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1578 die neunte Synode nach Marburg. Traurige Vorzeichen gab schon die vorhergehende Correspondenz darüber zwischen ihm und L. Ludwig, und heftig entbrannte auf der Synode selbst der Streit über die Lehrgrundlagen der hessischen Kirche, namentlich das Corpus doctrinae Philippicum und die Concordia Buceri. Aber mit wie schlauer und gewandter Sophistik auch Hunnius die Lutherisch orthodoxe Lehre vertheidigte, und sich des laut erhobenen Vorwurfs des Ubiquitismus zu erwehren suchte, so ward doch am Ende die Lösung der Streitfrage nur künstlich umgangen und weiter hinausgeschoben. Man muss die hier vom Vf. sehr ausführlich mitgetheilten Verhandlungen ganz lesen, um ein vollständiges Bild dieses unerquicklichen und fruchtlosen Kampfes zu gewinnen. Hunnius protestirte indessen sowohl gegen diesen Abschied, als gegen den von Treissa, und setzte sich dadurch wiederholten Zurechtweisungen von L. Wilhelm aus, gegen die selbst L. Ludwig ihn nicht ganz in Schutz nehmen konnte, und durch die seine Stellung immer schwieriger, aber auch seine Hartnäckigkeit immer grösser ward. Der zehnten Synode, zu Marburg 1579, fehlte es zwar auch nicht an erneuertem Kampfe über die ubiquitistischen Sophismen, zumal da L. Wilhelm die Schrift des Ambrosius Wolf über diesen Gegenstand vorlesen liess, wogegen die Oberhessen stürmisch protestirten; ausgemacht aber ward auch hier eben so Wenig, als früher, und Hunnius weigerte sich auch diesmal, den Abschied zu unterschreiben. Vor der elften Synode, zu Marburg 1580, war das Concordienwerk, der stetige Zankapfel zwischen den Ober- und Niederhessen, inzwischen in ein neues Stadium getreten, worüber der Vf. in einigen Kapiteln Auskunft giebt. Der Kurfürst von der Pfalz war endlich durch die von Andreä gefertigte Vorrede zum Beitritt gebracht, und darauf hatte eine Gesandtschaft der drei Kurfürsten auch die hessischen Landgrafen zu bearbeiten gesucht, war aber von Wilhelm entschieden abgewiesen, und hatte auch bei Ludwig, der um des Friedens willen den dringenden Ermahnungen seines Bruders nachgab, Nichts ausgerichtet; dennoch war die Formel am 25. Juni 1580 publicirt worden, und dieses Ereigniss stellte die beiden Parteien in Zorn und Jubel einander gegenüber. L. Wilhelm liess auf der Synode eine Anzahl von Schriften gegen die Concordienformel, 21 an der Zahl, vorlesen: Ludwig veranstaltete das Gleiche

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mit einigen Schriften entgegengesetzten Inhalts, und die Parteien wurden dadurch noch mehr entzweit, als versöhnt. Als endlich die Niederhessen auf die Gültigkeit der drei letzten Synodal-Abschiede bestanden, opponirten die Oberhessen aufs heftigste gegen die Aufnahme dieser Bestimmung in den diesmaligen Abschied, und nach langen erbitterten Debatten gingen die Synodalen auseinander, ohne sich über den Consensus doctrinae vereinigt zu haben, während jede Partei ihre besondere Declaration eingegeben hatte, und der gemeinsame Abschied nur die eigentlichen Synodalien enthält.,, Die Trennung der ober- und niederhessischen Kirche war nun als factisch und formell vollzogen anzusehen”, bemerkt der Vf. nach dem ausführlichen Berichte dieser trostlosen Verhandlungen. Die von ihm hinzugesetzten Worte: Worte:,, das Unheil, welches aus der bösen Saat des Parteizwistes hervorsprosste, zeigte sich alsbald in der unseligen Zwietracht der Landesfürsten”, finden ihre Anwendung in der nun folgenden Erzählung von dem Streite Wilhelms und Ludwigs über die Ernennung des von der Universität einstimmig zum theologischen Professor erwählten Caspar Cruziger, wobei selbst die Frage über Hunnius Remotion ernstlich zur Sprache kam, ein Streit der nahe daran war, einem Austrägalgerichte zur Entscheidung übergeben zu werden, und der endlich mehr beseitigt als ausgeglichen ward durch eine Uebereinkunft, welche die controversen Punkte geflissentlich umging, und sich lediglich auf die recipirten Symbole und Confessionen zurückzog, worauf alle Professoren und Prediger verpflichtet werden sollten. Diese Uebereinkunft, deren letzte Bestimmung offenbar das Princip der evangelischen Freiheit verletzte, ward der gleich darauf zu Cassel versammelten zwölften Synode (2. Aug. 1581) zur Berathung vorgelegt, und hier waren es die Oberhessen, welche die Verpflichtung der Prediger für eine unerhörte Neuerung erklärten, wenn sie auch sonst im Ganzen einverstanden waren. Zugleich kam das Verhalten dreier Prediger zur Sprache, die sich in einer Eingabe nicht bloss offenbar zum Calvinismus bekannten, sondern denselben auch in ausführlicher Deduction vertheidigten; (abgedruckt S. 201 ff.) eine Erklärung, mit der sie, da sie sich auf die Concordia Buceri stützten, wenigstens in so weit Anerkennung fanden, dass man ihre durch ihren Superintendenten verfügte Ausschliessung von der fraternitas der übrigen Predi

