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Chef von Mariahilf bestimmt. Derselbe trat am 8. das Ober-Commando an, und erließ nachfolgende Proklamation:

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Nationalgarden! Kameraden! Ich brauche Euch nicht erst die Gefahren, von denen wir umringt find, zu schildern! Doch verliert nicht den Muth! In der Gefahr allein bewährt sich der Mann! in solchen Tagen, wie die jeßigen, heißt es handeln! Damit wir aber kräftigst zur Herstellung der Ordnung und Ruhe, so wie zum Schuße des Eigenthums und unserer Rechte alles beitragen können, was in unseren Kräften liegt, ist es höchst nöthig uns fest zu vereinen. Jeder Groll, hervorgerufen durch Mißverständnisse bei den legten traurigen Ereignissen sey daher vergessen! zwischen uns allen werde fester das Band der Kameradschaft, der Bruderliebe geknüpft! Damit allein wäre aber unsere Kraft noch nicht ganz geeignet, in allen Fällen entschieden wirken zu können! wir müssen uns in die geregelte Ordnung des Wehrmannes für die Dauer der Gefahr fügen. Zudem ist es vor allem von größter Wichtigkeit, daß Ihr Eueren Offizieren, die doch durch Euere eigene Wahl hervorgingen, fest vertraut, und ihren Befehlen genau Folge leistet! Soll eine so große Kraft, die durch Einigkeit, Vertrauen zu ihren gewählten Offizieren, und Folgeleistung der gegebenen Befehle, auf das höchste gesteigert werden kann, zersplittern? Ich bin fest überzeugt, das fann nicht in Euerer Absicht liegen! - Ich ordne daher hiermit an, daß allsogleich alle Bezirks-, Bataillons-, Corps- und Abtheilungs-Commandanten der gesammten Nationalgarde die Entscheidung treffen, daß, in so lange kein erneuerter Befehl erscheint, täglich der dritte Theil der Garden auf dem Sammelplaß durch 12 Stunden disponibel bleibe.

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Das zweite Drittel hat in ihren Wohnungen konfignirt zu seyn, und endlich das leßte Drittel kann sich der gänzlichen Ruhe überlassen.

Diese Theile lösen sich gegenseitig ab, im Falle eines Allarms jedoch haben alle Garden ohne Ausnahme auszurücken.

Zur leichteren Erzielung der oben genannten Eintheilung, so wie zum Besten des Gardedienstes, ist jede Compagnie in vier Züge zu theilen, und jeder Garde im Zug sodann seinem Korporalen zuzuweisen. Nur auf diese Art wird es möglich werden, jeden Augenblick für den Dienst ganze Abtheilungen bereit zu haben, und nicht eine Ermüdung der einzelnen, immer dienstthuenden Garden herbeizuführen. Kameraden! man vertraut uns! Wir wollen das Vertrauen rechtfertigen!

Wien am 8. October 1848.

Braun, m. p., provisorischer Ober-Commandant."

Mittags. Der Vice-Präsident Smolka theilte im Reichstage mit, daß der Abgeordnete Anton Beck das Reichs tags-Manifest v. 7. d. M. an die

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Völker Desterreichs ins Czechische überseßt habe; der Abgegrdnete Sz a § zkiewicz dies ins Rusinische, Borkowski ins Polnische, und Turko ins Italienische thun werden.

Ein Antrag des Abgeordneten Borrosch wurde zum Reichstagsbeschluß erhoben, und zwar des Inhaltes:

1.,,Der Reichstag, der ohnehin vor der Beendigung des Constitutionswerkes unauflösbar ist, erklärt auch unter den bedrohlichsten Umständen unter keiner Bedingung sich selber aufzulösen, sondern seiner Pflicht unerschütterlich getreu zu bleiben;

