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ALLGEMEINE LITERATURZEITUNG

Monat Mai.

Politik.

1849.

Das Zweikammersystem oder die Trinität des - Staates. Eine historische Betrachtung mit besonderer Rücksicht auf Deutschland. gr.8. 1849. Kiel, Akadem. Buchhandl.

Wie Tüchtigkeit oder Gewandtheit, der innere

Gehalt oder die leichte Form selbst bei einem Gegner sich Anerkennung erzwingt, so wird eine Schrift, welche Leichtigkeit der Gedankenbewegung und geistreiche Abfassung zu erkennen giebt, unsere Aufmerksamkeit zu fesseln vermögen, wenn ihr Inhalt uns auch nicht anzieht. Diese Bemerkung müssen wir unserer Beurtheilung voranschicken, um nicht ungerecht zu erscheinen. Den Ansichten des Vf.'s können wir nicht beistimmen, wollen aber nicht verkennen, dass die Art, wie sie dargestellt sind, uns angezogen hat. Ob das Zweikammersystem die vorzüglichste und beste Staatsform, ob die Begründung, welche für die Vorzüglichkeit derselben gegeben ist, zureichend ist, darüber wird selbst der Leser, welcher der politischen Ansicht des Vf.'s im Allgemeinen nicht ferne steht, mit demselben in Streit gerathen, aber doch bekennen müssen, dass die gegebene Begründung des Zweikammersystems von Interesse ist. Wir können uns hier nur mit dieser Begründung beschäftigen.

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Die Aufgabe vorliegender Betrachtung, heisst es S. 3, ist, den alten oft abgeurtheilten, aber nie noch geschlichteten Streit, ob eine Kammer oder zwei? der heutigen Tages wieder seine Lösung in einer Anzahl constituirender Versammlungen finden soll, durch Berufung des Zeugen zu entscheiden, dessen Aussage aber allein für sich den Ausschlag geben muss ich meine die Geschichte." Aus der Geschichte will der Vf. die Beweise für die ,, bleibende Bedeutung und Berechtigung" dieser Staatsform entlehnen, denn, es giebt keine andere Lehrerin in der Politik als die Geschichte."

Die Geschichte ist eine Lehrerin, die verschiedenen Schulen sehr Verschiedenes lehrt. Sie verhält sich in dieser Hinsicht nicht anders als jedes andere Erfahrungsgebiet, nach deren Anleitung der

Halle, in der Expedition der Allg. Lit. Zeitung.

Mensch sich Erkenntniss erwirbt. Welche Erkenntnisse gewonnen werden, dies hängt oft weniger als man glaubt von der Quelle ab, aus der sie geschöpft werden, als von der Art und Weise, wie sie gewonnen werden, und von dem Standpunkt, von welchem aus sie sich ergeben. Die allgemeine Ansicht, welche der Historiker seinen Betrachtungen zu Grunde legt, die Art wie er die Quellen benutzt, die Methode der Combination, die er anwendet, entscheidet über die Lehren, welche die Geschichte uns giebt, oft weit mehr als gemeint wird, wenn die Geschichte so unbestimmt die einzige Lehrerin der Politik genannt wird. Wir zweifeln sehr daran, dass die Betrachtungen, welche die vorliegende Schrift über die Geschichte anstellt, historisch sind, und glauben zu erkennen, dass die uns vorgeführte Behandlungsweise der Geschichte eine solche ist, welche man Construction oder Philosophie der Geschichte nennt, worin die Philosophie mit der Geschichte eine unfruchtbare Verbindung eingeht.

Die Geschichte, wird behauptet, „zeigt uns das Zweikammersystem sowohl in seiner ursprünglichen reinen Gestalt, als in seinen verschiedenen Veränderungen und Ausartungen und giebt uns danach ungezwungene und einfache Antwort auf die Frage: Worin liegt sein Wesen, seine Berechtigung und seine bleibende Bedeutung?" Der Vf. will nämlich schon bei den Griechen und Römern das Zweikammersystem gefunden haben, und bemüht sich zu zeigen, wie die Staatsentwicklung von Anfang an eine Entwicklung des Zweikammersystemes gewesen ist. Es ist eine äusserst schwierige und gefährliche Sache, die Geschichte in solcher Weise als Demonstration von Dogmen zu gebrauchen. Gewöhnlich pflegt man alsdann nicht nur zu viel zu beweisen, sondern auch den Beweisquellen durch Deuteleien ihren Kredit zu nehmen. Nimmt man an, dass das Zweikammersystem unter allen Umständen die beste und vorzüglichste Staatsform ist, und befragt die Geschichte um ihre Ansicht hierüber in der Weise, wie der Vf. es macht, dass das Zweikammersystem als Inhalt aller Staatsformen

