Historisch-politische Blätter für das katholische Deutschland, Band 37

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Guido Görres, George Phillips, Georg Maria von Jochner
Literarisch-artistischen anstalt, 1856
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 886 - Jeder Deutsche hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äußern.
Seite 355 - Die heilige römisch-katholische Religion wird mit allen Befugnissen und Vorrechten, deren dieselbe nach der Anordnung Gottes und den Bestimmungen der Kirchengesetze geniessen soll, im ganzen Kaiserthume Oesterreich und allen Ländern, aus welchen dasselbe besteht, immerdar aufrecht erhalten werden.
Seite 644 - Betonung ausgestoßen wurden, daß mir alle Haare dabei zu Berge standen und Schauder und Entsetzen mich ergriffen. So hatte mein Leben lang noch nichts mein Nervensystem, das doch nicht schwach ist, erschüttert, und ich glaube auch nicht, daß es mir möglich wäre, trotz aller Anstrengungen einer von Natur durchaus gesunden Kehle so gellende und schneidende Töne hervorzubringen. Auf diese Schriller, wie ich sie nennen möchte, folgten einige Worte aus englisch, und unter Andern, der Ausruf: „„Dieß...
Seite 712 - Der ganze Unterricht der katholischen Jugend wird in allen sowohl öffentlichen als nicht öffentlichen Schulen der Lehre der katholischen Religion angemessen sein; die Bischöfe aber werden kraft des ihnen eigenen Hirtenamtes die religiöse Erziehung der Jugend in allen öffentlichen und nicht öffentlichen Lehranstalten leiten und sorgsam darüber wachen, daß bei keinem Lehrgegenstande Etwas vorkomme, was dem katholischen Glauben und der sittlichen Reinheit zuwiderläuft.
Seite 357 - Gerichtsbarkeit in der ganzen Kirche, so weit sie reicht, nach göttlichem Gesetze inne hat, so wird der Wechselverkehr zwischen den Bischöfen, der Geistlichkeit, dem Volke und dem heiligen Stuhle in geistlichen Dingen und kirchlichen Angelegenheiten einer Notwendigkeit, die landesfürstliche Bewilligung 'nachzusuchen, nicht unterliegen , sondern vollkommen frei sein.
Seite 364 - Ausnahme alles dasjenige unter sich begreift, was in der Kirche nicht von göttlicher, sondern nur von menschlicher Erfindung und Einsetzung ist...
Seite 1053 - Alle, welche für eine wie immer beschaffene grwsere oder kleinere Pfründe benannt oder präsentirt worden sind, die Verwaltung der zeitlichen, zu selber gehörigen Güter nicht anders als in Kraft der kirchlichen Einsetzung übernehmen können.
Seite 916 - Seelsorger, was er allzeit sein soll , so muss er nicht nur , als Priester und Bürger, sondern auch, da die Verwaltung der Seelsorge unbeschränkten Einfluss auf die Gesinnungen des Volkes hat, und an den wichtigsten politischen Einrichtungen mittelbar oder unmittelbar Theil nimmt, als ein Beamter des Staates in der Kirche angesehen werden...
Seite 805 - Da alle kirchlichen Rechtsfälle und insbesondere jene, welche den Glauben, die Sacramente, die geistlichen Verrichtungen und die mit dem geistlichen Amte verbundenen Pflichten und Rechte betreffen, einzig und allein vor das kirchliche Gericht gehören, so wird über dieselben der kirchliche Richter erkennen...
Seite 925 - Kaiser wird nicht dulden, daß die katholische Kirche und ihr Glaube, ihr Gottesdienst, ihre Einrichtungen, sei es durch Wort oder That und Schrift, der Verachtung preisgegeben, oder den Vorstehern und Dienern der Kirchen in...

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