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ger höchlich missbilligte, die definitive Beschlussnahme über sie aber vorläufig aussetzte, und erst den Landgrafen berichten wollte, der dann entschied, dass man sie, wenn sie sich sonst ruhig verhielten, bei der Concordia Buceri belassen. solle. Als es nun endlich zur Schlussberathung über den Abschied de consensu doctrinae kam, ward mit vieler Mühe die frühere Uebereinkunft angenommen, nur mit Weglassung der Bestimmung über die Lehrverpflichtung, wobei die Oberhessen noch eine ausdrückliche Erklärung zur Wahrung der Gewissensfreiheit eingaben. Es ist von dem Vf. nicht gebührend hervorgehoben, aber höchst bemerkenswerth, dass grade von dieser Seite jetzt das freie Princip am kräftigsten vertreten ward, wozu indessen das Motiv nur in dem Bestehen auf der lutherischen Dogmatik lag, in deren Vortrage sie sich nicht durch gegentheilige Restrictionen wollten binden lassen. Nach einer weitläufigen Correspondenz zwischen beiden Landgrafen über den letzten Abschied, aus der es wieder sichtbar ward, dass alle Vergleichungsformeln doch keine Aussöhnung der beiderseitigen Glaubensrichtungen zu bewirken im Stande seyen, trat die letzte, dreizehnte Synode 1582 zu Marburg zusammen, und die hier gepflogenen Verhandlungen über den Consensus doctrinae, die freilich, da Hunnius nicht mit dabei war, nicht ganz so heftig und erbittert wie früher waren, führten nur wieder zu demselben Resultate. Wilhelms Antrag nämlich, dass es bei den bisherigen Abschieden bleiben, und die Theologen sich aller darüber hinausgehenden Disputationen enthalten sollten, ging nur mit der von den Oberhessen verlangten Clausel durch, dass namentlich der letzte Abschied nur nach beider Fürsten geschehener Erklärung und Beliebung" verstanden werden solle. So war also die gemeinsame Abschiedsformel nur ein leerer Schein der Eintracht, bei dem Jeder doch seine besondere Meinung behauptete. Der Vf. bemerkt dabei ganz richtig, es habe sich hier wieder bestätigt:,, dass die symbolischen Bücher nimmermehr eine wahre Einigkeit in den Lehrformen begründen können, wofern sie die Kirche nicht in dem lebendigen, stetigen Strome ihrer historischen Entwickelung gebettet hat, und dass die symbolischen Bücher da, wo die Tradition zerschnitten, wo das Bewusstseyn der Kirche seiner historischen Continuität beraubt ist, die erstorbenen Wurzeln der kirchlichen Einigkeit im Glauben nicht wieder beleben können; denn sind

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einmal besondere Kräfte und Richtungen aus dem historischen Bette des kirchlichen Gemeinbewusstseyns herausgesprungen, so lassen sich dieselben durch keine Formel wieder einfangen."

