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ALLGEMEINE LITERATUR-ZEITUNG

Monat Mai.

Zur Evangelienkritik.

1849.

Die apostolischen Denkwürdigkeiten des Märtyrers
Justinus
von L. Semisch u. s. w.
(Beschluss von Nr. 108.)

Das ἐξ ὅλ. τ. ίσχ. σου erinnert an beiden Stellen

an Mrk. 12, 30; aber in die erstere Form scheint,
durch den angegebenen Zweck der Anführung ver-
anlasst, die Antwort Jesu an den Versucher (siehe
oben Nr. 4) hineinzuspielen, und schon der anti-
gnostische Zusatz τ. ποιήσ. σε könnte auf die Ver-
muthung führen, dass die erstere Anführung eine
freiere, von subjectiver Reflexion durchdrungene ist.
Jedenfalls decken sich beide Anführungen, da die
erstere von dem Gebot der Nächstenliebe abstra-
hirt, nicht einmal ganz.
Aber auch so ist in ihnen

das ἐξ ὅλ. τ. καρδ. κ. ἐξ ὅλ. τ. ἰσχ. σου, im Unter-
schiede von den kanonischen Evangelien constant,
wie namentlich die auf das zweite Citat folgende
Bemerkung zeigt: ὁ γὰρ ἐξ ὅλ. τ. καρδ. καὶ ἐξ ὅλ. τ.
ἰσχ. ἀγαπῶν τὸν θεὸν — οὐδένα ἄλλον τιμήσει θεόν.

17) Aus der Rede über die Pharisäer Mt. 23, Dial. c. 17, p. 62: Οὐαὶ ὑμῖν, γραμματεῖς καὶ Φαρι σαῖοι, ὑποκριταί, ὅτι ἀποδεκατοῦτε τὸ ἡδύοσμον καὶ τὸ πήγανον, τὴν δὲ ἀγάπην τοῦ θεοῦ καὶ τὴν κρίσιν οὐ κατανοεῖτε· τάφοι κεκονιαμένοι, ἔξωθεν φαινόμενοι ὡραῖοι, ἔσωθεν δὲ γέμοντες ὀστέων νεκρῶν. Die Anführung Dial. c. 112, p. 372 sq. wiederholt zunächst gauz wortlich den Schluss dieser Stelle: ἔφη ὁ ἡμέ τερος κύριος Ἰησοῦς Χριστός· Τάφοι κεκον., ἐξ. φαιν. ὡραῖοι καὶ ἔσωθεν γέμοντες ὀστέων νεκρῶν. Dass hier καί für δέ steht, ist von keinem Belang; gleichmässig weichen beide Stellen von Mt. 23, 27 ab. Nur darin weicht die zweite Stelle ab, dass sie zwar, ausser der Anspielung an Mt. 23, 16.24 nichts materiell Neues giebt, aber das, was dort vorherging, in freierer Zusammenfassung nachschickt: τὸ ἡδύοσμον ἀποδεκατοῦντες, τὴν δὲ κάμηλον καταπίνοντες, ὁδηγοί τυφλοί. 18) Aus den eschatologischen Reden Jesu (vgl. Mt. 24, 11. 24) Dial. c. 35, p. 114: καὶ Ἀναστήσονται πολλοὶ ψευδόχριστοι καὶ ψευδοαπόστολοι καὶ πολλοὺς τῶν πιστῶν πλανήσουσιν

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Dial. c. 82, p. 280: εἶπε γὰρ

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Halle, in der Expedition der Allg. Lit. Zeitung.

