Abbildungen der Seite
PDF
EPUB
[ocr errors]

weiter unterstützt mit der richtigen Bemerkung, dass derartige Beweise aus vielen neueren Aeusserungen der Curie noch vermehrt werden können. Wir wollen hier nur auf die Documente Bezug nehmen, welche Roskovany in den beiden Bänden seiner Sammlung: Monumenta de independentia Ecclesiae etc. zusammengestellt hat und darauf die Leser hinweisen, damit ihnen zugleich der volle Beweis dessen werde, was M. hier noch richtig hervorhebt, dass nämlich die Curie sich nicht in dem faktischen Besitze der auf historischem Wege ihr rechtlich zuerkannten Befugnisse genügen lasse, sondern was sie für göttliches Recht der Kirche hält, das muss sie der Welt gegenüber durchführen; dabei darf sie gar nicht anerkennen, dass es principiell beschränkt werden könne; höchstens wird sie einen augenblicklich unüberwindlichen Widerstand der Welt dulden und sich in denselben, um grösseres Uebel zu vermeiden, schicken dürfen; mehr aber nichts". Wer denkt hier nicht sogleich an die Instruction Pius VII. für den Nuntius in Wien aus dem Jahre 1805 und die darin den protestantischen Fürsten gegenüber behauptete: santissime massime:, zum Heil der katholischen Kirche ihre Absetzung zu decretiren (Eisenschmid römisches Bullarium B. II. S. 685 folg.). Ja die römische Kirche hat bestimmt genug ausgesprochen, sie habe die Natur nicht einer Corporation, sondern eines Staates (non collegii, sed reipublicae)". Auch M. weist dann seinem Gegner nach, dass der wahre Sinn der Erörterung desselben sey: der Staat muss sich der Kirche unterwerfen in Allem, was sie will: Dies auszuführen ist Aufgabe der ultramontanen Partei, welche desshalb mit Recht ,,eine consequent katholische" genannt werden kann.

[ocr errors]

So

sagen oder andeuten ist rein aus der Luft gegriffen". wahr dies ist, scheint es uns doch angemessen, kürzlich auf R.'s Darstellung auch hier einzugehen. S. 1 und 2 wird behauptet, dass in den meisten deutschen Ländern die Katholiken, gegenüber den Protestanten, eine fast nur gedultete Existenz haben. Die Beweise dafür sind nicht beigebracht und nur auf das Factum ist hingewiesen, dass noch heute in Braunschweig die Katholiken fortwährend die Stolgebühren an die protestantische Geistlichkeit zahlen müssen. Der Vf. folgt hier wahrscheinlich der Angabe Richter's (Lehrb. des Kirchenrechts. 3te Ausg. S. 62. Anm. 1), der sich auf Stübner bezieht, nach welchem durch ein Rescript vom 12. August 1784 die Bestimmung des Reglements vom 9. April 1768 bestätigt ist, dass Catholici dem Pfarrer der Gemeinde, worin sie wohnen, jene stolae entrichten müssen. Dies geht aber, wie der Inhalt des Reglements näher ergiebt, nicht auf die in Braunschweig angesessenen Katholiken, sondern auf fremde, welche statt bei dem evangelischen Pfarrer ihrer Gemeinde, die keinen eigenen Priester haben, bei dem Parochus zu Braunschweig Sacra administriren lassen wollen. Ob diese Bestimmung noch heute gilt, erscheint Rec. jedoch sehr fraglich, da während der Westfälischen Regierung ein derartiger Pfarrzwang allgemein aufgehoben zu seyn scheint. Wenigstens ist dies für das Westfälische Eichsfeld, nämlich das Erfurtische Gebiet ausdrücklich anerkannt (Ministerial - Rescript vom 8. Jan. 1818 im Amtsblatt des Regierungsbezirks Erfurt 1818 Nro. 8) und eine gleiche Vorschrift für Kurhessen unterm 17. Sptbr. 1818 ergangen (Kurhessisches Kirchenrecht von Ledder hose, neu bearbeitet von Pfeiffer $ 306). Die noch jetzt in Oesterreich bestehende Verpflichtung für Protestanten, auch wenn sie eigne Pfarrer haben, an die römische katholische Geistlichkeit die Parochialabgaben zu zahlen, hat der Vf. dagegen nicht angeführt. Wie überhaupt die Lage der Protestanten in Oesterreich ist, erhellt aus den im August 1848 an das Ministerium und den Reichstag abgesendeten Petitionen der Evangelischen Einen eigenthümlichen Eindruck muss es ferner auf den Leser der R.'schen Schrift machen, wenn er (S. 17. 18.) den Protestanten den Grundsatz: cujus est regio, illius est religio: vorwirft, um damit eine Parallele anzudeuten mit den dem Katholicismus vorgeworfenen Gräueln der Inquisition, der Religionskriege, der Dragonaden u. s. w". (Der Beschluss folgt.)

