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zurückkehre. Dieser aber kehrte in Eile zurück, als einer der Besitz von einem neuen Reiche ergreift.“

Ein zweites Argument für das Jahr 41 findet der Verfasser in der gleichzeitigen Regierung des Königs Agrippa und des römischen Statthalters Petronius von Syrien, der spätestens im Frühjahre 42 die Provinz verließ. Ferner, nach der neuesten Ausgabe der Chronik des Eusebius von Schöne erscheint die Reise Petri nach Nom als erste Thatsache unter der Regierung des Claudius, fällt also eher in das J. 41 als 42. Auch Orosius sagt, daß Petrus im Anfange der Regierung des Claudius nach Rom gekommen. Gegen diese Beweise könne die Angabe des Hieronymus, daß er im zweiten Jahre des Claudius nach Rom gekommen, nichts entscheiden; denn derselbe Autor lasse den Paulus im zweiten Jahre des Nero, im J. 56 nach Rom kommen, mit welcher Behauptung er ganz allein stehe. Das wichtigste Argument für unsern Verfasser ist aber die Firirung des Todestages des Jakobus auf den 12. April. Es sei allgemeine Annahme und Ueberlieferung, wenigstens ist es die höchste Wahrscheinlichkeit, daß Jakobus am Tage der Parasceve, an dem Vorabend vor dem jüdischen großen Sabbat enthauptet worden, d. h. am christlichen Charfreitag. Dieser Tag fiel im J. 41 auf den 12. April, im J. 42 auf den 28. März, im J. 43 auf den 17., im J. 44 auf den 8. April. Nun frägt der Verfasser, an welchem Tage in der Kirche das Gedächtniß des Jakobus gefeiert werde; denn in der Regel wenigstens bezeichnet dieß den Todestag der Heiligen. Am 25. Juli kann der Apostel nicht gestorben seyn, auch nicht am 30. April, an welchem Tage die Griechen sein Fest begehen; denn Ostern fiel nie nach dem 30. April. Die Verlegung von einem Tage des März oder April erkläre sich aber daraus, daß man innerhalb der österlichen Zeit das Gedächtniß des Apostels nicht habe feiern können (wie das Fronleichnamsfest aus einem gleichen Grunde von dem Gründonnerstage verlegt wurde). Er hält eben Umschau bei den verschiedenen

Kirchen des Orients und findet, daß eine derselben, die abyssinische, das Fest des Jakobus am 12. April begeht. Diese Kirche wurde von Alexandrien aus gegründet, um 316-326, und erhielt von daher auch ihren christlichen Kalender. Es ist kein Zweifel, daß die Kirche von Alexandrien und die des Orients in den ersten Jahrhunderten das Gedächtniß Jakobus des Aelteren am 12. April begangen, und da die übrigen Beweismomente für die Reise Petri nach Rom auf das J. 41 hinweisen, so glaubt der Verfasser für dieses Jahr sich entscheiden zu müssen; indem er indeß selbst sagt (S. 20): „Dieß Alles ist kein schlagender Beweis, aber ein sehr starker Beweis aus Gründen der Wahrscheinlichkeit.“

Es geht nicht an, dem Verfasser in seine weiteren gelehrten. Untersuchungen zu folgen. In Betreff des Todesjahres Petri stimmt Dr. Gams mit dem Verfasser des Artikels in Band 40 S. 585-599 dieser Blätter: „der Episcopat des Apostels Petrus zu Rom nach dem ältesten Verzeichnisse der römischen Kirche.“ Indem beide Verfasser das Jahr 65 als Todesjahr Petri annehmen, stüßen sie sich besonders auf den ältesten römischen Papstkatalog vom J. 354 flg., welcher den Apostel Petrus im J. 65 seine Laufbahn vollenden ließ. Uebrigens wird gegenwärtig nicht das 18. Säculargedächtniß des Apostels Petrus, sondern der beiden Apostel Petrus und Paulus in Rom gefeiert, die beide stets ungetrennt als Gründer der römischen Gemeinde verehrt wurden. Deßwegen könnte und kann auch nach der Annahme des Verf. diese Gedächtnißfeier allein am 29. Juni 1867 stattfinden, da die Todesfeier der beiden Apostel erst dann gefeiert werden kann, wenn beide im Tode vollendet und durch den Tod vers einigt sind. Auch diejenigen, welche die Ausführungen des gelehrten Benediktiners nicht genehmhalten, werden ihm das Zeugniß geben müssen, daß er wenigstens neue, bis jezt nicht vorgebrachte Argumente für seine Untersuchungen angeführt, welche die volle Beachtung in Anspruch nehmen.

V.

Profeffor Thiersch und die Freimaurerei in

Bayern.

