowohl bezüglich dieser Dotation als auch bezüglich des Akademiefondes selbständig und in voller Unabhängigkeit von der Staatsverwaltung anheim zu geben.“

Die Akademie gelangt hiedurch endlich der hohen Staatsverwaltung gegenüber in die Stellung, welche ihr eigentlich bereits durch ihre Statuten eingeräumt, nur durch eine Reihe von zufälligen Umständen verrückt wurde, wie dies in dem angeführten Erlasse in unwiderleglicher Weise dargethan ist.

Von dem Vorschreiten des großen Novara -Werke, dessen Herausgabe durch eine Commission, an der sich beide Klassen der Akademie betheiligen, geleitet wird, habe ich Folgendes zu berichten:

Vom II. Bande, 2. Abtheilung des zoologischen Theils, welcher die von den Herren Dr. Cajetan Felder und Rudolf Felder bearbeiteten Lepidopteren enthält, sind die ersten drei Hefte bereits ausgegeben und damit die erste Gruppe dieser Insecten-Ordnung, nämlich die der Tagfalter (Diurna, Rhopalocera) vollständig abgeschlossen.

Das vierte und letzte Heft, die Gruppe der Nachtschmetterlinge (Heterocera) umfassend, befindet sich unter der Presse. Von den 66 zugehörigen Tafeln, sind 58 bereits angefertiget und der Rest des Materials für die letzten acht Tafeln auch schon in den Händen des Kupferstechers, so daß die Beendigung des Stiches noch im Laufe dieses Jahres zu erwarten ist. Mittlerweile schreitet auch die Colorirung der mit dem Schriftstiche versehenen Tafeln vor, und wird, sobald die bestellte Anzahl colorirter Exemplare geliefert sein wird, auch der Text die Presse verlassen.

Der I. Band des botanischen Theils kann demnächst ausgegeben werden; an dem Texte des II. Bandes wird bereits gearbeitet. Zum Schlusse dieses die Gesammtakademie betreffenden Theiles meines Berichtes habe ich noch die erfreuliche Mittheilung zu machen, daß Seine kaiserl. und königl. Apostolische Majestät die im Mai vorigen Jahres von der Akademie getroffenen Wahlen vollinhaltlich zu bestätigen geruhten.

Der hierauf bezügliche Allerhöchste Erlaß lautet wie folgt: Seine k. und k. Apostolische Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 24. Juli 1. J. die Wahl des bisherigen Vicepräsidenten, Hofrathes Dr. Karl Rokitansky zum Präsidenten der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften in Wien allergnädigst zu bestätigen, und jene des Hofrathes und Directors des Haus-, Hof- und Staatsarchives Dr. Alfred Ritter von Arneth zum Vicepräsidenten der Akademie zur Kenntniß zu nehmen geruht.

Mit derselben Allerhöchsten Entschließung haben Seine k. und k. Apostolische Majestät zu wirklichen Mitgliedern der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften in Wien u. z. für die philosophisch-historische Classe den Professor für Sanskrit und vergleichende Sprachwissenschaft an der Universität zu Wien Dr. Friedrich Müller und den Professor der Philosophie an der Universität zu Wien D. Robert Zimmermann, dann für die mathematisch-naturwischaftliche Klasse den Professor der Physiologie an der medicinisch-chirurgischen Josephs-Akademie in Wien, Dr. Ewald Hering allergnädigst zu ernennen, und den von der Akademie getroffenenen Wahlen, u. z. des Professors des römischen Rechtes an der Universität zu Wien Dr. Rudolph Jhering, des Professors der classischen Archäologie an der Universität zu Wien, Dr. Alexander Conze, und des Professors der deutschen Sprache und Literatur an der Universität zu Wien Dr. Wilhelm Scherer zu correspondirenden inländischen Mitgliedern der philosophisch-historischen Klasse, des Professors der Chirurgie an der Universität zu Wien Dr. Theodor Billroth und des Privatdocenten an der Universität zu Wien Dr. Theodor Oppolzer zu correspondirenden inländischen Mitgliedern der mathematisch-naturwissenschaftlichen Klasse, dann des Professors der Theologie an der Universität zu München, Probstes Dr. Johann Joseph Ignaz Döllinger und des Professors der Geschichte an der Universität zu Göttingen Dr. Georg Waitz zu correspondirenden ausländischen Mitgliedern der philosophisch-historischen Klasse, endlich des Arztes Dr. Julius Robert v. Mayer zu Heilbronn, des Professors der Chemie an der Universität zu Bonn Dr. August Kekulé und des Sir Charles Lyell, Baronets, zu London zu correspondirenden ausländischen Mitgliedern der mathematisch-naturwissenschaftlichen Klasse der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften in Wien die allerhöchste Genehmigung zu ertheilen geruht.

Almanach. 1870.

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