[graphic]

R. kommt wiederholentlich auf das Verhältniss der katholischen zur evangelischen Kirche und tritt als Apologet jener auf, indem er zugleich die ihr gemachten Vorwürfe der letztern aufbürdet. M. hat sich nicht darauf eingelassen, hiebei Einzelnes zu wiederlegen, sondern fertigt den Angriff S. 28. 29. einfach ab:,,Ich weise es mit Indignation zurück, dass Sie einmal dem Protestantismus die Natur einer politischen der ultramontanen entgegenzustellenden Parthei zuschreiben. Es ist sein Charakter und sein Ruhm dies nicht zu seyn. Aber dieser Ruhm ist so strahlend, dass ich seine Sache für zu gut und zu hoch halte, um sie gegen einen solchen Angriff wie den Ihren weiter zu vertheidigen. Auch kirchliche Propaganda hat er nie gemacht, und am wenigsten hat es der GustavAdolphs - Verein gethan oder thun sollen. Was Sie darüber

[ocr errors]
[ocr errors]

ALLGEMEINE LITERATURZEITUNG

Monat April.

Geschichte der Philosophie.

1849.

Spinoza's Individualismus und Pantheismus, von Karl Thomas. gr. 8. 39 S. Königsberg, Samter 1848. (Thlr.)

Halle, in der Expedition der Allg. Lit. Zeitung.

dagegen Monadologismus genannt hat, was man besser Individualismus nennt. Ref. war der Erste, welcher in einer Gesammtrecension der Schriften von Sigwart, Orelli und Thomas über Spinozismus, auf die grosse Bedeutung der letzteren aufmerksam

Ausser dem, dass die vorliegende Schrift eine machte. (Er würde sagen, er sey der Einzige ge

[ocr errors]

beachtenswerthe Erscheinung ist, hat der Unterzeichnete noch persönliche Gründe, die gerade ihn dazu bringen, sie anzuzeigen. Sie nimmt nämlich vielfach Rücksicht auf die Recension, welche der Ref. vor fünf Jahren in den Jahrbb. f. wissensch. Kr. von dem grössern Werk des Hrn. Thomas gegeben; so wie auf die „Grundbegriffe des Spinozismus", welche Ref. in scinen,, Vermischten Aufsätzen." Lpz., Vogel 1846. gegeben hat. Ja, wenn uns die Autor - Eitelkeit nicht verblendet, so hat der letztere Aufsatz des Ref., wenn auch nicht gerade Veranlassung zu dieser Schrift gegeben, so doch den Vf. in dem Plan sie zu veröffentlichen bestärkt. Da die Rücksichtnahme auf jene beiden Arbeiten zum Theil eine polemische ist, so kann diese Anzeige nicht umhin, mitunter den Character einer Replik anzunehmen. Dazu muss zuerst der status controversiac festgestellt werden.