In unserm Artikel über den 2. Band des Lebens „Friedrichs von Thiersch" haben wir aus unsern Collektaneen und Memorabilien eine Thatsache angeführt, welche man im Heft vom 1. Januar d. Js. (S. 47) mit folgenden Worten erzählt findet. „Hr. Thiersch gab dem (verstorbenen) König den Nath: um überhaupt eine neue Stüße für seinen Thron zu gewinnen und um insbesondere die bayerische Mission einer allgemeinen confessionellen Nivellirung zu befördern, möge er den Freimaurer-Orden in Bayern officiell einführen und sich selber zum Großmeister der bayerischen Logen machen. Als Freimaurer-Großmeister, behauptete Thiersch, würde sich der König ein sehr wesentliches Machtelement beifügen. Von diesem Vorgange steht freilich nichts in dem vorliegenden Buche. Aber Staatsrath von Pfistermeister wird sich wohl noch erinnern, wie er Auftrag erhielt über den Thiersch'schen Vorschlag Gutachten einzuholen und wie er zu diesem Zwecke namentlich an - Herrn von Abel abgesendet wurde. Der. einst gewaltige Minister war damals bereits vom Schlage.

gerührt und körperlich sehr elend. Er gab dem Vertreter des Kabinets den mündlichen Bescheid: wenn Se. Majestät Freimaurer Großmeister in Bayern werden wolle, so würde er als solcher der Untergebene des Prinz-Regenten von Preußen seyn, denn Prinz Wilhelm sei bereits Großmeister aller deutschen Logen" 2c.

Darauf hin erhalten wir von dem Verfasser der Thiersch’schen Biographie, Professor Dr. Heinrich Thiersch dem Sohn, ein Schreiben vom 7. Juni d. Js., welches wir im Folgenden wörtlich wiedergeben:

Hochlöbliche Redaktion der Historisch - politischen Blätter!

Im 59. Bande Ihrer Zeitschrift, 1. Heft S. 47, wird als „Thatsache“ angeführt, Friedrich Thiersch habe dem verewigten König Marimilian II. den Rath gegeben, er möge den Freimaurerorden in Bayern officiell einführen und sich selber zum Großmeister der bayerischen Logen machen. Als Gewährsmann für die Thatsache" wird Herr Staatsrath von Pfistermeister genannt.

"

Ich habe Ihren Wink befolgt und mich an den Herru Staatsrath mit der Bitte um Auskunft gewendet. Ich sende Ihnen hiemit die von ihm an mich ergangene Antwort im Original, mit dem Ersuchen, dieselbe als eine thatsächliche Be= richtigung in dem nächsterscheinenden oder dem darauffolgenden Hefte der Histor.-polit. Blätter abzudrucken, indem ich das Ver= trauen festhalte, daß es Ihnen um Feststellung geschichtlicher Wahrheit zu thun ist.

Hochachtungsvoll und ergebenst

Dr. Heinrich W. 3. Thiersch.

Der von Herrn Professor Dr. Heinrich Thiersch ange= zogene Brief des Herrn Staatsraths von Pfistermeister lautet gleichfalls wörtlich wie folgt:

Hochwohlgeborner, höchverehrter Herr!

Mit Bezug auf die im legten Januarheft der Historischpolitischen Blätter enthaltene Angabe, wie ich mich wohl noch erinnern werde, vom höchstseligen Könige Mar den Auftrag erhalten zu haben, über den Thiersch’schen Vorschlag, der König möge den Freimaurerorden in Bayern officiell einführen und sich felber zum Großmeister der bayerischen Logen machen, Gutachten einzuholen, und wie ich zu diesem Zwecke namentlich an Herrn von Abel gesendet worden, stellen Ew, Hochwohlgeboren an mich die Anfrage, ob ich mich erinnere, daß ein solcher Rath je von Ihrem seligen Hrn. Vater ausgegangen sei? Ich muß diese Anfrage mit Nein beantworten. Die Fragen, über welche der höchstselige König mit Ihrem verlebten Hrn. Vater, dem von ihm hochverehrten Geheimrath v. Thiersch, zu verkehren pflegte, lagen auf ganz anderen Gebieten. Es ist mir höchst unwahrscheinlich, daß der König mit Hrn. v. Thiersch über Freimaurerthum jemals sich besprochen. Mir wenigstens ist, meines Erinnerns, nicht bekannt geworden, daß solches der Fall gewesen.

Ich überlasse es Ew. Hochwohlgeboren, von dieser meiner Erwiderung, wenn nöthig, auch den geeigneten öffentlichen Ge= brauch zu machen.

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Nachdem der Herr Staatsrath diese abgeforderte Erklärung bereits unterm 21. April abgegeben hatte, wird uns dieselbe von Herrn Thiersch jun. unter dem 7. Juni in dem Vertrauen zugesendet, daß es uns um Feststellung geschichtlicher Wahrheit zu thun sei. So ist es in der That. Nur aus diesem Grunde haben wir uns überhaupt und insbesondere in unserm Artikel vom 1. Januar der vielfach odiosen Auf

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