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ihrem kunstverständigen Sinn wird ihre Wohlthätigkeit gerühmt, ihre Sparsamkeit, ihr haushälterischer Sinn, die Sorge für des Landes Wohl. So famte sie 1559 die Everstorfer Forst bei Grevesmühlen mit Eichen, die Heidberge bei Güstrow 1579 mit Tannen an.14)

Aus ihrer Ehe mit Herzog Ulrich entsproß eine Tochter, die am 4. Sept. 1557 geborene Prinzessin Sophie. Sie vermählte sich 1572 mit König Friedrich II. von Dänemark. Ein herzlicher Verkehr war die Folge der doppelten verwandtschaftlichen Verbindung der beiden fürstlichen Häuser. Wiederholt war Ulrich zum Besuch am dänischen Königshofe, wiederholt weilte das Königspaar am elterlichen Hofe zu Güstrow, wo seine ältesten Kinder erzogen wurden; beide Häuser schienen nur eine Familie zu sein. Friedrich II lieh seine Flotte 1573 zur Bezwingung des rebellischen Rostocks; Herzog Ulrich vermittelte mit Erfolg die Streitigkeiten des Dänenkönigs mit seinen holsteinischen Vettern, zu Odensee 1579 und zu Flensburg 1581. Als seine Tochter 1588 Witwe geworden war, unterstüßte sie der Vater in den Wirren der vormundschaftlichen Regierung.15)

Dieser dänischen Verbindung ist es auch zu danken, daß das Stift Schwerin in dänische Hände kam. 1590 bat die königliche Witwe den Vater für ihren Sohn Ulrich um die Anwartschaft auf das Stift Schwerin. Herzog Ulrich war nicht abgeneigt, und so beschloß noch in demselben Jahr das Kapitel die Postulation des dänischen Prinzen zum Administrator des Stiftes nach dem Tode des Großvaters. Nach manchen Verhandlungen wurde die Kapitulation 1597 unterzeichnet und untersiegelt. Ulrich von Dänemark wurde 1603 der Nachfolger in der Administration des Stifts. Weniger Glück hatte die Königin Sophie mit dem Razeburger Stift. Hier war Herzog Karl 1592 seinem Bruder Christoph gefolgt; sofort meldeten sich die Bewerber um die Koadjutorei. Obwohl Karl seinem dänischen Verwandten wohl wollte, wählten die Domherrn dennoch den Prinzen August von Braunschweig-Lüneburg, dessen Wahl Karl endlich anerkannte.

Damit waren aber die Beziehungen der beiden Stifter zu Mecklen= burg wesentlich gelockert. Die Domherren allerdings ließen es sich gefallen; denn ihre Sorge ging nur darauf, daß die Stifter erhalten und nicht „durch Gewalt und ungeziemende Praktiken, wie sie im Reich hin und her stattfänden, occupiert würden." Aber eine andere viel größere Gefahr drohte. Herzog Ulrich sowohl wie sein Nachfolger als auch Herzog Christoph und sein Nachfolger besaßen nicht die päpstliche Konfirmation, konnten sie auch als protestantische Fürsten nimmer erlangen. Die Stifter waren evangelisch geworden. Da hatte man sich um die kaiserliche Konfirmation beworben, welche evangelischen Bistümern meist nicht vorenthalten wurde. Aber die katholischen Stände waren gewaltig erstarkt und forderten gemäß dem reservatum ecclesiasticum des Augsburger Religionsfriedens die Wiederherstellung aller Bistümer in katholischem Sinne. Die protestantischen Stände dagegen deuteten jene Bestimmung so, als ob sie sich nur auf katholische geistliche Fürsten erstrecke, die nach ihrer Wahl zum Protestantismus übertreten wollten, nicht auf solche Fürsten, die, selbst evangelisch, für

evangelisch gewordene Bistümer gewählt würden. Der Kampf war im ganzen Reiche bereits entbrannt.

Wie hat sich Herzog Ulrich zu diesem Kampfe verhalten?

