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seinen Erfahrungen Veranlassung finden zu dem kecken Auftreten, zu dem starken Auftragen der Farben und er hat die Genugthunng gehabt, dass seine laute Stimme nicht unbeachet geblieben und sein beredtes Wort billig Gehör gefunden hat. Denn ganz abgesehen von der theoretischen Entwickelung, unter den praktischen Vorschlägen sind viele recht gut, und was über die Behandlung der Lectüre in den oberen Klassen (nur die von ihm vorgeschlagene cursorische Lectüre und die ,Einleitungen" behagen mir nicht), über oder vielmehr gegen Lateinschreiben und Lateinsprechen, über den Unterricht in der deutschen Sprache gesagt ist, enthält beherzigenswerthe, wenn auch nicht immer neue Ansichten und Winke.

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Aber der rastlose Reformator hat sich nicht begnügt in Schriften seinen Plänen Geltung zu schaffen, auch in das Leben hat er sie eingeführt durch seine Theilnahme an oder vielmehr durch seine Aufforderung zu der Gründung des Dresdener Gymnasial-Vercins. Weil die Schulen und namentlich die Rectoren nicht Hand anlegen an eine durchgehende Reform, so müssen Eltern, Lehrer, Aerzte, alle gebildeten Staatsbürger zusammentreten, um diese Angelegenheit zur befriedigenden theoretischen und praktischen Erledigung in die eigenen Hände nehmen; das war der Inhalt der von einem provisorischen Ausschusse am 6. October 1846 erlassenen Aufforderung, in Folge deren Köchly am 20. October vor mehr als hundert Personen die Verhandlungon eröffnete. Es hat jetzt kein Interesse mehr die Schwierigkeiten aufzuzählen, mit denen der Verein zu kämpfen hatte, und ganz unerquicklich würde es sein, auf die Polemik einzugehen, welche er in einzelnen Schriften und in Journalaufsätzen erfahren hat. Es gehörte Muth dazu, sich offen auszusprechen gegen das unpassende Verfahren in öffentlichen Sitzungen, die Gebrechen der Gymnasien zu behandeln, Muth zu behaupten, dass eine Versammlung, in der nur ein einziger Gymnasiallehrer sich befand, nicht allein competent sein könne, die Reformfrage zu entscheiden, Muth den,,jungen Amtsgenossen" und die ganze Taktik des Vereins, dem in der Beurtheilung der Verhältnisse die nächste Nähe, wenigstens ein kleiner Kreis des kleinen Landes vorschwebte, anzugreifen, während alle Blätter und Blättchen entschieden Partei für ihn nahmen. Jetzt liegt seine ganze Geschichte, wenn auch nicht vollständig vor uns. Dass er überhaupt grosse Theilnahme fand, erklärt sich aus dem lebhaften Triebe, Vereine und Gesellschaften zu gründen, der in Sachsen überhaupt und namentlich in Dresden damals sich fand, aus dem Verlangen in wohlgesetzten Reden und weit ausgesponnenen Debatten alles zu verhandeln, vorzüglich aber auch aus der Tüchtigkeit der vorzüglichsten Leiter, die durch ihre Beredtsamkeit Interesse zu wecken und zu erhalten wussten. Ausserhalb Dresdens konnten und mochten sich Wenige dafür interessiren. Bis zum 17. April 1848 sind 25 Sectionsberathungen, 45 Ausschusssitzungen, 35 Hauptversammlungen gehalten, und ausserdem unter zahlreicher Theilnahme von Herren und Damen besondere Vortragsabende veran

