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sprünglichen mit öffentlicher Autorität an, und stellte besonders in der Lehre vom Abendmahl die Concordia Buceri als Schutzwehr gegen den Dogmatismus des späteren exclusiven Lutherthums auf. Die Basis ihrer Verfassung aber war eine Vereinbarung der Episkopal-, Synodal- und Presbyterial-Verfassung, der besonders die, schon durch die Ziegenhainische Kirchenordnung von 1539 begründete Einrichtung des Aeltestenrathes eigenthümlich war, und bei der weder der Cäsareopapismus, noch der Hierarchismus Raum gewinnen konnte. Ausser den Ausser den Specialsynoden in den einzelnen Superintendenturen waren jährliche Generalsynoden um Trinitatis in Cassel oder Marburg zu halten, auf denen,, alle Sachen, der Kirchen Nothdurft belangend, und allerlei Gebrechen, so sich im ganzen Lande des Jahrs über zugetragen und unverrichtet geblieben", berathen werden sollten, schon in der Visitatoren Ordnung von 1537 angeordnet. Eine neue Entwikkelungsperiode trat nach Philipps Tode ein. In seinem Testamente hatte er seinen vier Söhnen, unter welche das Land vertheilt ward, besonders die kirchliche Einigkeit ans Herz gelegt, ihnen das treue Beharren bei der biblischen Lehre und der Augsb. Confession eingeschärft und sie hinsichtlich des Abendmahlsstreites auf's Dringendste auf die Concordia Buceri hingewiesen. In der am 28. Mai 1568 aufgerichteten Erbeinigung verbanden sich die vier Brüder feierlich zur Vollziehung des väterlichen Willens und beschlossen namentlich, das Insitut der jährlichen Generalsynoden in bestimmterer Form und ausgedehnterer Bedeutung zu einem kräftigeren Leben zu führen. Die hierüber in dem Vertrage vorkommenden Worte lauten so: Wir wollen auch alle und jede Jahre zu gelegener und hierzu bequemer Zeit, zum wenigsten einen, wo nicht mehr Synodos, alternatis vicibus zu Cassel und Marburg, oder anderen bequemen Oertern, wie das jedesmal die Gelegenheit am besten geben, und wir uns mit einander vergleichen werden, halten, darauf alle unsere Superintendenten und etliche der vornehmsten Prädicanten, neben einem oder zweien Professoribus Theologiae der Universität zu Marburg und unseren Räthen, die wir jedesmal dazu ordnen werden, zusammenkommen, ein jeder Superintendens, was er in seinem Bezirk an der Prädicanten Lehre, Leben, Wesen und Wandel, auch sonst für Gebrechen und Mangel an Schmälerung und Einziehung der Pfarren, Kirchen und Kastengütern findet, anzeigen, davon wie auch von anderen zum Kir

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chen- und Schulregiment gehörigen Sachen geredet, gerathschlagt und in alle Wege dahin gesehen werden soll, dass alle solche Mängel, Gottes Worte prophetischer und apostolischer Schriften und der darin gegründeten Augsburgischen Confession gemäss reformiret, und denen zuwider, wie auch sonst zu Nachtheil, Abbruch und unbilliger Beschwerung der Pfarren und Almosen - Kasten, Nichts gestattet noch vorgenommen werde." Nach diesem, die Bestimmung und den Wirkungskreis der Synoden genau bezeichnenden Regulativ, wurden dieselben fortan regelmässig gehalten, und die erste derselben ward gleich im Juni 1568 Marburg versammelt. Auf dieser ersten Synode kam, ausser einigen minder erheblichen reinkirchlichen, akademischen und Stipendien - Sachen nur eine vorläufige Berathung über die von L. Philipp schon mit vieler Mühe zusammengebrachte, aber noch nicht vollständig ausgearbeitete Kirchenordnung vor, deren Revision und Completirung dem nachherigen Casselischen Superintendenten Bartholomäus Meyer, auf der zweiten, 1569 zu Cassel gehaltenen Synode übertragen ward. Dieser zweiten Synode ward zum ersten Male das erste Unions - Project des vielgeschäftigen Jacob Andreä vorgelegt, der mit seinen, nach dem Altenburger Colloquium aufgesetzten Artikeln den L. Wilhelm anfänglich so zu gewinnen gewusst hatte, dass Dieser sie wirklich der Synode zur Berathung übergab und zur Annahme empfahl. Aber damals hielten die Hessen noch einig und fest zusammen in ihrer einfachen, vom fanatischen Partheikampfe noch nicht getrübten Lehrweise. So sehr sie die Artikel auch nach Form und Inhalt billigten, so wenig konnten sie sich zur Unterzeichnung derselben verstehen, und entzogen sich derselben vorläufig durch die Erklarung, dass man erst das Urtheil der übrigen evangelischen Reichsstände abwarten müsse. Dennoch unterstützte L. Wilhelm noch eine Weile Andrea's Bestrebungen, aber als bald darauf sowohl die Wittenberger Philippisten, als die Jenaer Flacianer sich dagegen erhoben, als eine immer allgemeinere und entschiedenere Abneigung gegen Andrea's Persönlichkeit und Bestreben sich kund gab, als auch der letzte von Wilhelm eingeleitete Verständigungsversuch auf dem Convente zu Zerbst, 1570, gänzlich misslungen war, da endlich überzeugte sich der Landgraf, dass der Friede der Kirche in anderer Weise gesucht werden müsse, und seine Theilnahme an dem Unionsproject hatte ihre Endschaft