dargestellt wird, dann wird unsere Lehrerin, die Geschichte, nicht umhin können, unserer Meinung beizustimmen. Allein zu derselben Ansicht gelangen wir auch, wenn wir die Geschichte gar nicht befragen und vermeiden noch dazu, dass wir nicht, wie es in allen derartigen Constructionen der Geschichte sich ereignet, das Gegentheil von dem beweisen, dessen Beweis wir führen wollten.

In den römischen und griechischen Staatsformen hat unsere Schrift das Zweikammersystem entdeckt und dasselbe durch die Entwicklung aller Staatsverfassungen bis auf die neueste Zeit als das allein sich bewährende aufgefunden. Bei den Griechen wie bei den Römern gab es einen Senat oder welchen andern Namen dieser Rath führte, es gab ausserdem Volksversammlung der Bürger. Daraus soll es klar seyn, dass schon diesen alten Staaten das Zweikammersystem zu Grunde lag, denn der Senat sey das Oberhaus und die Volksversammlung das Unterhaus. Diese Deutung antiker Staatsverfassung giebt aber im Gegentheil einen Beweis für die Herrschaft des Einkammersystems. Denn ebenso muss Eine Kammer eines Staates ein Oberhaus und die Versammlung der Wähler, woran bei der Auflösung der Kammer appellirt wird, ein Unterhaus seyn und damit das Einkammersystem ein Zweikammersystem, wie der römische Senat das römische Oberhaus ist. Eine solche Construction der Geschichte beweist immer zu viel oder das Gegentheil. Wohl lässt sich der Ephorat und Tribunat bei den Griechen und Römern als eine demokratische Vertretung des Volks dem aristokratischen Senate gegenüber darstellen, aber die Volksversammlungen nach den griechischen und römischen Städteverfassungen werden ebensowenig wie die Versammlung der erbgesessenen Bürger der Stadt Hamburg als ein Unterhaus und eine derartige Construction als ein historischer Nachweis von der Allgültigkeit des Zweikammersystems angesehen werden können. Die Geschichte ist eine Lehrerin, oft aber enthält ihre Lehre eine Ironie, welche dem Schüler entgeht. Wie die drei Stände Frankreichs, die drei oder vier Stände des römischen Reiches deutscher Nation in dieser Art als Missgeburten des Zweikammersystems dargestellt werden können, weiss jeder, der einmal Constructionen der Geschichte oder der Natur ins Auge gefasst hat, welche sich dadurch auszeichnen, dass sie gewagte Analogien und Hypothesen für Erkenntniss aus der Erfahrung halten. Das Zweikammersystem wird wohl eine unter gegebenen Umständen vorzügliche Staatsform bleiben

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auch wenn die Staatsformen der alten und neuen Welt sich nicht als Fehlgeburten darstellen lassen. Die Geschichte lehrt gewiss das Richtige, allein es kommt darauf an, wie man sie versteht. Wir leugnen nicht, dass das Zweikammersystem unter gegebenen Verhältnissen eine gute Staatsform ist. Allein etwas anderes lehrt die Geschichte auch nicht. Beweise für den unbedingten Vorzug einer Staatsform vor der andern, für die Vortrefflichkeit einer Einrichtung zu allen Zeiten und bei allen Völkern können wenigstens aus der Geschichte. nicht entlehnt werden, welche vor Allen zeigt, dass die mannigfaltigen Formen und Einrichtungen des häuslichen und öffentlichen Lebens der Völker durch die Natur und Lage derselben bedingt und daher nichts Aeusseres sind, das sich auf Alles übertragen lässt. Wir fürchten, dass aufmerksame Leser unserer Schrift, die nicht in das Zweikammersystem vernarrt sind, auch von der beschränkten Wahrheit dieses Systemes durch solche Beweise nicht überzeugt werden.