ὅτι ψευδοπροφῆται

καὶ ψευδόχριστοι πολλοὶ ἐπὶ τῷ ὀνόματι αὐτοῦ παρελεύ σονται καὶ πολλοὺς πλανήσουσιν. Wie schon die Form zeigt, ist die zweite Stelle freier, hat gar nicht die Absicht, durchaus wörtlich zu citiren, und eben auf diesen Unterschied einer treueren und einer freieren Anführung allein sind die unbedeutenden Abweichungen zurückzuführen *). — 19) In den Einsetzungsworten des Abendmahls, die am vollstänkehrt digsten Ap. I, c. 66, p. 268 angegeben sind, das εἰς ἀνάμνησιν des Lukas auch Dial. c. 41, p. 132 wieder, und die beiden Elemente werden, wie in unseren Evangelien stehend als ἄρτος καὶ ποτήριον bezeichnet (vgl. Dial. c. 41, p. 134. c. 70, p. 240. c. 117, p. 386). 20) Das Gebet Jesu auf dem Oelberg. Dial. c. 99, p. 334: ηύχετο λέγων· Πάτερ, εἰ δυνατόν ἐστι, παρελθέτω τὸ ποτήριον τοῦτο ἀπ' ἐμοῦ. καὶ μετὰ τοῦτο εὐχόμενος λέγει· Μὴ, ὡς ἐγὼ βούλομαι, ἀλλ ̓ ὡς σὺ θέλεις. Dial. c. 103, p. 350: εὐχομένου καὶ λέγοντος· Παρελθέτω, εἰ δυνατόν, τὸ ποτήριον τοῦτο. Die erstere Stelle stimmt am meisten mit Mt. 26,39, und dass die zweite eine einfache Verkürzung ist, liegt am Tage. 21) Spott der Juden über den gekreuzigten Erlöser (vgl. Μt. 27, 39 f. Mrk. 15, 29 f. Luk. 23, 35), Ap. I, c. 38, p. 214: σταυρωθέντος γὰρ αὐτοῦ ἐξέστρεφον τὰ χείλη καὶ ἐκίνουν τὰς κεφαλὰς λέγοντες· Ὁ νεκροὺς ἀνεγείρας φυσάσθω ἑαυτόν. Dial. c. 101, p. 340: οἱ γὰρ θεωροῦντες αὐτὸν ἐσταυρωμένον καὶ κεφαλὰς ἕκαστος ἐκίνουν καὶ τοῖς μυξωτῆρσιν ἐν ἀλλή λοις διερινοῦντες ἔλεγον εἰρωνευόμενοι ταῦτα, ἃ καὶ ἐν τοῖς ἀπομνημονεύμασι τῶν ἀποστόλων αὐτοῦ γέγραπται· Υἱὸν θεοῦ ἑαυτὸν ἔλεγε, καταβὰς περιπατείτω, σωσάτω αὐτὸν ὁ Θεός. Beide Stellen sind höchst eigenthümlich, und dass die Worte der Juden verschieden angegeben werden, hat desshalb nichts Befremdliches, weil sie sich beide eben gar nicht decken, sehr wohl zusammen in derselben Stelle enthalten gewesen seyn können. Justin hebt aus derselben dort etwas hervor, was er hier übergeht. Die aufgezählten Stellen geben eine zum Theil sehr auffallende Uebereinstimmung der justinischen

*) Ein schwacher Anklang an diese Stelle liegt wohl Dial. c. 51, p. 164 vor: γενήσεσθαι ἱερεῖς (αἱρέσεις) καὶ ψευδοπροφήτας ἐπὶ τῷ ὀνόματι αὐτοῦ προεμήνυσε.

Citate unter einander, besonders Nr. 3. 5. 7. 8. 9. 11. 13. 17. Natürlich müssten wir uns wundern, wenn Justin von den Aussprüchen seiner Evangelien nicht auch einen freieren Gebrauch gemacht, seine eigene Reflexion mehr oder weniger auf sie hätte einwirken lassen oder sie nicht öfter nur andeutungsweise berührt und angeführt hätte. Eben dieser Unterschied einer treueren und einer freieren Anführungsweise tritt uns in Nr. 6. 14(?). 16. 18. 12. 20 entgegen, und selbst die mehr subjectiv gefärbten Stellen bestätigen zum Theil auffallend den von dem kanonischen abweichenden Text, führen nie auf eine materielle Verschiedenheit des gebrauchten Textes. Bei andern Stellen ist eben die Erwartung, dass sie sich wörtlich gleichen sollen, unberechtigt, weil sie sich nicht völlig decken, Verschiedenes aus einer und derselben Stelle hervorheben, wie besonders Nr. 2. 4. 21. In Nr. 10 ist nur das schon im Sinne enthaltene is uɛtávolav μετάνοιαν mal ausgelassen. Manche Verschiedenheiten mögen auch durch die Mehrheit der benutzten Evangelien, für welche wir Nr. 8 ein so schlagendes Beispiel fanden, veranlasst seyn, wie Nr. 15, und ein Einfluss dieser Mehrheit fand vielleicht auch Nr. 14. 16 statt. Nur eine mechanische Betrachtung, welche auf die innere Beschaffenheit der Anführungen gar nicht eingeht, kann in den justinischen Citaten eine völlige Regellosigkeit erkennen. Dieselben zeigen vielmehr eben in dieser Vergleichung alle wesentlichen Stufen und Abarten der Anführungsweise, von der objectivsten bis zur subjectivsten, und gerade desshalb gewinnt die so häufige wörtliche Uebereinstimmung, der sich im Allgemeinen so gleich bleibende Charakter, um so mehr an Bedeutung.

