Abbildungen der Seite
PDF
EPUB
[merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][ocr errors][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors]
[ocr errors]

ف ف ف ف ف

275

[blocks in formation]

Vorrede.

Das Heft V der „Mecklenburgischen Geschichte in Einzeldarstellungen“ enthält die Reformationsgeschichte Mecklenburgs, ein Gebiet, welches sich nicht nur durch die Fülle des Stoffs, sondern auch durch die Bedeutung der geschichtlichen Ereignisse auszeichnet, welche diese wie für das kleine Land Mecklenburg, so für das große deutsche Vaterland gehabt haben.

Die Fülle des Stoffs springt sogleich in die Augen, wenn man die Jahrbücher des 1835 gegründeten Vereins für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, im ganzen 64 Jahreshefte, einsieht. Von dem verdienstvollen Forscher Lisch, dem Begründer des Vereins und seiner Jahrbücher, sowie von seinen Mitarbeitern, von seinen und ihren Nachfolgern, von vielen mecklenburgischen Männern, welche Verständnis und Fleiß für die Geschichte ihres engern Vaterlandes besaßen, ist im Laufe der Jahre auch auf dem Gebiete der Reformationsgeschichte ein so reicher und so bedeutungsvoller geschichtlicher Stoff aus den Quellen, wie das Großherzogliche Geheime und Hauptarchiv sie bietet, geschöpft und gewonnen, auch in Aufsätzen verarbeitet oder in Mitteilungen bekannt gemacht worden, daß eine zusammenfassende Darstellung der Geschichte der Reformation in Mecklenburg dadurch nicht nur erleichtert, sondern geradezu erfordert zu werden schien.

Und doch ist in den Jahrbüchern erst ein Bruchteil des Stoffes gehoben; die Forschung muß auch die reichen Schäße an urkundlichem Material, welche noch im Archive ruhen, verwerten, die „Burgen der Gerechtigkeit und der Wahrheit“, wie der große Chyträus sie mit Bezug auf ihre Bedeutung für die Geschichtsschreibung nennt.

Die Bedeutung der heimischen Geschichte dieses Zeitraums für die Reformationsgeschichte des gesamten Vaterlandes braucht nicht weiter erwiesen zu werden. Professor Dr. Schirrmacher hat sie in einem größeren Werke „Johann Albrecht I, Herzog von Mecklenburg" bereits 1885 dargethan. Und nicht nur Johann Albrecht I, sondern auch seine Vorgänger in der Regierung, Heinrich V und Albrecht VII, sowie sein Mitregent und Nachfolger, Herzog Ulrich, reichen mit ihrer Wirksamkeit und ihrer Bedeutung weit über die Grenzen ihres kleinen angestammten Landes hinaus.

Andererseits greifen die sozialen, religiösen und politischen Bewegungen des großen deutschen Vaterlandes in das engere Vaterland über und erscheinen, dem Schauplaze angemessen, auf kleinerem Raume und in engeren Grenzen dem Forscher um so deutlicher.

Für Kenntnis und Verständnis der mecklenburgischen Geschichte selbst aber bietet der vorliegende Zeitraum die unentbehrliche Vorausseßung. Ist doch in ihm unsere teure evangelisch-lutherische Landeskirche, die soeben ihr ehrwürdiges 350jähriges Jubiläum feierte, begründet und mit den herrlichen Ordnungen ausgebaut, die noch heute bestehen! Sind doch in jenem Zeitraum wesentliche staatliche Ordnungen und Einrichtungen entstanden, die die Geschichte der folgenden Jahrhunderte beherrschen und zum großen Teil bis heute unverändert fortwirken !

Wenn aber an einzelnen Stellen die Darstellung zu ausführlich geworden ist oder gar hier und da ein Feld umfaßt, das für die Forschung nahezu unfruchtbar, keine großen Resultate erbringt, so möge man der Liebe des Verfassers zu seiner mecklenburgischen Heimat dies zu gute halten. Wie sie bekanntlich viele Strecken von Heide zeigt, welche dennoch durch die Liebe zur Heimat verklärt, ja in ihrer Weise schön gefunden werden, so bitte ich um die gleiche Heimatsliebe, wenn manche Ausführungen in den Augen der Leser Heide sein sollten, und zu bedenken, daß es die Heide unserer Heimat ist, welche die Darstellung nicht übergehen wollte.