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staltet. Auf die allgemeine Debatte über Humanismus und Realismus, die 6 Sitzungen einnahm, ist die Besprechung und Beschlussnahme über die einzelnen Lehrgegenstände gefolgt. Grundlage hierbei bildeten die Einzelberichte, die in den Sectionen und in dem wissenschaftlichen Ausschusse vorberathen, in den allgemeinen Versammlungen besprochen und darnach von den Referenten ausgearbeitet sind. 20 solcher Berichte finden sich in den Vermischten Blättern zur Gymnasialreform" Heft 2. und 3., von sehr verschiedenem Werthe je nach den Verfassern; das Ergebniss aller ist zusammengefasst in dem Gesammtberichte, welchen die DD. Richter, Köchly und Herz ausgearbeitet haben. Aus der Zusammenstellung der von den sämmtlichen einzelnen Sectionen geforderten Stunden ergab sich das Bedürfniss von 42-55 wöchentlichen Lehrstunden. Da dies die Kräfte der Schüler und Lehrer übersteigt, so ward ein reducirter Plan mit höchstens 36 Stunden vereinbart; indess auch dieser fand weder bei den Radical - Reformern, die Mathematik und Naturwissenschaften als Grundlage wollen, noch bei den Gemässigten, die auf eine Aenderung der Methode in den classischen Studien dringen und daneben auch den Naturwissenschaften ein Plätzchen gönnen, Beifall. Der dritte Anlauf musste genommen werden. Köchly entwarf einen Plan für ein,, Humangymnasium mit Parallelklassen für Humanisten", in welchem bis Tertia Alles gemeinsam ist und nur in den beiden obersten Klassen Latein, Griechisch, Mathematik und Naturwissenschaft getrennt werden; Dr. Richter dagegen gab einen Plan für ein höheres Realgymnasium, der von der Einrichtung der höheren Bürgerschulen namentlich im nördlichen Deutschland nicht sehr abweicht. Endlich ward die Spaltung gelöst, der leitende Faden gefunden:,,nicht mit den alten, sondern mit den neuen Sprachen muss begonnen werden" und auf diesem glücklichen Fund der neue Plan basirt. Tritt darnach der Knabe mit dem 10. Jahre in das Gymnasium mit 6 Klassen, so hat er drei einjährige und drei zweijährige Cursen zu vollenden. In den untern herrschen die neuern (Französisch in VI., Englisch in V.), in den obern die alten Sprachen vor. Dieser Plan ist gegen eine Stimme genehmigt und allen Behörden mitgetheilt. Die praktische Ausführung durch Gründung eines Vereins-Gymnasiums auf Actien ist beseitigt, da man auf anderem Wege zu demselben Ziele gelangen zu können gegründete Hoffnung hat; der Verein hat sich in einen Bildungsverein für höhere Volksbildung überhaupt verwandelt, aber seinen Namen,, der Schrecken seiner Gegner" beibehalten.

2. Die Regierung und ihre Verordnungen.

Die Sächsische Regierung hat die Sorge für die innern und äussern Verhältnisse der höheren Lehranstalten niemals vernachlässigt, ja sie dürfte in ersterer Beziehung zu viel gethan haben. Das Streben, die Stimmen und Ansprüche der Gegenwart zu hören, d. h. die neuern Bewegungen im Gebiete des Gymnasialwesens zu beachten, hat auch das Cultusministerium und der einsichtsvolle, wohlmeinende Staatsmann, dem es

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übertragen war, in vollem Maasse bewährt. Am 27. December 1846 erliess es das Regulativ für die Gelehrtenschulen im Königreich Sachsen (Leipzig b. Teubner 1847. 59 S. 8.), welches nach Form und Inhalt gleiche Anerkennung gefunden hat bei allen denen, welche für die Schwierigkeiten der Abfassung einer allgemeinen Verordnung für sehr verschiedenartige Anstalten (Fürstenschulen und städtische Gymnasien) nicht blind sind. Nach der geschichtlichen Einleitung und der Bezeichnung der Hauptansichten, von welcher das Ministerium ausgegangen ist, folgen die Gründe, aus welchen die bisherige Einrichtung im Wesentlichen beibehalten ist. Das eigentliche Regulativ enthält ausser zwei einleitenden Paragraphen 1) die allgemeine Verfassung der Gelehrtenschulen und 2) den Lehrplan. Dass die Schulzucht ganz unberührt geblieben ist, wird durch die Verzögerung der Vorarbeiten entschuldigt und ein Disciplinargesetz in Aussicht gestellt. Bei der Darlegung der äussern Verfassung wäre grössere Vollständigkeit und übersichtlichere Darstellung zu wünschen, z. B. bei der Wirksamkeit der Schulcommissionen, über die Stellung des Rectors zu dem Lehrercollegium, über die Rechte der einzelnen Lehrer, ein Mangel, der sich wohl daher erklären lässt, dass das Ganze nicht als ein auf verfassungsmässigem Wege gegebenes Gesetz, sondern als Verordnung hervorgetreten ist. Die Definition der Gymnasien als derjenigen Schulen, welche zu dem selbständigen Studium der Wissenschaften durch allseitige humanistische, insbesondere altclassische Bildung in formeller und materieller Hinsicht die erforderliche Vorbereitung gewähren, zeugt für eine ideellere Auffassung der Aufgabe, die sich auch in der Einprägung des Grundsatzes, dass es nicht auf massenhaftes Wissen, sondern auf tüchtiges Können ankomme, ausspricht. Wenn die Unterrichtsgegenstände nicht erschöpft sind, so ist dieser Mangel durch spätere Verfügungen ergänzt und dabei nur zu beklagen, dass nicht Früheres und Späteres in eine, alles umfassende Verfügung aufgenommen ist. Einer Beurtheilung der einzelnen Verordnungen können wir uns überheben, weil einmal dieselbe in sehr tüchtiger Weise z. B. von Foss in der Berliner Zeitschr. II. S. 22—64, von Ameis in der pädagogischen Vierteljahrschrift III. S. 533-556, von Bartholomäi ebendas. IV. S. 135150, von Jahn in den Neuen Jahrb. für Philologie u. Pädagogik XLIX. S. 231-239 u. a. gegeben ist, andererseits das Regulativ nach den neuesten Bestrebungen bald zu den Documenten in der Geschichte der Pädagogik gehören wird.