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erreicht. Auf der dritten Synode, die 1571 zu Marburg gehalten ward und wo übrigens Verhandlungen über das Unwesen der Wiedertäufer, die Verwandtschaftsgrade bei der Ehe, die Aufrechthaltung der Kirchenzucht und den Umfang des Patronatrechtes gepflogen wurden, ward daher der frühere Antrag über Andrea's Artikel nicht nur gar nicht erneuert, sondern L. Wilhelm sprach jetzt in seiner Instruction mit besonderem Nachdruck aus, dass die vaterländische Kirche an dem biblisch - kirchlichen Bekenntnisse in seiner praktisch soteriologischen Fassung festhalten, und sich gegen die Schulweisheit der Zeit nach allen Seiten hin abschliessen müsse. Dies ward auch von der Synode völlig anerkannt und demgemäss beschlossen:,, dass sich Niemand in das jetzige Streiten, Disputiren und Gezänk mengen", dagegen Jeder ,, nach der heil. göttlichen Schrift und darin gegründeten dreien Symbolis, der Augsb. Confession, darauf erfolgter Apologie, Schmalkaldischen Artikeln, dem Catechismo Lutheri, und zu Wittenberg ausgegangenen Corpore doctrinae lehren solle", und überdies den Marburger Professoren, unter deren lutherischen und calvinisirenden Elementen schon mancherlei Reibungen ausgebrochen waren, noch besonders eingeschärft, sich aller dogmatischen Zänkereien zu enthalten, namentlich von dem articulo de coena Domini weder publice noch privatim kein Gezänk zu machen." Endlich ward die jetzt von Barth. Meyer vollendete neue Redaction der Agende vorgelegt und in den meisten Punkten approbirt, so wie eine gleichmässige Ueberarbeitung der Visitationsordnung von 1537 und der Ordnung der Kirchenzucht von 1539 beschlossen. Der Vf. hat dies Alles nur aus dem Abschiede mittheilen können, da grade bei dieser Synode die Verhandlungs-Acten fehlen. Noch entschiedener trat L. Wilhelm im folgenden Jahre gegen das exclusive Lutherthum auf, indem er der vierten Synode zu Cassel 1572 den Entwurf eines neuen Katechismus vorlegte, der über die in dem Lutherischen nicht erörterten Streitfragen dem Volke Auskunft zu geben beabsichtigte. Die Synodalen hatten indessen den richtigen Takt, zu erklären, dass dadurch die Ruhe der Landeskirche nur würde gefährdet werden, währond sie sich eben so entschieden gegen die calvinisirenden Bestrebungen des Pädagogiarchen Justin Vultejus zu Marburg, als gegen die Einmischung in den Streit zwischen Wigand und Flacius in Jena aussprachen, und bei den bisherigen Grundlagen des