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Der letzte Abschnitt giebt einen Rückblick und Schluss", worin der Vf. sich sowohl über die bisherige Wirksamkeit der Synoden, als über ihr Aufhören ausspricht. Während die Synoden für Gesetzgebung, Verwaltung, Disciplin und Liturgie manches Gute gefördert hatten, war hinsichtlich der Lehre der Lehre,, seit dem Erscheinen der Concordienformel und dem Auftreten des Dr. Hunnius, zwischen den einzelnen Landestheilen eine unaussöhnbare Differenz eingetreten, und der Gegensatz zweier Confessionen zwar nicht rechtlich aber doch thatsächlich vorhanden." Was aber ihr Aufhören betrifft, so wurden sie zwar,,nicht ausdrücklich aufgehoben, aber in den letzten Jahren war die allgemeine Verstörung der Geister zu fühlbar, und der unversöhnliche Gegensatz der ober- und niederhessischen Bestrebungen zu offenkundig geworden, als dass von ferneren Synodalversammlungen irgend ein Gewinn zu erwarten war; L. Wilhelm unterliess es daher, in den folgenden Jahren Generalsynoden auszuschreiben, weil die Kirche unfähig geworden war, das Organ der Generalsynoden zu pflegen". Eben so ging auch die Vernichtung der episkopalen Machtvollkommenheit der Superintendenten mit dem Ende des Jahrhunderts unaufhaltsam vorwärts. So ist die Kirche zu Grunde gegangen, und ihre beiden Todeskeime lagen,,in der Sacularisirung der Kirche durch den Staat, und in der Verkehrtheit des Confessionalismus". Wahre und ernste Worte, welche die volle Beachtung der Gegenwart verdienen, damit die hessische Kirche sich aus veralteten Formen zu neuem Leben emporringe! Wir schliessen unsere Anzeige mit dankbarer Bezeugung der grossen Befriedigung, welche der Vf. uns durch seine Unbefangenheit, Genauigkeit, Vollständigkeit und Klarheit gewährt hat und empfehlen seine, durch die angehängte Urkundensammlung noch werthvoller gewordene Arbeit Allen, die auf dem Felde der Geschichte sich über das Wesen und die Entartung des evangelischen Protestantismus zu orientiren wünschen; denn hier ist reiche Fülle der Belehrung und Warnung in eben so kräftiger, als anzichender Weise dargeboten.

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ALLGEMEINE LITERATUR-ZEITUNG

Monat Mai.

Neugriechische Literatur.

1849.

Euthymios Kastorchis, περὶ τῆς ἐν Δημητσάνῃ Ἑλ ληνικῆς σχολῆς καὶ περὶ τῶν καθιδρυτῶν καὶ πρώ

Twv avtys didαozáhov. XX u. 76 S. Athen 1847.

Diese

iese kleine Schrift eines jungen Griechischen Philologen, der erst in Athen, dann in Leipzig und Berlin studirt hat, behandelt die Geschichte der Schule seines Geburtsfleckens Dimitzana in Arkadien, einige Stunden nördlich von dem alten Gortys und südlich von Theisoa. In dem Vorworte giebt der Vf. zuerst einige Andeutungen über die tiefe Unwissenheit und Barbarei, in welche seine Landsleute im späteren Mittelalter versunken waren, legt aber zugleich Verwahrung ein gegen die Behauptung Fallmerayers, die heutigen Griechen seyen Slaven, die nur durch die Byzantinische Kirchensprache Griechisch gelernt hätten; indem er mit Recht bemerkt, dass, wenn dies möglich wäre, ja auch die Albanesen in Epiros und die Bulgaren in Thracien und Macedonien zu Griechen hätten werden müssen. Allerdings aber habe die Kirche unter der wechselnden Fremdherrschaft, unter Römern, Slaven, Franken und Türken, wesentlich zur Erhaltung der Sprache beigetragen, und in den Klöstern habe sich der letzte schwache Rest von Kenntniss der alten Literatur erhalten: bis seit dem Anfange des 18ten Jahrhunderts wieder die Errichtung öffentlicher Schulen anfing, zunächst durch Lehrer, die sich auf den Universitäten Italiens, Frankreichs und Deutschlands gebildet hatten. Solche Schulen waren die in Constantinopel, errichtet durch Alexander Mavrocordatos aus Chios († 1709), der in Padua studirt hatte; ferner die auf Patmos, wo 1730 der Mönch Gerasimos aus Kreta lehrte *); dann die Schule in Joannina und andere an andern Orten. Die bedeutendsten unter den Griechischen Gelehrten des 18ten Jahrh. waren Eugenios Bulgaris (geb. auf Korfu 1716); der Peloponnesier Neophytos Kavsokalybites, dessen weitläufiger Commentar zu der Syntax des Theodoros Gazis, gedruckt in Bukarest 1768, auch von Villoison und F. A.