gesehen, und wo solche wörtlich übereinstimmenden Citate fehlen, wie ihre Zahl ja überhaupt sehr gering ist, so dass selbst de Wette in seiner Einl. in d. NT. nur drei, die ganz, und drei, die bis auf ein Wort übereinstimmen, anzuführen weiss (S.96 d. 5. Ausg.), so müssen verwandtere Stellen die Bekanntschaft beweisen, selbst wenn sie aus einer Stelle herausgerissen sind, die sonst eben nicht mit diesem Evangelium stimmt, wie das S. 140 für die Bekanntschaft mit Lukas angeführte Citat Ap. I, c. 16, p. 170 (τῷ τύπτοντί σου τὴν σιαγόνα κτλ.). Diese Identität der von Justin gebrauchten Evangelien mit den kanonischen wird nun durch alle Punkte durchgeführt, in denen er entweder eigenthümliche Berichte aus der evangelischen Geschichte, zum Theil ganz bestimmte Thatsachen, vorträgt, eine andere Verbindung und Form der Lehrsprüche darstellt, oder auch solche Lehrsprüche aufführt, die in den kanonischen Evangelien gar nicht enthalten sind. Es soll uns nicht Wunder nehmen, dass Justin den kanonischen Ueberlieferungsstoff mit ,,freigebildeten Zusätzen" bereichert, die Reden der kanonischen Evangelien eigenthümlich gruppirt, beliebig verknüpft, ihre Texte in jeder Weise vermischt habe. Wenn sich nun aber solche Textabweichungen an verschiedenen Orten und in verschiedenen Schriften wiederholen, so soll sich das freie Spiel der Erinnerung, die willkürliche Verbindung, im Geiste des Justin befestigt haben, welchem S. 340 selbst das zugemuthet wird, dass er den Ausspruch über die Wölfe in Schafskleidern, wie er sich in der grösseren Apologie und in dem Dialog mit Trypho findet (s. o. Nr. 8), als eine Textescombination von Mt. 7, 15. 24, 5. schon längst in der mündlichen Controverse mit den Gnostikern gebildet habe, ehe er seine apologetischen Werke schrieb. Weiss man so schon die stereotypen Texteigenthümlichkeiten durch die angebliche Befestigung des freien Spiels der Erinnerung zu überwinden, so braucht man nur einen Schritt weiter zu gehen, um gehen, um es wahrscheinlich zu finden, dass ein ähnliches Spiel der Erinnerung sich auch bei ganz verschiedenen Schriftstellern wiederholt habe. Wenn der Bildungstrieb der reflectirenden Erinnerung sich mehrmals bei demselben Schriftsteller in derselben Weise äussern konnte, warum sollen nicht auch drei von einander unabhängige Schriftsteller von der

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Diese Vergleichung giebt uns einen festen Standpunkt für die ganze Untersuchung, und wir können von hier aus, ohne weiter in das Specielle, in den oft so eigenthümlichen Inhalt der die evangelische Geschichte betreffenden Citate und Notizen Justin's einzugehen, zum Schluss noch das Verfahren des Hrn. S. in seinen Grundzügen betrachten *). Wie überhaupt der Zweck des ganzen Werkes der Nachweis ist, Justin habe alle unsere kanonischen Evangelien gekannt und ausschliesslich benutzt, so wird jede wörtliche Berührung mit ihnen als ein sicheres Zeugniss für seine Bekanntschaft mit denselben an*) Auch die meine Untersuchungen betreffenden einzelnen Bemerkungen mögen hier unerwidert bleiben, nicht als könnte ich nichts gegen sie vorbringen, sondern weil ich in einer ausführlichen Untersuchung über den ganzen petrinischen Evangelienstamm, für welche ich die mir nach S. 196 von Hrn. S. vorbehaltene,, gründliche Prüfung" nicht fürchte, Gelegenheit haben werde, meine Ansicht in ihrem vollständigen Zusammenhang darzulegen.