وو

Im Jahre 1848 gab Hr. Thomas, nachdem zwei kleinere Dissertationen über Spinoza vorausgegangen waren, die wenig bekannt geworden sind, eine Schrift unter dem Titel: „, Spinoza als Metaphysiker" heraus, in welcher er im diametralen Gegensatz gegen die bisherigen Ansichten behauptet, Spinoza's Lehre sey: dass zwei Klassen unendlich vieler, ewiger, einfacher Elemente das Princip alles Daseyns seyen, indem die Totalsumme der einen die unendliche Ausdehnung, der andern das unendliche Denken gebe. Diese beiden absolut selbstständigen, Substanzen seyen dann von Spinoza (vielleicht aus Nachgiebigkeit gegen die religiösen Vorstellungen) unter dem Namen Gott zusammengefasst, so dass also Spinoza's Ansicht nicht, wie man sonst gesagt Pantheismus im gewöhnlichen Sinne des Worts, sondern was Schleiermacher im Gegensatz

blieben, der sie anerkannt, wenn nicht vor zwei Jahren die philosophische Facultät in Leipzig dic Kritik der Thomas'schen Ansicht zu einer Preisaufgabe gemacht hätte). Es wird in jener Recension zugegeben, dass Spinoza nicht nur mitunter, sondern in ganzen Parthien seines Systems Individualist ist, der Widerspruch aber zwischen diesen und seinen andern Lehren wird darin nicht so gelöst, wie Thomas will, dass man nämlich Alles was diesem Individualismus widerspricht, als nur accommodationsweise gesagt ignorirt, sondern es wird die Aufgabe gestellt, zu erkennen, wie Spinoza von seinem Pantheismus aus zu dem (ihm entgegengesetzten) Individualismus kommen musste. Was jene Recension angedeutet hatte, ist dann in der oben genannten Abhandlung über die Grundbegriffe des Spinozismus zu leisten versucht, welche zu dem Resultate kommt, dass Spinoza's System auf den beiden entgegengesetzten Behauptungen beruht: Substantia depositis affectionibus vere consideratur und: Extra intellectum i. c. realiter nihil datur praeter substantiam ejusque affectiones, von welchen die letztere, obgleich der ersteren widersprechend, doch die nothwendige Folgerung aus derselben sey.

Hr. Thomas gesteht p. 8 jener Kritik zu, sie sey,, anerkennend", und durfte sie daher nicht p. 9 eine,,harte Beurtheilung" nennen. Dies ist sie um so weniger, als in ihr durchaus die Beschuldigung,, absichtlich falscher Uebersetzung", die Hr. Dr. Thomas in ihr findet, nicht liegt. Es ist nämlich in jener Recension bemerkt, dass, indem Hr. Thomas die Worte Spinoza's in einem Briefe: tres quos misi propositiones übersetzt:,, die Dir gesandten Sätze", dass dadurch der Anschein entstehe, als sey jene Beilage um die sichs handelt (ich

[ocr errors]

Da

genannt werden.