*) Ueber den heutigen Zustand der Schule auf Patmos vgl.

Halle, in der Expedition der Allg. Lit. Zeitung.

Wolf geschätzt wurde; ferner Nikephoros Theotokis von Korfu. So fährt die Vorrede fort, einen kurzen Abriss der freilich dürftigen Gelehrtengeschichte des

wiedererwachenden Griechenlands im 18ten Jahrh. zu geben, bis der Vf. auf die Errichtung der Schule in Dimitzana kommt, die im Jahre 1764 eröffnet wurde, und die mächtig dazu beigetragen hat, wieder ein Nationalbewusstseyn im Peloponnes zu wekken und die Stimmung vorzubereiten, die endlich zum Freiheitskriege führte. Es kann nun nicht unsre Absicht seyn, dem Vf. durch die Geschichte dieser Schule zu folgen, die nur eine örtliche Wichtigkeit hat; was uns aber zu der Anzeige des Schriftchens veranlasst hat, sind einige hier mitgetheilte historische Notizen von allgemeinerem Interesse für die mittelalterliche Geschichte des Peloponnes. Bekanntlich ist die grosse Thesis Fallmerayers (Morea I. 184 188), dass der Peloponnes zwischen 584 und 811 so vollständig von Slaven besetzt und slavisirt gewesen sey, dass kein Grieche einen Fuss ins Land habe setzen können; erst nach der Wiedereroberung durch die Byzantiner habe die Gräcisirung dieser Slaven begonnen. Diese Umwandlung der Fallmerayer'schen,, Unholde" in Griechen muss ziemlich rasch vor sich gegangen seyn, da wir in einer hier mitgetheilten Urkunde des Patriarchen von Constantinopel Polyeuktos, vom Jahre der Welt 6472 oder 963 n. Chr. keine Bezugnahme auf die Slavischen Verhältnisse mehr finden. Die Urkunde betrifft die Gründung eines Klosters der Panagia unweit Dimitzana, durch einen Johannes Lampardopulos, genannt den Philosophen, unter der Regierung des Kaisers Nikephoros Phokas (963—969); das Original derselben ist freilich in Dimitzana nicht mehr vorhanden, wohl aber eine im Jahre 1623 aus dem Urkundenbuche (xwdns) der Patriarchalkirche in Constantinopel entnommene und durch den damaligen Patriarchen Kyrillos und 27 Bischöfe der Synode beglaubigte Abschrift. Bei der grossen Seltenheit solcher Siegelbriefe (orychiady yoáμuata) und Bullen (xovoóßovhhoi húyoi) der Patriarchen und Kaiser aus dem früheren Mittelaldes Ref. Reisen auf den griech. Inseln II. 126. 129.

ter *) glaubt Ref. manchem Leser der A. L. Z. einen Gefallen zu thun, wenn er die ganze Urkunde aus der vorliegenden Schrift (S. 49-52) hier wieder abdrucken lässt:

ΚΥΡΙΛΛΟΣ
ΕΛΕΩ ΘΕΟΥ
Αρχιεπίσκοπος Κωνσταντινουπόλεως, Νέας Ρώμης,
καὶ Οἰκουμενικός Πατριάρχης.
Ἴσον ἀπαραλλάκτως τοῦ ἴσου τοῦ πρωτοτύπου πα-
τριαρχικοῦ παλαιγενούς σιγγιλιώδους γράμματος, ἐκβλη
θὲν παρὰ τοῦ παλαιοῦ καὶ ἀρχαίου κώδικος τῆς τοῦ
Χριστοῦ Μεγάλης Εκκλησίας, ὁραθέντος παρά τε τῆς
ἡμῶν μετριότητος καὶ τῆς ὑπερτελεστάτης ἱερᾶς τῶν
Αρχιερέων Συνόδου, τῶν ἐν ἁγίῳ πνεύματι ποθεινοτά
των ἀδελφῶν καὶ συλλειτουργῶν, τῶν καὶ κάτωθεν
ὑπογραψόντων.

ΠΟΛΥΕΥΚΤΟΣ
ΕΛΕΩ ΘΕΟΥ
Αρχιεπίσκοπος Κωνσταντινουπόλεως, Νέας Ρώμης,
καὶ Οἰκουμενικός Πατριάρχης.