gemeinsamen Grundlage des kanonischen Evangelientextes aus durch den gleichen Bildungstrieb dieser Erinnerung auf dieselbe Textgestalt geführt seyn können? So hat man also auch die Uebereinstimmung der justinischen Citate mit Bruchstücken ausserkanonischer Evangelien glücklich überwunden. Wenn man einmal über so viele Schwierigkeiten mittelst jener Erinnerungs-Hypothese hinwegzukommen weiss, so sollte man doch nicht so inconsequent seyn, überhaupt noch unkanonische Textbestandtheile (S. 41, S. 389 f.) bei Justin anzuerkennen! Es fehlt nach Hrn. S. nicht ganz an solchen Citaten, die sowohl nach Stoff als Ausdruck so eigenthümlich dastehen, dass sie sich in keiner Weisse als blosse Reflexe der Erinnerung von den kanonischen Evangelientexten ableiten lassen. Hierher werden gerechnet die Weissagung Christi über künftige oziopata und Häresien (Dial. c. 35, p. 114 c. 51, p. 164), das auch bei Clemens v. Al. (Quis div. salv. c. 40) erhaltene Wort des Herrn: 'Ev ois av ὑμᾶς καταλάβω, ἐν τούτοις καὶ κρινῶ (Dial. c. 47, p. 154), die Erzählung, dass Jesus in einer Höhle nahe bei Bethlehem geboren sey (Dial. c. 78, p. 264), von der Feuererscheinung und der himmlischen Stimme bei seiner Taufe (Dial. c. 88, p. 302 sq. u. o. Nr. 3), dass Christus sich mit Zimmermannsarbeit, mit der Anfertigung von Pflügen und Jochen beschäftigt habe (Dial. c. 88, p. 306), endlich, dass ihm wegen seiner Wunder von den Juden der Vorwurf der Magie gemacht sey (Dial. c. 69, p. 236). Warum spricht Hr. S. nur schüchtern die Behauptung aus, dass man allerdings wenigstens hinsichtlich einzelner Apomnemoneumata fraglich finden könne, ob sie dennoch nicht als freie Hervorbringungen der von ATlichen oder apostolischen Lehrelementen bewegten Erinnerung sich auf den kanonischen Schrifttext zurückführen lassen? Warum versucht er S. 391 f. nur zaghaft, mit der vorher aufgestellten Theorie der frei reflectirenden und producirenden Erinnerung auch hier Ernst zu machen, und alle diese Züge als selbstgeschaffene Thatsachen und neugebildete Lehrsprüche darzustellen? Zwar steht Justin mit allen diesen Erzählungen nicht vereinzelt da, und namentlich stimmen die erhaltenen apokryphischen Kindheitsevangelien merkwürdig sogar im Ausdruck mit ihm überein (s. Evang. Thomae c. 13). Aber dieselbe Schwierigkeit glaubt man ja doch sonst so glücklich durch den gleichen Bildungstrieb der freien Erinnerung überwunden zu haben. Dass Justinus, weit entfernt, den Gebrauch eines apokryphischen Evangeliums neben oder an