Von der Fürsorge der Behörden für die ihr untergeordneten Gymnasien zeugen auch eine Reihe von Verordnungen, welche die Bestimmungen des Regulativs ergänzen und vervollständigen. Die erste war vom 23. October 1847 , Reglement über die Abiturientenprüfung." Die Erfahrung, dass die Abiturienten das letzte Semester im steten Hinblick auf das bevorstehende Examen fast nur auf Ein- und Auswendiglernen eines mannigfachen Vorraths von Wissen zu dem vorübergehenden Zwecke der Prüfung verwenden, hat die

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Behörde veranlasst Schüler, welche während ihres Aufenthaltes in Prima die erste oder zweite Censur nach den halbjährigen Prüfungen erhalten haben, in den Fächern, in welchen ihnen diese Censur zu Theil geworden ist, von der mündlichen Prüfung zu dispensiren. Die für die schriftlichen Prüfungsarbeiten bestimmte Zeit ist um die Hälfte in der Weise verkürzt, dass für die lateinische und deutsche Arbeit je ein halber Tag und für die übrigen Specimina nur drei bis vier Stunden Zeit zur Ausarbeitung gegeben werden soll. Zu einer Abschaffung dieser Prüfungen hat man noch keine Neigung, weil die Schüler einmal ihren Eltern und Erziehern so wie den Behörden gegenüber eine allgemeine öffentliche Rechenschaft ablegen sollen, und dann die feierliche Kundgebung der gewonnenen Befähigung einen wichtigen Abschnitt der jugendlichen Bildung feierlich abschliesst. Am 28. October wurde das Reglement, den Unterricht in den Naturwissenschaften betreffend, nebst einem Lehrplane (gedr. bei Teubner 10 S. 8.) und der Lehrplan für den mathematischen Unterricht mit besonderen Bemerkungen über die Methode (bei Teubner 35 S. 8.), am 29. October die Verordnung, den Unterricht in der philosophischen Propädeutik betreffend erlassen. Sie sind vollständig mitgetheilt in Heydemann's und Mützell's Zeitschrift II. S. 455477, im Auszuge von Dietsch in den N. Jahrb. für Philol. und Pädag. Bd. 51. S. 289-295, die über den naturwissenschaftlichen Unterricht auch in der pädagogischen Vierteljahrschrift IV. S. 308 fgg. und in Mager's Revue, April S. 130 fg., beurtheilt von Bredow in der Berliner Zeitschrift II. S. 363-365. Eine andere Verordnung vom 16. Dec. 1847 betrifft Vereine von Schülern, die in keinem Falle, wenn sie für ihre Thätigkeit nur ein allgemeines Feld bezeichnen, z. B. freie Rede und Disputirübungen, Genehmigung erhalten sollen. Vollständig ist dieselbe nur in Bötticher's ,, Offenen Mittheilungen (Dresden bei Adler u. Dietze)" abgedruckt, einer Schrift, die, abgesehen von manchen Persönlichkeiten, das freie Urtheil eines für seinen Beruf begeisterten, sehr tüchtigen Schulmannes über die Aenderungen in dem sächsischen Schulwesen giebt und schon darum der allgemeinen Beachtung werth ist. (Die Fortsetzung folgt.)