ἔλαττον. Οἱ μὲν γὰρ προσῆξαν αὐτὰς τῷ θεῷ, οἱ δὲ τὴν ἀσφάλειαν τούτων ἐπραγματεύσαντο· ὅπερ οὐκ ἂν ἄλλοθεν περ γένοιτο, ἢ ἐκ χρυσοβούλλων λόγων καὶ πατριαρχικῶν σιγγιλίων, δυναμένων πολλῷ γε τῷ περιϊόντι τὰς ὁρμὰς τῶν πλεονεκτῶν ἀναστέλλειν καὶ τὴν ἐλευθε ρίαν αὐταῖς παρέχειν, ὡς ἡ πρόθεσις ἦν ἐξ ἀρχῆς τῶν αὐτὰς δειμαμένων. Οὐ μὴν ἀλλὰ καὶ τιμῶν πνευματι κῶν ἀξιοῦσθαι δεῖ παρ' ἡμῶν, ἅτε τῆς πρὸς αὐτὰς τις μῆς ἐπὶ τὸν κτίτορα τούτων παραπεμπούσης τὸν ἔπαι νον· ἐξ ὧν τήν τε προθυμίαν αὐτῶν ἐστιν ἐπαυξῆσαι καὶ ἄλλους πρὸς τὸν ὅμοιον ζῆλον διερεθίσαι· εἰς τοῦτο δὲ τείνει τὰ τοῦ σκοποῦ. Ἐπειδὴ τοίνυν καὶ ὁ οἰκεῖος τοῦ κρατίστου καὶ ἁγίου μου βασιλέως καὶ αὐτοκράτο ρος Κυρίου Νικηφόρου τοῦ Φωκᾶ, τοῦ ἐν ἁγίῳ πνεύ ματι ποθεινοτάτου υἱοῦ τῆς ἡμῶν μετριότητος, Κύριος Ιωάννης Λαμπαρδόπουλος, Φιλόσοφος, Πρωτοσηκρή της, ἅτε φύσεως ὢν ἀγαθῆς, καὶ πολλὴν περὶ τὰ θεῖα ποιούμενος τὴν φροντίδα, ζῆλόν τε ἀναλαβὼν ἔνθεον καὶ διάπυρον ἔρωτα, φιλοτίμῳ χρησάμενος χειρί, ἀνής γειμεν ἐκ βάθρων Μονὴν ἱερὰν ἐν τῇ Πελοποννήσῳ, τῇ Καὶ λιμένων μὲν κατασκευαὶ τοῖς ἐκ πελάγους χειμα- ἐπαρχίᾳ τῆς Μητροπόλεως Παλαιών Πατρῶν, κατὰ τὴν ζομένοις, οἰκιῶν τε καταστάσεις πρόξενοι ὑποδοχῆς, τἄλλα ἐνορίαν τῆς ἐπισκοπῆς Λακεδαιμονίας, πλησίον χώρας τε ὅσα τοῖς ἀνθρώποις ἐπινενόηται πρὸς ἐπικουρίαν τῶν Δημηστάνης, ἐν τῇ τοποθεσία τῆς μονοπόρου, ἐπ' ὀνό ἐνοχλούντων, πρᾶγμα τοῦτο λυσιτελὲς καὶ πολλὴν ὠφέ- ματι τιμωμένην τῆς ὑπεραγίας μου δεσποίνης ἡμῶν λειαν ἐμποιοῦν τοῖς περὶ ταῦτα ἐσπουδακόσιν· ἀλλ ̓ οὔπω Θεοτόκου καὶ ἀειπαρθένου Μαρίας, ἣν διὰ τὴν τοῦ πάντα ταῦτα τοσοῦτον ἐπωφελεῖ, ὅσον ἱερῶν οἴκων οἰ- φιλοσόφου ἐπωνυμίαν Μονὴν τοῦ Φιλοσόφου ἐκάλεσαν κοδομαὶ καὶ προσόδων χορηγία πρὸς τοῦτο τὴν διαμο- μετὰ ταῦτα, πρὸς καταμονὴν μοναζόντων ἀνδρῶν, καὶ νὴν αὐτῶν διασώζουσα. Τὰ μὲν γὰρ κἄν τινα παρέ- θεῷ ἀφιερωμένων ψυχικῆς αὑτοῦ σωτηρίας ἕνεκα· ναόν χονται τὴν ὠφέλειαν, ἀλλὰ περὶ τὸ σῶμα, καὶ μόνον τε παρακείμενον καὶ φιλότιμον κατεσκεύασεν ἐν αὐτῇ τούτου ἡ θεραπεία· ἡ δέ γε τῶν ἱερῶν σύστασις καὶ καὶ κελλίων οἰκοδομὰς, καὶ ἄλλα τινὰ ἐργασάμενος πρὸς ἀμφοτέροις τὴν ἐπικουρίαν ἐπάγει. Ψυχὰς γὰρ οἰκειοῦ θεραπείαν καὶ ἀνάπαυσιν τῶν εὑρισκομένων ἐν αὐτῇ ψυ τῷ θεῷ διὰ πράξεώς τε καὶ θεωρίας, ὧν