Zeitschrift des Königlich preussischen statistischen Landesamts, Band 16

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12. Jahrg. contains "Beiträge zur Statistik des Krieges von 1870/71 Von Dr. Engel."
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 150 - Wenn bei dem Betriebe einer Eisenbahn ein Mensch getötet oder körperlich verletzt wird, so haftet der Betriebsunternehmer für den dadurch entstandenen Schaden, sofern er nicht beweist, daß der Unfall durch höhere Gewalt oder durch eigenes Verschulden des Getöteten oder Verletzten verursacht ist.
Seite 151 - Würdigung aller Umstände über die Höhe des Schadens, sowie darüber, ob, in welcher Art und in welcher Höhe Sicherheit zu bestellen ist, nach freiem Ermessen zu erkennen. Als Ersatz für den zukünftigen Unterhalt oder Erwerb ist, wenn nicht beide Theile über die Abfindung in Kapital einverstanden sind, in der Regel eine Rente zuzubilligen.
Seite 151 - Rente mafsgebend waren , wesentlich verändert sind. Der Berechtigte kann auch nachträglich die Bestellung einer Sicherheit oder Erhöhung derselben fordern , wenn die Vermögensverhältnisse des Verpflichteten inzwischen sich verschlechtert haben.
Seite 213 - ... que même nous en faisons usage dans nos jugements. Je crois que non-seulement il n'est pas absurde, mais même qu'il est possible de déterminer l'homme moyen d'une nation ou de l'espèce humaine.
Seite 151 - Handelssachen, vom 12. Juni 1869, sowie die Ergänzungen desselben, werden auf diejenigen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ausgedehnt, in welchen durch die Klage oder Widerklage ein Anspruch auf Grund des gegenwärtigen Gesetzes oder der in § 9 erwähnten landesgesetzlichen Bestimmungen geltend gemacht wird.
Seite 150 - Wer ein Bergwerk, einen Steinbruch, eine Gräberei (Grube) oder eine Fabrik betreibt, haftet, wenn ein Bevollmächtigter oder ein Repräsentant oder eine zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder der Arbeiter angenommene Person durch ein Verschulden in Ausführung der Dienstverrichtungen den Tod oder die Körperverletzung eines Menschen herbeigeführt hat, für den dadurch entstandenen Schaden.
Seite 206 - Die Bewerbungsschriften sind in deutscher Sprache abzufassen. Sie dürfen den Namen des Verfassers nicht enthalten, sondern sind mit einem Wahlspruche zu versehen. Der Name des Verfassers ist in einem versiegelten Zettel zu verzeichnen, der außen denselben Wahlspruch trägt. Die Einsendung der Bewerbungsschriften muß spätestens bis zum l . März 1911 an uns geschehen.
Seite 151 - Der Verpflichtete kann jederzeit die Aufhebung oder Minderung der Rente fordern, wenn diejenigen Verhältnisse, welche die Zuerkennung oder Höhe der Rente bedingt hatten, inzwischen wesentlich verändert sind. Ebenso kann der Verletzte, dafern er den Anspruch auf...
Seite 150 - Unterhalt zu gewähren, so kann dieser insoweit Ersatz fordern, als ihm in Folge des Todesfalles der Unterhalt entzogen worden ist.
Seite 150 - Die in den §§ l und 2 bezeichneten Unternehmer sind nicht befugt, die Anwendung der in den §S l bis 3 enthaltenen Bestimmungen zu ihrem Vortheil durch Verträge (mittelst Reglements oder durch besondere Uebereinkunft) im Voraus auszuschliessen oder zu beschränken. Vertragsbestimmungen, welche dieser Vorschrift, entgegenstehen, haben keine rechtliche Wirkung.

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