Ich übergelte dabei ganz, dass

habe bewiesen, dass sie nur den Anfang der Ethik enthalten hat, und begreife nicht wie gesagt wer- eine dieser Stellen sagt: praeter substantias ejusden kann, ich hätte diese Behauptung nachher wi- que affectiones, weil mein kritisches Gewissen mir derlegt) Wunder wie ausführlich gewesen. verbietet von den beiden möglichen Emendationen bei ist ausdrücklich bemerkt,,, dass Hrn. Thomas die eine (substantiam) der anderen (earumque) vornicht wissentliche Advocatenbeweise" aufgebürdet zuziehen, obgleich ein solcher Schreibfehler doch würden, sondern dass ihn seine Ansicht verblendet vielleicht darauf hinweisen möchte, wie dem Spiund zu unrichtiger Uebersetzung gebracht habe. noza schon, als er die 4te propositio niederschrieb, Dass sein Abschreiber aus drei dir gemacht, und die Einheit der Substanz sich aufdrängte. Damit er selbst ohne sein Ms. zu vergleichen, dir in Dir möge das Persönliche zwischen dem Vf. und Ref. verwandelt hatte p. 9, konnte der Ref. natürlich abgethan seyn, hinsichtlich des Sachlichen muss nicht wissen. Bei Andern, die nicht buchstäblich besonders hervorgehoben werden, was diese Schrift citiren, ist Hr. Dr. Thomas sehr streng. Er findet im Vergleich mit der frühern Neues, oder weniges sehr auffallend, und in seiner etwas massiven. stens näher Bestimmtes enthält. Art nennt er es die Ethik wie eine Tertianerarbeit behandeln", dass der Ref. in seinen vermischten Aufsätzen die Behauptung, Spinoza lasse realiter oder ausser dem Verstande nur die Substanz und ihre Affectionen existiren, mit den Stellen Eth. I. prop. 4 dem., prop. 6 coroll., prop. 15 dem., belege, in welchen allen dreien doch stehe die Substanzen und ihre Modi. Wären jene Stellen citirt, um zu beweisen, dass nach Spinoza nur eine Substanz existire, so war das Citat offenbar falsch. Dies ist aber gar nicht der Fall. Jene Abhandlung hatte p. 122 zu zeigen versucht, dass, wenn Spinoza am Anfange seiner Ethik so spreche, als ob viele Substanzen möglich seyen, dieser Umweg gemacht werde, um die Behauptung, dass es nur eine einzige Substanz gebe, nicht als ein Axiom, sondern als einen bewiesenen Satz erscheinen zu lassen, dass nach prop. 14 Vielheit der Substanzen ein Widerspruch sey, und nur eine einzige Substanz existire. Stand aber dies fest, so konnten auch alle die Stellen der Ethik, welche von den Substanzen irgend Etwas prädiciren, was von ihrer Vielheit unabhängig ist, citirt werden, wo die Prädicate der Substanz abgehandelt werden. Dies aber ist gerade der Fall mit jenen oben erwähnten Stellen. Dass sie, wie die Modi, realiter oder extra intellectum existirt, darauf hat die Einzigkeit oder die Pluralität der Substanz gar keinen Einfluss. Nur dies aber, dass sie nicht (wie die Attribute) blos im betrachtenden Verstand, sondern realiter existiren, soll durch die Citate erhärtet werden. Es wäre daher genauer gewesen, wenn ich gesagt,,dem grossen Haufen zu Gefallen" geschrieben seyn.) hätte es existirt nach Spinoza nur die Substanz (die Substanzen, s. oben), u. s. w. das Weglassen aber einer solchen Klammer kann keine Verfälschung

[graphic]

Wie in dem grössern Werk, werden auch hier an die Spitze des Systems gestellt die einfachsten Elemente oder die unerschaffnen Dinge, von denen die Summe der mit Ruhe und Bewegung begabten die ausgedehnte Substanz oder das Attribut der Ausdehnung gibt, während die denkende Substanz oder das Attribut des Denkens nichts Anderes ist, als der Inbegriff der einfachsten Ideen, d. h. der einfachsten Elemente, denen Bejahung und Verneinung zukommt. In diesen beiden Substanzen, oder Summen, soll nun die Selbstständigkeit der einfachen Elemente verloren gehn, und dies,, der einzige Punkt seyn, in welchem Spinoza vom Einfluss der Cartesianischen Schule befangen blieb; sonst würden diese einfachsten Elemente als jedes für sich bestehend, als Substanz, diejenige Stellung erhalten haben, welche Leibnitz mit vollem Rechte seinen Monaden anwies. Spinoza verlangt noch, man solle sich ein aus Punkten zusammengsetztes Continuum denken." (Hier fällt es auf, dass der Vf. sich eines Bildes bedient, um des Spinoza Anschauungsweise zu charakterisiren, dessen sich Spinoza auch bedient, um einen absurden Standpunkt zu schildern. Eth. I pr. 15 Schol. wird gerade gesagt, es sey absurd, wenn man sich ein Continuum (Linie) aus Punkten zusammengesetzt denke. Hr. Dr. Thomas sagt:

[graphic]

man

[ocr errors]

meistere den Spinoza wie einen Tertianer, wenn man in ihm entgegengesetzte Behauptungen annehme, mit welchen beiden es ihm Ernst ist. Hier thut er es selbst; es müsste denn auch die 15. proposition, die ihm sonst sehr hoch steht, auch nur

Diese beiden Continua nun verbinde Spinoza zu einer Einheit, welche er die einige unendliche Substanz, oder die Gottheit nenne, welcher Begriff also

[ocr errors]

durch reine Addition (p. 15) gewonnen wird und nichts Andres besagt, als den Inbegriff der unendlich vielen Substanzen. Eben darum aber vertrage sich dieser Individualismus ganz gut mit dem Pantheismus; Spinoza ist Pantheist, denn die Summe aller Substanzen ist ihm Gott. Versteht man aber unter Pantheismus die (durch Missverständniss des Spinoza entstandene und daher füglich Spinozismus zu nennende) Ansicht, nach welcher nur eine untheilbare Substanz Realität habe, so sey freilich Spinoza weit entfernt vom Pantheismus. Wenn daher der Ref. in seiner Abhandlung dem Vf. die Behauptung leihe, Spinoza sey kein Pantheist gewesen, so beruhe das darauf, dass derselbe unter Pantheismus nur (jenen) Spinozismus verstehe. (Dies ist richtig; der Vf. und mit ihm die Meisten verstehen wirklich darunter nicht wie Bayle und der Vf., eine Lehre, nach welcher wie Bayle sagt, Gott aus Oesterreichern und Franzosen zusammengesetzt ist). Obgleich darum, so paradox dies klinge, Spinoza nicht (jenen) Spinozismus lehre, so sey er doch Veranlassung zu solcher Ansicht geworden, und dieselbe könne nach ihm genannt werden. Diese Veranlassung habe er nämlich dadurch gegeben, dass er jenen Inbegriff der Substanzen, oder da diese in die zwei Substanzen zusammengegangen waren, die Summe dieser beiden wieder mit dem Worte Substanz bezeichnete. Dass er dieses selbst eingesehn, mindestens gefühlt habe, gehe aus einem Briefe an Simon de Vries hervor, doch aber habe er wegen der Fassungskraft des grossen Haufens, welcher an einem solchen Dualismus nothwendig hätte Anstoss nehmen müssen, jenen Ausdruck gebraucht. (Ueberhaupt kommt der Vf. auch in dieser Schrift öfter darauf zurück, dass ja Spinoza selbst den Grundsatz bekannt habe, er wolle ad captum hominum sprechen, und dass ja mehr Denker nicht Alles sagten, was sie dächten. Gewiss. Indess ist es doch noch etwas Anderes, zu sagen, was man nicht denkt).

War nun, dass der Inbegriff der Substanzen selbst als Substanz bezeichnet wurde, die Veranlassung zu einer Lehre, nach welcher es nur Eine Alles befassende Substanz gibt, und also für den tiefer blickenden Spinoza kein Anhänger der letzteren, so kann dagegen dies nicht geleugnet werden, dass nach Spinoza ausser dem Inbegriff alles Seyenden es keine Gottheit gibt, oder dass die letztere mit jenen ganz zusammenfalle. Der Vf. sucht