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geltenden Lehrbegriffs so fest beharrten, dass bei der jetzt vollständig vorgelegten neuen Reformations - Ordnung, die sonst allgemeine Billigung fand, selbst die Auslassung der Apologie neben der Augsb. Confession nicht ungerügt blieb. Die fünfte Synode zu Marburg 1573, auf der sonst nicht viel Bedeutendes vorkam, ist nur dadurch denkwürdig, dass hier zuerst zwischen den beiden Landgrafen Wilhelm und Ludwig eine scheinbar unbedeutende Differenz über die Feier der Aposteltage und über die gegen die Uebergriffe der Jesuiten zu ergreifenden Maassregeln hervortrat, die in der Folge zu einem unheilbaren Zerwürfnisse heranwuchs. Die Spannung zwischen Beiden ward noch vermehrt durch die Abweichungen, welche L. Wilhelm in dem Druck der endlich 1574 erschienenen Kirchenordnung, von dem approbirten Manuscript wahrnahm, und die L. Ludwig zu entschuldigen und als zufällig und unbedeutend darzustellen suchte, die indessen, nach dem vom Vf. mitgetheilten vollstän¬ digen Verzeichnisse derselben, als nicht so ganz unbedeutend erscheinen, und vielleicht auch nicht unbeabsichtigt waren. Bei dem Allen bewahrte indessen die Kirchenordnung dem entschieden festgehaltenen Lutherischen Princip die freie und lautere Entwickelung, welche von Anfang an als Grundtypus des hessischen Kirchenwesens hervorgetreten war; weshalb denn auch der Widerspruch des exclusiven Lutherthums nicht ausblieb. der sechsten (in der Ueberschrift S. 118 steht irrig: fünfte, ein nicht angezeigter Druckfehler) Synode, zu Cassel, 1574, hat der Vf. die von Rommel früher für verloren gehaltenen, später jedoch im Regierungs – Archiv zu Cassel aufgefundenen, aber nicht ganz vollständigen Acten benutzen können. Sie geben indessen wenig Ausbeute, da hier blos der Anhang zur Agende über die Kirchenbusse berathen und emancipirt wurde und ausserdem nur verschiedene Special – Gebrechen, wie gewöhnlich vorkamen. Auf der siebenten Synode, zu Marburg 1575, brachte die Debatte und der Beschluss über die Wiederbesetzung des durch den Tod schon erwähnten Vultejus erledigten Pädagogiarchats zu Marburg, einen neuen Anlass zur Steigerung der schon zwischen den beiden landgräflichen Brüdern eingetretenen Spannung. Seltsam genug, hatte grade der dem Lutherthum sichtbar zugeneigte L. Ludwig den Dr. Bernhard Copius dazu in Vorschlag gebracht und empfohlen, und als es nun zur Abstimmung darüber kam, ward Copius nicht bloss von den Oberhessen,

Zu

Die

ward, war es vielmehr der Verrath am Princip des
evangelischen Protestantismus, um dessen willen
die Annahme der Formel als Lehrvorschrift verwor-
fen ward. Die Folge der Synodal - Berathungen
war die freisinnige hessische Censur der Formel,
die bisher nur aus Hospinian's lateinischer Ueber-
setzung bekannt war, von dem Vf. aber urkundlich
im deutschen Originaltext mitgetheilt wird.
selbe rief bekanntlich eine fulminante Entgegnung
der Sächsischen Theologen hervor; aber die Bera-
thungen über diese wurden wieder ein neuer Zank-
apfel, und fortwährend steigerte sich das Zerwürf-
niss zwischen den ober- und niederhessischen Theo-
logen und Fürsten. Ueber die inzwischen zum Ber-
gischen Buche überarbeitete Formel ward, nach vie-
len verwickelten und animosen Zwischenverhand-
lungen der Convent zu Treissa 1577 gehalten, den
L. Wilhelm statt der von Ludwig vorgeschlagenen
Synode zu Marburg durchsetzte, und für den er die
Ausschliesung des Hunnius nach vielem Widerspruch
endlich erlangte. Eben diese Ausschliessung aber
hatte die Oberhessen nur desto mehr erbittert, und
wenn schon die verschiedenen Propositionen der
beiden Landgrafen von vorne herein in einen un-
versöhnlichen Conflict traten, SO waren vollends
die Verhandlungen selbst höchst stürmisch. Aber
wenn auch die Unversöhnlichkeit der divergiren-
den Glaubensrichtungen hier offen zu Tage lag,
so wirkte doch theils die von L. Wilhelm veran-
lasste Vorlesung der Anhaltischen und Holsteini-
schen Censur der Formel, theils die durch seine
Räthe vorgetragene Ermahnung, sich durch keine
Rücksicht auf die weltlichen Regenten in ihrem Ur-
theil hindern zu lassen, endlich so viel, dass man
sich zu einer abermaligen Abweisung der Formel
auch in ihrer neuen Gestalt vereinigte, ohne jedoch
die Opposition der Oberhessen überwunden zu ha-
ben; so dass der Abschied, in den man endlich ein-
stimmte, eigentlich nur ein Waffenstillstand war,
und daher auch ein Gegenstand vieler Kämpfe in
den folgenden Jahren ward. Nachdem der Vf. auf
die anziehendste Weise die Vorgänge des Treissaer
Convents geschildert hat, berichtet er eben so klar
und umständlich die Verhandlungen über die Ge-
sammterklärung der vier Landgrafen gegen die Ber-
gische Formel, deren Absendung an den Kurfürsten
von Sachsen die Scheidewand zwischen der hessi-
schen Kirche und dem Lutherthum der Concordien-