Nekrolog.

Ein durch geistreiche Entdeckungen die Naturwissenschaft erweiternder Forscher Johann Wolfgang Döberciner, seit dem Jahr 1810 Professor der Chemie in Jena, ist am 24. März d. J. von uns geschieden. Noch zu Anfang Septembers vorigen Jahres in seinem 68sten Lebensjahre (geb. d. 13. Dec. 1780) sagte er von sich selbst, dass er geistig und körperlich sich so wohl fühle, wie in seiner Jugend und dieses Wohlsein der vielseitigen theoretischen und praktischen chemischen Thätigkeit verdanke, welche ihn zu neuen der Naturwissenschaft förderlichen Entdeckungen hingeführt.

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Und seine geistige Munterkeit dauerte fort, als ihm in den letzten Monaten des vergangenen Jahres der Körper aufing seine Dienste zu versagen. Er konnte kaum mehr etwas geniessen bei einem unnatürlichen Reize zum Erbrechen, wodurch er schon zu Anfang dieses Jahres so angegriffen war, dass er Anordnungen mit Beziehung auf seinen nahenden Tod machte, ohne darum in einigen begonnenen Forschungen, die ihn stets geistig neu zu beleben pflegten, sich unterbrechen zu lassen. Man kann auf Döberciner anwenden, was Lichtenberg von dem berühmten Tobias Mayer sagte und eben so von Bessel galt: „er war nic auf einer Da aber soUniversität, ausser als Professor." wohl bei Tobias Mayer, als bei Bessel, als bei Döbereiner viele glückliche Zufälligkeiten sich vereinen mussten, um sie nicht verloren gehen zu lassen für die Wissenschaft: so mag es zeitgemäss sein, daran zu erinnern, dass Frankreich seine Siege während der Revolutionsperiode ganz besonders auch der Auswahl von Talenten verdankt, welche man aussuchte aus allen Schulen Frankreichs für die polytechnische Schule in Paris, welche ihrer Natur nach Militärschu.e war, woraus aber auch viele bedeutende Mathematiker, Natuforscher und Techniker hervorgingen. Selbst Napoleon bezeichnete seine monarchische Regierung dar

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sammtwissens.

um als eine republikanische, weil er dem Talente freien Lauf lasse. Leicht könnte man auch unsern Militärschulen (wenn man unsere Freiwilligen mit als Lehrer benutzen wollte) eine auf Auswahl militärischer und technischer Talente gestellte Einrichtung geben und dadurch höchst einflussreich auf alle einzelnen Kreise des militärischen und technischen Lebens wirken. Aber ganz im Gegensatze mit Hervorhebung isolirt stehender Talente sind alle unsere neuern Schulanstalten, einem für alle geltenden einförmigen Normative gemäss, blos gestellt auf Beförderung eines sogenannten GeMan vergass, dass es dem berühmten alten Francke, bei den von ihm begründeten Anstalten, gleichfalls die Hauptsache schien, dem Talente, so einseitig es sich entwickeln mochte, doch stets freien Lauf zu lassen, und für jedes einzelne Fach die Talente auszuwählen und zusammen zu bringen auf eine den edlen Wetteifer ermunternde Weise. Gerade in diesem Hauptpunkte waren seine Anstalten entgegengesetzt den, damals selbst von Protestanten besuchten, Jesuitenschulen seiner Zeit, deren allgemein sich geltend machender mit Vielwisserei prunkender Lehrplan allerdings das Gesammtwissen förderte, über das einzelne isolirt stehende Talent (einem geistigen Bette des Procrustes vergleichbar) nicht emporkommen liesse.

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LITERARISCHE ANZEIGEN.

Ankündigungen neuer Bücher.