An Constructionsversuchen, welche der Geschichte an beliebigen Stellen Lichter aufsetzen, kann man jedoch, wenn man von diesen Verkrümmungen, womit man die Geschichte überfällt, absieht, wahre Elemente finden, nur ergiebt sich dann oft, dass dieselben sehr abstracter Natur und im Grunde noch ganz ungestaltet sind. Dahin gehört, was der Vf. die Trinität des Staats nennt und die Art, wie das Zweikammersystem mit den Elementen der Volksgesellschaft in Verbindung gebracht wird. Diese Lehren ruhen wohl im Elemente des Wahren, verhalten sich indess wie Keime, welche zum gesunden Leben gelangen, aber auch unentwickelt bleiben können. Sie ziehen sich durch den Constructionsversuch hindurch, sind aber eigentlich die Bestandtheile der vorliegenden Schrift, welche grössere Beachtung verdienen als jener Versuch.

Die Trinität des Staats heisst das Zweikammersystem, weil durch dasselbe drei Gewalten des Staates konstituirt werden, indem zu den zwei Kammern die Regierung als die dritte Gewalt hinzukommt. Diese Trinität soll wie das Zweikammersystem in jeder Staatsform, welche die Geschichte kennt, enthalten seyn. Jedes Staatswesen enthält, seinem Begriffe nach, wie die Philosophen sagen, nothwendige Elemente in sich, von denen keiner in der Wirklichkeit fehlen, obwohl es in verschiedener Art zur Darstellung kommen kann. Der Trinität des Staats, worauf unsere Schrift überall zurückkommt, liegt ein solcher Gedanke zu Grunde. Es

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giebt gewisse jedem Staatswesen nothwendige Elemente, die an jeder konkreten Staatsform sich erkennen lassen. Es sind dies Elemente, die entweder aus der Ordnung der Gesellschaft oder ihrer Leitung entspringen. Kein Staat ist ohne Regierung, weder das Königthum noch die Republik, was die zu oft vergessen, welche gegen das Königthum ankämpfen. Wenn jeder Staat ein Zweikammersystem enthält, ist auch in einem jeden die genannte Trinität enthalten. Allein da wie gezeigt das Zweikammersystem vom Vf. nur als ein Name für das Verschiedenste gebraucht wird, unterliegt auch die Trinität des Staates der gleichen Beurtheilung. Ob jeder gegebene Staat als Darstellung dieser Trinität betrachtet werden kann, hängt nur davon ab, wie sehr man die charakteristischen Züge derselben zu verwischen vermag. Kommt es am Ende wie in einer besondern Philosophie der Geschichte, um die Dinge zu erkennen, nur darauf an, irgend eine Freiheit herauszubringen, somist freilich jeder Staat eine Trinität, auch der Staat, welcher nur Eine Kammer hat, so wie der, welcher gar keine Volksvertretung zulässt. In jenem bilden die Wahlen die Volksvertretung, und die Regierung, in diesem die Unterthanen, Beamten und der Monarch die Dreiheit des Staats. Diese Folgerung liegt nun nicht im Sinne des Vf.'s, allein sie ist doch eine nothwendige Consequenz seiner vagen Begriffsvorstellungen. Denn so ergeht es überall dem Erkennen, welches ein solches Nivelliren der eigenthümlichen Unterschiede und Formen der Dinge betreibt. Wo der Auffinder von Grössenverschiedenheiten ausdruckbar durch Zahlen die Natur des Erkennens beschränkt, bleibt es dem Belieben eines jeden anheimgestellt, wie er sich die Welt zurecht legen will. Wünsche und Empfindungen, nicht die Natur der Dinge, werden die Kriterien der Wahrheit.

Das Zweikammersystem und die Regierung bilden eine Trinität des Staats. Wie nach der Ansicht des Vf.'s die Volksvertretung in zwei Kammern sich darstellt, so soll die Gestalt der Regierung wesentlich eine einheitliche seyn. Das Staatswesen bedarf einer einheitlichen oder wie unsere Schrift hat,,monarchischen" Regierungsgewalt. Die konstitutionelle Republik Amerika's, wie das konstitutionelle Königthum in Europa, und die Verfassung der alten Staaten enthalten die Bestätigung dieses allgemeinen Satzes. Dieser Satz dient aber um so weniger zur Beurtheilung konkreter Staatsform, wenn er nur dazu gebraucht wird, den Un

