Wirths- und Kaffehhäuser sind in der inneren Stadt um 11 Uhr, in den Borstädten und Umgebungen aber um 10 Uhr Abends zu schließen. Die Dawiderhandelnden werden verhaftet und vor ein Militärgericht gestellt. 5. Die Presse bleibt vorläufig nach der Bestimmung des Punktes 4 der Proklamation vom 23. October d. 3. beschränkt und der Druck, Berkauf, und die Affigirung von Plakaten, bildlichen Darstellungen und Flugschriften nur insoferne gestattet, als hierzu die vorherige Bewilligung der Militärbehörde eingeholt und ertheilt worden seyn wird. Gegen die Uebertreter dieser Anordnung tritt die im vorigen Absage angedrohte Behandlung ein. 6. Die im §. 5 der Proklamation vom 23. October d. 3. enthaltene Verfügung, wornach die sich in der Residenz ohne legale Nachweisung der Ursache ihrer Anwesenheit aufhaltenden Ausländer auszuweisen find, wird auf alle in gleicher Lage befindlichen nach Wien nicht zuständigen Inländer ausgedehnt. Die Ausführung dieser Maßregel wird der Stadthauptmannschaft übertragen, welche fich durch nominative Eingaben der Haus-Eigenthümer über ihre Inwohner die leberzeugung von der Zahl der in die eben bezeichnete Kathegorie gehörigen Personen verschaffen wird. Der Hauseigenthümer, welcher vorseßlich einen seiner Inwohner verschweigt, oder den Zuwachs eines solchen nicht innerhalb der in den Polizei-Vorschriften festgesezten Termins anzeigt, wird eingezogen und vor das Militärgericht gestellt. 7. Wer überwiesen wird: a) Unter den f. t. Truppen einen Versuch unternommen zu haben, dieselben zum Treubruch zu verleiten; b) wer durch Wort oder That zum Aufruhr aufreizt, oder einer solchen Aufforderung werkthätige Folge leiftet; c) wer bei einer etwaigen Zusammenrottung auf die erste Aufforderung der öffentlichen Behörde sich nicht zurückzieht, und d) wer bei einer aufrührerischen Zusammenrottung mit Waffen in der Hand ergriffen wird, unterliegt der stan drechtlichen Behandlung. 8. Alle Barrikaden in der Stadt und den Vorstädten sind durch den Gemeinderath allsogleich spurlos wegräumen, und das Pflaster herstellen zu lassen. 9. Während der Dauer des Belagerungszustandes bleiben zwar alle öffentlichen Behörden in der Ausübung ihrer Funktionen ungestört; nachdem aber die Militär-Behörde für diese Zeitperiode alle jene Geschäfte übernehmen wird, welche auf die Aufrechthaltung der Ordnung, Ruhe und Sicherheit der Hauptstadt und ihrer Umgebung abzielen, so haben von nun an der mit diesen Geschäften bisher betraute Gemeinderath und die Stadthauptmannschaft dazu nur in jener Weise mitzuwirken, welche die Militärbehörde für zweckmäßig erachten wird. 10. Um den Zweck des Belagerungsstandes zu erreichen, der kein anderer seyn kann, als den Uebergang von der Anarchie zu dem geregelten constitutionellen Rechtszustande vorzubereiten, wird eine gemischte Central-Commission unter dem Vorsize des Herrn General-Majors Baron Cordon, welchen ich gleichzeitig zum Stadt-Commandanten ernenne, die oberste Leitung der durch den Belagerungszustand bedingten Geschäfte führen, und sowohl die niederösterreichische LandesRegierung als auch die Stadthauptmannschaft an ihre Anordnungen gewiesen. Heßendorf, am 1. November 1848. Fürst zu Windischgräß, m. p., t. t. Feldmarschall.” Verzeichniß der im Belagerungszustande bis zum 9. Mai 1849 verurtheilten Personen. November 1848. 9. Robert Blum, aus Leipzig gebürtig, Buchhändler, erschossen. 10. Eduard Jelowicki, aus Hubnik in Russisch-Polen geb., erschossen. 11. Eduard Preßlern Edl. v. Sternau, Wien, 32 J. alt, erschossen. 11. Julius Fröbel, Griesheim, Rudolstadt, 43 Jahre, zum Strang verurtheilt und begnadigt. 