Im Verlage von F. A. Brockhaus in Leipzig ist erschienen und durch alle Buchhandlungen zu erhalten:

Kritische Schriften. Zum ersten Male gesammelt und mit einer Vorrede herausgegeben von

Ludwig Tie ck.

Zwei Bände.

Gr. 12. Geh. 3 Thlr.

Die kritischen Leistungen Tieck's, sowohl die seiner Jugend als die des reifern Alters, waren bisher noch nies mals gesammelt erschienen, ja diejenigen aus einer frühern Periode theilweise selbst nicht unter dessen Namen bekannt, sondern wurden andern Autoren zugeschrieben. Es wird daher diese Sammlung für die zahlreichen Freunde des Verfassers von hohem Interesse sein.

Bei E. Kummer in Leipzig ist soeben erschie nen und durch alle Buchhandlungen gratis zu erhalten: Catalog im Preise bedeutend herabgefester Bücher Nr. IV. enthaltend: Geschichte, Geographie, ReiseGeschichte, Geographie, Reise: beschreibungen, Biographien, Mythologie u. f. w.

In allen Buchhandlungen ist zu haben: I. Verzeichniss von Büchern und Prachtwerken zu antiquarischen Preisen. Ausgegeben

von der Dieterich'schen Buchhdg. in Göttingen u. F. C. W. Vogel in Leipzig.

Ge

Philologie. Ausländ. Literatur. Alterthums wissenschaft. Mythologie. Lit. Wissenschaft. schichte. Chronologie. Biographie. Schöne Wissenschaften. Bildende Künste. Musikalien. Dissertationen.

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Neues Lehrbuch der Physik.

Bei Friedrich Fleischer in Leipzig ist so eben erschienen:
Die Naturlehre

nach ihrem jezigen Standpunkte
mit Rücksicht auf den
inneren Zusammenhang der Erscheinungen
von Dr. C. S. Cornelius.

Mit 417 eingedruckten Holzschnitten.
Preis 3 Thlr. 12 Ngr.

Daß ein solches Buch Bedürfniß war, ist wohl keinem Zweifel unterworfen, möge es sich einer freundlichen Aufnahme im Publis so eignet es sich besonders auch als Lehrbuch auf höheren LehranEum erfreuen. Da der Verfasser alles mathematisch begründet hat, stalten, wo Mathematik und Physik Hand in Hand gehen müssen.

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Universitäten.

Königsberg in Pr.

Verzeichniss

der

auf der Königl. Albertus-Universität daselbst im SommerHalbjahr vom 30. April 1849 an zu haltenden Vorlesungen und der öffentlichen academischen Anstalten.

1. Theologie.

Theologische Encyklopädie wird Prof. Dr. Erbkam

in 3 Stunden öffentlich lehren.

Eine historisch-kritische Einleitung in die kanonischen Bücher des A. T's wird Dr. Hahn in 4 Stunden privatim geben.

Die Genesis wird Derselbe in 4 Stund. privat. erklären. Die Psalmen wird Dr. Simson 4stündig privatim erJklären.

Das Evangelium Johannis wird Prof. Dr. Lehnerdt 4stündig privatim erklären.

Die Briefe des Apostels Paulus an die Corinther wird Prof. Dr. Gebser 5stündig privatim erklären. Den zweiten Theil der Kirchengeschichte wird Prof. Dr. Lehnerdt in 4 Stunden privatim vortragen. Die Geschichte des Volks Israel wird Dr. Simson 2stündig unentgeltlich vortragen..

Die Dogmengeschichte lehrt Prof. Dr. Erbkam in 6 Stunden privatim.

Den ersten Theil der Dogmatik trägt Prof. Dr. Sieffert 4stündig privatim vor.

Conversatorium über das Verhältniss der neuern Philosophie zur Theologie wird Prof. Dr. Sieffert din 2 Stunden wöchentlich öffentlich halten. Das homiletisch - katechetische Seminar wird Prof. Dr. Lehnerdt verbunden mit praktischen Uebungen in 4 Stunden öffentlich leiten.

Uebungen in der Erklärung des A. T. wird Dr. Hahn 2ständig unentgeltlich halten. -Die exegetisch-kritische neutestamentliche Abtheilung des theologischen Seminars wird mit homiletischen und katechetischen Uebungen Prof. Dr. Gebser öffentl. leiten.