terschied der Republik vom Königthum zu verwischen und diese Formen in einander hinein zu interpretiren. Es geht dem Vf. hiermit aber wie mit dem historischen Nachweis des Zweikammersystems bei den alten Völkern. Eine republikanische Regierungsgewalt, wenn sie nur einheitlich, heisst schon,, monarchisch". Solche Anwendung wahrer allgemeiner Sätze verwandelt dieselben in leere und vage Begriffe und verflüchtigt das Gegebene in Abstractionen. In der Republik wie in der Monarchie ist das Bedürfniss nach einer einheitlichen Regierungsgewalt, allein trotz dieser Uebereinstimmung wird durch die Erblichkeit und Unverantwortlichkeit der königlichen Herrschaft, durch die Wahl und Verantwortlichkeit der Präsidenten in beiden Staatsformen eine Regierung und ein Verhältniss derselben zur Volksvertretung begründet, woraus wesentlich verschiedene Formen des öffentlichen Lebens der Völker sich bilden. Aus der Geschichte der Völker ergiebt es sich, ob ihre Regierung die eines fürstlichen Geschlechtes oder eines Präsidenten seyn müsse. Beide gehen so verschiedene Wege, wie die Geschichte der Völker sie nur einschlagen kann. Ein- und Zweikammersystem, Republik und Monarchie, solche in der Architektonik der Staaten ebenso feste und in sich geschlossene Formen, wie die Typen der Organisation lebendiger Wesen, leitende Gedanken für den Natur- und Geschichtsforscher, dienen einer unfruchtbaren Verbindung von Philosophie und Geschichte jedoch nur dazu, Begriffe wie Thatsachen nach dem Geschmack des Individuums darzustellen.

Die vorliegende ,,historische Betrachtung" über das Zweikammersystem hat vorherrschend die Staaten ihrer Form nach aufgefasst, indem sie dieselben nach einigen sehr abstrakten Gesichtspunkten mit einander vergleicht. Diese Betrachtungsweise artet indess sehr leicht in eine blos ästhetische Beurtheilung der Staatsformen aus und verführt dazu, dass man sich in gewisse Formen verliebt, deren Vorzüglichkeit über Alles preist und am Ende sich für berufen hält, der Menschheit ein Glück auf-, zureden, das sie weder gesucht noch sie zufrieden stellen kann. Die Differenz zwischen der Republik und Monarchie lässt sich auf ein blosses Geschmacks urtheil zurückführen, das nach dem Stände und der Bildungsstufe der einzelnen Menschen verschieden ausfällt. Ob man lieber von einem Könige oder vom Volke beglückt oder tyrannisirt werden will, die Entscheidung darüber wird eine Geschmackssache, wenn die Verschiedenheit der Staaten nur

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ihrer Form nach in Erwägung gezogen wird. Wie die Anhänger der Republik und des Einkammersystems die Monarchie und das Zweikammersystem, so pflegen umgekehrt die Anhänger dieser Staatsform das Einkammersystem und die Republik, nachdem sie sich dagegen ereifert haben, in ihre beste Staatsform allmählich umzudeuten. Dem Herzen schaffen sie dadurch Befriedigung, doch der Gewalt der bestehenden Verhältnisse wissen sie weder durch Erkenntniss noch durch Leitung eine Richtung zu geben, wodurch die öffentlichen und häuslichen Einrichtungen der Völker zu ihrem Wohle geordnet würden. Es gefällt uns, den Staat nach einem Bilde uns wohlgeordnet vorzustellen, allein diese ästhetische Betrachtung muss der praktischen nach dem Zwecke und der empirischen nach dem Erfolge der Einrichtungen untergeordnet werden, wenn sie in Wahrheit eine politische seyn soll.

(Der Beschluss folgt.)

Geschichte.