ἑκάτερα τῷ χῶν· ἔτι δὲ καὶ ἱερὰ κειμήλια καὶ προσενέξεις, τὰς μὲν μονήρει βίῳ κάλλιστα κατορθοῦνται ἐκ τῆς κοσμικῆς ἰδιοποιήσας, τὰς δὲ καὶ μετὰ ταῦτα μέλλων προσηλῶσαι τῶν ἀνθρώπων ἀναχωρήσεως, καὶ τὰ τοῦ σώματος ἐν αὐτῇ· ἠξίωσε τανῦν, ἵνα καὶ παρὰ τῆς ἡμῶν μετριό πάνυ ἐν ἀσφαλείᾳ τηρεῖ. Τὴν γὰρ βιωτικὴν ἀποφυγών τητος τύχῃ σιγγιλιώδους γράμματος ἐπὶ τῷ καθιερωθῆς αὐτοτρικυμίαν, καὶ τῇ Μονῇ προςδραμων, ἤδη γαληνια, ναι μὲν ἐπὶ Πατριαρχικά Σταυροπηγίω, εὑρίσκεσθαι δὲ ἐκ χειμῶνος τοῦ βίου τῷ μονήρει βίῳ καθορμιζόμενος. καὶ εἰς τὸ ἑξῆς ἐπὶ τὴν Πατριαρχείας περιωπὴν ἀκαταΤοῖς γὰρ πρὸς ταῦτα σπουδὴν ποιουμένοις συναίρεσθαι, δούλωτόν τε καὶ ἀκαταπάτητον ὑπό τε τοῦ κατὰ καιροὺς καὶ ἡμῖν τῶν ἀναγκαίων ἂν εἴη. Συναίρεται δ ̓ εἰς τοῦτο εὑρισκομένου ἐκεῖσε Μητροπολίτου Παλαιῶν Πατρῶν καὶ οὐ μόνον ὁ κοινωνὸς πρωτουργῶν τῇ χορηγίᾳ τῶν ἀναγ- τοῦ Ἐπισκόπου αὐτοῦ Λακεδαιμονίας, ὡς μηδεμίαν καίων, ἀλλὰ καὶ πᾶς τις ἄλλος, ὃς ἂν δυνηθῇ τι πραγ- ἐχόντων ἐν αὐτῷ ἄδειαν, ἢ ἀνάκρισιν ποιεῖν ἢ ἀπαιτεῖν ματεύσασθαι ταῖς Μοναῖς. Ὃ δὲ πρὸ τῶν ἄλλων ἂν παρ' αὐτοῦ τὸ τυχόν. Ἰδοὺ τὴν τούτου αἴτησιν προσδεεἴη, εἴτις τὰ προσόντα ταύταις κειμήλια ἐπασφαλῆ μέ- ξαμένη ἡ μετριότης ἡμῶν, ὡς θεοφιλῆ καὶ καθάπαξ νειν παρασκευάσειε, τοὺς δὲ τὸ πρότερον αὐτὰς δειμα- σκοποῦ μετέχουσαν ἀγαθοῦ, τὸ παρὸν σιγγιλιῶδες γράμ μένους, κἀκεῖνα ταύταις ἀφιερώσαντας εἰς ἐγκώμιον οὐκ μα ἐπιχορηγεῖ τῇ αὐτῇ Μονῇ· δι' οὗ δὴ καὶ διορίζεται *) Von allen. Griechischen Klöstern, welche ich näher kenne, besitzt nur das Kloster des Evangelisten Johannes einen erheblichen Schatz von 40 bis 50 kaiserlichen Bullen und Urkunden der Patriarchen, die durch ihren Inhalt für die Kenntniss der inneren Verhältnisse und der Verwaltung des Byzantinischen Reiches sehr wichtig sind. Vgl. m. Reisen auf den Griech. Inseln II. 135. Ich habe davon nur die Stiftungsurkunde des Kaisers Alexios Komnenos vom J. 1080 abdrucken lassen (ebendas. S. 179-185). Es bleibt zu wünschen, dass diese seltene Sammlung Byzantinischer Urkunden durch Abschriften gerettet werde, bevor sie vielleicht, wie viele ähnliche, situ et oblivione, für immer untergeht. Es gäbe dies einen hübschen Codex Diplomaticus als Anhang zu der Ausgabe der Byzantiner.