Die historische Abtheilung des theologischen Seminars wird Prof. Dr. Erbkam öffentlich leiten.

NACHRICHTEN.

Halle, in der Expedition der Allg. Lit. Zeitung.

2. Jurisprudenz.

Die Institutionen des römischen Rechts nach Mackeldey wird 6stündig Prof. Dr. v. Buchholtz privatim vortragen.

Pandekten mit Ausschluss des Familien- und Erbrechts erklärt nach Blume (Grundriss des Pandektenrechts. Zweite Ausg. Halle 1844.) Prof. Dr. Sanio 10stündig privatim.

Dasselbe nach Puchta (3te Auflage Leipzig 1845.) Prof. Dr. Simson 10stündig privat.

Familien- und Erbrecht trägt nach Thibaut Prof. Dr. v. Buchholtz 5stündig privatim vor. Kirchenrecht der Katholiken und Evangelischen liest Prof. Dr. Schweikart 6stündig privatim. Dasselbe lehrt Prof. Dr. Mejer 6stündig privatim. Gemeines und Preussisches Criminalrecht nach Feuerbach (14te Ausgabe) lehrt Prof. Dr. Jacobson 6stündig privatim.

Dasselbe liest Prof. Dr. Mejer 6ständig privatim. Deutsche Staats- und Rechtsgeschichte erzählt Derselbe 5stündig privatim.

Deutsches Privatrecht und Preussisches Civilrecht nach Krauts Grundriss lehrt Prof. Dr. Jacobson 6ständig privatim.

Cameralrecht lehrt Prof. Dr. Schweikart 4stündig privatim.

Ueber Erbrecht nach germanischem und preussischem Rechte spricht Derselbe 2stündig öffentl. Lehnrecht trägt Prof. Dr. Jacobson in 4 Stunden privatim vor.

Das deutsche und preussische öffentliche Recht lehrt Prof. Dr. v. Buchholtz in 4 Stunden privatim. Ueber die Geschwornengerichte wird in zu bestimmenden Stunden Prof. Dr. Jacobson sprechen. Den Criminalprozess nach gemeinen deutschem und preussischem Recht mit Rücksicht auf das französische Recht lehrt 3stünd. privat. Prof. Dr. Schweikart.

Die Geschichte der preussischen Gesetzgebung von 1740 ab trägt Prof. Dr. Simson in noch zu bestimmenden Stunden öffentlich vor.

Die Auslegungskunst des Rechts lehrt 2stündig öffentlich Prof. Dr. v. Buchholtz.

Ein germanistisches Practicum hält Prof. Dr. Me jer 2stündig öffentlich.

Die Uebungen im juristischen Seminar leitet in noch. zu bestimmenden Stunden öffentlich Prof. Dr. Sanio. 3. Medizin.

Physiologie lehrt Prof. Dr. Brücke in 6 Stunden privat. Die Physiologie des Nervensystems Prof. Dr. Burdach 2stündig öffentlich.

Ausgewählte Capitel der Physiologie trägt Prof. Dr. Brücke 1stündig öffentlich vor.

Gerichtliche Medizin lehrt Prof. Dr. Burow 4stünd. privatim.

Allgemeine Anatomie lehrt Prof. Dr. Burdach 3stüudig privatim.

Knochen- und Bünderlehre Derselbe 3stünd. privat. Spezielle Pathologie und Therapie trägt Prof. Dr. Heinrich in 5 Stunden privatim vor. Allgemeine Pathologie der Brustkrankheiten behaudelt Dr. Hay in 2 Stunden unentgeltlich. Die Lehre von den Geisteskrankheiten trägt Prof. Dr. Heinrich 2stündig öffentlich vor. Die Krankheiten der Harn- und Geschlechtswerkzeuge behandelt Dr. Hay 4ständig unentgeltlich. Die Kinderkrankheiten Prof. Dr. Hirsch in 4 Stunden öffentlich.

Medizinische Toxicologie lehrt Prof. Dr. Cruse 4stündig öffentlich.

Die Augenheilkunde trägt Prof. Dr. Seerig 4stünd. öffentlich vor.