Oeser, Chr., Weltgeschichte für Töchterschulen u. zum Privatunterricht f. d. weibl. Geschlecht. von Dr. Chr. Gotth. Neudecker u. s. w. (Beschluss von Nr. 103.)

am lud Unseres Erachtens bedarf also noch die Mehrzahl der den Frauen gewidmeten Capitel einer weiteren Vervollständigung bis zu einer-nicht gründlichen, aber möglichst gleichmässig gehaltenen, kurzen und übersichtlichen Darstellung der denkwürdigsten Frauen des politischen, religiösen und bürgerlichen Lebens, also aller derer, in denen sich sowohl die Geschichte concentrirt und ihre Zeit reflectirt, als auch derer, die durch ächte Religiosität, durch gesinnungsvolle edle Handlungsweise, durch Menschen- und Vaterlandsliebe sich besonders hervorgethan. Vorliegendes ist dazu ein lockender Anfang; eine Erweiterung, natürlich noch lange nicht in einer allerdings schon jetzt stattfindenden Ausführlichkeit dürfte Leserinnen und gewiss auch Lesern willkommen seyn, dem Oeserschen ursprünglichen Plane entsprechend (s. Vorr. 1. Aufl.), so wie Neud.s schriftstellerischen Talenten offenbar würdig.

Wir wünschen demnach im Allgemeinen eine zweifache Erweiterung, die jedenfalls der Tendenz des für Gemüthlichkeit, Rationalismus und Patriotismus arbeitenden Lehrbuchs noch förderlicher seyn und seine Brauchbarkeit erhöhen würde. Lehrer in höheren Classen aller Töchterschulen unserer

Zeit würden dann so glücklich seyn, sich jenes lästigen Examinirens aller neu aufwuchernden Vorschläge und alles Probirens neuerfundener Methoden dialectischen, psychologischen, logischen, pragmatischen etc. etc. aber leider noch nicht als practisch erwiesenen Geschichtsunterrichts-womit die Gymnasien sich zu quälen und gequält zu werden anfangen- fürs Erste ganz überhoben zu sehen. Neuere Geschichtswerke, wie Heerens Staatenkunde, Wirths deutsche Geschichte etc. dürften manchmal der interessanten Fassung und kritischen Bearbeitung namentlich für tung namentlich für neuere deutsche Geschichte dienstlich seyn, so wie ein Register dem Ganzen. Für Selbstunterricht aber können wir N.'s Buch um so mehr selbst in vorliegender Gestalt auch dem Jünglinge empfehlen, als das Material in seiner Zusammenstellung übersichtlich, in Ausführung sämmtlicher Partien pragmatisch und erschöpfend, in der Behandlung kritisch genau bis in das Einzelne durchgeführt, dem Unkundigen fasslich und behaltbar, dem Kundigen interessant ist. Ein Vorzug für das Selbststudium besteht unstreitig darin, dass in der älteren Geschichte häufig Facta wohlvermittelt nebeneinandergestellt und so auch für die Erinnerung zusammengehalten werden; dass dem Verständniss besonders der neueren Geschichte überall in durchdachter Kürze gründlich vorgearbeitet wird; dass endlich beim Lesen sich stets Parallelen, die neueste Geschichte erläuternd, von selbst und ungesucht aufdrängen.

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Wir erwähnen schliesslich noch, dass nicht in allen ihren Einzelnheiten die angefügte Geschichtstabelle mit den einzelnen Erzählungen übereinstimmt, sowenig als III, 335 seq. eine Ueberschrift zum Inhalt ihres S; dass ferner wohl zweckmässiger nach Seitenzahl, nicht nach SS citirt werden möchte (III, 88 wird citirt: Thl. II, § 16. $16 kommt aber in Thl. II viermal vor). Ausserdem wären wohl noch, analog Anderem, einzelne Sterbejahre berühmter Männer, hauptsächlich jüngst leider abgeschiedener auch um Bildung des weiblichen Geschlechts hochverdienter Coryphäeen der Wissenschaft nachzutragen (s. III, 358), denen es nicht vergönnt war, den im Thl. III schon erwähnten 18. und 19. März 1848 zu erleben. Druckfehler sind nicht angezeigt, finden sich aber u. A. II, 134. 140. coll. 120. III, 69. 267. Die äussere Ausstatdes Buchs ist sonst trefflich.

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ALLGEMEINE LITERATUR-ZEITUNG

Monat M'ai.

1849.

Zur Evangelienkritik. Die apostolischen Denkwürdigkeiten des Märtyrers Justinus. Zur Geschichte und Aechtheit der kanonischen Evangelien, von L. Semisch, Dr. d. Theol. u. ordentl. Prof. in Greifswald. Hamburg u. Gotha, F. u. A. Perthes, 1848. (1 Thlr. 26 Sgr.)