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καὶ ἀποφαίνεται, ἵνα ἡ τοιαύτη θεία Μονὴ τῆς Πανα γίας μου τοῦ Φιλοσόφου, ἡ ἀρτίως ἀνεγερθεῖσα ἐκ βάθρων αὐτῶν παρὰ τοῦ προειρημένου ἄρχοντος Φιλοσό φου τοῦ Πρωτοσηκρήτου, εὑρίσκηται ἅμα τοῖς μετοχίοις αὐτῆς, ὡς ἐπὶ Σταυροπηγίῳ Πατριαρχικῷ ἀνοικοδομηθεῖσα, ὑπὸ τὸν κατὰ καιροὺς Οἰκουμενικὸν Πατριάρχην, καὶ μνημονεύῃ τοῦ ὀνόματος αὐτοῦ· ὥστε μήτε ἄδειαν ἔχειν τὸν κατὰ καιροὺς Μητροπολίτην Παλαιών Πα τρῶν, ἢ τὸν Ἐπίσκοπον αὐτοῦ Λακεδαιμονίας, μήτε ἕτερον τινὰ τῶν ἐν τῇ Πελοποννήσῳ Μετροπολιτῶν μετ' ἐξουσίας ἰδίας καὶ αὐθεντείας εἰσέρχεσθαι ἐν αὐτῆς ἱε ρατικόν τι διαπράξασθαι ἢ ἀπαιτεῖν τὸ σύνολον ἀπ' αὐτῆς· ἀλλὰ καθάπαξ ευρίσκεσθαι τοὺς τοιούτους ἐκκωλυομένους, ὀφείλοντος μόνον τοῦ κατὰ καιροὺς Πατριαρχικοῦ Ἐξάρχου κρίνειν καὶ θεωρεῖν πᾶσαν ἐμπίπτουσαν ἐκκλησιαστικὴν ὑπόθεσιν, καὶ διορθοῦν ταῦτα κανονικώς καὶ νομίμως, καὶ ὡς φίλον Θεῷ· οἱ δὲ ἐκεῖσε συνήθως εὑρισκόμενοι ψάλλοντες ἱερεῖς, ὑπάρχωσι καὶ οὗτοι ὡς Πατριαρχικοὶ ἐλεύθεροι καὶ ἀκαταδούλωτοι· ἔτι δὲ καὶ ἀναπαίτητοι, καὶ ἀνεξέταστοι ὑπὸ πάντων τῶν ἐν Πε λοποννήσῳ Μητροπολιτῶν· ὑπόκηνται δὲ μόνον καὶ αὐτοὶ τῇ ἡμῶν μετριότητι, καὶ τῷ κατὰ καιροὺς Πατριάρχῃ καὶ Πατριαρχικῷ Ἐξάρχῳ, καὶ παρ ̓ αὐτοῦ ἀνακρίνωνται, καὶ ἐξετάζωνται νομίμως καὶ κανονικῶς· τὴν δὲ οἰκονομίαν καὶ διοίκησιν πάντων τῆς τοιαύτης Μονῆς ἔχῃ μόνος ὁ κατὰ καιροὺς Ἡγούμενος, ὅστις καὶ ὀφείλει ἐκλέγεσθαι ἐκ μέσου τῆς ἀδελφότητος, καὶ ἀποκαθα ίστασθαι εἰς τὴν ἡγουμενίαν. Πρὸς τούτοις δὲ ὅτε Πρὸς τούτοις δὲ ὅτε χρεία χειροτονίας γενήσεται αὐτοῖς, προσκαλῶνται ἕνα τινὰ τῶν ̓Αρχιερέων, ὃν ἂν ἐθέλωσι, σφραγίζειν καὶ χειροτονεῖν ἀναγνώστας, καὶ ὑποδιακόνους καὶ πρεσβυτέρους, καὶ πάντα τὰ ἀρχιερατικὰ ἐκτελεῖν χωρὶς τῆς τοῦ ἱεροῦ συνθρόνου ἐγκαθιδρύσεως, μηδενὸς ἐναντιον μένου περὶ τούτου ἢ ἀντιλέγοντος ἐν ἀργίᾳ καὶ ἀφορισμῷ. Ὅθεν καὶ εἰς τὴν περὶ τούτου δήλωσιν καὶ ἀσφάλειαν ἐγένετο καὶ τὸ παρὸν σιγγιλιῶδες γράμμα, καὶ ἐπεδόθη τῇ διαληφθείση Μονῇ τῆς Παναγίας μου τοῦ Φιλοσόφου, τῇ Πατριαρχικῇ καὶ Σταυροπηγιακῇ.