22. Herzog Ulrich und die Gegenreformation.

Es ist bekannt, daß Maximilian II vor seiner Thronbesteigung offenkundig zum Protestantismus neigte, daß er aber bei seiner Wahl seinem Vater Ferdinand zuliebe die feierliche Zusage leistete, den päpstlichen Stuhl zu schüßen. Während er also im Herzen ein Protestant, äußerlich eine katholische Haltung zeigte, lag es ihm daran, die konfessionellen Gegenfäße auszugleichen. In seinen östreichischen Erblanden allerdings gab er dem um sich greifenden Protestantismus immer weiter nach. Bereits 1568 gewährte er den Herren und Rittern Niederöstreichs freie Religionsübung auf Grund der Augsburgischen Konfession unter der Bedingung, daß man sich vorher über eine Kirchenordnung einige. Zum Verfasser derselben und damit zum Organisator der östreichischen Kirche bestimmte der Kaiser den Rostocker Theologen David Chyträus, und er richtete an die mecklen= burgischen Herzöge ein Schreiben, in dem er den Dienst des berühmten Professors erbat. Chyträus wie auch die Herzöge willigten ein, und Johann Albrecht gab dem Abreisenden ein Schreiben an den Kaiser mit, in welchem er seine Freude bezeugte, daß der Kaiser „das gottselige Werk angegriffen habe." Im Laufe des Jahres 1569 vollendete Chyträus das Organisationswerk durch Abfassung einer Kirchen- und Superintendenordnung sowie einer Erklärung der Augsburgischen Konfession. Er nahm selbst an den Beratungen über die einzuführende Kirchenordnung in Wien teil, nach deren Maßgabe der Kaiser die freie Religionsübung den östreichischen Ständen der Herren und Ritter gewährleistete. Des Kaisers Dankschreiben an die Herzöge und Rostocker Universität begleiteten Chyträus, als er im Herbst 1569 in Rostock wiedereintraf. Die bleibenden Beziehungen Niederöstreichs zur mecklenburgischen Landeskirche erhellen am besten daraus, daß zehn Jahre später seine Abgesandten einen Mecklenburger sich für das Amt eines Superintendenten ausbaten. Chyträus aber weilte 1573 und 1574 abermal in Östreich, diesmal in den Landen des streng katholischen Erzherzogs Karl, gründete in Steiermark eine evangelische Schule und führte auch hier durch eine Kirchenordnung das evangelische Kirchenwesen zu fester Gestalt.1)

Die Stellung des Kaisers im Reiche zu den Religionsparteien wurde durch die infolge der Jesuiten erstarkende katholische Partei wesentlich beeinflußt.) Auf dem Augsburger Reichstag von 1566, an welchem Herzog Ulrich persönlich teilnahm, begleitet von den Theologen Chyträus und Wigand, verzichtete der Kaiser auf die Religionsvergleichung, man beschränkte sich auf Verhandlungen über die Abstellung der „abscheulichen Seften", in

erster Linie der Calvinisten, welche ja in den Religionsfrieden nicht aufgenommen waren. Die protestantische Minderheit forderte die Aufhebung des geistlichen Vorbehalts, überhaupt die Freistellung der Religion; aber die Katholiken weigerten sich hierüber zu verhandeln. Forderten die Evangelischen ein Nationalkonzil, so betonten die Katholiken die unverbrüchliche Geltung der Dekrete des 1563 beendigten Trienter Konzils. Die innere Spaltung unter den Protestanten schwächte ihre Stellung gar sehr. Kurfürst Friedrich III von der Pfalz war calvinistisch gesonnen, ihn wollte deshalb die katholische Partei vom Religionsfrieden ausschließen. Nach langen Verhandlungen einigten sich endlich die Protestanten zu Gunsten des Pfälzers und erklärten, es sei nicht ihre Meinung, ihn außerhalb des Religionsfriedens zu sehen; sie wollten in eine Verurteilung derer, die in einigen Punkten mit ihnen nicht übereinstimmten, nicht willigen.

Der Calvinismus aber verbreitete sich immer weiter im Reiche; bereits 1562 hatte er seinen Einzug in Bremen gehalten. Ihm traten die Lutheraner mit Abneigung gegenüber; aber auch sie waren nicht einig, da sie in zwei Lager, die Gnesiolutheraner und die Philippisten sich spalteten. Jene hatten ihren Hauptsiz in Jena, diese in Wittenberg; lettere versuchten den Kurfürsten August ganz für sich zu gewinnen. Unter solchen Umständen schien ein Bündnis der Protestanten unter einander zur Abwehr der katholischen Propaganda zu den Unmöglichkeiten zu gehören, obwohl die Herrscherhäuser von Sachsen und der Pfalz seit 1568 in nähere Beziehungen dadurch traten, daß des Pfälzers Bruder Johann Kasimir sich mit Elisabeth, der Tochter Augusts von Sachsen, verlobte.