Die Aufgabe der Evangelienkritik kann nicht eher

als vollkommen gelöst betrachtet werden, als bis es gelungen ist, die Geschichte der evangelischen Literatur von ihren ersten Anfängen an bis zu ihrem Abschluss in ihren Grundzügen dargestellt zu haben. Schon aus diesem Grunde wird sie nothwendig über die Grenzen des N.Tlichen Kanons hinausgetrieben, das Verhältniss der so zahlreichen Evangelien des alten Christenthums zu den kanonischen zu untersuchen genöthigt. Alle Hypothesen über den Ursprung der in unserm Kanon enthaltenen Evangelien, mögen sie auf ein schriftliches oder auf ein mündliches Urevangelium zurückgehen, ja selbst über ihr Abhängigkeitsverhältniss untereinander, haben nicht eher einen festen Halt, als bis man zur Entscheidung über die Frage gekommen ist, ob es ausserhalb dieses Kanons noch eine evangelische Literatur gab, welche bei aller substanziellen Verwandtschaft von ihrer kanonisch fixirten Form noch unabhängig war, der vorkanonischen Bildungsperiode angehörte. Die EntscheiDie Entscheidung dieser Frage ist zwar dadurch erschwert, dass von diesen ausserkanonischen Evangelien meistens nur zusammenhangslose Fragmente und vereinzelte Anführungen vorliegen. Sollten sich jedoch die Untersuchungen von Ritschl und Baur über das von Marcion gebrauchte Evangelium in seinem Verhältniss zu dem kanonischen Lukas bestätigen, so darf man an der Lösung dieser Aufgabe nicht verzweifeln, und es wird noch möglich seyn, auch über andere nicht kanonische Evangelien etwas Genaueres zu ermitteln. Die neuere Kritik glaubte, jene Frage bejahen, die kanonische Evangelienliteratur als den letzten Niederschlag einer älteren,

Halle, in der Expedition der Allg. Lit. Zeitung.

später aus dem kirchlichen Gebrauch verdrängten Literatur ansehen zu dürfen, deren Kern und Mittelpunkt das Evangelium der Hebräer bilde, und fand gerade in den apostolischen Denkwürdigkeiten des Justin sichere Spuren des Petrus oder des für identisch mit ihm gehaltenen Hebräer - Evangeliums (Schwegler Nachap. Zeit. I, S. 201. 233). Ebenso hat man aber von der Gegenseite neuestens ernstliche Anstrengungen gemacht, diese Resultate umzustossen, das hohe, vorkanonische Alterthum des Hebräer - Evangeliums zu bestreiten und die von Justin gebrauchten Evangelien möglichst mit unsern kanonischen zu identificiren. Nachdem jener Nachweis von Franck in einer Abhandlung über das Evgl. der Hebräer (Theol. Stud. u. Krit. 1848, H. 2, S. 369 ff.) versucht ist, hat den letzteren einer der rüstigsten Bekämpfer,, der Willkührlichkeiten einer begriffstrunkenen Geschichtsconstruction", Hr. Dr. Semisch, in einer ausführlichen Monographic unternommen.

Zu welchem Resultat auch die Verhandlungen über die von Justin gebrauchten Evangelien führen mögen, so darf jedenfalls der Kritik das Verdienst nicht streitig gemacht werden, diese Frage angeregt und gründliche Untersuchungen über die von Justin citirten Evangelien veranlasst zu haben. Die Reihe der zahlreichen Hypothesen über die apostolischen Denkwürdigkeiten des Justin beginnt mit der Zeit, als man von dem ächt protestantischen Rechte Gebrauch zu machen anfing, wie jede Tradition, so auch die hergebrachte Ueberlieferung über die kanonischen Evangelien nicht mehr als eine absolute Norm zu betrachten, sondern ihr gegenüber cine selbstständige Stellung einzunehmen. Selbst Hr. Semisch erkennt dieses Verdienst, freilich in seiner Weise, an; denn, wie er S. 16 bemerkt, diese Frage konnte nicht eher Gegenstand tief eindringender Untersuchungen werden,,, als bis dem Kriticismus einer an den Grundwahrheiten des geoffenbarten Christenthums und an der Aechtheit biblischer Schriften irre gewordenen Zeit die innere Nothwendigkeit vorlag, den Gesammtbestand der

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