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statt der kanonischen Apostelschriften anzudeuten, seine unkanonischen Evangelienüberlieferungen vielmehr insgesammt aus dem Born der mündlichen Ueberlieferung geschöpft habe (S. 409), ist doch schon an sich gar zu unwahrscheinlich. Nicht nur sind manche dieser Berichte wirklich in ausserkanonischen Evangelien aufgezeichnet gewesen, wie die Erzählung über die Taufe in dem Evang. der Hebräer (s. Epiphanius H. XXX, 13), um von den apokryphischen Kindheitsevangelien ganz zu schweigen, und wenn Justin ja doch einmal die mündliche Ueberlieferung als Quelle neben den kanonischen Evangelien benutzte, mit welchem Rechte darf man es so entschieden leugnen, dass er auch Evangelien benutzte, in denen eben diese mündliche Ueberlieferung aufgezeichnet war? Was aber die Hauptsache ist, es ist, wenn man die Aussage des Papias bei Eus. KG. III, 39, dass er aus der lebendigen Ueberlieferung weit mehr Nutzen zu ziehen geglaubt habe, als aus den schriftlichen Aufzeichnungen, mit dem Standpunkt des Justin vergleicht, der von dieser ursprünglichen Quelle schon ganz schweigt und überall, wo er seine Quellen erwähnt, auf die schriftlichen Denkwürdigkeiten der Apostel zurückgeht (s. S. S. 90), der diese Evangelien für vollständige Darstellungen der evangelischen Geschichte erklärt (Ap. I, c. 33, p. 208: oi ánouvηuovevoαvtes пávt α ἀπομνημονεύσαντες πάντα tà neρì τov owτйoos), nichts unwahrscheinlicher, als dass er ausser diesen noch eine solche Nebenthür sich offen gehalten habe. Man wisse doch nur zu würdigen, was man bereits geleistet hat, um auch zu dem letzten Schritt, auch hier den alleinigen Gebrauch der kanonischen Evangelien durchzuführen, Muth zu fassen. Konnte die Erzählung Ap. I, c. 35, p. 210, dass die Juden Christum auf einen Richterstuhl geschleppt und mit den Worten: xoivov uiv, verhöhnt haben, offenbar durch die ATliche Prophetie (Jes. 58, 2) veranlasst, die Spottrede der Juden unter dem Kreuz (s. o. Nr. 21) aus freier Individualisation auf Grundlage der Lebensgeschichte Christi hervorgegangen seyn (S. 282), und dergl. mehr: warum versagt man sich den Triumph, dem so kühn unternommenen Werke dadurch die Krone aufzusetzen, dass man auch hier der productirenden Individualisation, dem Bildungstrieb der reflectirenden Erinnerung, ihr bei Justin und Anderen gleichmässiges Spiel vergönnt. Man hat ja, so lange man nicht auch diese Bestandtheile auf die kanonischen Evangelien zurückgeführt hat, immer noch eine Thür offen gelassen, durch welche die Ansicht von dem Gebrauch ausserkanonischer Evangelien

Biographie.p

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Friderici Jacobsii laudatio. Scripsit E. F. Wüstemann. gr. 8. XII u. 94 S. Gotha, Stollberg. 1848. (15 Sgr.)

wieder in das eroberte Gebiet eindringen, die mündliche Ueberlieferung erst in schriftliche Darstellungen übergehen lassen kann, ehe sie dem Justin in dieser Form zukam. Und hat man nicht durch die Theorie der selbstgeschaffenen Thatsachen und der neugebildeten Lehrsprüche bereits die trefflichsten Anstalten getroffen, um auch hier des glücklichen Erfolges gewiss zu seyn?

Aber freilich, man muss ja, wo es darauf ankömmt, die letzten Consequenzen zu ziehen, ein unwillkürliches Selbstzeugniss für die Widernatürlichkeit dieser Erklärungsweise ablegen, und wider Willen die Willkürlichkeit eines Verfahrens selbst bestätigen, welches durch sich selbst gerichtet ist. Denn finden sich in den justinischen Citaten mindestens eben so viele Berührungen mit ausserkanonischen Evangelien und mit Schriften, in denen der Gebrauch solcher nicht kanonischer Evangelien auch fernerhin feststehen wird, als mit den kanonischen so kann man ja mit demselben Rechte auch von diesem Punkte ausgehen, und die spärliche wörtliche Uebereinstimmung mit kanonischen Evangelien in derselben Weise beseitigen, wie jene Berührungen von dieser Hypothese beseitigt werden. Mit welchem Rechte darf man noch die Uebereinstimmung eines justinischen Citats Dial. c. 49, p. 160 mit einer ganz individuellen Reflexion des Matthäus 17, 13 als evidenten Beweis der Bekanntschaft mit diesem Evangelium ansehen, und Männern, die hierin trotz ihrer grundverschiedenen Ansicht, wie billig, ein sicheres Zeugniss für den Gebrauch eines mit Matthäus wenigstens in der Hauptsache identischen Evangeliums erkennen, den Vorwurf eines ,,inconsequenten Beliebens" machen (S. 110), wenn man selbst S. 349 den Kanon aufstellt, dass der gleiche Bildungstrieb der reflectirenden Erinnerung auch von einander unabhängige Schriftsteller zu derselben eigenthümlichen Textgestalt führen könne? Das ist eben das Schicksal jeder Willkür, dass ihr mit demselben Maass, mit welchem sie misst, wieder gemessen werden kann, die Gerechtigkeit erfordert, dass man das Recht, welches man sich selbst dort zu Gunsten der eigenen Ansicht nimmt, hier auch der gegnerischen Ansicht zugestehen muss. Kann nicht Justin bei dieser Grundansicht, auch von ausserkanonischen Evangelien aus eben durch jenen gleichmässigen Bildungstrieb zu einem mit dem kanonischen hier und da sich berührenden Texte gekommen seyn, um davon nicht zu reden, dass ja auch ausserkanonische Evangelien mit den kanonischen, wie diese selbst unter einander, zuweilen wörtlich übereinstimmen konnten? Ich sage dieses nicht, um den Gebrauch eines oder des anderen kanonischen Evangeliums bei Justin, worüber ich mir ein bestimmtes Urtheil vorbehalte, zu leugnen, sondern nur, um die innere Haltlosigkeit, den inneren Widerspruch der von Hrn. S. durchgeführten Grundansicht darzulegen.