Mein Bestreben war, aus den Quellen ein wahrheitsgetreues Bild der geschichtlichen Ereignisse und Zustände zu gewinnen und darzustellen, wie die Reformation in Mecklenburg geworden ist, zugleich aber auch landläufige Vorstellungen und von gewisser Seite immer aufs neue vorgebrachte Behauptungen zurückzuweisen, welche in Wahrheit nur zeigen, wie die Reformation nicht geworden ist.

Mein Wunsch ist, der Verbreitung und Vertiefung der Kenntnis der heimischen Geschichte, für welche gerade in unsern Tagen eine lebhafte Teilnahme sich kundgiebt, an meinem geringen Teile helfen und dienen zu fönnen.

Es bleibt mir die angenehme Pflicht, dem Herrn Geheimen Archivrat Dr. Grotefend sowie den übrigen Herren Beamten des Großherzoglichen Geheimen und Hauptarchivs zu Schwerin auch an dieser Stelle meinen aufrichtigen Dank für die mannigfaltige Unterstüßung abzustatten, welche sie meinen Forschungen im Archive gewährten. Ich gedenke auch mit Dank des freundlichen Entgegenkommens der Herren Beamten an der Universitätsbibliothek und an der Bibliothek der Ritter- und Landschaft zu Rostock, an der Regierungsbibliothek zu Schwerin, sowie an der Domschul- und der Ratsbibliothek zu Güstrow.

Güstrow, Ostern 1900.

Dr. H. Schnell.

I. Mecklenburg am Vorabend der
Reformation 1503–1523.

1. Die Familie des Herzogs Magnus II.

In fünfundzwanzigjähriger Ehe war dem Herzog Magnus und seiner Gemahlin, der pommerschen Herzogin Sophia, eine zahlreiche Familie erblüht, drei Söhne und vier Töchter.) Die Vermählung der letteren brachte das mecklenburgische Fürstenhaus in nahe verwandtschaftliche Verbindungen mit den angesehensten deutschen Fürstenhäusern des Reformationszeitalters. Zwar wurde die älteste Tochter Dorothea im zarten Alter von neun Jahren zu Ribniz als Nonne eingekleidet und bald darauf zur Äbtissin gewählt, einem Amte, welches sie bis zu ihrem Tode innehatte). Aber ihre Schwester Sophia vermählte sich mit dem Herzog Johann von Sachsen, dem späteren Kurfürsten, und wurde nach dreijähriger Ehe am 30. Juni 1503 die Mutter Johann Friedrichs des Großmütigen. Obwohl sie bald nach der Geburt im Kindbette starb, so war doch das Verhältnis der mecklenburgischen Fürsten zu den sächsischen Vettern ein inniges. 3) Ebenfalls im jugendlichen Alter verheiratete sich die Herzogin Anna mit dem Landgrafen Wilhelm II. von Hessen-Kassel. Ihr Sohn ist der Landgraf Philipp von Hessen, den die Mutter nach dem frühen Tode ihres Gemahls erzog, und für den sie, wenn auch unter großen Schwierigkeiten, die vormundschaftliche Regierung führte.4) Nach dem Tode ihres Vaters Magnus und zwar im Juli 1512 verheiratete sich die jüngste Tochter, Katharina, mit dem Herzog Heinrich von Meißen. Sie, deren Schönheit von den Zeitgenossen gerühmt wird, ward die Mutter der Herzöge Morih und August von Sachsen und somit die Stammmutter der Albertinischen Linie des Hauses Sachsen. 5) In den Adern der Häupter der Reformation unter den Fürsten, eines Johann Friedrich, Philipp und Morig fließt mecklenburgisches Blut.