[ocr errors]

nun zu erklären, wie Spinoza dazu kam, eine solche, mit dem religiösen Bewusstseyn streitende Lehre aufzustellen. Er findet diesen Grund darin, dass Spinoza (wie auch viele neuere Systeme) nicht gehörig unterscheiden das absolut Seyende, welches Gegenstand der rein metaphysischen Betrachtung ist, und das,, sittlich Vollkommene", welches als eine ästhetische Idee (im Sinne Herbarts) der praktischen Philosophie angehöre. Spinoza's Philosophie bietet keine Brücke zur Ethik, er kommt nicht dazu, zu begreifen, dass unser Geist auch sittliche Urtheile fällen muss, und daher leugnet er diese Berechtigung und leugnet den Unterschied zwischen Gut und Böse. Gibt nun aber blos die Idee der moralischen Würde ein Verehrungswürdiges, wie die Gottheit, so war es sehr natürlich, dass Spinoza, der aus (reiner und angewandter) Metaphysik nicht herauskam, wenn er (aus Vorsicht) die Gottheit nicht leugnen wollte, sie mit dem höchsten metaphysischen Begriff, dem des Seyenden identificirte. Ganz Analoges zeige sich überall, wo Metaphysik und praktische Philosophie nicht gehörig geschieden, und dadurch die Erkenntniss unmöglich gemacht werde, dass das Gebiet des Wissens und der Religion sich nicht tangiren, und daher Philosophie und Religion sich nicht ausschliessen. Mit einigen bittern Ausfällen gegen den modernen Spinozismus schliesst das Büchlein, von dem wir wünschen, es möge die Aufmerksamkeit auf das frühere Werk lenken, welches gewiss cher verdient hat, dass cine Facultät seine Beurtheilung zu einer Preisaufgabe machte, als dass es mit einem vornehmen Lächeln ignorirt wird. Dr. Erdmann.

[merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small]

sprung verdankt?. Er lese nur die Verhandlungen werde. R. (S. 25) erklärt darauf: „Das ist, mein Herr, bei Lehmann und v. Meiern und wird sich dann eine schnöde Verläumdung. Wenn irgend eine Inhoffentlich überzeugen, dass er am allerwenigsten stitution der katholischen Kirche sich rein erhalten Grund hatte, den Protestanten gerade jenes Grund- hat vom Schmutze des Irdischen, so ist es die satzes wegen einen Vorwurf zu machen. Was soll Beichte u. s. w." „Eine solche Behauptung, wie die man aber dazu sagen, wenn der Vf. (S. 21. 22) Ihrige, muss jeden Katholiken empören." Das war ,,die harmlose Pilgerfahrt nach Trier" erwähnt und allerdings eine Provocation zur Erörterung eines dabei erinnert: ,,es ist dem Protestantismus unglaublich Gegenstandes, den der Vf. besser gar nicht berührt schwer, Erscheinungen auf rein katholischem Gebiete richtig hätte; denn M. giebt nun (S. 23 folg.) einige Beizu würdigen. Er sucht gleich etwas darin; er steht immer träge zur Beleuchtung der Beichtanstalt, welche R. auf der Warte!. (Ach leider nicht genug). Ganz anders die als falsch nachzuweisen nicht im Stande seyn kann. katholische Kirche. Sie ist eher zu ruhig, zu leichtgläubig Er erinnert an den Einfluss der Beichtväter und bei Erscheinungen in der protestantischen Kirche" (das LetzGewissensräthe der Fürsten und an das Verbrechen tere mag wohl wahr seyn!). Nach diesen Sätzen erwartet man wohl nicht den nächst folgenden,,die des Missbrauchs der Beichte zu Zwecken der Liewahren Tendenzen des Gustav Adolph-Vereins" waren der derlichkeit des Clerus (sollicitatio), unter Angabe katholischen Kirche von Anfang an kein Geheimniss; dennoch der betreffenden Gesetze. Es lag nahe genug, hier hat sic, den König von Baiern ausgenommen, die Sache ganz die schmutzigen Einzelnheiten" anzuführen. M. "" Sehr ruhig vorüberziehen lassen u, s. w.". Wirklich?! hat mit Zartheit dieselben übergangen, aber gewiss fein wird zugleich bemerkt,,Welche Besorgnisse dakonnte er wohl mit vollem Rechte aussprechen „Ich

gegen würde ein Ferdinands- oder Tilly - Verein, denke, so gut wie zur Liederlichkeit, kann der