sondern fast einstimmig auch von den Niederhessen,
wegen seines bisher bewiesenen Calvinismus ver-
worfen, wenn man sich nicht etwa, durch einen
vorher von ihm auszustellenden Revers, seiner
,,pietas" versichere, die hier gradezu für gleichbe-
deutend mit Lutherischer Orthodoxie genommen ward.
Zugleich ward beschlossen, dass, statt des von
Vultejus eingeführten Katechismus des Andreas Hy-
perius, für die unteren Klassen des Pädagogiums
der Lutherische Katechismus, für die oberen Me-
lanchthons Examen und Loci gebraucht werden soll-
ten, so wie auch für die Universität Melanchthon's
Lehrbücher sowohl der theologischen als der phi-
losophischen Facultät zum ausschliesslichen Gebrau-
che vorgeschrieben wurden. Diese Beschlüsse, de-
Diese Beschlüsse, de-
nen L. Wilhelm als Patrón der evangelischen Lehr-
freiheit entgegentrat, veranlassten einen gereizten
Briefwechsel zwischen den beiden Brüdern, nach
welchem sie endlich eine Commision zur Ausglei-
chung der streitigen Punkte einsetzten, die aller-
dings eine augenblickliche Verständigung zu Wege
brachte, aber in Beiden das Bewusstseyn der tie-
fen Kluft zurückliess, die zwischen ihnen aufgethan
war. Vollendet aber ward der Riss durch die Be-
rufung des Aegidius Hunnius zu einer eben vacan-
ten theologischen Professur in Marburg, und diese
für den Frieden (der hessischen Kirche so unheil-
volle Berufung ward durch Frauenhand geleitet;
denn Ludwigs Gemahlinn, Hedwig, eine Würten-
bergische Prinzessinn, wusste für diesen noch jun-
gen, aber crassen Lutheraner, der ihrem Gemahl
natürlich ganz genehm war, auch L. Wilhelm zu
gewinnen, der bald seine Nachgiebigkeit zu spät
einsah, und so ward Hunnius von 1576-1592 der
Stein des Anstosses in Hessen. Jetzt ward näm-
lich das Torgische Buch, (über dessen Entstehung,
so wie über das Verhältniss der bisherigen hessi-
schen Kirche zu dem darin fixirten Lutherthum,
giebt der Vf. S. 171-194 einen vortrefflichen Ex-
curs) auch Gegenstand der Verhandlungen in Hes-
sen, und kam zuerst zur Sprache auf der achten
Synode, zu Cassel 1576, wo Hunnius zum ersten
Mal seinen Sitz einnahm und seine Stimme erhob.
Heftige Debatten, deren interessante Einzelheiten
man bei dem Vf. nachlesen muss, wurden hier ge-
führt; aber diesmal bewahrte die hessische Kirche
noch ihren evangelischen Charakter ohne äusseren
Zwiespalt. Während gegen die einzelnen Dogmen
des Torgischen Buches wenig Widerspruch erhoben formel bildete. bu

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ALLGEMEINE LITERATUR ZEITUNG

Monat Mai.

Medicin.

1849.

Die Ruhrepidemie in Dorpat im Herbst 1846. Von Dr. Fählmann. 8. 200 S. Dorpat, Karow 1848. (21 Sgr.)