2. Der Reichstag ist ein untheilbares Ganzes, er vertritt alle Völker Oesterreichs, welche ihn beschickt haben;

3. Der Reichstag ist ein zu Folge des kaiserlichen Manifestes von 6. Juny und durch die freien Wahlen der auf dem Reichstage vertretenen Völker das alleinige constitutionell-legale Organ der Einigung zwischen dem constitutionellen Monarchen und der Volks-Souveränität zur Wahrung der unverkümmerten Volksfreiheit und des erblichen Thrones;

4. Der Reichstag, bestehend aus den freien Vertretern freier Völker, wird keinem Abgeordneten einen moralischen Zwang zum Bleiben auferlegen ;

5. Der Reichstag wird auf dem constitutionell-legalen Boden fest beharren, um von ihm aus mittelst constitutionell-legaler Maßregeln das Vaterland, den erblichen Thron und die Volksfreiheit zu wahren ;

6. Der Reichstag fordert alle mit oder ohne Urlaub abwesenden Mitglieder auf, sich binnen längstens 14 Tagen von heute an, im Reichstage wieder einzufinden. 7. Dieser ganze Beschluß des Reichstages ist so schnell als möglich in allen Sprachen durch den Druck öffentlich bekannt zu geben.“

In der Nachmittags-Sizung wurde im Reichstage nachstehende von Pillersdorff verfaßte Adresse beschlossen:

„Euer Majestät! Der Reichstag, welcher unter den verhängnißvollen Ereignissen der lezten Tage es als eine seiner ersten Pflichten erkannte, durch eine Deputation aus seiner Mitte seinem konstitutionellen Monarchen die Gesinnungen ungeheuchelter Liebe, zugleich aber auch die Mittel vorzutragen, wodurch Ruhe in den Gemüthern und die Abwendung großer Gefahren herbeigeführt werden kann, wurde bald darauf durch die beklagenswerthe Kunde betroffen, daß Euere Majestät die Nähe Ihrer Residenz verlassen haben. Kein auf konstitutionellem Wege ausgesprochenes, beruhigendes Wort über den Zweck, über die Dauer, über das Ziel dieser Entfernung minderte die Besorgnisse der Völker, welche von einem so verhängnißvollen Entschlusse unzertrennlich sind. In dieser ernsten Lage hat der Reichstag einen Aufruf an die Völker Oesterreichs, er hat zugleich eine Denkschrift an Euere Majestät beschlossen, welche den Stand der Dinge mit

Offenheit aufklären, und welche dem konstitutionellen Kaiser aus redlichem Herzen die Versicherung geben soll, daß die aufrichtige Liebe der Völker für ihn unerschütterlich ist. Diese Liebe fordert Vertrauen, Euer Majestät! Vertrauen · zu dem Volke, welches sich um den Thron scharen soll und will Vertrauen zu den Vertretern, welche dieses freie Volk als den Ausdruck seiner Gesinnungen gewählt hat. Die Vertreter dieses Volkes erkennen und erfüllen ihre heilige Aufgabe, die Rechte und Freiheiten des Volkes, welches sie gesendet hat, durch feste Bürgschaften zu sichern, und zugleich dem Throne jene unerschütterliche Grundlage zu geben, welche ihm Gewalt und Willkühr nicht geben können. Es wäre für die Volksvertreter, es wäre für die Mitglieder des Reichstages höchst schmerzlich, in der Erfüllung dieses großen Berufes durch ein Ereigniß gestört zu werden, welches den Samen des gefährlichsten Mißtrauens streuen, das Band der Anhänglichkeit an den Thron lockern, und den verderblichsten aller Greuel, den Bürgerkrieg entzünden könnte, wenn diese Gefahr nicht schnell abgewendet wird. Vertrauensvoll ruft daher der Reichstag, ruft durch ihn ein biederes, in Treue bewährtes Boll zu seinem Monarchen, daß er zurückkehre an den Siß der Regierung, damit seine Rückkehr die treuen Söhne des Vaterlandes ermuthige, und den Feinden seiner Freiheit, Muth und Hoffnung benehme, damit sie jeden unheilvollen Angriff, er mag aus Reaktion oder Anarchie entspringen, vereitle, und damit sie das Berk der Constituirung nicht verzögere, in welchem die Völker Desterreichs allein ihr Heil, ihre Beruhigung, die Bürgschaft einer glücklichen Zukunft suchen. Schenken Eure Majestät allen Völkern, welche dieser Rückkehr harren, den Frieden! Enden Sie nach dem Triebe Ihres edlen Herzens ohne Verzug einen Bürgerkrieg, der in einem Theile entzündet, bald seine verheerende Flamme über ein weites Reich verbreiten würde! Wählen Sie zur Lösung dieser großen Aufgaben Rathgeber, welche Ihres Vertrauens, und jenes eines biederen, freiheitsliebenden Volkes würdig sind. Der Dank und Segen dieses Volkes wird die schönste Krone Euerer Majestät bleiben." Wien am 8. October 1848. Im Namen der konstituirenden Reichsversammlung.