Der älteste Sohn des herzoglichen Paares war Heinrich, geboren am 3. Mai 1479.6) Von seiner Jugend ist nur soviel bekannt, daß er bereits in jungen Jahren an den Hof des Markgrafen Friedrich von Brandenburg kam, der durch seine Gemahlin, eine pommersche Prinzessin, mit dem mecklenburgischen Fürstenhause verwandt war.) Den in allen ritterlichen Übungen gewandten Prinzen bestimmte der Kaiser auf dem denkwürdigen Reichstage zu Worms 1495, in des Reiches Sold die Mecklenburg auferlegte Römerhülfe zu führen und im kaiserlichen Dienste zu bleiben. Der Vater, Herzog Magnus, sah letteren als eine gute

Mecklenburgische Geschichte. V.

1

Versorgung des jungen Fürsten an und ermahnte in Hinsicht auf die Armut des Landes und die Zahl der fürstlichen Familienglieder seinen Sohn auszuharren, obwohl der Kaiser mit der Zahlung des Gehaltes dauernd im Rückstand blieb. Aber Heinrich hatte in seiner Stellung Gelegenheit, nicht nur die fortwährende Geldnot des Kaisers kennen zu lernen, sondern auch Erfahrungen für seinen späteren Beruf zu sammeln. Fleißig übte er sich in den Waffen und trug mehr als einmal den Preis in den Wettkämpfen davon. Hatte er doch in Maximilian einen tüchtigen Meister im Waffenhandwerk, deffen ureigene Schöpfung die Ausbildung der gefürchteten deutschen Landsknechte war. An des Kaisers Seite stand Heinrich 1497 auf dem Zuge in die Niederlande. In des Kaisers Umgebung lernte er zugleich die Geschäftsführung des Hofes, Regierung und Staatskunst kennen; in Vertretung seines Vaters nahm er an dem Reichstag zu Augsburg 1500 teil, der dem Kaiser die Einsehung des Reichsrates abrang, welcher fortan die oberste Gewalt in allen Reichssachen handhabte. Auf demselben Reichstag unterschrieb Heinrich am 10. Sept. die Kammergerichtsordnung: „Herzog Heinrich von Mechelburg, von wegen unsers Herrn und Vatters, Herzog Magnus von Mechelburg." Zum zweiten und dritten Male vom Kaiser bestellt, getreulich am Hofe zu dienen, oder wohin auch in allen Sachen und Geschäften gehorsamlich sich brauchen zu lassen", verließ Heinrich Pfingsten 1503 den kaiserlichen Dienst, um endgültig in die Heimat zurückzukehren, freilich, indem er noch Jahre lang seine Ansprüche auf ausstehendes Dienstgeld und auf die ihm verschriebene Grafschaft Leuchtenberg beim Kaiser geltend zu machen hatte.")

"

Während der Abwesenheit Heinrichs war es im elterlichen Hause recht einsam gewesen; denn auch der am 3. September 1483 geborene Herzog Erich hatte die Heimat verlassen, hatte bis zum Herbst 1502 in Rostock studiert und war dann mit seinem Lehrer Boger nach Italien gereist, wo er fast zwei Jahre hindurch in Bologna eine gelehrte Bildung sich aneignete.) Zu Hause mochte nur der jüngste Sohn Albrecht geblieben sein. Von seiner Jugend ist auch nur soviel bekannt, daß der Kaiser den achtzehnjährigen Jüngling in seinen Dienst nahm, in welchem er bis zum Jahre 1508 blieb, mit demselben Erfolge wie Heinrich, indem er nämlich von dem geldarmen Kaiser seine Dienstgelder nicht erhalten fonnte. 10)

Am 20. November 1503 starb Herzog Magnus II und hinterließ das Erbe seinem Bruder Balthasar und seinen drei Söhnen Heinrich, Erich und Albrecht.

2. Die Hauspolitik Heinrichs und Albrechts.

Noch kurz vor seinem Tode hatte Herzog Magnus seine Söhne ermahnt, in brüderlicher Einigkeit, in sämtlicher Regierung und Hofhaltung der Lande und Fürstentümer, auch ihrem fürstlichen Namen zu gute einträchtiglich zu bleiben." Der mittelalterliche für die Macht

« ZurückWeiter »