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Zu den in unsern Tagen seltenen Büchern gehört die vorliegende lateinische Schrift. Denn einmal ist sie ein Erguss herzlicher Liebe und inniger Dankbarkeit gegen einen der Würdigsten unsrer Zeitgenossen, zweitens ist sie lateinisch geschrieben. Zuvörderst nämlich thun wir dem Geiste, der sich jetzt in Reden, Brochüren und Pamphleten zu erkennen gibt, kein Unrecht, wenn wir es offen heraussagen, dass ihm die Pietät gegen das Grosse der Vergangenheit im Politischen wie im Literarischen fehlt und dass daraus eine Verderbniss des jüngern Geschlechts erwächst, welche den besonnenen Freund des Fortschritts nur zu oft an Mephistopheles Worte erinnert:

Bestände nur die Weisheit mit der Jugend,
Und Republiken ohne Tugend,

So wär die Welt dem höchsten Ziele nah.

Zum andern ist die vorliegende Schrift lateinisch geschrieben und das gilt bei Vielen, auch bei solchen, die sich sonst zum Gelehrtenstande zählen, für eine Sünde, nicht sowohl gegen den heiligen Geist (denn von ihm wissen die Kinder dieser Zeit wenig) als gegen den Geist der Zeiten, der aber nach einem bekannten Spruche der Herren eigner Geist ist, in dem die Zeiten sich bespiegeln. Denn ein Buch, in welchem nicht vorzugsweise von den Fragen der Zeit, von der Arbeit, von den Associationen, vom allgemeinen Wahlrechte, von der Souverainität des Volks und ähnlichen Dingen die Rede ist, gilt jetzt gar nicht mehr für ein Buch, geschweige denn, wenn es ein lateinisches Buch ist.

Es gehört also einiger Muth dazu, ein solches Buch drucken zu lassen, und wir freuen uns, dass ihn der gelehrte Vf. des vorliegenden, Hr. Wüstemann, gehabt hat. Die Lobschrift auf Friedrich Jacobs enthält eine bald nach dem Tode des herrlichen Mannes im Gymnasium zu Gotha, wo man noch am Herkommen festhält, gesprochene lateinische Rede, wozu grade diese Anstalt, welche in dem Verstorbenen einen frühern Lehrer und einen spätern Freund und Gönner verloren hatte, eine besonders dringende Veranlassung für sich erkannte. Der Vf. sagt hierüber auf S. 47: nostra schola tenerum puerum gremio suo aluit fovitque, quum honestissima discendi cupiditate flagraret eruditionisque subsidia sibi pararet; vidit eundem et admirata est iuvenem et virum factum, beatissime felicissimeque viventem quum in summa iam claritate constitutus ex infinito doctrinae thesauro plurimos sui studiosissimos discipulos saluberrimis praeceptis impertiret et Musarum sacris initiaret; coluit et venerata est senem, quum in patriam redux non docendo quidem iuventutem institueret, at consilio, auctoritate, exemplo tam adolescentes, quorum commodis nullo unquam tempore servire desiit, quam praeceptores, quorum pristinam amicitiam retinuit, foveret, regeret, iuvaret.