Die Geschichte der Geburtshilfe erzählt Prof. Dr. Hayu 2stündig öffentlich. Die Technik der Geburtshilfe lehrt in Verbindung mit Phantomübungen Derselbe 5stündig privat. Die Frauenzimmerkrankheiten behandelt Dr. Möller in 4 Stunden unentgeltlich.

Ueber die Heilquellen spricht Derselbe 2 stündig unentgeltlich.

Ueber das Mikroskop handelt Prof. Dr. Burow 2stündig privatim.

Ein anatomisch - physiologisches Conversatorium hält Prof. Dr. Burdach 2stündig öffentlich. Ein Repetitorium der Arzneimittellchre veranstaltet Prof. Dr. Cruse in 2 Stunden öffentlich. Die medizinische Klinik leitet Prof. Dr. Hirsch täglich öffentlich.

Die medizinische Poliklinik Prof. Dr. Heinrich täglich 11/2 Stunden privat.

Die chirurgische Klinik leitet Prof. Dr. Seerig täglich privat.

Die Klinik und Poliklinik für Geburtshilfe und die Krankheiten der Frauenzimmer und Neugebornen leitet Prof. Dr. Hayn täglich privatim. Seine medizinische und chirurgische Privat - Poliklinik leitet Prof. Dr. Burow täglich 3stündig öffentlich.

4. Philosophic u. Pädagogik. Philosophische Encyklopädie trägt Prof. Dr. Rosenkranz 4stündig öffentl. vor.

Logik und Einleitung in die Philosophie trägt Prof. Dr. Taute in 4 Stunden öffentl. vor.

Praktische oder Moral-Philosophie und Naturrecht lehrt Derselbe in 4 Stunden privatim. Pädagogik lehrt Dr. Rupp 2stündig unentgeltl. Pädagogische Unterhaltungen und Lehrübungen nach Art eines pädagogischen Seminars leitet 2stündig Dr. Castel unentgeltlich.

5. Mathematik u. Astronomie.

Theoretische Astronomie lehrt Dr. Luther 2stündig unentgeltlich.

Populäre Astronomie lehrt Dr. Wichmann 2stündig unentgeltlich.

Praktische Astronomie Derselbe 4stündig privat. Analytische Geometrie lehrt Prof. Dr. Hesse 2stündig öffentlich.

Die Differential- und Integralrechnung Derselbe 4stündig privat.

Die Integration der Gleichungen der Bewegung behandelt Prof. Dr. Richelot öffentlich in noch zu bestimmenden Stunden.

Ueber bestimmte Integrale hält Derselbe priv. Vorträge in zu bestimmenden Stunden. Geodasie lehrt Dr. Luther 4stündig privat. Die mathematische Abtheilung des physikalischmathematischen Seminars leitet Prof. Dr. Richelot öffentlich.

6. Naturwissenschaften.

Allgemeine Naturgeschichte trägt Dr. Zaddach 4stündig unentgeltlich vor.

Zoologie lehrt Prof. Dr. Rathke 6stündig privatim. Vergleichende Anatomie Derselbe 4stündig öffentl. Spezielle Botanik lehrt Prof. Dr. Meyer 5st. priv. Ueber die natürliche Beschaffenheit Ostpreussens spricht Dr. Ebel 2stündig unentgeltlich. Theoretische Physik lehrt Prof. Dr. Neumann 4st. privatim.

Auserwählte Capitel der mathematischen Physik behandelt Derselbe 2stündig öffentlich.

Analytische Mechanik trägt Prof. Dr. Hesse 4st. privatim vor.

Die Lehre von der Electricität und dem Galvanismus behandelt Prof. Dr. Moser öffentlich. Die Akustik lehrt Derselbe privatim. Zoochemie trägt Prof. Dr. Dulk 2st, öffentl. vor. Die Pharmacie lehrt d. h. giebt einen Commentar über die preussische Pharmacopoeei Derselbe 6ständig privatim.

Zootomische Uebungen veranstaltet Dr. Zaddach 2ständig unentgeltlich.

Mikroskopische Beobachtungen an Pflanzen leitet Dr. Ebel 2stündig privatim.

Ein Repetitorium der Zoologie hält Derselbe 1stündig unentgeltlich.

Ein Repetitorium der Botanik Derselbe 1stündig unentgeltlich.

Ein Repetitorium der Mineralogic Derselbe 1ständig unentgeltlich.

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