Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Band 26Verlag der H. Laupp'schen Buchhandlung, 1870 Includes the sections, Literatur (title varies) and Berichte. |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
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Beliebte Passagen
Seite 745 - Treaties of the United States of America, passed at the Third Session of the Thirty-Seventh Congress, 186263.
Seite 196 - Nachweis enthalten, dass die Verwaltungsbehörde die Zuständigkeit in einer bei dem Gerichte erster oder höherer Instanz anhängigen Sache zu einer Zeit gegenüber dem betreffenden Gerichte in Anspruch genommen habe, in welcher ein Spruch in der Hauptsache noch nicht in Rechtskraft erwachsen war, und kann nur binnen 60 Tagen vom Tage des bei Gericht erhobenen Anspruches bei dem Reichsgerichte eingebracht werden.
Seite 756 - The Way to Outdo England without Fighting Her," "Resources of the Union," "The Public Debt," "Contraction or Expansion," "Review of the Decade 1857 — '67," "Reconstruction,
Seite 705 - How Protection, Increase of Public and Private Revenues, and National Independence March Hand in Hand Together.
Seite 747 - The History, Civil, Political, and Military, of the Southern Rebellion, from its Incipient Stages to its Close.
Seite 780 - Digest of Fire Insurance Decisions, In the Courts of Great Britain and North America.
Seite 194 - Herrenhause vorgeschlagenen Personen ebenfalls auf Lebensdauer ernennt. Der Vorschlag wird in der Weise erstattet, dass für jede der zu besetzenden Stellen drei sachkundige Männer bezeichnet werden.
Seite 194 - Wege ausgetragen worden ist. 4. Ueber die Frage, ob die Entscheidung eines Falles dem Reichsgerichte zusteht, erkennt einzig und allein das Reichsgericht selbst; dessen Entscheidungen schliessen jede weitere Berufung, sowie die Betretung des Rechtsweges aus. Wird eine Angelegenheit vom Reichsgerichte vor den ordentlichen Richter oder vor eine Verwaltungsbehörde gewiesen, so kann die Entscheidung von denselben wegen Incompetenz nicht abgelehnt werden.
Seite 747 - Completa de los Tratados, Convenciones, Capitulaciones, Armisticios y Otros Actos Diplomaticos de Todos Los Estados de la America Latina Comprendidos entre el golfo de Mexico y el cabo de Hornos, Desde el Ano de 1493 Hasta Nuestros Dias.
Seite 253 - Gesetze und Verordnungen sind verbindlich, wenn sie in der vom Gesetze vorgeschriebenen Form bekannt gemacht worden sind. Die Prüfung der Rechtsgültigkeit gehörig verkündeter Königlicher Verordnungen steht nicht den Behörden, sondern nur den Kammern zu.