Die letzten Jahre versprechen in der Geschichte

der Epidemien nicht weniger denkwürdig zu werden, als in der Weltgeschichte. Der Cholera, welche ihren neuesten Umgang offenbar noch nicht beendet hat, sind an vielen Orten Europa's andere Seuchen vorangegangen, welche wenn auch von weniger umfänglicher Verbreitung, doch in kleineren Bezirken und durch lokale Verhältnisse begünstigt, die grösste Bedeutung gewannen. Zu diesen gehören vor Allem der oberschlesische Typhus und die liefländische Ruhr, welche in Dorpat ihren Mittelpunkt fand. Während wir über die erstere bereits eine Reihe umfassender Arbeiten besitzen, liefert uns die vorliegende Schrift den ersten genaueren Nachweis über die letztere, welche vor nun bald drei Jahren das Interesse und die Theilnahme auch des Auslandes in hohem Grade erregte. Der Vf. als beschäftig ter Praktiker inmitten der Epidemie vorzugsweise zu einer solchen Arbeit berufen, hat auf den Dank des ärztlichen Publikums den gerechtesten Anspruch. Für den Mangel an detaillirten Untersuchungen, zu welchen ein ausgedehnter Wirkungskreis keine Musse gestattete, sehen wir uns entschädigt durch eine umfassende Schilderung der Epidemie im Ganzen und Grossen.

Besondere Aufmerksamkeit wird den aetiologischen Verhältnissen gewidmet und die ganze Reihe innerer und äusserer, vorbereitender und veranlassender Ursachen nach fremden und eignen Erfahrungen diskutirt. Wir begnügen uns Einzelnes hervorzuheben, was auf die in Rede stehende Epidemie näheren Bezug hat.

Die Ruhr ist eine in den Küstenstrichen der russischen Ostseeprovinzen endemische Krankheit, welche fast alljährlich daselbst erscheint; aber denselben Distrikt immer erst nach Verlauf einiger Jahre wieder heimzusuchen pflegt, eine Thatsache,

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Halle, in der Expedition der Allg. Lit. Zeitung.

welche aus dem Grunde unsere Aufmerksamkeit verdient, weil sie zeigt, wie die Krankheit einigermassen die Anlage zu neuer Erkrankung tilgt. So geniessen auch Individuen, welche in früheren Epidemien die Krankheit überstanden hatten, einer, wenn auch nicht absoluten, Immunität.

Am häufigsten erscheinen die Ruhrepidemien in heissen und zugleich feuchten Spätsommern; sie beginnen im Juli und erlöschen mit dem Eintritt der kalten Jahreszeit. Witterungsschwankungen haben auf ihre Intensität und ihren Charakter bedeutenden Einfluss. Sehr deutlich zeigte sich derselbe bei der gegenwärtigen Epidemie. Auf einen nasskalten Juni folgte ein sehr heisser und windstiller, obwohl keineswegs trockener Juli. Alsbald entwickelte sich die Ruhr mit katarrhalischem Charakter. Nach einem heftigen Gewitter Anfangs August kühlte sich die Luft sehr stark ab und der katarrhalische Charakter machte sogleich einem streng entzündlichen Platz. Mit dem Eintritt des kalten, rauhen Herbstes und seinem Nebel aber ging derselbe fast ebenso plötzlich in einen milderen über, welchen die Epidemie beibehielt, bis sie sich im October allmählig auf das gewöhnliche Maass sporadischer Erkrankungen herabsenkte.

Eine Thatsache von nicht geringem Interesse ist die, dass die Epidemie ihre grössten Verheerungen unter den höheren Ständen anrichtete, während es doch bekannt ist, dass die meisten Epidemien ihre Opfer vorzugsweise unter dem Proletariate zu suchen pflegen. Wenn bei dem letzteren eine Reihe von Einflüssen, welche die geistigen und körperlichen Kräfte niederdrücken, zur Ausprägung eines asthenischen Krankheitscharakters beitragen, so mag umgekehrt das grössere Maass von Kraft, welches den höheren Ständen eigen ist, mit dem sthenischentzündlichen Charakter zusammenhängen, wie es uns in der Dorpater Epidemie geschildert wird. Am meisten hatte das weibliche Geschlecht in den mittleren Lebensjahren zu leiden und war weder durch Schwangerschaft noch durch Stillgeschäft geschützt. Die Menstruation stellte sich während der

Ruhe häufig sicher ein, grade wie dies auch bei der Cholera beobachtet wird. Merkwürdig ist, dass die Kinder stillender Mütter auch bald ergriffen wurden.