Franz Smolka, Wiser, Cavalcabó, erster Vicepräsident. Schriftführer. Schriftführer.“

Bom Grafen Auersperg gelangte zum Reichstags-Ausschusse eine Zuschrift nachstehenden Inhalts: Er habe, um dem Kampfe ein Ende zu machen, und im Vertrauen, daß Alles in Ordnung bleiben werde, das Zeughaus räumen lassen. Nun find aber die Feuerwaffen ausgegeben, an Leute, die sie nicht haben sollen, ferner find Trophäen 2c. weggegeben worden.

Seiner Pflicht gemäß ersucht er das Uebergabs-Dokument zurückzuschicken, um eine Copie zu machen, und protestirt feierlichst gegen die fernere Ausgabe von

Feuerwaffen. In Folge dieser Zuschrift erklärte Schufelka im Reichstage, daß die Uebernahms-Deputation schon zu spät kam, da das Volk schon die Waffen an sich ris, daher konnte die Deputation nicht das Inventar aufnehmen, und fie war selbst in Lebensgefahr. Somit könne die Schuld und Verantwortlichkeit weder auf dem Commandanten noch auf der Deputation lasten.

Dennoch sey ein kurzes Verzeichniß aufgenommen worden, und dieses wird dem Commandirenden zugestellt werden. Ferner wurde dem Reichstags-Ausschusse angezeigt, daß der Graf Auersperg beunruhiget worden sey durch den Beschluß des Reichstages, eine Vertheidigungs-Commission niedergeseßt zu haben. Nun habe aber der Reichstag keine solche niedergeseßt (?), wohl trifft das Volk solche Anstalten, aber er hat ja selbst erklärt, daß er sich im Vertheidigungs-Zustande halten müsse, warum also das Volk nicht?

Die Mitglieder der permanenten Commission, oder des Sicherheits-Ausschußes waren: Brestl, Stobnicki, Löhner, C. Mayer, Obmann, (Substitut Szabel) Füster, Klaudi, Bioland, Goldmark, Bidulich, Schuselka, Kautschitsch, Ambrosch, Heimerl, Jonak (Substitut Gaier) Smarzewski, Kudlich, Prato, Catinelli, Dhe ral, Szabel, Zbyszewski, Schneider und Müller.

Minister Hornbostl erhielt nachstehendes Handbillet:

„Lieber Hornbost!! Ich fordere Sie auf zur Contrafignirung meiner 1. Befehle in mein Hoflager zu kommen. Sieghardskirchen, den 8. October 1848. Ferdinand m. p."

Hornbostl las das Handbillet im Reichstag vor, und erklärte, daß ihn dasselbe mit Freuden erfülle, weil er daraus ersehe, daß der Kaiser der Bitte des Reichstages, ein volksthümliches Ministerium zu bilden, dadurch verwilligt. Er werde keinen Augenblick säumen dem k. Befehle zu gehorchen, und seine Pflicht erfüllen.