Die katholische Partei begann kräftig die Gegenreformation. Der Abt von Fulda verjagte trotz der Deklaration des Kaisers Ferdinand die Evangelischen. Der Erzbischof von Trier, der Bischof von Worms gestatteten den evangelischen Gottesdienst nicht mehr. Der Erzbischof von Mainz kontrareformierte das protestantische Eichsfeld. In Baden, in manchen kleinen Städten des Südens, wo die Katholischen die Oberhand hatten, wurden die Evangelischen bedrückt. Durch die fortgehende Beiseiteschiebung der Deklaration Kaiser Ferdinands veranlaßt, forderten die Protestanten 1575 die Aufnahme dieser Deklaration in die Wahlkapitulation Kaiser Rudolfs. Aber nun bestritten die Katholiken die Thatsache einer solchen, und Rudolf wurde ohne dieselbe gewählt. Der Gegensatz zwischen Sachsen und der Pfalz verhinderte jede Einmütigkeit unter den Protestanten. Die Ehe Johann Kasimirs mit der sächsischen Elisabeth war nämlich keine glückliche. Zu der verwandtschaftlichen Spannung trat die religiöse; Kurfürst August verbannte und bestrafte seine Theologen, welche zum Calvinismus neigten. Bei der Kaiserwahl versprach er die Deklaration für dies Mal fallen zu lassen, so sehr Friedrich von der Pfalz ihre Aufnahme forderte. Die Katholiken triumphierten; sie triumphierten auch wieder auf dem Reichstage zu Regensburg 1576, auf dem von der Pfalz abermals die Beseitigung des geistlichen Vorbehalts und die Aufnahme der Deklaration Ferdinands gefordert wurde. Wiederum verließ Kursachsen und ihm folgend Brandenburg die Glaubensgenossen. Am 12. Oft., dem Tage des Reichstagsschlusses, starb Kaiser Maximilian.

Wiederholt hatten die Protestanten die günstige Gelegenheit, sich die Religionsfreiheit zu erringen, unbenußt gelassen. Die Türkengefahr, welche garnicht zur Ruhe kam, veranlaßte den Kaiser fort und fort, den Reichstag um Türkenhülfe anzugehen. Zu Regensburg knüpften die Stände die Bewilligung derselben an die Erledigung ihrer Anträge. Aber Kursachsen machte geltend, daß unter allen Umständen der Majestät wider die Türken geholfen werden müsse, weil man es nicht geschehen lassen könne, daß „einer nach dem andern von ihnen gefressen würde.“ Bedingungslos wurden dem Kaiser 60 Römermonate, zahlbar bis 1582, bewilligt, nachdem ihm 1570 zu Speier 12, 1566 zu Augsburg 48 Monate zugestanden waren.

Hatte August von Sachsen auf den Reichstagen die Partei seiner Glaubensgenossen verlassen, so war er doch auf anderem Wege bestrebt, ihre Machtstellung zu verstärken, dadurch daß er die Einigung aller auf religiösem Grund und Boden ins Werk sezte. Im Mai des Jahres 1577 entstand unter der Mitwirkung der berühmtesten Theologen die Konkordienformel. Dieselbe war politisch von der größten Bedeutung. Durch dieselbe war nämlich eine große Zahl von protestantischen Ständen geeint: Zuerst die drei weltlichen Kurfürsten, dann unter den norddeutschen Fürstentümern Mecklenburg, Braunschweig, Sachsen, unter den süddeutschen Ansbach, Baden, Württemberg, Pfalz-Neuburg, dazu drei geistliche Fürsten, 35 Reichsstädte, 26 Grafen und Herren. Aber es widersprachen Pommern, Anhalt, Hessen, Holstein, sowie die Mehrheit der großen Reichsstädte. So war das evangelische Deutschland in drei große Gruppen geteilt, die einander heftig bekämpften: Die Anhänger der Konkordienformel, die Widersacher derselben und die Calvinisten. Die Formel" diente nicht der Eintracht, sondern der Zwietracht, und damit war der katholischen Partei am meisten gedient.

Bei dieser Uneinigkeit der Protestanten unter einander unternahmen sie auch nichts Entscheidendes zu Gunsten der Glaubensgenossen im Auslande, so sehr diese um Hülfe sich mühten. Nur Friedrich von der Pfalz hielt die Verbindung mit den Hugenotten in Frankreich und den Niederlanden aufrecht. Die unglückliche Ehe Annas von Sachsen mit Wilhelm von Oranien, welche letterer endlich auflöste, hielt Kursachsen von dem niederländischen Schauplage fern. Und auch das Reich that nichts Entscheidendes. Dafür wurde seine Neutralität von den durchziehenden Landsknechten und den einfallenden Scharen des Herzogs Alba gemißachtet. Der Reichstag zu Speier 1570 beschloß nur, daß fremde Truppenwerber ihre Werbungen dem Kaiser anzeigen sollten. Im übrigen behalfen sich die den Niederlanden benachbarten Kreise damit, daß sie von den Truppenwerbern die gebührende Kaution forderten und selbst ihre Lehnsleute in guter Bereitschaft" hielten. 1576 endlich beschloß der Reichstag eine kaiserliche Gesandtschaft nach den Niederlanden, um zwischen den Parteien zu vermitteln. Die Mißachtung der Neutralität des Reiches blieb; beide Parteien, die Spanier sowohl wie die Niederländer, seßten ihre Streifzüge ins Reich fort.