Ἐν ἔτει στνοβ. μηνὶ Αὐγούστῳ Ἰνδικτιῶνος 9. Πολύευκτος ἐλέῳ Θεοῦ ̓Αρχιεπίσκοπος Κωνσταντινουπόλεως, Νέας Ρώμης, καὶ Οἰκουμενικός Πατριάρχης. Ἐν ἔτει ζυλβ'. Ἰουνίῳ μηνὶ Ἰνδικτιῶνος ζ'. Κύριλλος ἐλέῳ Θεοῦ ̓Αρχιεπίσκοπος Κωνσταντινουπόλεως, Νέας Ρώμης, καὶ Οἰκουμενικὸς Πατριάρχης. Der Name Dimitzana (ή Δημησιάνα oder Δημητσάνα) bestand demnach bereits im 10ten Jahrb. Die Nachkommen des Stifters des Klosters leben noch heute in Dimitzana und in der Umgegend unter den Geschlechtsnamen der Φιλοσοφαῖοι und Λαμπαρδαῖοι (S. 3). Wenige Familien in Griechenland können ihr Alter so hoch hinauf urkundlich nach

weisen. Endlich bemerken wir noch, dass μοναστήρια σταυροπηγιακά solche Klöster sind, die nicht unter dem Landesbischofe stehen und an diesen eine Abgabe entrichten, sondern die unmittelbar von dem okumenischen Patriarchen abhängen. L. R.

Medicin.

Die Ruhrepidemie in Dorpat im Herbst 1846. Von Dr. Fählmann u. s. w.

(Beschluss von Nr. 101.)

Dorpat wird durch den Embach in eine westliche und eine östliche Halfte getheilt. Die westliche Hälfte erhebt sich schneller; die östliche dagegen ist facher, an Torf - und Moorboden reich und den jährlichen Ueberschwemmungen des Embaches ausgesetzt. Während der schwülen Hitze des Juli war die Luft mit Gasen geschwängert, die sich besonders nach Regengüssen dem Geruchsorgane sehr bemerklich machten. Die herrm schende Windstille beforderte ihre Anhäufung. In diesem sumpfigen Stadttheile kamen die ersten Erkrankungen vor, mehrten sich schnell und erst später verbreitete sich die Krankheit über den Embach auf die westliche Halfte der Stadt, wo sich ein neuer Krankheitsheerd gebildet zu haben schien. Ein Sturm am 30. August zerstreute das Miasma und die Krankheit nahm seitdem einen milderen Charakter an.

Wenn nach diesen Erfahrungen der miasmatische Ursprung der Ruhr wenigstens ebenso gerechtfertigt erscheint, wie der des Wechselfiebers und des Typhus, so fragt es sich ferner, ob auch für die Verbreitung der Krankheit hierin die einzige Quelle zu finden sey. Bekanntlich sind, wie bei den meisten epidemischen Krankheiten, so auch bei der Ruhr die Ansichten über ihre Contagiosität getheilt. Vf. spricht sich für dieselbe aus, ohne grade andre Gründe dafür anzuführen, als das häufge successive Erkranken von mehreren Personen, welche ein Haus oder nur eine Seite eines Hauses bewohnen oder derselben Familie angehören, von Krankenwärtern und solchen Dienstboten, welche mit der Reinigung der Wäsche zu thun hatten, Erscheinungen, welche einer mehrfachen Deutung falig und an sich nicht im Stande sind, ein entscheidendes Gewicht für die Contagiosität in die Wagschale zu legen. Mag man immerhin eine bedingte Ansteckungsfähigkeit anerkennen, soviel lässt sich aus den Angaben mit Sicherheit entnehmen, dass die

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