Der Gemeinderath erließ eine Weisung an das Unterkammeramt, dem Commandanten der Nationalgarde-Artillerie zum Schuße des Zeughauses die nöthigen Werkleute und Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen; dann wurde eine Commission ernannt, Behufs Eruirung ob es wahr sey, daß Grenadiere in den Wäldern lagern; ferner eine zweite, welche zu erforschen hat, ob es wahr sey, daß das Volk den Pulverthurm auf der Türkenschanze in die Luft zu sprengen beabsichtige. Endlich beschloß der Gemeinderath, daß Exemplare aller vorkommenden Plakate, welche von Behörden ausgehen, bei demselben hinterlegt werden; daß bei beunruhigenden Gerüchten das Publikum durch Plakate aufmerksam gemacht werde, was Wahres an denselben sen jedoch müsse entweder die Permanenz oder die Plenarsigung des Gemeinderathes die Nothwendigkeit derselben aner kannt haben; endlich daß jedes Mitglied, im Falle es im Namen des Gemeinde

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rathes etwas auszuführen habe, mit einer Legitimation versehen, und daß von diesem Beschlusse sowohl die Behörden als auch das Publikum verständiget werde. Aus diesen Verfügungen ist zu ersehen, daß der Gemeinderath alle Garantien des öffentlichen Vertrauens gewährte.

An diesem Tage hörten die regelmäßigen Sizungen des großen Verwaltungsrathes der Nationalgarde auf, weil unter den obwaltenden Umständen die meisten Mitglieder desselben bei ihren Compagnien in Aktivität treten mußten.

Der Ober-Commandant Scherzer berief die Mitglieder des Verwaltungsrathes ein, und über Vorschlag desselben ward ein an die gesammte Volkswehr gerichtetes Plakat, welches die Aussöhnung der Stadtbezirke mit den Vorstädten zum Zwecke hatte, genehmigt, und den zahlreich versammelten Bertretern das Versprechen abgenommen, bei ihren Compagnien im versöhnenden Geiste zu wirken.

Ueber die vom Ober-Commandanten zur Sprache gebrachte Anzeige, daß im Krankenhause der barmherzigen Brüder zwei Militär-Offiziere, Oberstlieutenant Klein, und Oberlieutenant Abel verstorben sehen, und er die Ansichten der Vertreter über die Art der Beerdigung derselben zu vernehmen wünsche, wurde beschlossen:

1. Es soll das vom hohen Neichstage niedergeseßte Comitee für Ordnung, Ruhe und Sicherheit angegangen werden, die nöthigen Maßregeln, bezüglich der gemeinschaftlichen Beerdigung der Gefallenen vom Civile und Militär zu treffen, zu welchem Ende demselben nachfolgende Anträge unterbreitet wurden.

a) Die in den Privatwohnungen liegenden Leichen von Garden sollen, wenn sie nicht von ihren Angehörigen in das Spital überbracht werden wollen, eben so wie jene Leichen vom Civilstande, welche noch im Spitale liegen, und von ihren Angehörigen requirirt werden, nach dem Wunsche derselben einzeln, mit, oder ohne Begleitung von Ehren-Conducten zur Erde bestattet werden.

b) Die in den Spitälern verbleibenden Leichen vom Civile und Militär sollen dagegen in das allgemeine Krankenhaus zusammen gebracht, und von dort aus gemeinschaftlich auf dem Schmelzer Friedhofe beerdigt werden.

e) Zur Vermeidung allfälliger Ruhestörungen sollen im Vereine mit den Garden nur deutsche Truppen zu dem Ehrengeleite verwendet werden. Die Beerdigung geschieht ohne Unterschied der Garde, sowohl beim Civile als beim Militär.

d) Es soll zu diesem Ende eine Deputation, bestehend aus den Bertretern Stuppe, Frankl und Fels an das Comitee des Reichstages abgesendet werden.

Schlüßlich wurde beschlossen, daß der Verwaltungsrath sih für die Zeit der Gefahr permanent erkläre, und es wurden sogleich 21 Vertreter gewählt,

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