13. Ignaz Porsch, Widdin, 38 Jahre, ledig, Doctor der Rechte, 6 Jahre Festung in leichten Eisen. 14. Joh. Horváth, Ungarn, 33 J., verheirathet, Schuster in Hernals, ersch. 14. Josef Dangel, Gemeiner von Heß Infanterie, erschossen. 14. Ant. Riklinski, Gemeiner von Nassau Infanterie, erschossen. 16. Wenzel Messenhauser, Proßniß, 35 Jahre, ledig, Schriftsteller, ersch. 17. Ant. Brogint, Brünn, 29 J., led., ohne Profession, erschossen. 18. Wenz. Wartha, Böhmen, 36 J., verh., Wächter, 2 J. Schanzarbeit. 20. Eduard Pallucci, Wien, 35 Jahre, ledig, Dr. Medic., 3 Jahre Festung in leichten Eisen. 20. Lud. Brzyiemski, Basel, 28 J., led., ohne Prof., 4 I. Schanzarbeit. 20. Johann Ritter v. Vogtberg, Wien, 20 Jahre, ledig, Studirender, 4 Jahre Schanzarbeit in leichten Eisen. 20. Eduard Elgner, Olmüß, 25 Jahre, ledig, Schulgehülfe, 4 Jahre Schanzarbeit in leichten Eisen. 20. Ferdinand Schmalhofer, Sechshaus, 20 Jahre, ledig, Drucker, 4 Jahre Schanzarbeit in leichten Eisen. 23. Josef Aigner, Wien, 30 Jahre, verheirathet, Portraitmaler, zum Strang verurtheilt und begnadigt. 24. Alfred Jul. Becher, Manchester, 45 J., Wittwer, Dr. der Rechte, ersch. 24. Herrm. Jellinek, Mähren, 25 J., led., Dr. d. Phil., erschossen. December. 1848. 1. Maiteo Padovani, Triest, 35 Jahre, verheirathet, Agent, 12 Jahre Festung, begnadigt. 1. Wenz. Pova, Destr. Zeban, 24 J., ledig, Praktik., 4 J. Festung. 9. 9. Alexander Skarbek von Leszczynski, Wien, 46 Jahre, ledig, Privatier, 12. Ant. Heizerath, Wien, 55 J., verheirathet, Bauaufseher, 5 J. Schanzarb. 15. Jos. Krziwan, Böhmen, 22 J., Ledig, Jäger des 12. Bataill., gehängt. 19. Jakob Marzatto, Gemeiner von Ceccopieri, erschossen. 22. Franz Stockhammer, Tirol, 27 Jahre, ledig, Feldwebel, erschossen. 28. Joh. Grünzweig, Böhmen, 39 Jahre, ledig, Weber, 3 Jahre schweren Kerter. 28. Bartholomäus Hofstätter, ledig, Kutscher, 6 Jahre schweren Kerker. Jänner 1849. 2. Ludwig Raveaux, Preußen, 33 Jahre, verheirathet, Agent, 3 Jahre Festung. 2. Louis von Alvensleben, Berlin, 48 Jahre, verheir., Dichter, 1 Jahr Festung. 4. Johann Wegele, Wien, 31 Jahre, ledig, Chirurg, 5 Jahre schweren Kerker. 4. Franz Hipfel, Wien, 34 Jahre, verheirathet, Musiklehrer, 1 Jahr Kerker. 8. Johann Hoh, Bayern, 35 Jahre, ledig, Hausknecht, 6 Monate Arrest. 14. Schumacher, Redakteur, 10 Jahre Festung. 14. Baron Callot, Eisenbahn-Beamter, 7 Jahre Festung. 14. Ribarz, Handlungs-Agent, 2 Jahre Festung. 16. Joh. Zwettler, Wien, 53 Jahre, Wittwer, Rechnungsrath, 3 Jahre Kerker. 18. Carl Bürgermeister, Böhmen, 52 Jahre, verh., Rechnungsrath, 2 Jahre Kerk. 22. Stefan Aringer, Gemeiner von Deutschmeister, erschossen. 25. Maximilian Mandelbaum, Bayern, bürgerl. Schuhmacher, 2 Jahre Kerker. 31. Wilhelm Büchler, Untermeidling, 42 Jahre, verheirathet, ohne Profession, 31. Joh. Farra, Böhmen, 36 Jahre, ledig, Landwehrmann, 1 Jahr schw. Kerk. Februar 1849. 1. Ign. Haut, Galizien, 35 Jahre, verheir., Gürtler, 3 Jahre schweren Kerler. 1. 1. Elias Jarofievit, Galizien, 21 Jahre, ledig, Maler, 1 Jahr schw. Keiter. 3. 1. Jakob Gürtler, Krakau, 23 Jahre, ledig, Studir., 6 Monate Kerker. 6. Chr. H. Plattensteiner, 43 Jahre, verheirathet, Nürnberg, gewesener Lieu- 6. Leop. Wittenberg, Pesth, 38 Jahre, ledig, Kaufmann, 5 Jahre schw. Kerker. 19. 15. Frz. Pfeifferer, Schemniß, 25 J., ledig, Commis, 8 Mon. Stockhausarrest. März 1849. 2. Jos. Numsauer, Ung., 25 J., led., Viktualienhändler, 3 M. Stockhausarrest. 2. Ed. Merlitschek, Mähr., 28 J., ledig, Handlungsbuchhalter, 5 J. schw. Kerf. 8. 8. Math. Timmel, Baden, 48 J., verh., Schneiderm., 6 M. Stockhausarrest. |