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5. Die Preise werden in der Ende Mai jedes Jahres gehaltenen Gesammtsitzung zugesprochen. Läuft die erste Anzeige einer Entdeckung zwischen 1. Jänner und letztem Mai ein, so wird die eventuelle Zuerkennung des Preises auf die Gesammtsitzung im Mai des nächsten Jahres vertagt.

6. Die Bewerbung um einen Preis muß längstens fünf Monate, nachdem die erste Entdeckungsnachricht bei der k. Akademie eingetroffen ist, erfolgen; später einlaufende Bewerbungen bleiben unberücksichtigt.

7. Das Urtheil darüber, ob die im Punkt 1., 3. und 4. gestellten Bedingungen erfüllt sind, wird die k. Akademie von den ständigen Astronomen der k. k. Universitäts-Sternwarte in Wien einholen.

2. Preisaufgabe für den von Freiherrn A. v. Baumgartner gestifteten Preis.

(Ausgeschrieben am 28. Mai 1869.)

Über die Gesetze der Cohäsions-Verhältnisse der Krystalle ist im Gegensatze zu den Gesetzen, welche die äußere Form der Krystalle beherrschen, noch wenig bekannt. So weiß man von den Gesetzen der durch die Cohäsion bedingten Härteerscheinungen kaum mehr, als was schon durch die Symmetrie der Krystallgestalt von vornherein gegeben ist und die bisher angestellten Beobachtungen zeigen nur, daß diese Gesetze jedenfalls von einer höheren Ordnung sind, als die der Doppelbrechung, der thermischen magnetischen und elektrischen Eigenschaften. Insbesondere ist für die Härte noch das Problem zu beantworten, das für andere der genannten Eigenschaften gelöst ist, nämlich die Intensität für eine beliebige Richtung anzu

geben, wenn dieselbe für drei fixe Richtungen bekannt ist. Die kaiserliche Akademie stellt daher folgende Preisaufgabe:

„Es sind möglichst zahlreiche Beobachtungen der Härte an Krystallen auszuführen, wo möglich um das Gesetz der Härte- Änderungen an einem Krystalle aufzufinden, die Beziehungen dieser Änderungen zur Theilbarkeit unumstößlich festzustellen und dieselben auf absolutes Maaß zu reduciren."

Der Einsendungstermin der Bewerbungsschriften ist der 31. December 1871; die Zuerkennung des Preises von 1000 A. ö. W. findet eventuell in der feierlichen Sitzung am 30. Mai 1872 Statt.

IG. L. LIEBEN'SCHE STIFTUNG.

STIFTBRIEF.

Von Seite des gefertigten Präsidiums der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften in Wien wird kraft gegenwärtigen Stiftbriefes beurkundet:

Nachdem der am 13. März 1862 in Wien mit Tode abgegangene Großhändler Herr Ignaz L. Lieben in seinem Testamente, de dato Wien 6. März 1862, die Bestimmung getroffen hat; ,,für das allgemeine Beste bestimme ich die Summe von 10.000 fl. österr. Währung, und stelle die nähere Verfügung darüber meiner Frau und meinen Kindern anheim",

hat dessen hinterbliebene Witwe und testamentarische Erbin Frau Elisabeth Lieben im Einverständnisse mit ihren Kindern, den Herren Leopold, Adolf und Richard Lieben, dann den Fräulein Helena und Ida Lieben sechs Stück verloosbare 5percentige Pfandbriefe der k. k. priv. österr. Nationalbank, nämlich: Nr. 28.192 ddto. 1. Juli 1861 per 1000 fl. ö. W.

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das ist Sechstausend Gulden österr. Währung sammt Interessenausstand seit 1. Jänner 1862, sämmtlich vinculirt für die kai

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