Die Nationalität, welche in Dorpat eine sehr gemischte ist, scheint keinen Einfluss auf die Disposition zur Erkrankung ausgeübt zu haben. Ebensowenig liess sich den Nahrungsmitteln, und namentlich einer Obstnahrung, welche so häufig für die wichtigste Gelegenheitsursache der Ruhr gilt, ein bestimmter Einfluss zuschieben. Dagegen konnte die nachtheilige Einwirkung von Gemüthsaffekten und namentlich der Furcht vor der Krankheit nicht verkannt werden und trug ohne Zweifel einen Theil der Schuld, wenn so häufig Mitglieder derselben Familie nacheinander ergriffen wurden.

So hoch man aber auch die Wirkung aller bisher genannten Einflüsse anschlagen mag, so genügen sie doch keineswegs, um die Entstehung und Verbreitung der Ruhr genügend zu erklären, und wir werden dem Vf. wohl beistimmen, wenn er neben denselben noch eine specifische Krankheitsursache, ein eigenthümliches Krankheitsgift anzunehmen sich genöthigt sieht. Der Vf. schliesst sich hier der Ansicht derjenigen an, welche die Begriffe von Miasma und Contagium identificiren. Das ausserhalb des Körpers gebildete Miasma wird Contagium, sobald es in den Körper übergeht, und entweder nur durchfiltrirt oder durch eine Art von Fermentation zugleich vermehrt wird.

Viele Erscheinungen weisen darauf hin, für die Ruhr ein eigenes Miasma anzunehmen, dessen Entstehung an ein Zusammentreffen gewisser Umstände gebunden ist, das einmal entstanden, sich aber auch unter andern Umständen erhält, und über gesund gelegene Distrikte verbreitet. Wie alle Miasmen, so scheint auch das der Ruhr seinen Ursprung der Verwesung organischer Substanzen zu verdanken. Torf- und Moorboden enthalten die günstigsten Bedingungen, besonders wenn sie Ueberschwemmungen ausgesetzt sind und unter die Einwirkung einer feuchten Sommerwärme treten. Erhebliche Temperaturdifferenzen, heisse Tage mit kühlen Nächten abwechselnd, befördern die Entwickelung; daher die Häufigkeit der Ruhr in tropischeu Klimaten und die Erfahrung, dass in gemässigten Zonen das Auftreten der Epidemien in den Spätsommer zu fallen pflegt. Bedeutendes Sinken

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Damit endet der erste Band, und der Vf. schliesst ihn mit der treffenden Bemerkung: Die Erklärung war mit den Unterschriften aller vier Landgrafen bedeckt; aber die Namen der Landgrafen von Marburg und Darmstadt stehen da als ernste Mahnung, dass officielle Papiere und öffentliche Urkunden der Kirche ein nur allzu trügliches Mittel sind, um das, was in einer Kirche als wirkliches Leben und wahrer Charakter vorhanden ist, kennen zu lernen."

Der zweite Band, die neunte bis dreizehnte Synode enthaltend, hat die Geschichte fortwährender trauriger Streitigkeiten zu berichten, durch welche das schöne Institut der Generalsynoden, dem eigentlich schon auf dem Treissaer Convente die Todeswunde beigebracht war, vollends zu Grabe getragen ward. Auch hier ist es des Vf. löbliches Bestreben, die Verhandlungen der einzelnen Synoden zu erläutern durch umsichtige Bezugname auf die kirchlichen Vorgänge anderer Länder, wobei natürlich die Einführung der Concordienformel und namentlich Andrea's schlaue Machinationen in ein so volles und ungetrübtes Licht gestellt werden, wie man es nur in wenigen hierauf bezüglichen Werken findet. Als die auf dem Convent zu Langensalza beschlossene allgemeine Zusammenkunft zu Schmalkalden vereitelt war, (es ist nicht blos ,,wahrscheinlich", wie der Vf. sagt, sondern lässt sich evident beweisen, dass sie durch Andreä hintertrieben ward, der von dieser Versammlung Alles für sein eitles Project zu fürchten hatte, und es viel zuträglicher fand, die dissentirenden Fürsten einzeln zu bearbeiten) berief L. Wilhelm im August

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