Eigentum und Staatsbegründung in Kants Metaphysik der SittenWalter de Gruyter, 2004 - 194 Seiten Im Gegensatz zu gängigen Interpretationen der Kant'schen Rechtslehre zeigt Rainer Friedrich, dass Kant die Notwendigkeit eines öffentlich-rechtlichen Zustandes nicht aus dem natürlichen Eigentumsrecht ableitet. Stattdessen bildet allein das angeborene Menschenrecht der Freiheit die subjektiv-rechtliche Grundlage des Staates. Die textnahe Analyse zieht neben den Vorarbeiten zur Rechts- und Tugendlehre sowie Kants einschlägigen Vorlesungen auch zeitgenössische Kommentare heran. Schwerpunkte der Untersuchung bilden die der Rechtslehre zugrunde liegende Pflichtensystematik, Kants Lehre der subjektiven Rechte, die Lehre der ursprünglichen Erwerbung und die Bedeutung des allgemeinen Willens für das Privatrecht sowie der Übergang vom Privatrecht zum öffentlichen Recht. Rainer Friedrich legt eine kohärente, historisch und systematisch angelegte, Rekonstruktion von Kants Vernunftrecht vor. |
Inhalt
Die Grundlagen des Rechts in der Metaphysik der Sitten | 18 |
Die Begründung des Eigentums in der Metaphysik der Sitten | 88 |
Die Begründung des Staates in der Metaphysik der Sitten | 157 |
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Eigentum und Staatsbegründung in Kants 'Metaphysik der Sitten' Rainer Friedrich Eingeschränkte Leseprobe - 2012 |
Häufige Begriffe und Wortgruppen
AA VI AA XXVII Achenwall allgemeinen Gesetz allgemeinen Willens angeborene Recht apriorischen äußere Gegenstände äußeren Freiheit äußeren Gesetzgebung äußerer Willkürgegenstände Befugnis Begriff eines intelligiblen Begründung beiden Besitzlehre Bestimmung bezieht Bezug bloß-rechtlichen Brandt bürgerlichen Zustand daher Deduktion Eigentum enthalten Erlaubnisgesetz erste Erwerbslehre Ethik Gegenstand der Willkür gemäß Gesamtbesitz Gewalt Handlung heißt hinsichtlich Hobbes Honeste vive Idee Immanuel Kant innere Rechtspflicht intelligiblen Besitzes juridische Gesetzgebung Kantischen Kants Rechtslehre kategorischen Imperativ Kersting läßt Maxime Menschen Metaphysik der Sitten mithin moralische muß natürlichen Naturrecht Naturzustand öffentlich-rechtlichen Zustand öffentlichen Rechts peremtorischer Person Philosophie physisch besitze possessio noumenon Postulat der praktischen praktischen Vernunft Prinzip priori Privatrecht provisorische Recht der Menschheit rechtliche Postulat rechtlichen Besitzes rechtlichen Zustand Rechtsbegriff Rechtsgesetz Rechtsphilosophie Reinhard Brandt Sache Sachenrecht Selbstzwang sofern soll Staat Staatsbegründung Subjekt subjektive Recht Suum cuique Triebfeder Tugendlehre Tugendpflichten überhaupt Ulpian Unrecht unserer Unterscheidung ursprünglichen Erwerbung Verbindlichkeit Verhältnis Vernunftrecht vollkommenen Pflichten wechselseitig Wohlgeordnete Freiheit zugleich Zwang Zweck