[ocr errors]

mit zahlreichen Versammlungen, in der protestantischen Kirche erregt haben!". Diese, auch der Borromäus-, Kreuzerverein u. s. w. waren wohl nur ,,Gebetvereine" (S.32), denn ein anderer ,,Organismus existirt durchaus gar nicht der kräftig genug wäre, der Kern einer grossen deutsch katholischen Staatspartei zu werden". - Credat Judaeus Apella!. Sollen wir den Tractätlein" etwa das rothe Buch, den Athanasius und ähnliche Machwerke gegenüber nennen und der Behauptung (S. 28) ,,Selbst auswärtige, dem Vaterlande feindliche Mächte wie Frankreich, hat sie (die protestantische Kirche) nicht verschmäht um Beistand anzurufen" den Verrath eines Christoph von Sonteren oder gar die Verbindungen des Haupts der römischen Christenheit mit deren Erzfeinde entgegenhalten!. Doch lassen wir es, alles dieses im Einzelnen weiter auszuführen; übergehen konnten wir es aber nicht, um zu zeigen, wie ernst es dem Vf. mit dem Wunsche der deutschen Einheit ist, den er (S. 3) also motivirt: ,,Es giebt nur eine Möglichkeit, Deutschland aus seinem Verfall zu erheben: Auf dem Grabe des vor 200 Jahren geschlossen Friedens uns, welches Glaubens jeder auch sey, als Brüder die Hand zu reichen, und die wechselseitigen Schuldbücher und Processacten heillosen Haders zu verbrennen".

Der Vollständigkeit wegen machen wir noch aufmerksam auf den Dispüt beider Vff. wegen des Beichtstuhls. M. hatte den Einfluss der Bischöfe in Belgien näher geschildert und als Mittel auch den Beichtstuhl bezeichnet, indem das streng kirchliche Volk so gänzlich vom Bischofe beherrscht

[ocr errors]

Beichtvater sie auch für seine politischen Leidenschaften benutzen.”

Am Ende seiner Schrift giebt M.,,noch ein Paar abgerissene Schlussbemerkungen" (S. 27 folg.), nämlich, dass ihm R. ein aufrichtiger guter Katholik keineswegs zu seyn scheine, da er, im Widerspruche mit der von ihm abgelegten Professio Fidei Tridentina,,, von der Kirche handelt nicht wie sie ist, sondern wie sie seyn soll", da er meint,,die Bischöfe sollten in die Stellung der ersten Jahrhunderte zurückkehren, wovon die Kirche noch keineswegs geredet hat, vielmehr ihren Bischöfen eine ganz andre Stellung zu bewahren sucht", dass er,, alte Missbräuche zugiebt und vergisst, dass die Kirche keinen davon als solchen desavouirt hat", dass er die Hierarchie der katholischen Kirche mit der constitutionellen, statt mit der absoluten Monarchie vergleicht", dass er endlich „in Bezug auf die Ketzer die Meinung des heil. Cyprian adoptirt: die ausser der Kirche sind, gehen uns nichts an, wir haben kein Gericht über sie: eine nicht geringe Ketzerei, da ausdrücklich im can. displicet 38 Can. XXIII qu. IV (Augustin) das Gegentheil steht u. s. w.

[ocr errors]

Auch kommt er auf die in der ersten Schrift ausführlicher behandelte Frage über das Kirchengut zurück, die Nothwendigkeit der Amortisationsgesetze und die Consequenzen aus der Trennung von Staat und Kirche, nach dem Muster der Zustände in Belgien.

« ZurückWeiter »