an.

Herzog Ulrich besuchte den Reichstag zu Augsburg 1582 persönlich.3) Bevor er zu demselben aufbrach, war er erst nach Dresden gereist, um sich mit dem Kurfürsten August über die Lage zu verständigen. Dann war er von Güstrow am 9. Mai aufgebrochen mit einem ansehnlichen Gefolge, unter welchem auch der Hofprediger Celichius sich befand; am 13. Juni hielt Ulrich seinen Einzug in Augsburg, am 27. langte Kaiser Rudolf II Herzog Ulrich lernte den Ernst den Lage aus eigener Anschauung kennen. Der Erzbischof von Magdeburg, Joachim Friedrich von Brandenburg, forderte vergebens den Vorsiz im Fürstenrat, welcher Magdeburg immer zugestanden hatte. Die katholischen Fürsten verweigerten ihm denselben; vergebens vermittelte August von Sachsen, der Magdeburger verließ den Reichstag. Der Kurfürst von der Pfalz verlangte die Deklaration Ferdinands und die Beseitigung des geistlichen Vorbehalts. Aber Kursachsen verließ die gemeinsame Sache, und die katholische Partei triumphierte wiederum. Dem Kaiser wurden sogar 40 Monate Türkenhülfe bewilligt, gegen welche sich nur die Reichsstädte sträubten. Denn der Kaiser hatte seine scharfen Mandate gegen die Reichsstadt Aachen nicht zurückgenommen, in der die Protestanten sich in den Rat gedrängt hatten; die Vertreibung derselben wurde aber von den Katholiken gefordert. Herzog Ulrich verließ den Reichstag bereits am 30. Juli. So gnädig sich ihm der Kaiser gezeigt hatte, er hatte ihm einen Freibrief auf die Einfuhr von Wein sowie der Landesuniversität das Recht gegeben, Notare zu ernennen (die sog. Pfalzgrafenwürde) - so wußte er doch fortan, wessen die Protestanten von der katholischen Majorität sich zu versehen hätten.

Im Vaterlande angelangt, versuchte er zunächst die Gefahren der niederländischen Einfälle von seinem Lande abzuwenden. Schon 1578 hatte der niedersächsische Kreis durch seinen Kreisobersten bei dem spanischen Stadthalter Don Juan darum anhalten lassen, daß der Kreis durch seine Völker nicht beunruhigt würde. Bereitwilligst hatte Don Juan versichert, daß für den Kreis keine Gefahr bestände, wofern man den Aufständischen keine Hülfe leiste.) Dennoch hatte der Kreistag zu Braunschweig 1578 beschlossen, in vierfachem Romzuge in Bereitschaft zu sizen. Dann kam der Beschluß des Augsburger Reichstages von 1582, aus den einzelnen Kreisen eine Summe von zwei Römermonaten den drei am meisten in Gefahr befindlichen Kreisen zu bewilligen, nämlich dem nieder- kur-, und oberrheinischen Kreise, zu ihrer Selbstverteidigung. Aber das Geld kam so rasch nicht zur Auszahlung; der Kreistag zu Lüneburg nämlich beschloß im Oktober 1583, es solange zurückzuhalten, bis man erst von dem Vorgehen der übrigen Stände kunde hätte. Man begnügte sich Geld und Truppen in Bereitschaft zu halten. Und so befahl auf dem Landtage zu Neubrandenburg im Jan. 1583 Herzog Ulrich. seinen Lehnsleuten die Bereitschaft und verbot, daß jemand fremde Bestallungen annehme. Was aber antwortete der Adel? Er sprach seine Zuversicht aus, daß der Herzog den „Jungen von Adel, so noch keine Lehen besäßen, nicht wehren wolle, daß sie uralter adliger Freiheit nach dem Krieg folgten und mit Haut und Leibe den Unterhalt suchten und sich des Bettelstabes erwehrten."

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