(Der Beschluss folgt.)

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eignen Wahrheit, mittelst der vollendeten freien Jugendbildung zum Genusse." Die bisherigen Universitäten gelten der Denkschrift nur als Vorbereitungen für jene freie akademische Universität; denn sie verfolgen nicht rein wissenschaftliche Tendenzen; vielmehr sollen sie den künftigen Staatsdiener bilden, und eben diesem praktischen Zweke gegenüber spielt die eigentliche Fortbildung der Wis

Der Gedanke, eine „freie akademische Universi-senschaft auf ihnen nur eine untergeordnete Rolle.

tät" zu gründen, wird den Lesern besonders bekannt seyn durch die „, Denkschrift zur Gründung einer freien akademischen Universität", durch welche ein Kreis von Gelehrten für den Augst v. J. zu einem wissenschaftlichen Congress nach Frankfurt einlud. Das vorliegende erste Heft der Jahrbücher der freien deutschen Akademie giebt uns zunächst weitere Nachrichten über die Beschlüsse dieses wissenschaftlichen Congresses. Es enthält nämlich zuerst einen Aufsatz: zur Einleitung, unterschrieben: für den Ausschuss des wissenschaftlichen Congresses, Karl Grün. Und dann: Beschlüsse des wissenschaftlichen Congresses zu Frankfurt a. M. am 27., 28. u. 29. Aug. 1848 zur Gründung einer freien akademischen Universität; unterzeichnet: Zur Beglaubigung Dr. Adolph Peters, Präsident des wissenschaftlichen Congresses. Nach diesen Mittheilungen ist die Idee der freien akademischen Universität, wie sie zuerst die Denkschrift aufstellte, durch die Debatten des wissenschaftlichen Congresses cine specifisch andere geworden. Nach den Worten K. Grün's trug jene Denkschrift überhaupt,, den Stempel einer ideologischen Construction sowohl der Wissenschaft selbst, als des neuzuerrichtenden Instituts." Nach der Denkschrift nämlich sollte die freie akademische Universität die wesentliche Aufgabe haben:,, durch Schrift und Lehrvortrag den philosophischen Organismus der besondern Wissenschaften und diese in ihrer ideellen Allgemeinheit darzustellen;" „sie giebt daher hiess es weiter dem Bewusstseyn des deutschen Volkes seinen wissenschaftlichen Ausdruck und bietet ihm diesen als die Tiefe seiner

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Natürlich konnte die gewöhnliche Eintheilung in Facultäten, welche aus praktischen Gesichtspunkten hervorgegangen, in der akademischen Universität nicht beibehalten werden; die Denkschrift versuchte es, die verschiedenen Zweige des Wissens rein von der Idee des Wissens selbst aus zu gliedern. Um aber eine Garantie zu haben, dass die Studirenden auf der akademischen Universität wirklich vorbereitet seyen, um die Wissenschaft in ihrem vollen Glanze aufzunehmen, setzte die Denkschrift fest, dass gesetzlich nur derjenige in die freie akademische Universität eintreten solle, welcher auf einer andern Universität das Triennium bereits absolvirt habe. Eben diese ursprüngliche Idee der akademischen Universität, die vollendete Vertiefung der Wissenschaft in sich selbst zu seyn, ist nach Grün's Bericht durch die Debatte des Congresses vollständig aus den Angeln gehoben. „Das Wesen der modernen Wissenschaft, die Aufhebung des Dualismus zwischen Speculation und Erfahrung, der lebendige Bezug wissenschaftlicher Resultate zu den Nöthen des Lebens erfocht einen glänzenden Sieg über alle Zerklüftung der Theorie und Praxis, über alle jene, wenn auch nur scheinbaren, Abstractionen der Denkschrift. Nicht der Genuss des wissenschaftlichen Bewusstseyns wurde als das höchste und letzte hingestellt, sondern die Befähigung der Jugend, mit Ernst und Entschiedenheit an der Verwirklichung der grossen Principien des freien Staats und der freien Gesellschaft mitzuwirken. Demzufolge stürzte die Scheidung der Wissenschaft in Facultäten, die Voraussetzung des absoluten Trienniums als Bedingung des Besuchs der freien Uni

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